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30. November 2021

Mitglieder der Industrieparks in der Ukraine

1. Mitglieder der Industrieparks
2. Die Verwaltungsgesellschaft eines Industrieparks

 

1. Mitglieder der Industrieparks

Wenn man Mitglied eines Industrieparks in der Ukraine werden will, muss man sich vergewissern, dass der Park in das Register der Industrieparks in der Ukraine eingetragen ist. Wenn der Industriepark nicht im Register eingetragen ist, kann das Mitglied nicht von den staatlichen Anreizen profitieren.

Um Mitglied eines Industrieparks in der Ukraine zu werden, muss ein ausländischer Investor:

  • einen Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks abschließen;
  • ein Grundstück oder eine Immobilie im Industriepark erwerben oder pachten.

Die Verwaltungsgesellschaft trägt jedes Mitglied in die Liste der Mitglieder des jeweiligen Industrieparks ein und meldet dies dem Wirtschaftsministerium der Ukraine. Die Informationen über das Mitglied des Industrieparks werden in das Register der Industrieparks in der Ukraine eingetragen.

Der Status eines Industrieparkmitglieds gibt einem ausländischen Investor die Möglichkeit, staatliche Anreize zu nutzen. Diesen Status kann jedoch nur ein Mitglied erhalten, das im Register der Industrieparks eingetragen ist.

Das Mitglied kann seinen Status in folgenden Fällen verlieren:

  • der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Verwaltungsgesellschaft wird gekündigt;
  • die Rechte an dem Grundstück und/oder allen anderen Immobilienobjekten (Teilen von Objekten) innerhalb des Industrieparks werden gekündigt (z.B. der Pachtvertrag läuft aus, das Mitglied verkauft die Objekte, die ihm gehören);
  • im Falle eines Verstoßes gegen die durch das Gesetz der Ukraine „Über Industrieparks“ festgelegten Anforderungen (z.B. Durchführung von durch das Gesetz verbotenen Aktivitäten innerhalb des Industrieparks, Erwerb eines Mitgliedsunternehmens durch Personen, die unter die durch das Gesetz festgelegten Einschränkungen fallen).

Ein ausländischer Investor, der seinen Mitgliedsstatus verloren hat, aber die Möglichkeit hat, seine Tätigkeit im Industriepark weiterzuführen, kann zwar seine Tätigkeit fortsetzen, jedoch keine staatlichen Anreize in Anspruch nehmen.

Der Status eines Mitglieds eines Industrieparks kann wiederhergestellt werden, allerdings nicht früher als sechs (6) Monate nach dem Verlust.

Auf dem Territorium eines Industrieparks darf sich nur Folgendes befinden:

  • Büros der Verwaltungsgesellschaft, der Mitglieder und anderer Subjekte des Industrieparks, Finanzinstitute, Marketing- und Werbeanlagen;
  • Wissenschafts- und Forschungsparks, Beschleuniger, Labore für die Entwicklung innovativer Technologien;
  • Einrichtungen der Vorschulerziehung, Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung, Einrichtungen der Hochschul-, Fachhochschul- und Berufsausbildung;
  • Mehrzweckhallen für wissenschaftliche Konferenzen und andere Veranstaltungen;
  • Feuerwachen;
  • Grünanlagen;
  • Produktions-, Lagergebäude und -konstruktionen, logistische Infrastruktureinrichtungen;
  • Ingenieurbauwerke und -konstruktionen;
  • Einrichtungen der Abfallwirtschaft (mit Ausnahme von Abfalldeponien).

Es können sich auch andere gesetzlich festgelegte Objekte auf dem Gebiet eines Industrieparks befinden. Weitere Verordnungen zur Ergänzung einer solchen Liste wurden jedoch noch nicht erlassen. Es ist zu erwarten, dass sich die Liste mit der Entwicklung der Industrieparks in der Ukraine erweitern wird.

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Es ist auch zu beachten, dass das Gebiet eines Industrieparks Objekte enthält, die nicht an die Mitglieder übertragen werden können. Selbst wenn also ein Grundstück innerhalb eines Industrieparks verkauft wird, geht das Eigentum an der darauf befindlichen Infrastruktur (Straßen, Transformatoren, Umspannwerke, Verteilungsanlagen usw.) nicht auf den neuen Eigentümer über.

2. Die Verwaltungsgesellschaft eines Industrieparks

Um Verwaltungsgesellschaft eines Industrieparks zu werden, muss ein ausländischer Investor eine Gesellschaft in der Ukraine gründen oder erwerben.

Um den Status einer Verwaltungsgesellschaft zu erhalten, muss ein Vertrag über die Gründung und den Betrieb eines Industrieparks abgeschlossen werden.

Eine Verwaltungsgesellschaft hat u.a. das Recht:

  • ihr gepachtetes Grundstück oder Teile davon innerhalb des Industrieparks an ihre Mitglieder unterzuverpachten, mit dem Recht, es zu entwickeln, vorbehaltlich der Anforderungen des Bodenrechts;
  • bewegliches und unbewegliches Eigentum an die Mitglieder zu vermieten (unterzuvermieten) und zu veräußern, um es innerhalb des Industrieparks gemäß dem ukrainischen Recht zu nutzen;

Die Verwaltungsgesellschaft ist unter anderem verpflichtet:

  • die Entwicklung des Industrieparks in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb des Industrieparks durchzuführen;
  • die Ausführung des Geschäftsplans des Industrieparks zu gewährleisten;
  • die ordnungsgemäße Instandhaltung des Grundstücks, der technischen und verkehrstechnischen Infrastruktur und anderer im Industriepark befindlicher Objekte, die gemäß den entsprechenden Verträgen übertragen wurden, zu gewährleisten und angemessene Bedingungen für deren Nutzung zu schaffen.
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