Versicherung ausländischer Investitionen in der Ukraine
Die Ukraine verfügt über einen nationalen Mechanismus zur Absicherung direkter Investitionen gegen Kriegs- und politische Risiken durch die Exportkreditagentur (ECA). Internationale Instrumente wie MIGA und die US International Development Finance Corporation (DFC) können den Schutz nach einer projektbezogenen Prüfung ergänzen. Gesetzliche Investitionsgarantien und bilaterale Investitionsschutzabkommen sind eigenständige Rechtsinstrumente und keine Versicherungsprodukte.
Dieser Beitrag richtet sich an ausländische Investoren, deutsche und internationale Projektträger sowie Rechts-, Finanz- und Risikoteams, die Investitionsschutz und Versicherungslösungen für geplante oder laufende Projekte in der Ukraine prüfen.
1. Versicherung, staatliche Garantien und Investitionsschutzabkommen im Vergleich
2. Versicherbare und nicht versicherbare Risiken
3. Rechtsrahmen in der Ukraine: Gesetzgebung und regulatorisches Umfeld
4. ECA der Ukraine — das nationale Instrument zur Investitionsversicherung
5. MIGA und DFC — internationale Versicherungsinstrumente
6. Was keine Versicherung ist: EU-Fazilität, EBRD und andere Einrichtungen
7. Nationale ECA-Programme für Investoren aus bestimmten Ländern
8. Zugang zu Versicherungsschutz — Schritt für Schritt
9. Rechtliche Risiken außerhalb der Versicherungsdeckung
10. Wichtige Unterlagen vor der Antragstellung
11. Compliance: wirtschaftlich Berechtigte, Sanktionen und Geldwäscheprävention
12. Häufige Fehler und Grenzen der Absicherung
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann
1. Versicherung, staatliche Garantien und Investitionsschutzabkommen im Vergleich
In der Praxis werden drei Schutzebenen häufig vermischt, obwohl sie unterschiedlichen Regeln und Durchsetzungsmechanismen unterliegen.
Gesetzliche Investitionsgarantien ergeben sich aus dem Gesetz über das Regime ausländischer Investitionen. Dazu gehören insbesondere Inländerbehandlung, Schutz vor entschädigungsloser Entziehung und Ansprüche wegen rechtswidriger staatlicher Maßnahmen. Solche Rechte müssen gerichtlich oder schiedsgerichtlich durchgesetzt werden und führen nicht automatisch zu einer Auszahlung.
Versicherungs- und Garantieinstrumente von ECA, MIGA, DFC oder nationalen Programmen beruhen auf einem Vertrag oder einer Garantie. Eine Leistung setzt voraus, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist, die Vertragsbedingungen eingehalten wurden und der Schaden hinreichend nachgewiesen ist. Das Gesetz über die Investitionstätigkeit erlaubt die Versicherung von Investitionen, garantiert aber kein Produkt für jedes Projekt.
Bilaterale Investitionsschutzabkommen können dem Investor internationale Rechtsbehelfe, einschließlich Investitionsschiedsverfahren, eröffnen. Sie sind keine Versicherung und schaffen keine kurzfristige Liquidität.
| Schutzart | Durchsetzungsmechanismus | Zeitlicher Rahmen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Investitionsgarantie | Gerichts- oder Schiedsverfahren | Fallabhängig |
| Versicherung / Garantie (ECA, MIGA, DFC) | Schadenmeldung und Prüfung | Vertragsabhängig |
| Investitionsschutzabkommen | Internationales Investitionsschiedsverfahren | Regelmäßig langfristig |
Die Instrumente können miteinander kombiniert werden, ersetzen aber weder die rechtliche Strukturierung noch eine Due-Diligence-Prüfung des Projekts.
2. Versicherbare und nicht versicherbare Risiken
Kein Produkt deckt sämtliche Risiken ohne Einschränkungen. Maßgeblich sind stets die Programmbedingungen, die Police oder Garantie, der Projektstandort und das Ergebnis des Underwritings.
Kriegsrisiken können Krieg, bewaffneten Konflikt, Aggression, Kampfhandlungen, Unruhen, Terrorakte, Sabotage, Besetzung oder Annexion umfassen.
Politische Risiken können Enteignung, staatliche Nichterfüllung, Zahlungsmoratorien sowie Beschränkungen der Währungskonvertierung und des Transfers erfassen.
Eine kommerzielle Versicherung von Kriegsrisiken ist ebenfalls verfügbar, jedoch nur im Rahmen bestimmter Versicherungs- und Rückversicherungsprogramme. Eine DFC-gestützte Rückversicherung für ARX ermöglicht ein Portfolio von Kriegsrisikopolicen für in der Ukraine tätige Unternehmen. Verfügbarkeit, Territorium, versicherte Vermögenswerte, Ausschlüsse und Preis werden jedoch individuell durch Versicherer und Makler festgelegt.
Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn sind instrumentenabhängig: MIGA kann Betriebsunterbrechung im Rahmen ihrer Deckung für Krieg und innere Unruhen berücksichtigen, während andere Instrumente eine ausdrückliche Vertragsregelung verlangen. Für aktive Kampfgebiete und vorübergehend besetzte Gebiete gelten besondere Ausschlüsse oder Zulässigkeitsgrenzen.
3. Rechtsrahmen in der Ukraine: Gesetzgebung und regulatorisches Umfeld
Der besondere ECA-Mechanismus beruht auf einem seit dem 1. Januar 2024 geltenden Gesetz. Die versicherbaren Risiken und das Verfahren sind in der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 388 einschließlich späterer Änderungen geregelt.
Das ukrainische Versicherungsgesetz bildet den allgemeinen Rechtsrahmen des Versicherungsmarktes. Die ECA-Absicherung direkter Investitionen gegen Kriegs- und politische Risiken erfolgt daneben nach einem besonderen gesetzlichen und internen Regelwerk.
Gesetzliche Investitionsgarantien bleiben parallel anwendbar. Bei grenzüberschreitenden Entschädigungs- oder Versicherungszahlungen sind außerdem die jeweils geltenden Devisenregeln zu prüfen. Die Nationalbank sieht während des Kriegsrechts sowohl Beschränkungen als auch besondere Erleichterungen für Versicherungszahlungen vor. Vor Vertragsabschluss oder Geltendmachung eines Anspruchs sollte das Verfahren zur Abwicklung der konkreten Zahlung anhand der aktuellen NBU-Regelungen geprüft werden.
4. ECA der Ukraine — das nationale Instrument zur Investitionsversicherung
Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Gesetz ermächtigt die ukrainische Exportkreditagentur, qualifizierende Direktinvestitionen und Investitionskredite gegen Kriegs- und politische Risiken abzusichern.
Zwei Hauptinstrumente der ECA:
- Versicherung der Direktinvestition des Investors;
- Versicherung eines Investitionskredits zugunsten der finanzierenden Bank.
Nach den aktuellen ECA-Produktbedingungen können in- und ausländische natürliche oder juristische Personen Investoren sein. Für die Direktinvestitionsversicherung muss der Investor mindestens 10 % der Gesellschaftsrechte an der Projektgesellschaft halten. Das Projekt muss Anlagen oder Infrastruktur für die verarbeitende Industrie und den Export von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen ukrainischen Ursprungs betreffen. Bei Dienstleistungs-, Technologie-, Infrastruktur-, Binnenmarkt- oder Importsubstitutionsprojekten ist die Förderfähigkeit vorab mit der ECA zu klären.
| Risikokategorie | ECA-Ansatz |
|---|---|
| Krieg, bewaffneter Konflikt, Aggression, Kampfhandlungen, Massenunruhen | Als Kriegsrisiko erfasst; Vertragsbedingungen gelten |
| Gewaltsame Änderung der Verfassungsordnung oder Machtergreifung | Als Kriegsrisiko erfasst |
| Terroranschläge und Sabotage | Als Kriegsrisiko erfasst |
| Besetzung oder Annexion | Als Risiko erfasst; der Projektstandort wird bei Vertragsschluss geprüft |
| Enteignung oder sonstige zwangsweise Vermögensentziehung | Kann als politisches Risiko erfasst sein |
| Staatliche Nichterfüllung, Zahlungsmoratorium, Transfer- oder Konvertierungsbeschränkung | Kann als politisches Risiko erfasst sein |
| Entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechung | Keine Standardannahme ohne ausdrückliche Vertragsregelung |
| Aktive Kampfgebiete oder vorübergehend besetzte Gebiete | Projektvermögen dort erfüllt bei Vertragsschluss nicht die grundlegende Standortbedingung |
Der genaue Schutz ergibt sich aus der Verordnung Nr. 388, den aktuellen ECA-Policenbedingungen und dem jeweiligen Vertrag. Zu prüfen sind insbesondere Ausschlüsse, Selbstbehalt, Versicherungssumme, Wartezeiten, Meldepflichten und Schadensnachweise.
Unabhängig davon besteht ein staatliches Unterstützungsprogramm für kriegsbedingte Schäden an Betriebsvermögen. Es folgt anderen Teilnahmebedingungen und ist nicht mit der Direktinvestitionsversicherung der ECA gleichzusetzen.
5. MIGA und DFC — internationale Versicherungsinstrumente
MIGA bietet politischen Risikoschutz für qualifizierende Investitionen in der Ukraine. Die Produktkategorien umfassen Krieg und innere Unruhen, Transferbeschränkungen und Währungsinkonvertibilität, Enteignung, Vertragsbruch sowie die Nichterfüllung staatlicher finanzieller Verpflichtungen. Im Rahmen der Deckung für Krieg und Unruhen können auch Vermögensverluste und Betriebsunterbrechung erfasst sein.
MIGA nutzt für die Ukraine unter anderem den SURE-Treuhandfonds. Jedes Projekt wird individuell auf Förderfähigkeit, rechtliche und wirtschaftliche Struktur, Compliance sowie Umwelt- und Sozialanforderungen geprüft. Ein automatischer Anspruch auf Deckung besteht nicht.
DFC hat politische Risikoversicherungen für konkrete Ukraine-Transaktionen bereitgestellt. Im Jahr 2024 kündigte sie Instrumente im Umfang von 357 Mio. USD an, darunter Kriegsrisiko- und Rückversicherungslösungen. Die ARX-Struktur unterstützt kommerzielle Kriegsrisikopolicen für Unternehmen in der Ukraine.
Die DFC kann je nach Transaktion Währungsinkonvertibilität, Enteignung und politische Gewalt einschließlich Terrorismus decken. Anforderungen an Investor, Herkunft des Kapitals und Projekt sind vor Antragstellung direkt mit der DFC zu klären. Im Juni 2026 schlossen DFC und MIGA eine Kooperationsvereinbarung für koordinierte politische Risikolösungen im Rahmen des amerikanisch-ukrainischen Wiederaufbau-Investitionsfonds.
6. Was keine Versicherung ist: EU-Fazilität, EBRD und andere Einrichtungen
Internationale Finanzinstitutionen können Projektrisiken durch Garantien, Kredite, Beteiligungskapital oder Mischfinanzierung reduzieren. Dies ist jedoch nicht mit einer Investitionsversicherung gleichzusetzen.
Der Ukraine Investment Framework im Rahmen der EU-Ukraine-Fazilität verfügt über 9,6 Mrd. EUR an Garantien und Zuschüssen und soll Investitionen von bis zu 40 Mrd. EUR mobilisieren. Private Investoren beantragen dort keine Police, sondern nutzen Finanzierungsprogramme der zugelassenen Durchführungsinstitutionen.
Die EBRD ist eine Entwicklungsbank. Seit Beginn des russischen Großangriffs hat sie in der Ukraine mehr als 10,5 Mrd. EUR über Kredite, Beteiligungen, Garantien und weitere Finanzierungsinstrumente bereitgestellt. Diese Instrumente können Risiken verteilen, sind aber keine unmittelbar an den Investor verkaufte Kriegsrisikopolice.
Innerhalb der Weltbankgruppe stellt MIGA politische Risikogarantien bereit, während IFC vor allem Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung anbietet. UkraineInvest unterstützt Investoren mit Informationen und Koordination, ist jedoch weder Versicherer noch Garant.
7. Nationale ECA-Programme für Investoren aus bestimmten Ländern
Nationale Programme sind an die Herkunft des Investors und die Genehmigung des konkreten Projekts gebunden.
Die Investitionsgarantien des Bundes stehen qualifizierenden deutschen Unternehmen zur Verfügung und werden für Ukraine-Projekte tatsächlich eingesetzt. Sie können unter anderem Krieg, Enteignung, die Verletzung verbindlicher staatlicher Zusagen sowie Transferbeschränkungen abdecken. Jede Deckung wird einzeln geprüft und genehmigt.
Österreichische und britische Investoren können Instrumente von OeKB beziehungsweise UKEF prüfen. Diese Programme sind jedoch nicht automatisch mit den deutschen Investitionsgarantien gleichzusetzen. Produktart, Ukraine-Deckung, Export- oder Nationalitätsbezug und Ausschlüsse müssen beim jeweiligen Programm bestätigt werden.
8. Zugang zu Versicherungsschutz — Schritt für Schritt
Der Zugang zu jedem Instrument erfolgt über unterschiedliche Verfahren, die eine Vorbereitung erfordern.
ECA der Ukraine: Direkter Antrag bei der Agentur; Vorbereitung von Unterlagen, die eine Beteiligung von mindestens 10 % an den Gesellschaftsrechten und die Exportorientierung der Investition belegen; Prüfung der Übereinstimmung mit den Bedingungen des KMU-Beschlusses; Abschluss des Versicherungsvertrags.
MIGA: Aufbereitung des Investitionsprojekts für die Einreichung bei der Agentur; Prüfung der Förderfähigkeit auf Projektebene durch MIGA; Underwriting umfasst die Prüfung von Eigentumsnachweisen, Eigentümerstruktur und Übereinstimmung mit den SURE-TF-Anforderungen.
DFC: Direkter Antrag bei der Körperschaft; Förderfähigkeitsvoraussetzungen müssen vor Beginn der Dokumentationsaufbereitung bestätigt werden.
Empfohlene Vorgehensweise für Investoren:
- Passende Instrumente für das Projekt ermitteln
- Rechtliche Prüfung der Unternehmensstruktur und der Vermögensdokumentation durchführen
- Sanktionsscreening aller direkten und indirekten Aktionäre durchführen
- Unterlagen zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO) gemäß Geldwäscherecht vorbereiten
- Ausgangszustand der Vermögenswerte dokumentieren — Inventar, Bewertung, Fotodokumentation
- Förderfähigkeit des Projekts mit ECA, MIGA oder DFC klären
- Unterlagenpaket zusammenstellen und Versicherungsantrag einreichen
9. Rechtliche Risiken außerhalb der Versicherungsdeckung
Eine Ablehnung der Versicherungsleistung ist häufig nicht auf den Risikoausschluss selbst zurückzuführen, sondern auf rechtliche Mängel in der Investitionsstruktur.
Titelrisiko: Ist das Eigentumsrecht an einem Vermögenswert fehlerhaft eingetragen oder bestehen nicht offengelegte Belastungen, kann der Versicherer die Leistung wegen Nichterfüllung der Policebedingungen verweigern. Die rechtliche Prüfung von Vermögenswerten vor der Antragstellung ist keine Formalität, sondern eine Voraussetzung für die Entschädigungsleistung.
Vertragsrisiko: Verpflichtungen, die von einer Person ohne entsprechende Befugnisse eingegangen wurden, oder fehlerhaft erstellte Verträge eröffnen Anfechtungsgründe für Auszahlungen.
Compliance-Risiko: Ein Unternehmen, das gegen Sanktionsrecht oder Offenlegungspflichten für wirtschaftlich Berechtigte verstößt, kann bereits im Qualifikationsscreening den Anspruch auf Entschädigung verlieren.
Regulatorisches Risiko: Das Fehlen notwendiger Genehmigungen oder Lizenzen für die Geschäftstätigkeit in der Ukraine kann bei regulierungsbezogenen Verstößen als Ablehnungsgrund herangezogen werden.
Die vor der Versicherungsantragstellung durchgeführte rechtliche Due Diligence dient genau der Aufdeckung solcher Risiken — Versicherung ersetzt keine qualitativ hochwertige rechtliche Dokumentation.
10. Wichtige Unterlagen vor der Antragstellung
Eigentums- und Vermögensnachweise:
- Eigentumsunterlagen für Immobilien, bewegliche Güter, Ausrüstungen und geistige Eigentumsrechte
- Auszüge aus dem staatlichen Immobilienregister und dem einheitlichen staatlichen Unternehmensregister
- Fotodokumentation des aktuellen Zustands der Vermögenswerte
- Gültige Genehmigungen und Lizenzen für die Geschäftstätigkeit
Gesellschafts- und Finanzdokumente:
- Gesellschaftsdokumentation der Projektgesellschaft
- Nachweise über die Beteiligung an den Unternehmensrechten (mindestens 10 % für ECA)
- Wesentliche Handelsverträge und Genehmigungsunterlagen
- Projektfinanzierungsunterlagen mit Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung
Compliance-Unterlagen:
- Ergebnisse des Sanktionsscreenings für alle direkten und indirekten Parteien (OFAC- und EU-Register)
- UBO-Dokumentation gemäß Geldwäscherecht
- Nachweis der legalen Herkunft der Mittel (AML/KYC)
Bei Eintritt eines Versicherungsschadens ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts entscheidend: Schaden- und Entschädigungsansprüche erfordern von Anfang an eine qualifizierte rechtliche Begleitung.
11. Compliance: wirtschaftlich Berechtigte, Sanktionen und Geldwäscheprävention
ECA, MIGA, DFC und beteiligte Finanzinstitutionen führen Compliance-Prüfungen nach ihren internen Regeln und den jeweils anwendbaren Sanktionsregimen durch. Fehlende UBO-Dokumentation oder ein festgestelltes Sanktionsrisiko führen bereits im Qualifikationsscreening zur Ablehnung.
| Prüfung | Wer verlangt sie | Anmerkung |
|---|---|---|
| Sanktionsscreening (OFAC) | DFC; de-facto-Standard | Alle direkten und indirekten Aktionäre prüfen |
| Sanktionsscreening (EU) | EU-Einrichtungen; de-facto-Standard | EU-Register für juristische und natürliche Personen |
| UBO-Dokumentation | ECA; MIGA; DFC; Banken | Gemäß Geldwäscherecht |
| AML/KYC | Alle Finanzinstitutionen | Herkunftsnachweise für Mittel; Standardverfahren |
| Dokumentation der Investition und des Finanzierungswegs | Je nach Programm | Mit der Institution und einem Rechtsberater klären |
| Repatriierung und Entschädigung | ECA; DFC; Rechtsgutachten | NBU-Beschränkungen unter Kriegsrecht können gelten |
Sanktionslisten werden laufend aktualisiert. Ein positives Prüfergebnis zum Zeitpunkt der Antragstellung garantiert nicht, dass künftig keine Probleme auftreten; systematisches Monitoring ist obligatorisch.
12. Häufige Fehler und Grenzen der Absicherung
- Ungeklärte Förderfähigkeit vor Projektbeginn. Das Exportorientierungserfordernis der ECA, der stufenweise Ansatz der MIGA und die Unklarheiten bei den DFC-Bedingungen müssen vor der Investitionsentscheidung — nicht danach — geprüft werden.
- Antragstellung nach Eintritt des Versicherungsschadens. Rückwirkende Deckung ist in der Regel ausgeschlossen; Versicherungsschutz muss im Voraus beantragt werden.
- Gleichsetzung von Rechtsgarantien mit Versicherungsprodukten. Staatliche Rechtsgarantien werden durch Klagen durchgesetzt — nicht durch Versicherungsauszahlungen — und bieten keine sofortige Liquidität.
- Fehlende Basisdokumentation zum Zustand der Vermögenswerte vor Schadeneintritt. Der Versicherer benötigt eine Grundlage für die Schadensbewertung; fehlt sie, führt dies zur Kürzung oder Ablehnung der Entschädigungsleistung.
- Nicht anforderungsgerechte Unternehmensstruktur. Eine zu geringe Beteiligung an den Unternehmensrechten oder eine intransparente Eigentümerstruktur sind häufige Ablehnungsgründe.
- Ausschließliche Abhängigkeit von einem einzigen Instrument. ECA, MIGA, DFC und BIA sind einander ergänzend; eine optimale Schutzstruktur kombiniert in der Regel mehrere Ebenen.
Häufige Fragen
Kann ein ausländisches Unternehmen seine Investition in der Ukraine aktuell gegen Kriegsrisiken versichern?
ECA der Ukraine nimmt Anträge von ausländischen und inländischen Investoren an, sofern die Beteiligung an den Unternehmensrechten mindestens 10 % beträgt und das Projekt auf die verarbeitende Industrie und den Export ausgerichtet ist. MIGA bietet Kriegsrisikodeckung auf Basis projektspezifischen Underwritings über den SURE-Treuhandfonds. Kein Instrument garantiert automatischen Versicherungsschutz — jedes konkrete Projekt wird individuell bewertet.
Welche Risiken deckt die ECA nach geltendem Recht?
Die ECA versichert Direktinvestitionen gegen die in der Regierungsverordnung aufgeführten Kriegs- und politischen Risiken, darunter: bewaffneter Konflikt, Aggression, Massenunruhen; gewaltsame Änderung der Verfassungsordnung; Terroranschläge und Sabotage; Nichterfüllung staatlicher Verpflichtungen; staatlich verhängtes Zahlungsverbot; Unmöglichkeit der Währungskonvertierung oder Überweisung ins Ausland. Die vollständige Risikoliste, Deckungsbedingungen, Grenzen und das Einreichungsverfahren sind durch einen Kabinettsbeschluss festgelegt, der vor jeder Investitionsentscheidung von einem qualifizierten Rechtsanwalt geprüft werden sollte.
Bietet MIGA Deckung in der Ukraine — und ist sie aktuell verfügbar?
MIGA deckt Investitionen in der Ukraine aktiv ab. MIGA beurteilt Ukraine-Projekte individuell nach ihren aktuellen Programm- und Underwriting-Regeln. Investoren wird empfohlen, sich direkt an MIGA zu wenden, um die Förderfähigkeit eines konkreten Projekts zu klären.
Gibt es in der Ukraine eine staatliche Subvention für Kriegsrisikoversicherungsprämien?
Das ECA-Programm für Direktinvestitionen ist keine allgemeine Prämiensubvention. Daneben besteht ein staatliches Unterstützungsprogramm für kriegsbedingte Risiken von Betriebsvermögen, das je nach Region und Vermögensart unterschiedliche Entschädigungs- oder Prämienmechanismen vorsehen kann. Die aktuellen Bedingungen sind getrennt von der ECA-Investitionsversicherung zu prüfen.
Bietet die EU-Ukraine-Fazilität ausländischen Investoren eine Versicherung?
Nein. Die EU-Ukraine-Fazilität (Säule II / Ukraine Investment Framework) ist ein Garantieinstrument über 9,6 Mrd. EUR, das Investitionen über EU-Haushaltsgarantien risikoärmer gestaltet, die über internationale Finanzinstitutionen geleitet werden. Private Investoren stellen keine direkten Anträge. Der Zugang erfolgt über die EIB-Gruppe, EBRD, IFC, KfW und andere autorisierte Einrichtungen. Es handelt sich nicht um ein Versicherungsprodukt.
Welche Unterlagen sind vor der Antragstellung auf Kriegsrisiko- oder politische Risikoversicherung vorzubereiten?
Vor der Antragstellung sind vorzubereiten: Eigentumsnachweise für Vermögenswerte und Registerauszüge; gültige Genehmigungen und Lizenzen; wesentliche gesellschaftsrechtliche und kommerzielle Verträge; Ergebnisse des Sanktionsscreenings; UBO-Dokumentation; Nachweise über die Beteiligung an Unternehmensrechten (mindestens 10 % für ECA); Projektfinanzierungsunterlagen. Die Fotodokumentation des aktuellen Zustands der Vermögenswerte ist ein wichtiger Bestandteil der Versicherungsvorbereitung.
Wie DLF helfen kann
DLF attorneys-at-law begleitet ausländische Investoren bei der Auswahl und rechtlichen Vorbereitung von Schutzinstrumenten für Ukraine-Projekte. Dazu gehören Gesellschaftsstrukturierung und Due Diligence, Prüfung von Eigentumsrechten, Genehmigungen, UBO- und Sanktionsrisiken, Vorbereitung von Unterlagen für ECA, MIGA oder DFC sowie die Prüfung von Versicherungs-, Garantie- und Projektverträgen im Rahmen des ukrainischen Vertragsrechts. DLF unterstützt außerdem bei der Dokumentation und rechtlichen Strategie im Schadensfall. Die Kanzlei bietet oder vertreibt keine Versicherungsprodukte.
Igor Dykunskyy, LL.M., Partner, Rechtsanwalt — DLF attorneys-at-law
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
