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3. Oktober 2023

Staatliche Förderung von Großinvestoren in der Ukraine

Einleitung
1. Anforderungen an Investitionsprojekte
2. Formen zur Investorenförderung
3. Bewertung von Investitionsprojekten
4. Sonderinvestitionsverträge
5. Informationen für Investoren, welche ihre Anträge bereits eingereicht haben

 

Seit dem Jahre 2021 werden in der Ukraine Mechanismen zur Förderung von großen Investitionen intensiv umgesetzt. Gerade seitdem gelten in der Ukraine das Gesetz über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten mit Investitionen von beträchtlichem Umfang (weiter nur „InvFördGesetz“) und die zu dessen Umsetzung entwickelten Verfahren, Methoden und Anweisungen.

Die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und der groß angelegte Angriffskrieg haben jedoch neue Realitäten geschaffen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wurde das InvFördGesetz geändert und ergänzt, und diese Änderungen und Ergänzungen sind am 17. September 2023 in Kraft getreten.

Es wird nun Investoren angeboten, neue Formen der staatlichen Förderung für Projekte mit Investitionen von mindestens 12 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Zudem wurden auch einige Anforderungen eingeschränkt und neue Investitionsmöglichkeiten geschaffen.

1. Anforderungen an Investitionsprojekte

Um die staatliche Förderung für Investitionsprojekte mit Investitionen von beträchtlichem Umfang zu erhalten, muss eine Reihe von gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt werden. Dank der Änderungen des InvFördGesetzes wurden die Investitionsmöglichkeiten erweitert und die Projektanforderungen gemäßigt.

Solche Projekte müssen in den Bereichen der verarbeitenden Industrie (mit Ausnahme der Herstellung und des Vertriebs von Tabakwaren, Äthylalkohol sowie von alkoholischen Kognak- und Fruchtgetränken), Bergbau zur Weiterverarbeitung und/oder Veredelung von Bodenschätzen (außer Stein- und Braunkohle, Rohöl und Erdgas), Abfallwirtschaft, Verkehr, Lagerhaltung, Post- und Kuriertätigkeiten, Logistik, Bildung, wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Tätigkeiten, Gesundheitswesen, Kunst, Kultur, Sport, Tourismus sowie im Kur- und Erholungsbereich umgesetzt werden .

Die Herstellung von Bioethanol, welches als Kraftstoffkomponente verwendet werden soll, sowie die Herstellung von Biogas und Biomethan (auch verflüssigt und komprimiert) werden ebenfalls staatlich gefördert. Dank der neuen Bestimmungen des InvFördGesetzes besteht nun auch die Möglichkeit, in den Bereich der elektronischen Kommunikationen zu investieren.

Das Projekt muss den Bau, die Modernisierung, die technische und/oder technologische Umrüstung von Investitionsobjekten sowie den Kauf der dafür erforderlichen Ausrüstungen und Komponenten vorsehen und kann jetzt den Bau von für die Umsetzung des Investitionsprojekts erforderlichen verkehrstechnischen Infrastruktureinrichtungen auf Kosten des Investors oder Antragstellers vorsehen.

Während des Investitionsprojekts muss eine bestimmte Mindestanzahl von neuen Arbeitsplätzen mit einem höheren Gehalt als der Durchschnitt in der Region im vorangegangenen Kalenderjahr geschaffen werden. Dabei hängt der Prozentsatz von der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze ab:

  • 10 neue Arbeitsplätze – Erhöhung mindestens um 50%;
  • 30 neue Arbeitsplätze – Erhöhung um 30%;
  • 50 neue Arbeitsplätze – Erhöhung um 15%.

Dieses System ist flexibler im Vergleich zu den Anforderungen, welche vor den Änderungen des InvFördGesetzes galten. Zuvor war es erforderlich, mindestens 80 neue Arbeitsplätze mit einem um 15% höheren Gehalt zu schaffen.

Die Höhe der Investitionen in Investitionsobjekte innerhalb der Umsetzung eines Investitionsprojekts muss einen Betrag von 12 Mio. EUR übersteigen (zuvor lag dieser Wert bei 20 Mio. EUR). Darüber hinaus können nun Investitionen schon getätigt werden, bevor ein Antrag auf Umsetzung eines Investitionsprojekts gestellt wird. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine solche Vorinvestition frühestens 18 Monate vor dem Datum der Antragstellung erfolgen darf; außerdem sollte die Höhe der getätigten Investitionen 30% der Gesamtinvestitionssumme nicht überschreiten.

Die Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts darf höchstens 5 Jahre betragen.

2. Formen zur Investorenförderung

Investoren können mit der staatlichen Förderung in der Ukraine rechnen, soweit es um Investitionsprojekte in Höhe von bis zu 30% des geplanten Investitionsbetrags für ein Investitionsprojekt geht.

Durch die Änderungen des InvFördGesetzes wurden die Formen der staatlichen Förderung erweitert. Jetzt wird eine staatliche Förderung für Projekte mit Investitionen von beträchtlichem Umfang wie folgt gewährt:

  • Befreiung von der Körperschaftssteuer für fünf (5) Jahre sowie von der Umsatzsteuer und den Importzöllen für neue Geräte. Die Steuerpräferenzen für Großinvestoren bleiben unverändert;
  • Gewährung eines Vorzugsrechts bei der Nutzung von Grundstücken im staatlichen bzw. kommunalen Eigentum zur Umsetzung von Investitionsprojekten. Dabei kann dem Investor das Vorzugsrecht eingeräumt werden, diese Grundstücke nach Ablauf des Sonderinvestitionsvertrags zum Eigentum zu erwerben. Darüber hinaus sehen die Änderungen auch die Möglichkeit vor, die Zweckbestimmung von besonders wertvollen Grundstücken und Waldflächen zu ändern, um diese weiterhin bei der Umsetzung von Investitionsprojekten zu nutzen. Dies ist eine wichtige Innovation, weil sie mehr Möglichkeiten bietet, passende Standorte für die Kapazitäten von Investitionsprojekten zu finden (z.B. durch wertvolle Grundstücke, welche an Straßen- und Kommunikationswegen gelegen sind);
  • Bereitstellung von Bau-, Rekonstruktions-, Restaurierungs- und Generalinstandsetzungsarbeiten an verkehrstechnischen Infrastrukturanlagen (Straßen, Kommunikationsleitungen sowie Wärme-, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, technische Kommunikationen usw.), welche für die Umsetzung von Investitionsprojekten notwendig sind, und zwar aus staatlichen und lokalen Haushaltsmitteln und anderen gesetzlich zulässigen Quellen. Gemäß den Änderungen ist es möglich geworden, in die Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung den Gesamtwert aller für die Umsetzung von Investitionsprojekten errichteten Versorgungs- und Transportinfrastruktureinrichtungen einzubeziehen;
  • Befreiung von der Entschädigung für Verluste der forstwirtschaftlichen Produktion infolge einer Zweckänderung von besonders wertvollen Böden und Waldflächen zur Umsetzung von Investitionsprojekten. Gemäß den Änderungen werden die Kosten, welche aus einer solchen Entschädigung nicht in den entsprechenden Haushalt gelangten, in die Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung einbezogen;
  • Entschädigung der Kosten für den Anschluss und die Anbindung an Versorgungs- und Verkehrsnetze, welche für die Umsetzung von Investitionsprojekten notwendig sind.

Es ist wichtig, dass die verabschiedeten Änderungen mit den ukrainischen Boden- und Industrieparkgesetzen in Einklang gebracht werden.

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Zu berücksichtigen ist, dass sich der Gesamtbetrag der staatlichen Förderung nicht ändern wird, wenn bei der Abwicklung eines Sonderinvestitionsvertrags das tatsächliche Volumen von Investitionen von beträchtlichem Umfang größer sein wird als dasjenige, welches in diesem Vertrag festgelegt ist.

Der Gesamtbetrag der staatlichen Förderung wird geändert werden, wenn bei der Abwicklung eines Sonderinvestitionsvertrags der tatsächliche Investitionsbetrag geringer sein wird als vertraglich vorgesehen.

Anmerkung: wenn der tatsächliche Investitionsbetrag weniger als 12 Mio. Euro betragen wird, muss der Investor die gesamte und von ihm erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen.

3. Bewertung von Investitionsprojekten

Damit Investitionsprojekte mit Investitionen von beträchtlichem Umfang staatlich gefördert werden können, müssen sie von einer dafür zuständigen Behörde positiv bewertet werden. Als solche Behörde tritt das Wirtschaftsministerium der Ukraine auf, welches die Investitionsprojekte begutachtet, d.h. ob sie zweckmäßig und umsetzbar sind und ob Sonderinvestitionsverträge darüber abgeschlossen werden können. Wichtig ist zu verstehen, wie und nach welchen Kriterien deren Bewertung erfolgt, weil sie sich auf den Inhalt und die Zusammensetzung der von Investoren beim Wirtschaftsministerium eingereichten Unterlagen auswirkt.

4. Sonderinvestitionsverträge

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Investoren oder Antragsteller Sonderinvestitionsverträge mit dem Ministerkabinett der Ukraine oder einer territorialen Gemeinde (sofern die staatliche Förderung von einer solchen lokalen Selbstverwaltungsbehörde bereitgestellt wird) abschließen.

Ein solcher Vertrag wird für einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit hat keinen Einfluss darauf, wie lange das Investitionsprojekt umgesetzt wird, weil dieses innerhalb von 5 Jahren ab dem Vertragsabschluss umzusetzen ist.

In Sonderinvestitionsverträgen wird eine Reihe von wichtigen Bedingungen festgelegt, darunter:

  • Bedingungen und Dauer der Projektumsetzung;
  • Investitionsobjekte;
  • Art und Umfang der Investitionen;
  • Gesamtumfang, Formen und Fristen für die staatliche Förderung;
  • Bedingungen und Folgen der Beendigung der staatlichen Förderung;
  • eine Liste von Grundstücken, welche für die Umsetzung von Investitionsprojekten mit Investitionen von beträchtlichem Umfang erforderlich sind;
  • Bedingungen für die Nutzung dieser Grundstücke und das Verfahren für deren Rückgabe (im Falle der Bereitstellung);
  • Verfahren zur Vereinbarung von Änderungen im Kontrollverhältnis gegenüber Investoren während der Laufzeit ihrer Sonderinvestitionsverträge usw.

Wenn beschlossen worden ist, dass ein Sonderinvestitionsvertrag abgeschlossen werden muss, muss der Antragsteller eine juristische Person nach ukrainischem Recht gründen, welche als Investor fungieren wird. Wenn der Antragsteller bereits als eine juristische Person auftritt, welche in der Ukraine registriert ist und speziell für die Umsetzung eines Investitionsprojekts mit Investitionen von beträchtlichem Umfang gegründet wurde und dabei alle gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen erfüllt, ist es nicht erforderlich, eine neue juristische Person zu gründen.

In jedem Fall muss der Antragsteller 100% der Aktien (Geschäftsanteile) am Grund- bzw. Stammkapital dieser juristischen Person besitzen.

Die Gesetzesänderungen sehen die Möglichkeit vor, Verhandlungen über die Bedingungen von Sonderinvestitionsverträgen durchzuführen. Wenn das Wirtschaftsministerium der Ukraine beschließt, dass es notwendig ist, einen Entwurf eines Sonderinvestitionsvertrags zu überarbeiten, wird dem Antragsteller eine Begutachtung zu diesem Projekt zugesandt, wobei es ihm vorgeschlagen wird, Verhandlungen zu dessen Bedingungen durchzuführen.

Solche Verhandlungen werden innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Vorschlags durchgeführt. Wenn es in dieser Zeit keine Einigung über den Mechanismus zur Berücksichtigung der Begutachtung erzielt worden ist, kann die Verhandlungsfrist um weitere 2 Monate verlängert werden.

Allerdings ist zu bedenken, dass die wesentlichen Bedingungen von Sonderinvestitionsverträgen nicht verhandelbar sind.

5. Informationen für Investoren, welche ihre Anträge bereits eingereicht haben

Investoren, die bereits ihre Anträge eingereicht, aber noch keine Sonderinvestitionsverträge abgeschlossen haben, sollten berücksichtigen, dass das Wirtschaftsministerium der Ukraine ihre Anträge innerhalb von 10 Werktagen nach Inkrafttreten des InvFördGesetzes an die Antragsteller zurücksenden muss.

Solche Anträge müssen an die neuen Regeln angepasst und im vereinfachten Verfahren erneut eingereicht werden. Dabei können bereits vor Einreichung des Rückantrags in Investitionsobjekte investierte Mittel in die Berechnung des Volumens von Investitionen von beträchtlichem Umfang einbezogen werden, frühestens jedoch 18 Monate vor diesem Datum. Dabei können in die Berechnung des Volumens von Investitionen bereits die Kosten einbezogen werden, welche in die Investitionsobjekte vor der Einreichung des Rückantrags investiert wurden, aber nicht früher als vor 18 Monaten vor diesem Datum.

Bei der erneuten Einreichung von Anträgen müssen die verabschiedeten Gesetzesänderungen berücksichtigt werden, insbesondere:

  • die Bewertung muss vom Wirtschaftsministerium der Ukraine innerhalb einer Frist von höchstens 60 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs der Unterlagen durchgeführt werden;
  • es soll keine Bewertung der Wirtschaftsindikatoren durchgeführt werden (in der Praxis bedeutet dies, dass es auf die Berechnung der projektbezogenen Wirtschaftsindikatoren, einschließlich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, verzichtet wird); dementsprechend ist die Vorlage von darauf bezogenen Unterlagen nicht erforderlich;
  • bei der Einreichung eines Antrags können alle darin enthaltenen Informationen und Dokumente als solche anerkannt werden, welche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Diese Regel gilt nicht für die Informationen, welche nach der Unterzeichnung eines Sonderinvestitionsvertrags in das Register der Investitionsprojekte mit Investitionen von beträchtlichem Umfang eingetragen werden müssen;
  • für den Fall, dass das Wirtschaftsministerium der Ukraine anerkennt, dass ein Entwurf eines Sonderinvestitionsvertrags überarbeitet werden muss, besteht die Möglichkeit, dessen Bedingungen mit dem Wirtschaftsministerium zu verhandeln.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig zu berücksichtigen, dass auch die Regulierung von spezifischen Mechanismen der staatlichen Förderung für Investitionsprojekte mit Investitionen von beträchtlichem Umfang geändert werden muss. Dies kann sich auf die Verfahren und Algorithmen zur Vorbereitung von Investitionsprojekten und zu deren Bewertung sowie auf das Verfahren zur Gewährung der staatlichen Förderung usw. auswirken.

Es wird voraussichtlich Folgendes geändert:

  • Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Begründung von Investitionsprojekten mit Investitionen von beträchtlichem Umfang;
  • Methoden zur Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung;
  • Methoden zur Durchführung der Bewertung von Investitionsprojekten;
  • Verfahren zur Führung des Registers der Investitionsprojekte;
  • Verfahren für die Einfuhr ins ukrainische Zollgebiet und Zwecknutzung von neuen Ausrüstungen (Geräten) und Zubehör dafür, welche von Investoren eingeführt werden;
  • Anforderungen an Antragsteller hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung deren Investitionsprojekte;
  • Musterformen von Sonderinvestitionsverträgen;
  • Verfahren zur Bereitstellung von nicht rückzahlbaren Mitteln zur Sicherstellung des Baus von angrenzenden Infrastruktureinrichtungen, welche für die Errichtung und den Betrieb von Industrieparks in der Ukraine erforderlich sind.

In jedem Fall können die geplanten Änderungen ggf. angepasst werden. Daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zur staatlichen Förderung von Investitionsprojekten mit Investitionen von beträchtlichem Umfang genau dann zu überwachen, wenn sie von Investoren angewandt werden.

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