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26. August 2026

Ausländischer Geschäftsführer einer ukrainischen Gesellschaft

Ein ausländischer Staatsangehöriger kann Alleingeschäftsführer einer ukrainischen GmbH sein: Das ukrainische Gesellschaftsrecht verlangt weder die ukrainische Staatsangehörigkeit des Geschäftsführers noch die zwingende Bestellung eines zweiten Geschäftsführers. Vor der Bestellung sind Steueridentifikationsnummer, Registereintragung, Vertragsform, Arbeitserlaubnis, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Ukraine sowie die steuerlichen Folgen gesondert zu prüfen.

Dieser Beitrag richtet sich an ausländische Investoren, internationale Unternehmensgruppen und Gesellschafter ukrainischer GmbHs, die einen ausländischen Staatsangehörigen zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellen und seine Tätigkeit in der Ukraine oder aus dem Ausland organisieren möchten.

1. Voraussetzungen für die Bestellung eines ausländischen Geschäftsführers
2. Gesellschaftsrechtliche Bestellung des Geschäftsführers
3. Ukrainische Steueridentifikationsnummer für den ausländischen Geschäftsführer
4. Staatliche Registrierung der Geschäftsführerbestellung
5. Vertrag mit dem Geschäftsführer — Arbeitsvertrag oder zivilrechtlicher Vertrag
6. Arbeitserlaubnis — Anforderungen und Verfahren
7. Geschäftsführung aus dem Ausland
8. Vorübergehender Aufenthalt in der Ukraine
9. Steuer- und Sozialversicherungspflichten
10. Sanktionsprüfung und Bank-Compliance
11. Praktische Checkliste
Häufig gestellte Fragen
Wie DLF helfen kann

1. Voraussetzungen für die Bestellung eines ausländischen Geschäftsführers

Das Gesetz der Ukraine „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ regelt das Geschäftsführungsorgan einer ukrainischen GmbH und enthält keine eigenständige Voraussetzung hinsichtlich Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz eines Alleingeschäftsführers. Ein Ausländer kann daher ohne zwingenden ukrainischen Mitgeschäftsführer bestellt werden.

Der Alleingeschäftsführer beziehungsweise der Vorsitzende eines kollegialen Geschäftsführungsorgans kann die Gesellschaft ohne Vollmacht vertreten. Mit dem Alleingeschäftsführer wird ein zivilrechtlicher Vertrag oder ein Arbeitsvertrag geschlossen. Die Vertragsform ändert die gesellschaftsrechtliche Vertretungsmacht nicht, ist aber für Arbeits-, Aufenthalts- und Steuerfragen wesentlich.

Praxis-Hinweis: Die gesellschaftsrechtliche Bestellung und die rechtmäßige Tätigkeit in der Ukraine sind getrennt zu prüfen.

2. Gesellschaftsrechtliche Bestellung des Geschäftsführers

Die Bestellung erfolgt durch das nach der Satzung zuständige Organ, regelmäßig die Gesellschafterversammlung oder, sofern vorgesehen, den Aufsichtsrat. Bei einer Einpersonengesellschaft genügt die Entscheidung des Alleingesellschafters.

Für die staatliche Registrierung wird das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie des Beschlusses des zuständigen Gesellschaftsorgans eingereicht. Die Unterschriften auf einem zur staatlichen Registrierung eingereichten Gesellschaftsbeschluss müssen grundsätzlich notariell beglaubigt werden, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Der Beschluss sollte den Geschäftsführer eindeutig bezeichnen, den Beginn der Amtszeit festlegen und gegebenenfalls die Dauer der Bestellung sowie die zum Abschluss des Geschäftsführervertrags bevollmächtigte Person bestimmen.

3. Ukrainische Steueridentifikationsnummer für den ausländischen Geschäftsführer

Nach dem Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen, Einzelunternehmer und öffentlicher Einrichtungen“ enthält das Einheitliche Staatliche Register Angaben zum Geschäftsführer, darunter die ukrainische Steueridentifikationsnummer. Sie sollte daher vor der Anmeldung des Geschäftsführerwechsels vorliegen.

Parameter Einzelheiten
Zuständige Behörde Staatlicher Steuerdienst der Ukraine
Kosten Kostenlos
Standardbearbeitung 3 Werktage
Bei Datenabweichungen Bis zu 10 Werktage
Antrag aus dem Ausland Per Post oder über einen bevollmächtigten Vertreter bei ordnungsgemäßer Dokumentenform möglich

Nach den amtlichen Hinweisen des Steuerdienstes sind für die Beantragung der ukrainischen Steueridentifikationsnummer ein Identitätsdokument und eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung ins Ukrainische erforderlich. Die Unterlagen können auch durch einen Bevollmächtigten eingereicht oder bei Aufenthalt im Ausland nach dem vorgesehenen Verfahren per Post übermittelt werden.

4. Staatliche Registrierung der Geschäftsführerbestellung

Der Geschäftsführerwechsel wird in das Einheitliche Staatliche Register eingetragen. Die aktuellen Fristen und Gebühren ergeben sich aus dem amtlichen Diia-Leitfaden.

Parameter Einzelheiten
Standardbearbeitung 1 Tag
Standardgebühr 2026 ca. UAH 1.000 (rund EUR 20)
Elektronische Einreichung 75 % der Standardgebühr, soweit der elektronische Dienst verfügbar ist: ca. UAH 750 (rund EUR 15)
Beschleunigte Registrierung 6 Stunden: doppelte Gebühr; 2 Stunden: fünffache Gebühr

Das persönliche Erscheinen des neuen Geschäftsführers bei der zuständigen Registrierungsstelle ist nicht erforderlich. Ein ordnungsgemäß Bevollmächtigter kann die Anmeldung vornehmen, während sich der Geschäftsführer im Ausland befindet.

5. Vertrag mit dem Geschäftsführer — Arbeitsvertrag oder zivilrechtlicher Vertrag

Das ukrainische GmbH-Gesetz sieht einen zivilrechtlichen Vertrag oder einen Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer vor.

Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführer ist Arbeitnehmer; das ukrainische Arbeitsrecht gilt insbesondere für Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zivilrechtlicher Vertrag. Bei einem zivilrechtlichen Vertrag richtet sich das Rechtsverhältnis nach dem Zivilrecht. Ein solcher Vertrag darf kein tatsächlich bestehendes Arbeitsverhältnis verschleiern. Bei einem ausländischen Geschäftsführer sind insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen sowie die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit gesondert zu prüfen.

6. Arbeitserlaubnis — Anforderungen und Verfahren

Das Gesetz der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“ regelt die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Ukraine. Wird ein ausländischer Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer ukrainischen GmbH beschäftigt und greift keine gesetzliche Ausnahme, muss der Arbeitgeber für den Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis einholen. Die Stellung als Geschäftsführer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigter begründet für sich genommen keine eigene Befreiung.

Nach dem amtlichen Diia-Leitfaden wird über den Erstantrag innerhalb von bis zu 7 Werktagen entschieden.

Laufzeit Gebühr 2026
Bis einschließlich 6 Monate UAH 9.984 (rund EUR 195)
Über 6 Monate bis einschließlich 1 Jahr UAH 16.640 (rund EUR 320)
Über 1 Jahr bis einschließlich 2 Jahre UAH 26.624 (rund EUR 515)

Für ausländische Arbeitnehmer, die keiner der besonderen Kategorien angehören, beträgt die maximale Laufzeit zwei Jahre. Eine dreijährige Laufzeit und die Gebühr von UAH 33.280 gelten für besondere Kategorien, insbesondere entsandte Arbeitnehmer und konzernintern versetzte Beschäftigte.

Für Staatsangehörige von Staaten, für die das ukrainische Recht ein besonderes Verfahren vorsieht, ist für die Erteilung oder Verlängerung der Arbeitserlaubnis zusätzlich die Zustimmung der zuständigen regionalen Stelle des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) erforderlich.

7. Geschäftsführung aus dem Ausland

Ein ausländischer Geschäftsführer kann eine ukrainische Gesellschaft aus dem Ausland führen. Für die Ausübung der Leitungsfunktionen ist eine dauerhafte physische Anwesenheit des Geschäftsführers in der Ukraine nicht erforderlich. Auch der Geschäftsführerwechsel kann ohne persönliches Erscheinen des neuen Geschäftsführers in der Ukraine registriert werden.

Die arbeitsrechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt. Ist der Geschäftsführer tatsächlich in der Ukraine als Arbeitnehmer tätig, sollte die Arbeitserlaubnis vor Aufnahme dieser Tätigkeit vorliegen. Werden die Leitungsfunktionen ausschließlich aus dem Ausland ausgeübt, sind Vertragsmodell, tatsächlicher Tätigkeitsort und steuerliche Folgen gesondert zu beurteilen.

8. Vorübergehender Aufenthalt in der Ukraine

Die Bestellung zum Geschäftsführer vermittelt kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Wer dauerhaft oder regelmäßig in der Ukraine tätig sein möchte, benötigt eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Grundlage.

Beschäftigung. Ein Geschäftsführer mit Arbeitserlaubnis kann nach dem Gesetz der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen“ eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ihre Laufzeit entspricht grundsätzlich der Laufzeit der Arbeitserlaubnis.

Investition. Gründer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte einer ukrainischen juristischen Person können eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Investition beantragen, wenn ihre Beteiligung oder die Beteiligung einer ausländischen juristischen Person, deren wirtschaftlich Berechtigter sie sind, mindestens EUR 100.000 zum offiziellen NBU-Kurs am Tag der Investition beträgt. Diese Grundlage ersetzt nicht die gesonderte Prüfung, ob für die Tätigkeit als Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Der amtliche Diia-Leitfaden zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis nennt eine Standardbearbeitungszeit von 15 Werktagen.

9. Steuer- und Sozialversicherungspflichten

Vergütungen aus ukrainischen Quellen unterliegen dem Steuergesetzbuch der Ukraine. Ukrainische Einkünfte eines Nichtansässigen werden grundsätzlich nach den Regeln und Sätzen der jeweiligen Einkunftsart besteuert.

Pflicht Arbeitsvertrag Zivilrechtlicher Vertrag über Arbeiten/Dienstleistungen
Einkommensteuer 18 % 18 %
Militärabgabe 5 % 5 %
Einheitlicher Sozialbeitrag 22 % zulasten des Arbeitgebers grundsätzlich 22 %, soweit die Vergütung zur Bemessungsgrundlage für den einheitlichen Sozialbeitrag gehört
Mindestlohn mindestens UAH 8.647/Monat (rund EUR 170) im Jahr 2026 keine arbeitsrechtliche Mindestlohngarantie

Der Sozialbeitrag richtet sich nach dem Gesetz der Ukraine „Über die Erhebung und Abrechnung des einheitlichen Beitrags zur obligatorischen staatlichen Sozialversicherung“. Mindestlohn von UAH 8.647 (rund EUR 170) und Existenzminimum für Erwerbsfähige von UAH 3.328 (rund EUR 65) sind im Gesetz der Ukraine „Über den Staatshaushalt der Ukraine für 2026“ festgelegt.

Die ungefähren EUR-Beträge basieren auf dem offiziellen NBU-Kurs vom 14. August 2026.

10. Sanktionsprüfung und Bank-Compliance

Vor der Bestellung eines ausländischen Geschäftsführers ist zu prüfen, ob gegen die betreffende Person Sanktionsbeschränkungen bestehen. Das Gesetz der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“ untersagt bestimmten sanktionierten Ausländern und Staatenlosen, in der Ukraine bestimmte Funktionen zu übernehmen oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Vor der Registereintragung sind daher der konkrete Status der Person und die gegen sie geltenden Beschränkungen zu prüfen.

Für bestimmte Kategorien ausländischer Staatsangehöriger ist im Arbeitserlaubnisverfahren eine Zustimmung des SBU erforderlich, wie oben erläutert. Dies stellt kein pauschales gesellschaftsrechtliches Verbot dar; etwaige Sanktionen gegen die konkrete Person sind gesondert zu prüfen.

Nach der Registereintragung sollte die Gesellschaft bei ihrer Bank die Angaben zum Geschäftsführer und zu den verfügungsberechtigten Personen aktualisieren. Die erforderlichen Unterlagen und Identifizierungsverfahren richten sich nach den Verfahren der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der Vorgaben der NBU sowie der Anforderungen zur Geldwäscheprävention.

11. Praktische Checkliste

1. Vor der Bestellung den Kandidaten auf einschlägige Sanktionsbeschränkungen prüfen und sicherstellen, dass keine Beschränkung der Registereintragung oder der Ausübung der Geschäftsführerbefugnisse entgegensteht.

2. Verfügt der ausländische Geschäftsführer noch nicht über eine ukrainische Steueridentifikationsnummer, sollte diese vor der Anmeldung des Geschäftsführerwechsels beschafft werden. Die Unterlagen können vom Geschäftsführer selbst oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden; die Standardbearbeitung dauert etwa 3 Werktage und ist kostenlos.

3. Die Gesellschafter sollten den Bestellungsbeschluss fassen, den Beginn der Amtszeit festlegen und die erforderlichen Unterschriften formgerecht beglaubigen lassen.

4. Anschließend ist die passende Vertragsform zu wählen und ein Arbeitsvertrag oder ein zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen; maßgeblich ist, wie der Geschäftsführer seine Tätigkeit tatsächlich ausüben wird.

5. Danach ist der Geschäftsführerwechsel im Einheitlichen Staatlichen Register anzumelden. Die Standardbearbeitung dauert 1 Tag; die Verwaltungsgebühr beträgt 2026 etwa UAH 1.000 (rund EUR 20).

6. Wird der Geschäftsführer in der Ukraine als Arbeitnehmer tätig und greift keine gesetzliche Ausnahme, muss die Gesellschaft vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis einholen. Über den Erstantrag wird innerhalb von bis zu 7 Werktagen entschieden; für ausländische Arbeitnehmer, die keiner der besonderen Kategorien angehören, beträgt die Gebühr je nach Laufzeit UAH 9.984–26.624 (rund EUR 195–515).

7. Soll der Geschäftsführer in der Ukraine wohnen, ist die einschlägige Grundlage für einen vorübergehenden Aufenthalt gesondert zu prüfen und gegebenenfalls eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Standardbearbeitung dauert 15 Werktage.

8. Nach der Registereintragung sind bei der Bank die Angaben zum Geschäftsführer und zu den verfügungsberechtigten Personen zu aktualisieren; außerdem sind die von der Bank vorgesehenen KYC-Verfahren zu durchlaufen.

9. Vor der ersten Vergütungszahlung sollte die Buchhaltung die korrekte Berechnung und Abführung von Einkommensteuer, Militärabgabe und Sozialbeitrag entsprechend der gewählten Vertragsform sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer Alleingeschäftsführer einer ukrainischen GmbH sein?

Ja. Das ukrainische GmbH-Gesetz verlangt weder ukrainische Staatsangehörigkeit noch einen zwingenden ukrainischen Mitgeschäftsführer.

Benötigt ein ausländischer Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis?

In der Regel ja, wenn er als Arbeitnehmer der ukrainischen Gesellschaft beschäftigt wird und keine gesetzliche Ausnahme greift. Den Antrag stellt die Gesellschaft als Arbeitgeber.

Kann ein ausländischer Geschäftsführer die Gesellschaft aus dem Ausland führen?

Die Registereintragung kann ohne seine physische Anwesenheit erfolgen. Bei ausschließlich aus dem Ausland ausgeübter Leitung sind Vertragsmodell, tatsächlicher Tätigkeitsort und steuerliche Folgen gesondert zu prüfen; eine Beschäftigung in der Ukraine als Arbeitnehmer erfordert grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis.

Welcher Steuersatz gilt für die Vergütung eines ausländischen Geschäftsführers?

Für ukrainische Einkünfte gelten grundsätzlich 18 % Einkommensteuer und 5 % Militärabgabe. Bei einem Arbeitsvertrag fällt zusätzlich der vom Arbeitgeber zu tragende Sozialbeitrag von 22 % an.

Verleiht die Bestellung zum Geschäftsführer ein Aufenthaltsrecht in der Ukraine?

Nein. Für den Aufenthalt in der Ukraine ist eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Grundlage erforderlich, etwa eine Beschäftigung mit Arbeitserlaubnis oder eine Investition, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wie DLF helfen kann

DLF attorneys-at-law begleitet ausländische Investoren und internationale Unternehmen bei der Bestellung und dem Wechsel von Geschäftsführern ukrainischer Gesellschaften — vom Gesellschaftsbeschluss, Geschäftsführervertrag und der Registereintragung bis zur Arbeitserlaubnis, vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sowie steuerlichen Fragen und Bank-Compliance. Relevante DLF-Praxisbereiche sind Gesellschaftsrecht / M&A und Arbeitsrecht.

Igor Dronov, Berater — DLF attorneys-at-law

Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua.

Dieses Material dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Beurteilung.

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