Import von Komponenten für die Rüstungsproduktion in der Ukraine
Komponenten, die nach ukrainischem Recht als Militärgüter oder Dual-Use-Güter eingestuft werden, benötigen grundsätzlich eine Einfuhrgenehmigung der Staatlichen Exportkontrollbehörde der Ukraine (SSEC of Ukraine). Während des Kriegsrechts gelten für ausdrücklich gelistete Waren Ausnahmen. Vor Vertragsschluss oder Versand sollten daher die Güterklassifizierung, die aktuelle Ausnahmeliste und der Registrierungsstatus des ukrainischen Importeurs geprüft werden.
Der Beitrag richtet sich an ausländische Hersteller im Verteidigungssektor, Komponentenlieferanten, Investoren sowie Rechts- und Exportkontrollteams, die rechtmäßige Lieferungen an ukrainische Rüstungsproduzenten vorbereiten.
1. Klassifizierung kontrollierter Güter
2. Rechtsrahmen und Regulierungsstruktur
3. SSEC of Ukraine: Zuständige Behörde und Registrierung
4. Einfuhrverfahren für Militärgüter
5. Einfuhrverfahren für Dual-Use-Güter
6. Genehmigungsfreie Einfuhren: Ausnahmen während des Kriegsrechts
7. Zoll- und steuerrechtliche Behandlung
8. Sanktionen: Beschränkungen für Güter mit russischem oder belarussischem Bezug
9. Position des ausländischen Lieferanten
10. Praktische Checkliste
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann
1. Klassifizierung kontrollierter Güter
Ausgangspunkt ist die rechtliche Einordnung des konkreten Produkts. Das Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Kontrolle internationaler Transfers von Militär- und Dual-Use-Gütern“ Nr. 549-IV erfasst Militärgüter, Dual-Use-Güter sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen kontrollierte Technologien und Dienstleistungen.
Militärgüter sind Erzeugnisse, die speziell für militärische Zwecke bestimmt oder entsprechend modifiziert sind und in der einschlägigen Güterliste aufgeführt werden. Der Kontrollbereich kann auch speziell entwickelte Teile und Komponenten erfassen.
Dual-Use-Güter haben zivile Einsatzmöglichkeiten, können aufgrund ihrer technischen Eigenschaften aber der staatlichen Exportkontrolle unterliegen. Die einschlägige ukrainische Kontrollliste ist im Verfahren des Ministerkabinetts für Dual-Use-Güter festgelegt.
Komponenten, die nicht unter die Kontrolllisten fallen und nicht der Catch-all-Kontrolle unterliegen, benötigen keine Einfuhrgenehmigung der SSEC of Ukraine.
| Kategorie | Genehmigung der SSEC of Ukraine | Ausnahme im Kriegsrecht | Zoll-/Steuerbehandlung |
|---|---|---|---|
| Militärgüter | Grundsätzlich erforderlich | Nur für Positionen der aktuellen Ausnahmeliste | Gesondert prüfen |
| Dual-Use-Güter | Grundsätzlich erforderlich | Nur für Positionen der aktuellen Ausnahmeliste | Gesondert prüfen |
| Bestimmte Komponenten unbemannter Systeme | Abhängig von Einordnung und Ausnahme | Kann greifen | Sonderbegünstigungen möglich |
| Kontrollierte Güter außerhalb einer Ausnahme | Erforderlich | Nein | Aktuelle Regeln |
| Nicht kontrollierte Zivilgüter | Nicht erforderlich | Entfällt | Allgemeiner Regelfall |
Die Einordnung ist eine technische und rechtliche Prüfung. Handelsbezeichnung oder Zolltarifnummer allein ersetzen nicht den Abgleich der Produkteigenschaften mit den Kontrolllisten.
2. Rechtsrahmen und Regulierungsstruktur
Zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Kontrolle internationaler Transfers von Militär- und Dual-Use-Gütern“ Nr. 549-IV. Es regelt die Arten internationaler Transfers, die Befugnisse der SSEC of Ukraine und die Grundpflichten der beteiligten Unternehmen.
Für Militärgüter gilt der Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 1807 vom 20. November 2003 „Über die Genehmigung des Verfahrens der staatlichen Kontrolle internationaler Transfers von Militärgütern“. Für Dual-Use-Güter gilt der Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 86 vom 28. Januar 2004 „Über die Genehmigung des Verfahrens der staatlichen Kontrolle internationaler Transfers von Dual-Use-Gütern“ sowie der Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 875 vom 1. Juli 2026 „Einige Fragen der Durchführung internationaler Gütertransfers während des Kriegsrechts in der Ukraine“.
Während des Kriegsrechts sind diese Vorschriften zusammen mit den zeitlich befristeten Ausnahmen und dem besonderen Kriegsrechtsverfahren anzuwenden.
3. SSEC of Ukraine: Zuständige Behörde und Registrierung
Die Staatliche Exportkontrollbehörde der Ukraine (SSEC of Ukraine) ist die zuständige ukrainische Behörde für die staatliche Exportkontrolle und erteilt Genehmigungen für internationale Transfers kontrollierter Güter.
Vor einem Genehmigungsantrag muss das ukrainische Unternehmen als Unternehmen registriert sein, das internationale Gütertransfers durchführt.
Je nach Transferstruktur können Einzel-, General- oder offene Genehmigungen in Betracht kommen. Bei General- und offenen Genehmigungen können zusätzliche Anforderungen bestehen, insbesondere an ein innerbetriebliches Kontrollsystem.
Für den ausländischen Lieferanten ist daher frühzeitig zu klären, welches ukrainische Unternehmen als Importeur auftritt, ob es ordnungsgemäß registriert ist und die erforderliche Genehmigung rechtzeitig erhalten kann.
4. Einfuhrverfahren für Militärgüter
Welche Unterlagen für die Einfuhrgenehmigung einzureichen sind, hängt von der konkreten Transaktion ab. Der Antrag kann online über den Diia-Service gestellt werden. Dem Antrag können Unterlagen über die Rechtsgrundlage oder die beabsichtigte Übertragung, Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen an die Beteiligten, Angaben zum Warenwert und weitere nach dem einschlägigen Verfahren erforderliche Unterlagen beigefügt werden.
Für die Zeitplanung sind daher die vorherige Registrierung und die Prüfung des konkreten Genehmigungsantrags getrennt zu berücksichtigen.
5. Einfuhrverfahren für Dual-Use-Güter
Die Grundregeln enthält Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 86 vom 28. Januar 2004 „Über die Genehmigung des Verfahrens der staatlichen Kontrolle internationaler Transfers von Dual-Use-Gütern“.
Während des Kriegsrechts sind für die konkrete Transaktion zusätzlich die Sonderregeln des Beschlusses Nr. 875 zu beachten. Die erforderlichen Unterlagen sind nach dem aktuell geltenden Verfahren für die jeweilige Art der Übertragung zu bestimmen; auf überholte Dokumentenlisten oder formale Unterschiede früherer Fassungen sollte nicht abgestellt werden.
In der Praxis ist zunächst die Komponente zu klassifizieren. Erst danach lässt sich bestimmen, welche Genehmigung und welche Nachweise erforderlich sind und ob eine Ausnahme während des Kriegsrechts greift.
6. Genehmigungsfreie Einfuhren: Ausnahmen während des Kriegsrechts
Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 1378 vom 9. Dezember 2022 enthält eine besondere Ausnahmeliste. Sie wurde mehrfach geändert.
Die Liste umfasst unter anderem bestimmte unbemannte Systeme und deren Teile, Kommunikations-, optische und Schutzausrüstung sowie weitere ausdrücklich genannte Positionen. Es handelt sich jedoch nicht um eine allgemeine Genehmigungsfreiheit für sämtliche Rüstungsgüter. Für jede Lieferung sind die aktuelle Fassung und die vorgesehenen Ausschlüsse zu prüfen.
Seit Anfang Juli 2026 gelten zusätzliche Regelungen nach dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 875 vom 1. Juli 2026 „Einige Fragen der Durchführung internationaler Gütertransfers während des Kriegsrechts in der Ukraine“.
Die vereinfachte Regelung während des Kriegsrechts gilt nicht für alle Waren. Bei jeder Einfuhr ist zu prüfen, ob die Ausnahme für das konkrete Produkt gilt.
7. Zoll- und steuerrechtliche Behandlung
Eine Befreiung von der Genehmigungspflicht der SSEC of Ukraine und eine Befreiung von Zoll oder Mehrwertsteuer sind voneinander unabhängige Regelungen.
Einfuhrzoll. Gesetz der Ukraine Nr. 3124-IX hat besondere Begünstigungen eingeführt, die später geändert wurden. Ob die Begünstigung greift, richtet sich nach dem aktuellen Zollkodex, der Zolltarifposition, dem Verwendungszweck und den gesetzlichen Bedingungen. Eine pauschale Zollbefreiung für sämtliche Rüstungskomponenten besteht nicht.
Mehrwertsteuer bei Herstellung und Reparatur unbemannter Systeme. Gesetz der Ukraine Nr. 3123-IX erfasst ausdrücklich Einfuhrvorgänge bestimmter Waren unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Weitere Sicherheits- und Verteidigungsgüter. Gesetz der Ukraine Nr. 3019-IX sieht weitere Begünstigungen für bestimmte Kategorien vor. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung des Steuergesetzbuchs.
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8. Sanktionen: Beschränkungen für Güter mit russischem oder belarussischem Bezug
Der Beschluss des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine vom 20. November 2023 über sektorale Sanktionen im Verteidigungsindustriebereich sieht sektorale Beschränkungen für 50 Jahre vor. Die Sanktionen umfassen Beschränkungen einschlägiger Geschäfte im Verteidigungsindustriebereich mit in der Russischen Föderation und der Republik Belarus ansässigen Personen.
Die Sanktionsprüfung sollte den Vertragspartner, die Transaktionsstruktur, den Warenursprung und weitere relevante Verbindungen erfassen.
Bei nur mittelbaren Verbindungen zu einem von Sanktionen betroffenen Staat ist eine Einzelfallprüfung anhand der konkreten Lieferkette und der anwendbaren Sanktionsakte erforderlich.
9. Position des ausländischen Lieferanten
Nach ukrainischem Recht registriert sich der ukrainische Importeur bei der SSEC of Ukraine und beantragt die ukrainische Einfuhrgenehmigung. Der ausländische Lieferant bleibt gleichwohl in die Vertrags- und Compliance-Dokumentation eingebunden und sollte Endverwendung und Beschränkungen einer Weitergabe mit dem ukrainischen Partner abstimmen.
Die ukrainische Genehmigung ersetzt keine Exportgenehmigung im Sitzstaat des Lieferanten. Für Unternehmen in Deutschland und der EU gelten parallel das EU-Dual-Use-Regime und, je nach Produkt, die nationalen Regeln für Ausfuhren von Rüstungsgütern. Für Lieferanten aus den USA oder dem Vereinigten Königreich gelten die jeweiligen nationalen Exportkontrollsysteme.
Klassifizierung, Genehmigungsfristen, Vertragsbedingungen und Endverwendungsunterlagen sollten daher vor dem Versand zwischen beiden Seiten abgestimmt werden.
10. Praktische Checkliste
- Güterklassifizierung anhand der aktuellen ukrainischen Kontrolllisten prüfen.
- Prüfen, ob das konkrete Produkt von der aktuellen Kriegsrechtsausnahme nach Beschluss Nr. 1378 erfasst wird.
- Registrierungsstatus des ukrainischen Importeurs bei der SSEC of Ukraine und erforderliche Vorlaufzeit bestätigen.
- Anwendbares Genehmigungsverfahren und aktuell erforderlichen Unterlagen nach Beschluss Nr. 875 und dem Diia-Verwaltungsservice bestimmen.
- Zolltarifposition, Verwendungszweck und Voraussetzungen einer Einfuhrzoll- oder MwSt.-Begünstigung gesondert prüfen.
- Vertragspartner, Warenursprung und relevante Eigentums- und Kontrollverhältnisse sanktionsrechtlich prüfen.
- Exportkontrollpflichten und Lizenzfristen im Sitzstaat des Lieferanten mit dem ukrainischen Verfahren abstimmen.
- Vor Versand erneut prüfen, ob Kriegsrecht, Ausnahmeliste und sonstige Regelungen, die sich ändern können unverändert gelten.
Häufige Fragen
Ist für die Einfuhr elektronischer Komponenten zur UAV-Produktion immer eine Genehmigung der SSEC of Ukraine erforderlich?
Nicht immer. Zunächst ist zu bestimmen, ob die Komponente kontrolliert ist; anschließend ist zu prüfen, ob sie von der aktuellen Ausnahmeliste während des Kriegsrechts erfasst wird. Zoll- und Mehrwertsteuerbegünstigungen sind davon unabhängig zu beurteilen.
Kann ein ausländisches Unternehmen Komponenten direkt an einen ukrainischen privaten Rüstungsproduzenten liefern?
Grundsätzlich ja. Das ukrainische Recht verlangt nicht, dass jede solche Lieferung über eine staatliche Beschaffungsstelle läuft. Der ukrainische Importeur muss jedoch die exportkontroll-, zoll-, sanktions- und vertragsrechtlichen Anforderungen der konkreten Lieferung erfüllen.
Sind alle militärischen Komponenten von der Einfuhrzollpflicht befreit?
Nein. Eine Begünstigung gilt nur, wenn die konkrete Ware und ihre Verwendung die Voraussetzungen des aktuellen Zollkodex erfüllen. Deshalb müssen Zolltarifposition und gesetzliche Bedingungen für die tatsächliche Lieferung geprüft werden.
Kann sich ein ausländisches Unternehmen selbst bei der SSEC of Ukraine registrieren?
Das offizielle Registrierungsverfahren ist für ukrainische Unternehmen und Einzelunternehmer ausgestaltet. Ein ausländischer Lieferant sollte daher nicht davon ausgehen, dass er den registrierten ukrainischen Importeur ohne gesonderte Bestätigung der SSEC of Ukraine ersetzen kann.
Wie DLF helfen kann
DLF attorneys-at-law begleitet ausländische Hersteller im Verteidigungssektor, Komponentenlieferanten und Investoren beim Markteintritt und bei Lieferprojekten in der Ukraine: von Güterklassifizierung und Unterlagen für die SSEC of Ukraine über Außenwirtschaftsverträge und Sanktionsprüfungen bis zur zoll- und steuerrechtlichen Strukturierung sowie — soweit einschlägig — zur Beschaffungsbegleitung. Besonders relevant sind die DLF-Bereiche Vertragsrecht / Zollfragen und Öffentliche Beschaffungen.
Iurii Dynys, Berater, Rechtsanwalt — DLF attorneys-at-law
Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua.
Dieses Material dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
