1. Home
  2. /
  3. Nachrichten
  4. /
  5. Industrieparks in der Ukraine: allgemein- und steuerrechtliche Aspekte
14. November 2021

Industrieparks in der Ukraine: allgemein- und steuerrechtliche Aspekte

Einführung
1. Geschäftstätigkeiten in den Industrieparks
2. Staatliche Förderung

 

Im September 2021 wurde das Gesetz über die Industrieparks in der Ukraine verabschiedet, das die Gründung, die Funktion und die staatliche Förderung für die ukrainischen Industrieparks neu regelt.

Ausländische Investoren dürfen in den ukrainischen Industrieparks geschäftstätig sein sowie an deren Gründung beteiligt werden. Ein Industriepark wird mindestens für 30 Jahre gegründet.

1. Geschäftstätigkeiten in den Industrieparks

In den ukrainischen Industrieparks dürfen Geschäftstätigkeiten in den folgenden Bereichen betrieben werden:

  • Verarbeitungsindustrie;
  • Behandlung von Industrie- und/oder Haushaltsabfällen (ausgenommen deren Endlagerung);
  • wissenschaftliche und technische Tätigkeit;
  • Information und Telekommunikation.

Auf den Territorien der Industrieparks ist Folgendes verboten:

  • Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Es ist ausnahmsweise erlaubt, Folgendes herzustellen: Personenkraftwagen, deren Karosserien, Anhänger und Sattelauflieger, Motorräder sowie Fahrzeuge, die dem Transport von über 10 Personen dienen, sowie Lastkraftwagen);
  • Ausgabe von Losen und Durchführung von Lotterien;
  • Tätigkeit auf dem Glücksspielmarkt;
  • Vermittlung bei der Beschäftigung im Ausland;
  • Bewirtschaftung von biologischen Wasserressourcen außerhalb des ukrainischen Rechtsraums;
  • Anbau von Kulturpflanzen, die durch den Staat als zur Drogenherstellung geeignet definiert werden;
  • Entwicklung von Drogen, psychotropen Stoffen und Präkursoren, deren Produktion und Fertigung sowie deren Aufbewahrung, Beförderung, Ein- und Verkauf (Auslieferung), Einfuhr auf das ukrainische Territorium sowie deren Ausfuhr aus dem ukrainischen Territorium, sowie deren Einsatz und Beseitigung;
  • Endlagerung von Haushaltsabfällen.

Unter den Informationen, die über einen an einem Industriepark Beteiligten ins Register der ukrainischen Industrieparks einzutragen sind, sollen auch dessen Geschäftstätigkeiten angegeben werden. Im Falle der Änderung dessen Geschäftstätigkeiten soll der Beteiligte innerhalb von 5 (fünf) Werktagen die Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks darüber informieren.

2. Staatliche Förderung

Die ukrainischen Industrieparks können wie folgt staatlich gefördert werden:

1. Entschädigung von Kreditzinssätzen. Diese Entschädigung gilt für diejenigen Kredite, die zur Einrichtung oder zur Durchsetzung von Geschäftstätigkeiten in den Industrieparks aufgenommen wurden;

2. Finanzierung ohne Rückzahlungsverpflichtung. Diese Finanzierung darf nur gewährt werden, wenn die aufgenommenen Mittel zur Einrichtung der Industrieparks und zum Ausbau von Infrastrukturanlagen verwendet werden (z.B., Fernstraßen, Fernmeldeverbindungen, Wärme-, Gas-, Wasser- und Stromversorgungsmittel, Ver- und Entsorgungsanlagen).

3. Kostenentschädigung beim Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen und bei der Verbindung mit Fernstraßen.

Anmerkung! Das Verfahren zur Gewährung der genannten Entschädigungen und Finanzierungen wird derzeit noch entwickelt.

4. Befreiung von der Entrichtung von Zollgebühren bei der Einfuhr von Ausrüstungen, Maschinen und deren Zubehör sowie Materialien. Diese Begünstigungen können wie folgt gewährt werden:

А) bei der Einfuhr von Materialien, die in der Ukraine nicht hergestellt werden;

B) die eingeführten Ausrüstungen, Maschinen und Materialien werden zum Betreiben von Geschäftstätigkeiten in den Industrieparks sowie zu deren Einrichtung eingesetzt. Dabei:

      • dürfen diese Waren nicht verbrauchsteuerpflichtig sein;
      • müssen diese Ausrüstungen, Maschinen und Materialien in eine Liste aufgenommen werden, die der ukrainischen Regierung auf Antrag des Gründers des Industrieparks (dessen Verwaltungsgesellschaft bzw. der an diesem Industriepark Beteiligten) zur Bewilligung vorgelegt werden soll.

Mittel, die durch die Befreiung von der Entrichtung von Zollgebühren eingespart worden sind, sollen auf bestimmte Zwecke gerichtet werden, und zwar:

  • Einrichtung der Industrieparks, darunter mit Einsatz von neuesten energiesparenden Technologien;
  • Einführung von neuesten Technologien, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in den Industrieparks verbunden sind;
  • Produktionserweiterung und Kostenverringerung für die gesetzlich vorgesehenen wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Industrieparks;
  • Wahrnehmung von Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten in den Industrieparks; und
  • Rückzahlung von Krediten und sonstigen Darlehen, die zur Einrichtung der Industrieparks und zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in deren Rahmen sowie zur Zahlung von Zinsen für diese Kredite und Darlehen verwendet wurden).

Die staatliche Förderung ist nur für die Gründer, die Verwaltungsgesellschaften und die an den Industrieparks Beteiligten, deren Angaben im Register der ukrainischen Industrieparks eingetragen sind, möglich. Andere Personen, auch wenn sie eine Immobilie im Rahmen eines Industrieparks erworben bzw. gemietet haben oder einen Vertrag mit dessen Verwaltungsgesellschaft abgeschlossen haben oder eine Tätigkeit auf dem Territorium eines Industrieparks betreiben, dürfen staatlich nicht gefördert werden.

Alle Nachrichten