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Das öffentliche Beschaffungswesen in der Ukraine ist heute eines der wichtigsten Instrumente für die gerechte und transparente Verwendung von staatlichen Haushaltsmitteln und für die Deckung des Kriegsbedarfs des ukrainischen Staates.

Darüber hinaus schafft das öffentliche Beschaffungswesen die Voraussetzungen für die Schaffung eines finanziell sicheren und stabilen Marktes für Waren und Dienstleistungen sowohl für ukrainische, als auch für ausländische Unternehmen.

Die Experten von DLF Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Teilnehmern an öffentlichen Beschaffungen in der Ukraine. Praktische Kenntnisse der Verfahren der öffentlichen Beschaffung, umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen und das Verständnis der rechtlichen Regulierung öffentlicher Beschaffungen in anderen Jurisdiktionen ermöglichen es den DLF Rechtsanwälten, die Kapazitäten unserer Mandanten effektiv an die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung anzupassen und deren Interessen zu schützen.

Als Teil der Praxis für das öffentliche Beschaffungswesen bieten wir unseren Mandanten eine breite Vielfalt von Dienstleistungen in allen Phasen von Ausschreibungen in der Ukraine, einschließlich der folgenden Dienstleistungen, an:

  • Vorbereitung auf die Ausschreibung:
    • Analyse der Ausschreibungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den Interessen des Mandanten;
    • Analyse des Ausschreibungsangebots auf seine Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und den Interessen des Mandanten;
    • Überprüfung des Mandanten als potentieller Teilnehmer anhand der Bedingungen der geltenden Gesetzgebung;
    • Vorbereitung von Anfragen an die Beschaffungsstelle zur Klärung bestimmter Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen;
    • Vorbereitung von Einwänden, Beschwerden über diskriminierende Anforderungen und Bedingungen sowie Bedingungen, die die Rechte und Interessen des potenziellen Teilnehmers während der Auswahl des Gewinners der Ausschreibung verletzen.
  • in der Phase der Einreichung von Ausschreibungsangeboten:
    • Prüfung des Ausschreibungsangebots auf Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen;
    • Vorbereitung/Empfang von Bescheinigungen oder Klarstellungen, die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen sind.
  • in der Phase der Durchführung und Anerkennung der Ausschreibungsergebnisse:
    • Einspruch gegen die Ausschreibungsunterlagen im Interesse des Auftraggebers;
    • Einlegung von Beschwerden im Interesse des Mandanten, dessen Ausschreibungsangebot vom Auftraggeber zu Unrecht abgelehnt wurde;
    • Einspruch im Interesse des Auftraggebers gegen Entscheidungen, die nach der Bewertung der Ausschreibungsangebote getroffen wurden;
    • rechtliche Unterstützung beim Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse.
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