Servicezentren und Reparaturzentren ausländischer Rüstungsunternehmen in der Ukraine
Ein ausländisches Rüstungsunternehmen kann Service- oder Reparaturleistungen in der Ukraine über eine ukrainische Gesellschaft, eine Zweigniederlassung, eine Repräsentanz, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Subunternehmermodell erbringen. Kontrollierte internationale Transfers können entsprechende Dokumente der Staatlichen Exportkontrollbehörde der Ukraine (SSEC of Ukraine) erfordern. Während des Kriegsrechts gilt für bestimmte internationale Transfers ein besonderes Verfahren; daneben sind die einschlägigen Zoll-, Sanktions-, Beschaffungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Der Beitrag richtet sich an ausländische Rüstungsunternehmen, Hersteller, Serviceanbieter, Investoren sowie Rechts- und Compliance-Teams, die in der Ukraine ein Service- oder Reparaturzentrum errichten oder lokalisieren möchten.
1. Rechtsrahmen für Servicezentren und Reparaturzentren in der Ukraine
2. Reparatur, Wartung und Modernisierung
3. Betriebsmodelle für ausländische Rüstungsunternehmen
4. Registrierung bei der SSEC of Ukraine und Dokumente für Reparaturdienstleistungen
5. Zollverfahren für zur Reparatur eingeführte Waren
6. Steuerliche und zollrechtliche Vergünstigungen während des Kriegsrechts
7. Währungsrecht und grenzüberschreitende Zahlungen
8. Verteidigungsbeschaffung und Verträge mit staatlichen Auftraggebern
9. Staatsgeheimnisse und Zugang zu Verteidigungseinrichtungen
10. Cybersicherheit und kritische Infrastruktur
11. Arbeitserlaubnisse für ausländische Techniker
12. Sanktionsprüfung und Gegenparteiprüfung
13. Praktische Checkliste für Servicezentren und Reparaturzentren
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann
1. Rechtsrahmen für Servicezentren und Reparaturzentren in der Ukraine
Der Rechtsrahmen für ein Service- oder Reparaturzentrum umfasst Ausfuhrkontrolle, Verteidigungsbeschaffung, Zollrecht, Staatsgeheimnisschutz, Arbeitsrecht und besondere Vorschriften des Kriegsrechts.
Das Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Kontrolle internationaler Transfers von Militärgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“ erfasst unter anderem Reparatur, Wartung, Modifikation und Modernisierung von Militärgütern oder entsprechenden Technologien als militärische Dienstleistungen, wenn diese Leistungen für ausländische juristische oder natürliche Personen in der Ukraine oder im Ausland erbracht werden. Internationale Transfers solcher Dienstleistungen unterliegen der staatlichen Ausfuhrkontrolle.
Das Gesetz der Ukraine „Über Verteidigungsbeschaffungen“ erfasst Reparatur, Wartung und technische Unterstützung im Rahmen des Lebenszyklus von Verteidigungsgütern. Arbeitet ein Servicezentrum für einen staatlichen Auftraggeber im Verteidigungsbereich, muss das Vertragsmodell dieses Gesetz und die aktuellen Beschaffungsregeln des Kriegsrechts berücksichtigen.
Der Zollkodex der Ukraine regelt die Einfuhr ausländischer Waren zur Reparatur, ihre Überführung in das einschlägige Zollverfahren und die anschließende Wiederausfuhr nach Abschluss der Arbeiten.
Das Gesetz der Ukraine „Über Staatsgeheimnisse“ gilt, wenn die Durchführung der Arbeiten oder der Zugang zum Standort mit Informationen verbunden ist, die ein Staatsgeheimnis darstellen.
Für Militärgüter gilt das mit der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 1807 genehmigte Verfahren; für Güter mit doppeltem Verwendungszweck gilt das Verfahren nach der Verordnung Nr. 86. Während des Kriegsrechts unterliegen internationale Transfers, die von der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 875 vom 1. Juli 2026 erfasst werden, deren Sonderverfahren; die Verordnungen Nr. 1807 und Nr. 86 gelten nur, soweit sie diesem Verfahren nicht widersprechen.
2. Reparatur, Wartung und Modernisierung
Für die Ausfuhrkontrolle können Reparatur, Wartung, Modifikation und Modernisierung militärische Dienstleistungen darstellen. Die Bezeichnung der Arbeiten im Vertrag entscheidet daher nicht darüber, ob ein Dokument der SSEC of Ukraine erforderlich ist; maßgeblich sind die ausfuhrkontrollrechtliche Einstufung der Güter, der Leistungsinhalt, die technischen Informationen und die Richtung des internationalen Transfers.
Zollrechtlich kann die Reparatur ausländischer Waren, die zur anschließenden Wiederausfuhr in die Ukraine verbracht werden, im Zollverfahren der Verarbeitung im Zollgebiet erfolgen. Der Zollkodex grenzt Reparaturen zugleich von Vorgängen ab, bei denen ein neues Erzeugnis entsteht oder sich die Eigenschaften der Ausgangsware wesentlich ändern.
Vor Projektbeginn sollten die geplanten Arbeiten aus exportkontroll- und zollrechtlicher Sicht gesondert geprüft und im Vertrag zutreffend beschrieben werden. Eine weitreichende Modernisierung oder die Herstellung eines neuen Produkts kann eine andere rechtliche und regulatorische Behandlung erfordern als eine gewöhnliche Reparatur oder Wartung.
3. Betriebsmodelle für ausländische Rüstungsunternehmen
Das Betriebsmodell sollte unter Berücksichtigung des Einfuhrmodells, der Vertragsbeziehungen, des Personaleinsatzes, des Zugangs zu technischen Informationen und der Verteilung der Ausfuhrkontrollpflichten gewählt werden.
Eine ukrainische Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder AG ist eine eigenständige juristische Person. Führt sie selbst kontrollierte internationale Transfers durch, muss sie sich bei der SSEC of Ukraine registrieren und die für die jeweiligen Transfers erforderlichen Dokumente einholen. Zusätzlich sind steuer-, arbeits-, gesellschafts- und vertragsrechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Eine Zweigniederlassung ist eine gesonderte Untergliederung der ausländischen juristischen Person und keine eigenständige juristische Person. Sie kann sämtliche oder einzelne Funktionen der Muttergesellschaft wahrnehmen. Für Serviceleistungen ist festzulegen, wer Vertragspartner, Importeur, Arbeitgeber und für kontrollierte internationale Transfers verantwortlicher Rechtsträger ist.
Eine Repräsentanz ist ebenfalls keine eigenständige juristische Person; sie vertritt und schützt die Interessen der ausländischen Gesellschaft. Soll sie Reparaturleistungen oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen, ist zu prüfen, ob dies vom eingetragenen Tätigkeitsumfang erfasst ist; außerdem sind das steuerliche Betriebsstättenrisiko und die Erfüllbarkeit von Genehmigungspflichten gesondert zu bewerten.
Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem ukrainischen Rüstungspartner kann dazu dienen, Personal und Ausrüstung in der Ukraine einzusetzen sowie Rechte an geistigem Eigentum und Vertragsbeziehungen zu strukturieren. Registrierung oder Genehmigungen des ukrainischen Partners gehen nicht automatisch auf die neue Gesellschaft über; führt das Gemeinschaftsunternehmen selbst kontrollierte internationale Transfers durch, benötigt es eine eigene Registrierung bei der SSEC of Ukraine und eigene Dokumente.
Bei einem Subunternehmermodell kann die ausländische Gesellschaft einen Teil der Verpflichtungen des Hauptauftragnehmers übernehmen. Die ausfuhrkontrollrechtlichen Anforderungen richten sich nach der tatsächlichen Rolle jedes Beteiligten. Daher sollte nicht davon ausgegangen werden, dass ein dem Hauptauftragnehmer erteiltes Dokument der SSEC of Ukraine automatisch für kontrollierte internationale Transfers oder Dienstleistungen gilt, die der Subunternehmer selbst durchführt.
4. Registrierung bei der SSEC of Ukraine und Dokumente für Reparaturdienstleistungen
Punkt 23 des mit der Verordnung Nr. 1807 genehmigten Verfahrens sieht nach dem allgemeinen Verfahren eine Stellungnahme der SSEC of Ukraine für die vorübergehende Einfuhr von Militärgütern zur Reparatur und eine Genehmigung der SSEC of Ukraine für den internationalen Transfer der entsprechenden Reparaturdienstleistungen zusammen mit der anschließenden Wiederausfuhr der reparierten Güter vor. Für Vorgänge, die unter das Sonderverfahren der Verordnung Nr. 875 fallen, gelten dessen Regelungen.
Für die vorübergehende Einfuhr von Gütern eines ausländischen Auftraggebers zur Reparatur, Wartung oder Modernisierung wird eine Stellungnahme der SSEC of Ukraine erteilt. Nach den Angaben der SSEC of Ukraine zu dieser Verwaltungsleistung beträgt die Bearbeitungsfrist für einen Antrag zur vorübergehenden Einfuhr von Militärgütern bis zu 30 Kalendertage; die kürzere Frist gilt nur in bestimmten Fällen.
Für den internationalen Transfer von Reparaturdienstleistungen und die Wiederausfuhr der reparierten Güter ist dagegen eine Genehmigung der SSEC of Ukraine erforderlich, soweit das einschlägige Verfahren dies vorsieht. Bearbeitungsfrist und Unterlagen hängen von den konkreten Gütern, der Art des Vorgangs und dem auf den jeweiligen Transfer anwendbaren Verfahren ab.
Wer selbst kontrollierte internationale Transfers durchführt, muss die erforderliche Registrierung bei der SSEC of Ukraine vor Beginn dieser Transfers abschließen. Bei jedem Projekt sollten Hauptprodukt, Ersatzteile, Software, technische Dokumentation und Technologien getrennt eingestuft werden, da einzelne Bestandteile desselben Serviceprojekts unterschiedlich ausfuhrkontrollrechtlich eingestuft sein können.
Das ukrainische Lizenzrecht sieht keine eigenständige allgemeine Lizenz speziell für die Reparatur von Militärgütern vor. Anforderungen der Ausfuhrkontrolle, des Staatsgeheimnisschutzes, der Verteidigungsbeschaffung und sonstige Sondervorschriften bleiben jedoch unberührt. Auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung ersetzt kein Dokument der SSEC of Ukraine, wenn der internationale Transfer selbst kontrollpflichtig ist.
5. Zollverfahren für zur Reparatur eingeführte Waren
Ausländische Waren, die zur Reparatur und anschließenden Wiederausfuhr in die Ukraine gebracht werden, werden regelmäßig dem Zollverfahren der Verarbeitung im Zollgebiet unterstellt, das in den Artikeln 147–161 des Zollkodex der Ukraine geregelt ist. Das Unternehmen benötigt eine entsprechende Bewilligung für die Überführung der Waren in dieses Verfahren; die Zollbehörde kann sie auf Grundlage eines Unternehmensantrags oder einer Zollanmeldung erteilen. Die Zollbehörden erteilen jedoch keine Bewilligung für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren auf Grundlage einer Zollanmeldung, wenn:
- dem Unternehmen innerhalb eines Monats drei oder mehr Bewilligungen für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren auf Grundlage einer Zollanmeldung erteilt wurden;
- dem Unternehmen innerhalb eines Jahres 20 oder mehr Bewilligungen für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren auf Grundlage einer Zollanmeldung erteilt wurden;
- Waren mit einem Wert von mehr als EUR 10.000 in ein bewilligungspflichtiges Zollverfahren überführt werden.
Das Verfahren erlaubt die im Zollkodex vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge, insbesondere Modernisierung und Reparatur einschließlich Wiederherstellung, Regulierung und Kalibrierung. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Waren oder Verarbeitungserzeugnisse nach den einschlägigen Zollvorschriften wieder ausgeführt.
Die Verarbeitung im Zollgebiet ist von der Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets zu unterscheiden, die für ukrainische Waren gilt, die zur Reparatur ins Ausland verbracht werden. Für Werkzeuge, Diagnosegeräte und anderes Material, das nur während der Arbeiten genutzt und ohne wesentliche Veränderung wieder ausgeführt wird, kann stattdessen die vorübergehende Einfuhr in Betracht kommen.
Die Zollabfertigung ersetzt die Ausfuhrkontrolle nicht. Vor Einfuhr eines konkreten Gegenstands sollten das anwendbare Zollverfahren, die ausfuhrkontrollrechtliche Einstufung der Ware, die Bedingungen für die Wiederausfuhr nach der Reparatur und die erforderlichen Dokumente der SSEC of Ukraine gemeinsam geprüft werden.
6. Steuerliche und zollrechtliche Vergünstigungen während des Kriegsrechts
Vergünstigungen während des Kriegsrechts sind keine pauschale Befreiung für jeden verteidigungsbezogenen Import. Ihre Anwendbarkeit hängt vom Zolltarifcode, dem Verwendungszweck, dem Status des Importeurs oder Empfängers und den Bedingungen der konkreten Transaktion ab.
Vergünstigungen bei Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer ergeben sich aus dem Zollkodex, dem Steuerkodex und besonderen kriegsrechtlichen Vorschriften. Für die konkreten Waren und die jeweilige Transaktion ist die am Einfuhrtag geltende Rechtslage zu prüfen.
Ob Ersatzteile, Werkzeuge und Ausrüstung eines Reparaturzentrums von Einfuhrabgaben oder Umsatzsteuer befreit sind, ist gesondert anhand der konkreten Waren, des Importeurs, des Empfängers und des Vertragsmodells zu prüfen.
7. Währungsrecht und grenzüberschreitende Zahlungen
In der Ukraine gelten während des Kriegsrechts weiterhin besondere Devisenbeschränkungen, die die Nationalbank der Ukraine im Zuge der Liberalisierung regelmäßig anpasst. Für ein Servicezentrum können sie Zahlungen an gebietsfremde Dienstleister, den Erwerb von Fremdwährung, Importzahlungen, die Rückzahlung von Finanzierungen und Dividendenausschüttungen betreffen.
Die anwendbaren Regeln sollten unmittelbar vor einer wesentlichen grenzüberschreitenden Zahlung auf der offiziellen NBU-Seite geprüft werden. Auch die abwickelnde Bank prüft die Belege, den wirtschaftlichen Hintergrund und die Vereinbarkeit der Zahlung mit den jeweils geltenden Devisenregeln.
8. Verteidigungsbeschaffung und Verträge mit staatlichen Auftraggebern
Reparatur und Wartung können Verteidigungsdienstleistungen im Sinne des Gesetzes der Ukraine „Über Verteidigungsbeschaffungen“ sein. Während des Kriegsrechts ergeben sich das anzuwendende Verfahren der Verteidigungsbeschaffung und die dafür geltenden Anforderungen aus dem Gesetz zusammen mit der aktuellen Fassung der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 1275; maßgeblich sind insbesondere der Beschaffungsgegenstand, der Geheimhaltungsstatus und die Umstände der konkreten Beschaffung.
Ausländische Unternehmen können Auftragnehmer ukrainischer Verteidigungsbeschaffungen sein. Ob ein ausländisches Unternehmen an einer konkreten Beschaffung teilnehmen kann, hängt von der Kategorie der Waren oder Dienstleistungen, den Anforderungen des staatlichen Auftraggebers, dem Geheimhaltungsregime und dem anwendbaren Beschaffungsverfahren ab.
Artikel 12 des Gesetzes der Ukraine „Über Verteidigungsbeschaffungen“ sieht für bestimmte Importbeschaffungen von einer ausländischen juristischen Person im Wert von mehr als EUR 5 Mio. grundsätzlich den Abschluss von Kompensationsverträgen vor. Nach den aktuell geltenden Regeln der Verordnung Nr. 1275 schließen staatliche Auftraggeber im Verteidigungsbereich während des Kriegsrechts bei der Durchführung von Beschaffungen jedoch keine Kompensations- bzw. Offsetverträge.
Enthalten der Beschaffungsgegenstand oder die damit verbundenen Informationen Staatsgeheimnisse, gelten besondere Verfahren und Vorgaben zum Informationsschutz. Ein gesondertes Verfahren des Kriegsrechts gilt außerdem für Beschaffungen von Waffen, militärischer und spezieller Technik sowie Dienstleistungen zu deren Entwicklung, Reparatur oder Modernisierung.
Als Grundregel darf der Anteil eines staatlichen Vertrags, den der erfolgreiche Bieter an Dritte untervergeben will, 50% des Werts des Hauptvertrags nicht überschreiten. Der Wert der Arbeiten oder Dienstleistungen innerhalb des untervergebenen Anteils darf ebenfalls nicht mehr als 50% des Werts der entsprechenden Arbeiten oder Dienstleistungen im Hauptvertrag betragen; mit Zustimmung des staatlichen Auftraggebers kann diese zweite Grenze überschritten werden, wenn der Auftragnehmer eine begründete Stellungnahme vorlegt. Der Hauptauftragnehmer bleibt gegenüber dem staatlichen Auftraggeber für die Erfüllung des Subunternehmervertrags verantwortlich.
9. Staatsgeheimnisse und Zugang zu Verteidigungseinrichtungen
Erfordert ein Reparaturprojekt Zugang zu Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, gilt das Gesetz der Ukraine „Über Staatsgeheimnisse“. Ausländer und Staatenlose können nur in Ausnahmefällen aufgrund eines internationalen Vertrags der Ukraine oder einer schriftlichen Anordnung des Präsidenten der Ukraine auf Grundlage von Vorschlägen des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine Zugang zu Staatsgeheimnissen erhalten.
Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die Tätigkeiten mit Staatsgeheimnissen ausüben, benötigen die gesetzlich vorgesehenen Sondergenehmigungen. Eine gewöhnliche Geheimhaltungsvereinbarung oder ein Vertrag mit einem ukrainischen Partner begründet für sich allein kein Zugangsrecht zu geheimen Informationen.
Die Arbeit an militärischer Technik bedeutet nicht automatisch, dass Staatsgeheimnisse betroffen sind. Ist die Wartung nicht mit Staatsgeheimnissen verbunden, sind der tatsächliche Geheimhaltungs- oder Schutzstatus der Informationen, Unterlagen und der Einrichtung zu bestimmen; zusätzliche Anforderungen entstehen nur dort, wo tatsächlich geschützte oder geheim eingestufte Informationen betroffen sind.
10. Cybersicherheit und kritische Infrastruktur
Allein die Tätigkeit im Verteidigungssektor macht ein Service- oder Reparaturzentrum nicht zu einem Objekt kritischer Infrastruktur. Das Gesetz der Ukraine „Über kritische Infrastruktur“ sieht die Identifizierung und Kategorisierung solcher Objekte anhand gesetzlicher Kriterien vor.
Wird der Servicestandort als Objekt kritischer Infrastruktur identifiziert, treffen den Betreiber besondere Pflichten in Bezug auf Sicherheit, Risikobewertung, Reaktion auf Vorfälle und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
Das Gesetz der Ukraine „Über die grundlegenden Prinzipien der Gewährleistung der Cybersicherheit der Ukraine“ regelt zusätzlich den Schutz kritischer Informationsinfrastruktur. Für ein konkretes Servicezentrum ist zu prüfen, ob besondere Cybersicherheitsanforderungen für seine Informationssysteme gelten.
11. Arbeitserlaubnisse für ausländische Techniker
Beschäftigt eine ukrainische juristische Person ausländische Techniker, muss sie grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis für den jeweiligen ausländischen Arbeitnehmer nach dem Gesetz der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“ einholen. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme für Beschäftigte von in der Ukraine registrierten Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen vor.
Die gesetzliche Entscheidungsfrist für einen Erstantrag beträgt grundsätzlich bis zu sieben Arbeitstage. Für entsandte ausländische Arbeitnehmer und konzernintern versetzte Beschäftigte kann die Genehmigung für die Dauer der jeweiligen vertraglichen oder konzerninternen Grundlage, höchstens jedoch für drei Jahre erteilt werden; für andere ausländische Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Höchstdauer grundsätzlich zwei Jahre.
Ein entsandter Arbeitnehmer ist nicht automatisch von der Genehmigungspflicht befreit; für diese Kategorie gelten besondere Dokumentenanforderungen. Eine Arbeitserlaubnis gewährt keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen und ersetzt auch keine sonstigen Genehmigungen oder Zugangsverfahren, die für eine bestimmte Verteidigungseinrichtung erforderlich sind.
12. Sanktionsprüfung und Gegenparteiprüfung
Das Gesetz der Ukraine „Über Sanktionen“ sieht zahlreiche restriktive Maßnahmen vor, die Handel, Technologietransfer, Vermögenswerte, Lizenzen, Genehmigungen und die Teilnahme an Beschaffungen betreffen können. Das offizielle staatliche Sanktionsregister der Ukraine sollte vor Vertragsabschluss und erneut vor wesentlichen Zahlungen oder Transfers von Waren und Technologien geprüft werden.
Bei internationalen Rüstungsprojekten sollten zusätzlich die einschlägigen Sanktionslisten der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs geprüft werden, soweit sie auf Parteien, Banken, Güter oder die Lieferkette anwendbar sein können. Diese Prüfung ergänzt die ukrainische Sanktionsanalyse, ersetzt sie aber nicht.
Die aktuelle Fassung der Verordnung Nr. 1275 enthält besondere Beschränkungen, unter anderem für Beschaffungen bei Personen und Unternehmen mit Verbindungen zu Russland oder Belarus sowie bei bestimmten Beschaffungswegen für Waren mit Ursprung in Russland, Belarus oder Iran. Vor der Teilnahme an einer konkreten Verteidigungsbeschaffung sind die aktuellen Anforderungen an den Teilnehmer, die Eigentümerstruktur und die Warenherkunft zu prüfen.
13. Praktische Checkliste für Servicezentren und Reparaturzentren
- Betriebsmodell in der Ukraine festlegen und die Rollen von Importeur, Vertragspartner des Servicevertrags, Arbeitgeber und für kontrollierte internationale Transfers verantwortlichem Rechtsträger zuordnen;
- Hauptprodukt, Ersatzteile, Software, technische Dokumentation und Technologien ausfuhrkontrollrechtlich einstufen;
- Registrierung bei der SSEC of Ukraine prüfen und die erforderlichen Dokumente vor einem kontrollierten internationalen Transfer unter Berücksichtigung des Sonderverfahrens des Kriegsrechts beschaffen;
- das zutreffende Zollverfahren für zur Reparatur eingeführte Waren bestimmen und die vorübergehende Einfuhr von Werkzeugen und Diagnosegeräten gesondert prüfen;
- aktuelle Zoll- und Steuervergünstigungen für den konkreten Zolltarifcode, Importeur, Empfänger und Verwendungszweck prüfen;
- aktuelle NBU-Regeln vor jeder wesentlichen grenzüberschreitenden Zahlung prüfen;
- bei einem staatlichen Auftraggeber den einschlägigen Weg der Verteidigungsbeschaffung, den Geheimhaltungsstatus und die aktuellen Anforderungen der Verordnung Nr. 1275 bestimmen;
- Gegenpartei, Eigentümerstruktur, Warenherkunft und relevante Banken anhand der ukrainischen und anwendbaren internationalen Sanktionslisten prüfen;
- prüfen, ob ausländische Techniker eine Arbeitserlaubnis benötigen, und dabei das Beschäftigungsmodell sowie die gesetzliche Ausnahme für Beschäftigte registrierter Zweigniederlassungen und Repräsentanzen berücksichtigen;
- feststellen, ob das Projekt Zugang zu Staatsgeheimnissen oder anderen geschützten Informationen erfordert, und erforderliche Genehmigungen und Zugangsberechtigungen vor Arbeitsbeginn organisieren;
- prüfen, ob der Servicestandort als kritische Infrastruktur eingestuft ist und welche Cybersicherheitsanforderungen gelten;
- Leistungsumfang, Gewährleistungsverpflichtungen, Haftung, Versicherung, Rechte an technischen Unterlagen und geistigem Eigentum vertraglich festlegen;
- Änderungen der Vorschriften der SSEC of Ukraine, der NBU, der Verteidigungsbeschaffung und der Sanktionen bis zum Abschluss des Projekts laufend überwachen;
Häufige Fragen
Kann ein ausländisches Rüstungsunternehmen in der Ukraine ein Service- oder Reparaturzentrum eröffnen?
Ja. Möglich sind eine ukrainische Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung, eine Repräsentanz, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Subunternehmermodell. Die Struktur sollte unter Berücksichtigung des Einfuhrmodells, der Ausfuhrkontrolle, der Steuerfolgen, des Personaleinsatzes und des Zugangs zu Verteidigungsinformationen festgelegt werden.
Welche Dokumente der SSEC of Ukraine sind für Reparaturdienstleistungen erforderlich?
Nach dem allgemeinen Verfahren ist für die vorübergehende Einfuhr ausländischer Waren zur Reparatur eine Stellungnahme der SSEC of Ukraine erforderlich; für den internationalen Transfer von Reparaturdienstleistungen und die Wiederausfuhr der reparierten Waren ist eine Genehmigung der SSEC of Ukraine erforderlich, soweit das einschlägige Verfahren dies vorsieht.
Welches Zollverfahren gilt für Waren, die zur Reparatur in die Ukraine gebracht werden?
Regelmäßig ist das Zollverfahren der Verarbeitung im Zollgebiet nach den Artikeln 147–161 des Zollkodex der Ukraine einschlägig. Die Überführung in dieses Verfahren setzt eine entsprechende zollrechtliche Bewilligung voraus. Für Werkzeuge und Ausrüstung, die während der Arbeiten genutzt und ohne wesentliche Veränderung wieder ausgeführt werden, kann die vorübergehende Einfuhr in Betracht kommen.
Gelten Vergünstigungen des Kriegsrechts für Ersatzteile und Werkzeuge?
Nicht automatisch. Die Berechtigung zu einer Vergünstigung hängt vom konkreten Zolltarifcode, dem Verwendungszweck, dem Status des Importeurs oder Empfängers und den am Einfuhrtag geltenden zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften ab.
Können ausländische Techniker an ukrainischen Verteidigungseinrichtungen arbeiten?
Ja, wenn die arbeits- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beschäftigt eine ukrainische juristische Person einen Ausländer, muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis einholen; für Beschäftigte registrierter Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Betrifft die Tätigkeit Staatsgeheimnisse, sind zusätzlich eine gesonderte Rechtsgrundlage und die erforderlichen Zugangsberechtigungen notwendig.
Welche Sanktionsprüfungen sind erforderlich?
Gegenpartei und Eigentümerstruktur sollten vor Vertragsabschluss und wichtigen Transaktionen anhand des ukrainischen Staatlichen Sanktionsregisters geprüft werden. Bei einem internationalen Projekt sind außerdem die Anwendbarkeit einschlägiger EU-, US- und britischer Sanktionslisten sowie die aktuellen Beschränkungen der Verteidigungsbeschaffung zu prüfen.
Wie DLF helfen kann
DLF attorneys-at-law unterstützt ausländische Rüstungshersteller, Zulieferer und Investoren bei den wesentlichen Schritten zur Errichtung und zum Betrieb von Service- und Reparaturzentren in der Ukraine. Die Beratung umfasst Gesellschafts- und Vertragsstrukturierung, die Einstufung kontrollierter Güter, Dokumente der SSEC of Ukraine, Gemeinschaftsunternehmen und Subunternehmermodelle, Sanktionsprüfungen, zoll- und steuerrechtliche Analysen, arbeitsrechtliche Fragen und Verteidigungsbeschaffungen. DLF berät außerdem zu damit zusammenhängenden Fragen des Gesellschaftsrechts, zu M&A und zum Vergaberecht.
Iurii Dynys, Berater, Rechtsanwalt — DLF attorneys-at-law
Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua.
Dieses Material dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
