1. Home
  2. /
  3. Insights
  4. /
  5. Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Ukraine
13. Juli 2023

Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Ukraine

Einleitung
1. Geschäftsgeheimnisse in der Ukraine
2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
3. Organisation des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen

 

Der Schutz von kommerziellen Informationen in der Ukraine weist Besonderheiten auf, welche in erster Linie durch die Besonderheiten der ukrainischen gesetzlichen Regelung bestimmt werden.

Auf den ersten Blick gilt die Informationssicherheit in einem Unternehmen als Angelegenheit seines Sicherheitsdienstes. Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen jedoch in der Ukraine nicht nur physisch wirksam sein, sondern auch innerhalb des Unternehmens klar geregelt sein und der ukrainischen Gesetzgebung entsprechen.

1. Geschäftsgeheimnisse in der Ukraine

Die ukrainische Gesetzgebung definiert Geschäftsgeheimnisse als eine Information, welche geheim, also unbekannt und schwer zugänglich ist. Es gilt hier dabei Folgendes:

  • Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse darstellen, stehen den Personen nicht zur Verfügung, die sie möglicherweise nutzen könnten;
  • solche Informationen haben vor allem deshalb einen kommerziellen Wert, weil sie Dritten nicht bekannt sind;
  • diese Informationen werden vom Unternehmen geschützt;
  • es kann dem ukrainischen Unternehmen schaden, wenn solche Informationen von Dritten ohne die

Erlaubnis oder Kontrolle des Unternehmens verwendet werden.

Als Geschäftsgeheimnisse können in der Ukraine Informationen technischer, organisatorischer, kommerzieller, produktionsbezogener und anderer Art angesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen, welche folgende Angaben enthalten können: finanzielle und administrative Entwicklungspläne des Unternehmens, abgeschlossene (geplante) Verträge, Kunden, Vertragspartner, neue technische Projekte und Methoden der Arbeits- und Produktionsorganisation, die Höhe des Handelsaufschlags und den Rabatt beim Kauf von Produkten, das Volumen des Kaufs und der Lieferung von Produkten, vertrauliche Informationen über natürliche Personen (persönliche Daten, Familienstand, Gesundheitszustand usw.).

Geschäftsgeheimnisse können in Verträgen, Vereinbarungen, Berichten, analytischen Materialien, Kontoauszügen, Spezifikationen sowie in anderen Dokumenten, welche die Aktivitäten des Unternehmens widerspiegeln, enthalten sein.

Die ukrainische Gesetzgebung sieht kein spezifisches Verzeichnis von Informationen vor, die als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können. Die Zusammensetzung und der Umfang der Informationen, die in der Ukraine Geschäftsgeheimnisse darstellen, werden vom Unternehmen unabhängig bestimmt.

Das Ministerkabinett der Ukraine hat jedoch eine Liste von Informationen erstellt, welche von Unternehmen nicht als Geschäftsgeheimnisse angesehen werden können. Insbesondere handelt es sich um:

  • Gründungsurkunden sowie Dokumente, welche die Ausübung einer unternehmerischen oder wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. deren einzelne Arten ermöglichen;
  • Informationen zu allen vorgeschriebenen Formen der staatlichen Berichterstattung;
  • Daten, welche zur Überprüfung der Berechnung und Zahlung von Steuern und anderen Pflichtzahlungen erforderlich sind;
  • Informationen über die Anzahl und Zusammensetzung der Arbeitnehmer, deren Löhne im Allgemeinen und nach Berufen und Positionen sowie die Verfügbarkeit von freien Stellen;
  • Dokumente zur Zahlung von Steuern und Pflichtzahlungen;
  • Informationen über die Umweltverschmutzung, die Nichteinhaltung von sicheren Arbeitsbedingungen, den Absatz von gesundheitsschädlichen Produkten sowie andere Verstöße gegen die ukrainische Gesetzgebung und die Höhe des jeweils verursachten Schadens;
  • Dokumente zur Zahlungsfähigkeit;
  • Informationen über die Beteiligung von Amtspersonen des Unternehmens an Genossenschaften, Kleinunternehmen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen, die geschäftlich tätig sind;
  • Informationen, die gemäß der geltenden ukrainischen Gesetzgebung bekannt gegeben werden müssen.

Diese Liste ist ziemlich altertümlich. Sie wurde lange vor der Verabschiedung des Zivilgesetzbuches der Ukraine erstellt, welches die Erstellung einer Liste von Informationen, die keine Geschäftsgeheimnisse darstellen, ausschließlich qua Gesetz ermöglicht. Daher scheinen alle Informationen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden zu können.

Allerdings gibt es bisher keine gerichtliche Praxis in der Ukraine, die eine eindeutige Antwort auf diese Frage geben würde, und das obige Verzeichnis selbst wird vor allem von den zuständigen staatlichen Kontrollbehörden häufig verwendet. Daher wäre es ausgewogener, die Anforderungen des Ministerkabinetts der Ukraine zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen eine Liste von Informationen zu erstellen hat, welche als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden können.

Zusätzlich zu dem oben genannten Verzeichnis ist auch zu berücksichtigen, dass die ukrainische Gesetzgebung auch eine allgemeine Liste von Informationen festlegt, die immer zugänglich sein müssen. Zu diesen Informationen zählen insbesondere folgende Daten:

  • über den Zustand der Umwelt;
  • über die Qualität von Lebensmitteln;
  • über Unfälle, Katastrophen und Notsituationen, Gesundheitszustand der Bevölkerung usw.

Es lohnt sich, diese Einschränkungen bei der Erstellung einer Liste von Informationen zu berücksichtigen, welche Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens darstellen, weil Geschäftsgeheimnisse zu Informationen mit eingeschränktem Zugang gehören.

In der Ukraine sind Geschäftsgeheimnisse ein Gegenstand des geistigen Eigentums. Demnach besitzt das Unternehmen geistige Eigentumsrechte an Geschäftsgeheimnissen, insbesondere:

  • das Recht auf Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;
  • das ausschließliche Recht auf Gestattung der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;
  • das ausschließliche Recht auf Verhinderung der rechtswidrigen Offenlegung, Sammlung oder Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;
  • sonstige geistliche Eigentumsrechte, die in der Ukraine gesetzlich festgelegt sind.

2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

In der ukrainischen Arbeitsgesetzgebung gibt es keine Definition des Geschäftsgeheimnisses. Allerdings ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Bedingungen für die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen durch seine Arbeitnehmer zu schaffen. Diese Auffassung wird auch durch die gerichtliche Praxis gestützt.

Auch die Frage des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen in den Verhältnissen mit Vertragspartnern ist recht eng geregelt. Fast das einzige Instrument, welches potenziell zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Vertragsverhältnissen beitragen kann, besteht darin, sich an das Gericht zu wenden, um die Geltendmachung von im Vertrag vorgesehenen Geldbußen für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder den Schadensersatz in Form von entgangenem Gewinn einzufordern, oder sich an die zuständigen Behörden des Kartellamts der Ukraine zu wenden. Zudem gibt es in der Ukraine keine ausreichende gerichtliche Praxis zu diesem Thema.

Für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist eine Haftung gesetzlich vorgesehen, und zwar:

eine zivilrechtliche Haftung in Form von Schadensersatz

Die Gerichtspraxis in der Ukraine zeigt, dass die Anwendung dieser Art von Verantwortung nicht effektiv genug ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es schwierig ist, sowohl die Höhe der Verluste als auch den Zusammenhang zwischen dem Schaden und den Handlungen der Person nachzuweisen, die Geschäftsgeheimnisse preisgegeben hat. Bei Klagen auf Ersatz entgangenen Gewinns ist es auch erforderlich, die Möglichkeit des Erhalts entgangenen Gewinns nachzuweisen.

disziplinäre Haftung

Die Verantwortung für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist in den ukrainischen Arbeitsgesetzen praktisch nicht geregelt. Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen kann jedoch als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin gewertet werden und eine Entlassung oder einen Verweis nach sich ziehen. Aus diesem Grund, wie die Rechtsprechung zeigt, sollte sich ein Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin nur auf diejenigen Pflichten beziehen, die einen Teil der Arbeitsfunktion des Arbeitnehmers darstellen oder sich aus den Regeln des internen Arbeitsverfahrens ergeben.

verwaltungsrechtliche Haftung

Die ukrainische Verwaltungsgesetzgebung sieht die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 24.000,- UAH (umgerechnet derzeit etwa 600,- EUR) für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie anderer vertraulicher Informationen vor, sofern diese Offenlegung darauf gerichtet ist, den geschäftlichen Ruf oder das Eigentum eines anderen Unternehmers zu schädigen.

strafrechtliche Haftung

Die ukrainische Strafgesetzgebung sieht die Verhängung einer Geldstrafe vor, und zwar von bis zu 4.000.000,- UAH (derzeit etwa 100.000,- EUR) und mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Positionen bzw. bestimmte Tätigkeiten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu bekleiden bzw. auszuüben. Eine solche Haftung besteht für die vorsätzliche Offenlegung von Geschäfts-, Bank- oder Berufsgeheimnissen auf den Kapitalmärkten und organisierten Warenmärkten ohne Zustimmung des Inhabers durch eine Person, welche dieses Geheimnis im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit kennt, sofern diese Tat aus gewinnsüchtigen oder anderen persönlichen Motiven begangen wurde und dem Unternehmen erheblichen Schaden zugefügt hat.

Zusätzlich zu den genannten Haftungsarten kann ein Unternehmen in der Ukraine beim Kartellamt der Ukraine den Schutz von verletzten Rechten an Geschäftsgeheimnissen beantragen, und zwar im Rahmen der Gesetzgebung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb.

3. Organisation des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen

Das System zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens in der Ukraine sollte ein vollständiges und verwaltbares Verfahren darstellen, in welchem Folgendes zu berücksichtigen ist:

  • jedem Mitarbeiter des Unternehmens muss die Offenlegung von als Geschäftsgeheimnissen eingestuften Informationen kategorisch untersagt werden;
  • Verfahren zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen genormt sein und Folgendes umfassen:
    • Einführung einer einheitlichen Geschäftsgeheimnisregelung für bestimmte Informationen;
    • alle Mitarbeiter müssen mit solchen Verfahren vertraut gemacht werden;Schaffung u
    • nd Umsetzung von Standardverfahren zur Beantwortung von Beschwerden seitens Dritter bezüglich der Offenlegung von Informationen, in welchen Geschäftsgeheimnisse enthalten sind (es geht um Gerichte, Rechtsanwälte, Behörden, Polizei usw.);
    • rechtzeitige Änderungen in der Liste der Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse darstellen.
  • der Inhalt von Verträgen und anderen Dokumenten, welche das Unternehmen in Verhältnissen zu Dritten abschließt oder verwendet, muss hinsichtlich der Klauseln zu Geschäftsgeheimnissen und der Offenlegungspflicht überwacht werden;
  • die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern müssen mit der Erfüllung von Verpflichtungen zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen einhergehen;
  • das Unternehmen muss immer über Nachweise verfügen, dass seine Mitarbeiter mit der Liste der

Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, vertraut gemacht wurden.

Die Mindestmaßnahmen zum Aufbau und zur Umsetzung eines Systems zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in einem Unternehmen sollten daher Folgendes umfassen:

  • Erstellung und Genehmigung der Liste von Informationen, welche zu Geschäftsgeheimnissen gehören, durch den Unternehmensleiter;
  • Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei Arbeitsverträgen und Arbeitsanweisungen. Dabei ist es wichtig, dass die Verletzung dieser Pflichten als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin qualifiziert wird;
  • Erstellung und Umsetzung von Richtlinien und Standardverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung, Aufbewahrung, Offenlegung und Verantwortung der Mitarbeiter für die illegale Verbreitung von Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens darstellen;
  • Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Verträgen mit Vertragspartnern;
  • Unterzeichnung von separaten Geheimhaltungsverträgen mit den Mitarbeitern (non-disclosure agreement);
  • Bestimmung von Kontrollverfahren für die Nutzung von Personalcomputern, internen Netzwerken, Internet, Wechselmedien und Druckern durch die Mitarbeiter eines Unternehmens.

Das grundlegende Verfahren zum Aufbau eines Systems zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Ukraine besteht darin, eine Liste von Informationen zu erstellen, die im Unternehmen als Geschäftsgeheimnisse angesehen werden.

Die in dieser Liste aufgeführten Informationen müssen:

  • Angaben enthalten, welche das Unternehmen erhalten und erstellt hat (darunter als Ergebnis der Informationsverarbeitung mit technischen Mitteln);
  • nützlich sein und von den Mitarbeitern für ihre Arbeit im Unternehmen genutzt werden und für das normale Funktionieren des Unternehmens notwendig sein;
  • für die Nutzung beschränkt sein;
  • in erster Linie mit der Produktion, dem Management, den finanziellen oder anderen wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zusammenhängen;
  • durch ihre Offenlegung eventuell den Interessen des Unternehmens schaden;
  • die in der ukrainischen Gesetzgebung festgelegten Kriterien erfüllen.
    In der Praxis sollte bei der Erstellung der Liste das Gleichgewicht zwischen möglichen Verlusten, welche sich aus der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ergeben, und den Kosten für deren Schutz berücksichtigt werden.

Um die potenziellen Verluste und negativen Folgen der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu ermitteln, sollten die tatsächlichen Umstände beim Unternehmen bewertet werden, zum Beispiel:

  • inwieweit die Geheimhaltung von Informationen über das Verfahren zur Erzielung von Gewinnen im Kampf gegen einen Wettbewerber wichtig war;
  • inwieweit es möglich war, bei der Entwicklung von wettbewerbsfähigen Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen Zeit zu gewinnen;
  • ob das Unternehmen ein Monopol auf die ihm gehörende Technologie erlangen konnte;
  • ob es wahrscheinlich war, dass die Informationen, sofern verbreitet, durch einen Konkurrenten hätten genutzt werden können.

Quantitative und wertmäßige Indikatoren von potenziellen Verlusten sollten durch den Grad der verminderten Effizienz im Produktions- oder Finanzbereich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bestimmt werden; und wenn es um qualitative Indikatoren geht, sollten diese dadurch bestimmt werden, inwieweit hoch die Möglichkeit war, bestimmte Gewinne nicht zu erzielen.

Zu den eventuellen negativen Auswirkungen, welche zu berücksichtigen sind, können folgende gehören:

  • Abbruch der Beziehungen oder Verringerung des Niveaus der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Kunden;
  • Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen;
  • Schaffung von Schwierigkeiten bei der Lieferung, Produktion und dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen;
  • Wirtschaftssanktionen gegen das Unternehmen.

Natürlich hat es keinen Sinn, eine rechtliche Regelung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen in einem Unternehmen zu schaffen, wenn dies nicht mit der tatsächlichen und technischen Umsetzung dieser Regelung einhergeht. Eine klare Regelung dieser Verfahren wird es jedoch nicht nur ermöglichen, solche Maßnahmen zu rationalisieren und wirksamer zu machen, sondern auch Bedingungen für den Schutz des Unternehmens in der Ukraine zu schaffen, wenn es um die Offenlegung von Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse darstellen, sowie um unfreundliche Handlungen seitens der Wettbewerber sowie um illegale Handlungen von Behörden geht.

Alle Nachrichten