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18. August 2026

Markt für erneuerbare Energien in der Ukraine

Der ukrainische Strommarkt besteht aus sechs gesetzlich definierten Segmenten. Für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sind insbesondere Netzanschluss, Fördermechanismen, Genehmigungen und Ausschreibungsregeln relevant. Ukrenergo ist zertifizierter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und seit 1. Januar 2024 Vollmitglied von ENTSO-E. Vor einer Investitionsentscheidung sollten verfügbare Netzkapazität, der einschlägige Förderweg und die für das konkrete Projekt geltenden regulatorischen Anforderungen geprüft werden.

Der Beitrag richtet sich an deutschsprachige Investoren, Projektentwickler, Kreditgeber, Geschäftsführungen sowie Rechts- und Compliance-Teams, die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in der Ukraine strukturieren, finanzieren oder umsetzen.

1. Die sechs Segmente des Strommarkts
2. Die wichtigsten Marktinstitutionen und ihre Rollen
3. Ukrenergo und das Übertragungsnetz
4. Recht auf Netzzugang
5. Staatliche Förderung erneuerbarer Energien
6. Öffentliche Ausschreibungen auf Prozorro.Sale
7. Die Reform von 2026 und der Horizont bis 2034
8. Cable Pooling und gemeinsame Netzanschlüsse
9. NEURC als Energiemarktregulator
10. Praktische Aspekte für Investoren
Praktische Checkliste
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann

 

1. Die sechs Segmente des Strommarkts

Das Gesetz der Ukraine „Über den Elektrizitätsmarkt“ Nr. 2019-VIII trat am 1. Juli 2019 vollständig in Kraft und ersetzte das frühere zentralisierte Single-Buyer-Modell durch eine wettbewerbsorientierte, EU-konforme Struktur. Es teilt den Strommarkt in sechs Segmente: bilaterale Verträge, Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt, Ausgleichsmarkt, Markt für Systemdienstleistungen und Endkundenmarkt. Das Gesetz weist dem Übertragungsnetzbetreiber, dem Marktbetreiber, dem staatlichen Garantierten Käufer, den regionalen Verteilernetzbetreibern und der unabhängigen Regulierungskommission jeweils klare rechtliche Rollen zu.

Die europäische Marktintegration vertiefte sich nach der Synchronisierung des ukrainischen Stromsystems mit Kontinentaleuropa im März 2022 und der Vollmitgliedschaft von Ukrenergo bei ENTSO-E seit dem 1. Januar 2024.

Im Bericht Ukraine Energy Market Observatory für das 1. Quartal 2026 stellt das Sekretariat der Energiegemeinschaft fest, dass die Ukraine trotz des anhaltenden Schwerpunkts auf kurzfristigen Krisenmaßnahmen weitere Fortschritte bei der Angleichung des Strommarktrechts an den EU-Rechtsbestand und bei Reformen für die weitere Marktintegration erzielt hat.

Zu den wichtigsten Entwicklungen, die den Reformkurs des ukrainischen Energiemarkts im und unmittelbar nach dem 1. Quartal 2026 prägten, gehörten:

1. Die Ukraine verabschiedete wichtige gesetzliche Änderungen zur weiteren Integration des Strommarkts mit der EU.

Im April 2026 nahm die Ukraine Gesetzesänderungen vor, die den Weg für die Kopplung des ukrainischen Strommarkts mit dem europäischen Markt (market coupling) eröffneten. Perspektivisch soll dies zur Integration der Strommärkte der Ukraine und der EU führen.

2. Vorübergehende Krisenmaßnahmen stützten die Systemstabilität, beeinträchtigten jedoch die Planbarkeit des Marktes.

Die Ukraine setzte angesichts weiterer Schäden an der Energieinfrastruktur und bestehender Einschränkungen im Stromsystem weiterhin stark auf Krisenmaßnahmen. Zu den vorübergehenden Maßnahmen gehörten Verpflichtungen ausgewählter staatlicher Unternehmen zum Bezug importierten Stroms in der Herbst-Winter-Periode, vereinfachte Verfahren für den Anschluss dezentraler Erzeugung sowie vorübergehende Ausnahmen von bestimmten Qualitätsstandards der Stromverteilung. Der Strommarkt wurde außerdem durch häufige Änderungen der Preisobergrenzen am Day-Ahead-, Intraday- und Ausgleichsmarkt geprägt. Diese Maßnahmen sollten Importe und Systemstabilität in Zeiten eines Defizits unterstützen; häufige Änderungen der Marktregeln können jedoch die regulatorische Planbarkeit und die Planung der Marktteilnehmer beeinträchtigen.

3. Der Rechtsrahmen für erneuerbare Energien wurde gestärkt, bei der Umsetzung bestehen jedoch weiterhin Herausforderungen.

Das im Februar 2026 verabschiedete Gesetz Nr. 4777-IX brachte positive Änderungen am ukrainischen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien. Dazu gehören die Einführung eines Marktprämienmechanismus zur Förderung erneuerbarer Energien, die Verlängerung der Auktionen über Förderquoten bis 2034, Anreize für kombinierte Solar- und Speicherprojekte sowie Regelungen zu Herkunftsnachweisen.

Am 11. August 2026 genehmigte NEURC außerdem Änderungen der Regeln für den Endkundenstrommarkt sowie des Verfahrens für Verkauf und Abrechnung von Strom, der von aktiven Verbrauchern erzeugt wird. Die beschlossenen Änderungen erweitern die Nutzung eigener Erzeugung, vereinfachen die Abrechnung für aktive Verbraucher und fördern die weitere Entwicklung dezentraler Erzeugung im Endkundenstrommarkt.

Für Investoren bedeutet dies, dass der ukrainische Übertragungsnetzbetreiber in europäische Prozesse der Netzkoordination, grenzüberschreitenden Planung und Überprüfung technischer Standards eingebunden ist. Die einzelnen Meilensteine und die Rolle von Ukrenergo werden unten näher erläutert.

2. Die wichtigsten Marktinstitutionen und ihre Rollen

Sechs Institutionen bestimmen das tägliche Funktionieren des ukrainischen Erneuerbaren-Energien-Markts:

Institution Rechtliche Funktion
Ukrenergo (ÜNB) Betreibt, wartet und entwickelt das Hochspannungsnetz; disponiert alle Erzeuger; verwaltet den Ausgleich
Marktbetreiber Organisiert die Day-Ahead- und Intraday-Handelssitzungen
Garantierter Käufer Kauft Strom von Erzeugern erneuerbarer Energien zum Grüntarif oder zur Marktprämie auf Grundlage von Kaufverträgen; führt die Bilanzgruppe der Erzeuger erneuerbarer Energien.
NEURC Erteilt Lizenzen; setzt Tarife fest; zertifiziert den Übertragungsnetzbetreiber; genehmigt Anschlussmethodik; setzt Marktregeln durch
Verteilernetzbetreiber (VNB) Betreiben regionale Verteilernetze; schließen die meisten Erneuerbaren-Projekte an
Energieministerium und Ministerrat Schlagen die jährlichen und indikativen Ausschreibungsquoten für erneuerbare Energien vor und genehmigen sie

Prozorro.Sale ist die staatliche digitale Plattform für Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien. Der Garantierte Käufer ist eine staatliche juristische Person und kauft Strom aus erneuerbaren Quellen für den Weiterverkauf am Großhandelsmarkt. NEURC ist durch das Gesetz der Ukraine „Über die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen“ Nr. 1540-VIII eingerichtet; ihre Regulierungsbefugnisse und Unabhängigkeitsgarantien werden unten gesondert erläutert.

3. Ukrenergo und das Übertragungsnetz

Ukrenergo ist von NEURC als ÜNB im ISO-Modell (Independent System Operator) zertifiziert. In diesem Modell verwaltet und disponiert der Betreiber das Übertragungsnetz, während die Übertragungsanlagen in staatlichem Eigentum verbleiben. Für transaktionsrelevante Fragen sind die aktuellen offiziellen Unterlagen zur Governance dieser Vermögenswerte maßgeblich.

Das Gesetz der Ukraine „Über den Elektrizitätsmarkt“ Nr. 2019-VIII weist dem Übertragungsnetzbetreiber die Verantwortung für Betrieb, Disposition, Wartung und Entwicklung des Übertragungssystems sowie, soweit einschlägig, für dessen Verbindungen mit anderen Systemen zu. Ukrenergo übernimmt dabei außerdem die Netzdisposition, den Systemausgleich und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten.

Der Weg zur europäischen Integration verlief über drei bestätigte Meilensteine. Die Notfall-Netzsynchronisation vom 16. März 2022 schloss die Ukraine an das kontinentaleuropäische Synchrongebiet an. Der Beobachterstatus bei ENTSO-E folgte im April 2022. Die Vollmitgliedschaft trat am 1. Januar 2024 in Kraft, nachdem die ENTSO-E-Generalversammlung am 14. Dezember 2023 zugestimmt hatte. Die ENTSO-E-Mitteilung bezeichnet Ukrenergo als Übertragungsnetzbetreiber der Ukraine.

Die ENTSO-E-Mitgliedschaft bedeutet, dass Ukrenergo an der europäischen Netzkoordination, an grenzüberschreitenden Planungsprozessen und an der Überprüfung technischer Standards teilnimmt. Für Investoren ist dies ein regulatorischer Anker für die Bewertung des Netzsteuerungsrisikos auf Länderebene.

4. Recht auf Netzzugang

Das Gesetz der Ukraine „Über den Elektrizitätsmarkt“ Nr. 2019-VIII garantiert jedem Marktteilnehmer das Recht auf nichtdiskriminierenden und transparenten Zugang zu Übertragungs- und Verteilungsnetzen unter Bedingungen, die im Voraus öffentlich bekannt zu geben sind. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Gleichbehandlungsrecht, keine Garantie, dass an einem bestimmten Standort physische Anschlusskapazität vorhanden ist.

Zwei separate Kodices regeln den Anschluss je nach Projektgröße und Anschlussspannung:

Anschluss auf Übertragungsebene. Der Systemkodex der Übertragungsnetze (Beschluss der Nationalen Kommission für staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen „Über die Genehmigung des Kodex des Übertragungssystems“ vom 14. März 2018 Nr. 309; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Verfahrens geltende Fassung) regelt den Anschluss auf Übertragungsebene. Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 MW oder Erzeugungsanlagen in anderen, nach den einschlägigen technischen Bedingungen vorgesehenen Fällen können an das Übertragungsnetz angeschlossen werden; dies gilt auch für Energiespeicheranlagen und Verbraucher auf Spannungsebenen über 110 kV. Erzeugungsanlagen werden nach maximaler Leistung und Spannungsebene den Typen A, B, C oder D zugeordnet. Ukrenergo stellt technische Bedingungen aus, die Anschlusspunkt, technische Anforderungen und die Schritte der Konformitätsprüfung festlegen. Energiespeicheranlagen sind im Systemkodex der Übertragungsnetze ausdrücklich erfasst.

Anschluss auf Verteilerebene. Der Systemkodex der Verteilernetze (Beschluss der Nationalen Kommission für staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen „Über die Genehmigung des Kodex der Verteilernetze“ vom 14. März 2018 Nr. 310) gilt für die große Mehrheit der Erneuerbaren-Projekte. Das Verfahren läuft in acht Schritten:

1. Einreichung des Antrags beim VNB

2. Der VNB stellt technische Bedingungen aus

3. Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen durch den Antragsteller

4. Prüfung und Genehmigung der Planungs- und Kostenunterlagen

5. Bau der externen Anschlussinfrastruktur (auf Kosten des Antragstellers)

6. Prüfung und Inbetriebnahme

7. Anschluss und Einspeisung

8. Abschluss des Verteilerdienstleistungsvertrags

Die technischen Bedingungen werden Bestandteil des Anschlussvertrags. Nach dem Systemkodex der Verteilernetze müssen VNB Erzeuger erneuerbarer Energien außerdem in ihrer Netzentwicklungsplanung berücksichtigen.

Im Dezember 2025 aktualisierte NEURC die Methodik zur Berechnung der Netzanschlussgebühren für 2026. Die konkrete Berechnung und die auf das jeweilige Projekt anwendbaren Verfahrensregeln richten sich nach der zum Zeitpunkt des Anschlussantrags geltenden NEURC-Entscheidung. Das Anschlussentgelt wird für das konkrete Projekt bestimmt.

5. Staatliche Förderung erneuerbarer Energien

Das ukrainische Recht sieht mehrere Fördermechanismen für Erzeuger erneuerbarer Elektrizität vor, darunter den Grüntarif und die Förderung über den Marktprämienmechanismus. Für Auktionen ab 2030 ist ein aktualisiertes Marktprämienmodell vorgesehen.

Grüntarif. Der Grüntarif ist ein garantierter Abnahmepreis, der nach Art. 9-1 des Gesetzes der Ukraine „Über alternative Energiequellen“ Nr. 555-IV für jeden berechtigten Erzeuger, jede Art erneuerbarer Energie und jede Erzeugungsanlage individuell festgesetzt wird. Er berechnet sich als technologiespezifischer Koeffizient, multipliziert mit dem Grundtarif für die Strom-Endkundenversorgung vom Januar 2009, ausgedrückt in Euro. Der Garantierte Käufer kauft den gesamten Strom berechtigter Erzeuger zu diesem festen Preis.

Der Grüntarif-Rahmen gilt für Anlagen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Grüntarif enden am 31. Dezember 2029. Neue gewerbliche Windprojekte über 5 MW und Solarprojekte über 1 MW müssen staatliche Förderung über den Ausschreibungsmechanismus erhalten. Die genauen Berechtigungsvoraussetzungen für neue Projektanträge nach dem Gesetz der Ukraine „Über alternative Energiequellen“ richten sich nach den Merkmalen des konkreten Projekts und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Haushalte mit Solar- oder Windanlagen sowie Energiegenossenschaften bis zu 150 kW mit mindestens zehn Mitgliedern sind nach einer eigenen Koeffizientenstufe förderberechtigt.

Ausschreibungsbasierte Marktprämie (Feed-in Premium, FiP). Gewerbliche Windprojekte über 5 MW und Solarprojekte über 1 MW müssen über das Ausschreibungsverfahren um Förderung konkurrieren. Ausschreibungsgewinner schließen einen Marktprämienvertrag mit dem Garantierten Käufer ab.

6. Öffentliche Ausschreibungen auf Prozorro.Sale

Das ukrainische Ausschreibungsrahmenwerk für erneuerbare Energien basiert auf Art. 9-3 des Gesetzes der Ukraine „Über alternative Energiequellen“. Die Prozesskette ist dreistufig: Das Energieministerium schlägt Quoten vor, der Ministerrat genehmigt sie per Beschluss; danach werden die Ausschreibungen auf der staatlichen Digitalsplattform Prozorro.Sale durchgeführt, und die Gewinner schließen Marktprämienverträge mit dem Garantierten Käufer ab.

Die Teilnahme ist verpflichtend für Windprojekte über 5 MW und Solarprojekte über 1 MW. Projekte unterhalb dieser Schwellen können freiwillig teilnehmen.

Anordnung des Ministerkabinetts der Ukraine „Bestimmte Fragen der Durchführung von Auktionen zur Verteilung von Förderquoten für erneuerbare Energien im Jahr 2026 und Festlegung indikativer Prognosewerte der jährlichen Förderquoten für 2027–2030“ vom 1. April 2026 Nr. 298-r setzt die Förderquote für 2026 auf 1.000 MW fest: 700 MW Windenergie, 50 MW Solarenergie, 100 MW Solarprojekte mit Energiespeicheranlage und 150 MW sonstige alternative Quellen, darunter Biomasse, Biogas und Kleinwasserkraft. Mit derselben Anordnung wurden indikative (unverbindliche) Quoten für die Folgejahre festgelegt: 359 MW (2027), 386,2 MW (2028), 404,4 MW (2029) und 425,8 MW (2030).

Seit 2025 gelten nach dem Gesetz der Ukraine „Über alternative Energiequellen“ folgende Preisobergrenzen:

Wind und Solar: maximal 8 Euro-Cent pro kWh Sonstige erneuerbare Quellen und Solarprojekte mit Energiespeicheranlage: maximal 12 Euro-Cent pro kWh

Die erste reale Ausschreibungsrunde, die Pilotausschreibung 2024, umfasste 110 MW (88 MW Wind, 11 MW Solar, 11 MW sonstige). Sie wurde auf Prozorro.Sale am 27. September 2024 angekündigt und verwendete eine erhöhte Übergangsobergrenze von 9 Euro-Cent pro kWh. Die Solarlots der Pilotausschreibung waren auf das linke Dnipro-Ufer unter Ausschluss der vorübergehend besetzten Gebiete beschränkt. Die Mitteilung des Ministerkabinetts vom 27. September 2024 bestätigte die Plattform Prozorro.Sale und die Parameter der Pilotausschreibung.

Kein einzelnes Unternehmen und keine Gruppe von Unternehmen mit demselben wirtschaftlich Berechtigten darf mehr als 50 % der jährlichen Förderquote erhalten.

Von den vier Ausschreibungsrunden 2025 endeten drei ohne Zuschlag; eine Windquotenrunde im Juli 2025 verlief erfolgreich, nach Berichten mehrerer ukrainischer Energiemedien. Für Projektunterlagen zu den Ausschreibungsergebnissen 2025 sind die offiziellen Angaben des Garantierten Käufers oder des Energieministeriums maßgeblich. Für die Projektentscheidung sind insbesondere Wirtschaftlichkeit, Projektbereitschaft und Finanzierung unter den jeweils geltenden Ausschreibungsbedingungen maßgeblich.

Bei der Gebotsabgabe gelten die aktuellen Teilnahmeschwellen, Preisobergrenzen, Jahresquoten und Konzentrationsgrenzen nach geltendem Recht und den Bedingungen der konkreten Ausschreibung.

7. Die Reform von 2026 und der Horizont bis 2034

Gesetz Nr. 4777-IX, das im Februar 2026 verabschiedet wurde, änderte den ukrainischen Förderrahmen für erneuerbare Energien wesentlich. Für Projektmodelle ist die zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geltende Gesetzesfassung maßgeblich.

Verlängerter Förderzeitraum. Der Ausschreibungsmechanismus, der zuvor am 31. Dezember 2029 auslaufen sollte, läuft nun bis zum 31. Dezember 2034 — ein Investitionsfenster, das für Entwickler, Kreditgeber und Anlagenlieferanten um fünf Jahre verlängert wurde.

Angepasste Umsetzungsfristen. Ausschreibungsgewinner müssen Projekte innerhalb von 18 Monaten (Solar) oder 36 Monaten (andere erneuerbare Technologien) nach Vertragsabschluss in Betrieb nehmen. Während des Kriegsrechts und für 42 Monate nach dessen Ende verlängert sich die Frist für Nicht-Solar-Projekte auf 42 Monate.

Flexiblere Technologiequoten. Der Mindestanteil einer Technologie an der Ausschreibungsquote wurde nach Angaben des Energieministeriums von 10 % auf 5 % gesenkt.

Reduzierte Anforderungen an Bankgarantien oder andere finanzielle Sicherheiten. Die Anforderungen an Bankgarantien oder andere finanzielle Sicherheiten für die Ausschreibungsteilnahme wurden auf 5 EUR je 1 kW der zu verteilenden Leistung reduziert.

Integration von Batteriespeichersystemen (BESS). BESS können in Cable-Pooling-Vereinbarungen integriert werden; damit wird der 2025 eingeführte Rahmen ergänzt.

Herkunftsnachweise. Der Mechanismus für Herkunftsnachweise wurde verbessert und stärker an EU-Standards ausgerichtet. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem geltenden Recht.

Für Finanzmodelle und Ausschreibungsunterlagen sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Umsetzungsfristen, Quotenparameter und Anforderungen an finanzielle Garantien maßgeblich.

8. Cable Pooling und gemeinsame Netzanschlüsse

Das Gesetz Nr. 4213-IX, das im Februar 2025 in Kraft trat, führte Cable Pooling in das ukrainische Energierecht ein. Der Mechanismus erlaubt es einem Entwickler, elektrische Anlagen verschiedener Technologien an einem einzigen Netzanschlusspunkt anzuschließen, auch wenn deren kombinierte installierte Leistung die am Anschlusspunkt zulässige Kapazität übersteigt. Zwei Bedingungen gelten: Die kombinierte Einspeisung darf zu keinem Zeitpunkt die zulässige Anschlusskapazität überschreiten, und jede Anlagenart ist separat zu messen.

Vor Februar 2025 benötigte jede Erzeugungsanlage einen eigenen Anschlusspunkt. Unter Cable Pooling kann ein Entwickler, der einen einzigen Netzanschluss ausgehandelt hat, sowohl einen Solarpark als auch ein Batteriespeichersystem an diesem Punkt installieren, ohne für jede Technologie einen separaten Anschlussantrag zu stellen. Der Speicher nimmt Leistung auf, wenn die Erzeugung die Anschlusskapazität übersteigt, und gibt sie ab, wenn die Erzeugung sinkt — der gemeinsame Anschluss wird effizienter genutzt.

Leistungsreservierung für Windprojekte. Die Änderungen von 2025 führten für Windprojekte mit mindestens 20 MW einen Mechanismus zur Reservierung von Netzkapazität ein. Technische Bedingungen für solche Projekte können bis zu sechs Jahre gültig bleiben. Leistungsschwelle und Geltungsdauer richten sich nach der bei der Projektstrukturierung geltenden Rechtslage.

NEURC verabschiedete im Juli 2025 sekundäre Durchführungsvorschriften für Cable Pooling. Für ein laufendes Projekt richtet sich das Verfahren nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Durchführungsvorschriften. Die Einbindung von BESS in Cable-Pooling-Vereinbarungen wird durch die Reform 2026 zusätzlich geregelt.

Cable Pooling steht jedem Erzeuger erneuerbarer Elektrizität offen, der unterschiedliche Technologien an einem einzigen Anschlusspunkt verbindet.

9. NEURC als Energiemarktregulator

NEURC (Nationale Kommission für staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen) ist durch das Gesetz der Ukraine „Über die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen“ Nr. 1540-VIII vom 22. September 2016 als unabhängige staatliche Regulierungsbehörde für Energie und kommunale Dienstleistungen eingerichtet. Sie reguliert Stromerzeugung, -übertragung, -verteilung, -versorgung, Energiespeicherung und Aggregation sowie Erdgas, Fernwärme und bestimmte Wasser- und Abwasserdienstleistungen.

Die für Erneuerbaren-Investoren unmittelbar relevanten NEURC-Befugnisse: Lizenzierung. NEURC erteilt Lizenzen für die Stromerzeugung, einschließlich aus erneuerbaren Quellen, und legt fest, welche Tätigkeiten einer Lizenz bedürfen. Spezifische Lizenzanforderungen hängen von Technologie und Projektkapazität ab.

Tarifregulierung. NEURC genehmigt jährlich den Übertragungs- und Dispatchingtarif für Ukrenergo, die Verteilungstarife für jeden VNB sowie die Sätze für Kaufverträge des Garantierten Käufers. Die Anschlussentgelte werden für jeden VNB gesondert in Abhängigkeit von Anschlussart, Leistung, Standort und Zuverlässigkeitskategorie festgelegt.

Zertifizierung des Übertragungsnetzbetreibers. NEURC zertifizierte Ukrenergo als Übertragungsnetzbetreiber nach dem Modell des unabhängigen Systembetreibers und überwacht die laufende Compliance. Für transaktionsrelevante Fragen ist der jeweils geltende Zertifizierungsbeschluss der NEURC maßgeblich.

Anschlussgebührmethodik. NEURC entwickelt und genehmigt die Methodik zur Berechnung der Netzanschlussentgelte. Die Entgeltsätze für Standardanschlüsse, den Leitungsanteil des Anschlusses und nicht standardisierte Leistungsanschlüsse werden jährlich für alle VNB berechnet, von NEURC genehmigt und vor Beginn des Berechnungszeitraums auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht.

Aufsicht und Durchsetzung. NEURC kann Lizenzinhaber prüfen, Verstöße untersuchen und Sanktionen für Verstöße gegen Lizenzbedingungen oder Marktregeln verhängen. Seine Entscheidungen unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

Die regulatorische Unabhängigkeit von NEURC ist im Gesetz der Ukraine „Über die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen“ Nr. 1540-VIII verankert: Die Kommission ist bei Regulierungsentscheidungen vor bindenden Weisungen der Exekutive geschützt. Investoren sollten NEURC-Entscheidungen zu Tarifen, Lizenzbedingungen und Anschlussgebühren als maßgebliche regulatorische Parameter für Finanzmodelle behandeln.

10. Praktische Aspekte für Investoren

Ein ausländischer Investor oder Entwickler, der in den ukrainischen Markt für erneuerbare Energien einsteigen möchte, durchläuft eine sequenzielle Abfolge regulatorischer Schritte.

Juristische Person und Investitionsstruktur. Das Projektunternehmen wird häufig als ukrainische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet, wobei die Eigentümerstruktur nach Ermessen des Investors gestaltet werden kann. Steuerliche Pflichten, einschließlich Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Quellensteuer auf Dividenden, entstehen ab dem Zeitpunkt der Gründung. Das ukrainische Netz an Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Zahlungen beeinflussen.Währungsrückführungsregeln und Investitionsschutz sind bereits zu Projektbeginn für die konkrete Investitionsstruktur zu berücksichtigen.

Netzanschluss. Das Projektunternehmen stellt je nach Anschlussspannung beim zuständigen VNB oder bei Ukrenergo einen Anschlussantrag. Das achtstufige Verteilerverfahren gilt für die meisten Erneuerbaren-Projekte. Technische Bedingungen sind zu erwirken, das Ingenieurtechnische Projekt ist vorzubereiten, und die externe Infrastruktur ist vom Antragsteller zu finanzieren und zu bauen. Die Anschlussgebühren sind projektspezifisch.

Förderung und Ausschreibung. Gewerbliche Wind- (über 5 MW) oder Solarprojekte (über 1 MW) müssen eine Quotenzuteilung in einer Prozorro.Sale-Ausschreibung gewinnen, um Förderung zu erhalten. Für Projekte unterhalb der Kapazitätsschwellen kann der Grüntarif-Rahmen nach dem Gesetz der Ukraine „Über alternative Energiequellen“ gelten, vorbehaltlich der einschlägigen Berechtigungsvoraussetzungen.

NEURC-Lizenzierung. Eine NEURC-Erzeugungslizenz ist erforderlich. Konkrete Anforderungen hängen von Technologie und Kapazität ab. Für BESS-Projekte erfordert die Lizenzierungsfrage vor einer Projektzusage eine gesonderte rechtliche Bewertung.

Grundstück und Bau. Erneuerbaren-Projekte müssen das ukrainische Stadtplanungs-, Grund- und Umweltrecht einhalten. Das Verfahren variiert nach Projektgröße, Technologie und Standort.

Ausgleich und Systemdienstleistungen. Die Ausgleichsverantwortung richtet sich nach den für das konkrete Projekt geltenden Marktregeln. Gewerbliche Batteriespeicher sind in der Ukraine operativ und liefern Systemdienstleistungen an Ukrenergo.

Kriegsrechtlicher Kontext. Das Kriegsrecht beeinflusst einzelne Projektfristen, Verfahren und geografische Beschränkungen. Für nicht-solare Ausschreibungsgewinner ist die Umsetzungsfrist während des Kriegsrechts auf 42 Monate verlängert. Für geplante Projektstandorte sind mögliche kriegsbedingte Beschränkungen beim Zugang zu Grundstücken gesondert zu berücksichtigen.

Investitionsschutz und Regulierungsrisiko. Verfügbare Investitionsschutzmechanismen, mögliche Verwaltungsstreitigkeiten, Währungsbeschränkungen und Versicherungsoptionen bedürfen für die konkrete Projektstruktur einer gesonderten Bewertung.

Praktische Checkliste

Für Projekte, die staatliche Förderung anstreben:

  • Projektkapazität und Technologie prüfen (Schwellenwerte: Wind >5 MW / Solar >1 MW → Ausschreibungspflicht)
  • Anschlussoptionen mit dem VNB oder Ukrenergo vorab klären; technische Bedingungen einholen
  • Jahresquote und Ausschreibungskalender beim Ministerkabinett der Ukraine und beim Energieministerium prüfen
  • Ausschreibungsunterlagen vorbereiten: Projektgesellschaft, Bankgarantien, technische Dokumentation
  • Berechtigung für Grüntarif oder Marktprämie mit Rechtsberater bestätigen
  • Investitionsstruktur festlegen: ukrainische GmbH, Doppelbesteuerungsabkommen, Währungsrückführung
  • NEURC-Lizenz beantragen (Stromerzeugung; ggf. Speicher separat prüfen)
  • Grundstück und Baugenehmigung: Land-Pacht-Vertrag, Bebauungsplan, Umweltverträglichkeit
  • Ausgleichsverantwortung und Systemdienstleistungsverpflichtungen klären
  • Für Cable-Pooling-Projekte: die geltenden Regeln zur gemeinsamen Netznutzung und die Durchführungsvorschriften der Nationalen Kommission für staatliche Regulierung im Bereich Energie und kommunale Dienstleistungen prüfen; getrennte BESS-Messung sicherstellen

Häufige Fragen

Welche Marktsegmente gibt es im ukrainischen Strommarkt?

Der ukrainische Strommarkt umfasst sechs Segmente nach dem Gesetz der Ukraine „Über den Elektrizitätsmarkt“: bilateraler Handel, Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt, Ausgleichsmarkt, Markt für Systemdienstleistungen und Endkundenmarkt. Day-Ahead- und Intraday-Märkte werden vom Marktbetreiber organisiert. Der Systemausgleich wird von Ukrenergo als Übertragungsnetzbetreiber verwaltet.

Welche staatliche Förderung gibt es für neue Solar- oder Windprojekte in der Ukraine?

Gewerbliche Solarprojekte über 1 MW und Windprojekte über 5 MW müssen Förderung über eine Wettbewerbsausschreibung auf Prozorro.Sale gewinnen. Ausschreibungsgewinner erhalten eine Marktprämie vom Garantierten Käufer, die sicherstellt, dass der vereinbarte Preis auch bei fallenden Großhandelspreisen erzielt wird. Der Ausschreibungsmechanismus läuft bis 31. Dezember 2034 infolge der Reform 2026. Projekte unterhalb der Schwellenwerte können nach dem Gesetz der Ukraine „Über alternative Energiequellen“ für den Grüntarif berechtigt sein, vorbehaltlich der einschlägigen Berechtigungsvoraussetzungen.

Wie wird ein Erneuerbaren-Projekt an das ukrainische Stromnetz angeschlossen?

Die meisten Erneuerbaren-Projekte werden auf Verteilerebene nach dem Systemkodex der Verteilernetze angeschlossen, der ein achtstufiges Verfahren vorsieht: Antrag beim VNB, Ausstellung technischer Bedingungen und Erstellung der Projektdokumentation. Danach folgen Genehmigung der Unterlagen, Bau der Anschlussinfrastruktur auf Kosten des Antragstellers, Prüfung, Einspeisung und Abschluss des Dienstleistungsvertrags. Das Gesetz der Ukraine „Über den Elektrizitätsmarkt“ garantiert das Recht auf nichtdiskriminierenden Zugang zu im Voraus bekannt gegebenen Bedingungen; der Anschluss setzt jedoch die Durchführung des vorgesehenen Verfahrens voraus und erfolgt nicht automatisch. Für Projekte mit mehr als 20 MW oder in Fällen, die in den technischen Bedingungen vorgesehen sind, sowie für Energiespeicheranlagen und Verbraucher auf Spannungsebenen über 110 kV gelten der Systemkodex der Übertragungsnetze und die Zuständigkeit von Ukrenergo.

Was ändert Cable Pooling für Erneuerbaren-Projekte in der Ukraine?

Cable Pooling, eingeführt durch die Änderungen von 2025, erlaubt verschiedenen Erzeugungs- und Speichertechnologien, etwa Solar, Wind und Batteriespeichersystemen, die gemeinsame Nutzung eines einzigen Netzanschlusspunkts. Vor den Änderungen von 2025 benötigte jede Technologie grundsätzlich einen eigenen Anschluss. Mit Cable Pooling kann ein Entwickler einen Solarpark und ein Batteriesystem an einem einzigen Punkt installieren, womit Anschlusskosten sinken und die Speicheranlage die Nutzung der zugeteilten Netzkapazität optimieren kann. Jede Anlage ist separat zu messen, und die kombinierte Einspeisung darf die zulässige Anschlusskapazität nicht überschreiten. NEURC verabschiedete 2025 Durchführungsvorschriften zu Cable Pooling. Für laufende Projekte ist die jeweils geltende NEURC-Regelung mit ihren operativen Details maßgeblich.

Was bedeutet die ENTSO-E-Mitgliedschaft für Erneuerbaren-Investoren?

Ukrenergo wurde am 1. Januar 2024 vollständiges ENTSO-E-Mitglied, das 40. der Organisation, nachdem die Notfall-Netzsynchronisation mit dem kontinentaleuropäischen Gebiet am 16. März 2022 vollzogen wurde. Die Mitgliedschaft bedeutet, dass der ukrainische Übertragungsnetzbetreiber unter europäischen Netzkoordinationsregeln arbeitet, an grenzüberschreitenden Planungsprozessen teilnimmt und der laufenden Überprüfung durch die europäische Energieregulatoren-Gemeinschaft unterliegt. Für Investoren bestätigt dies, dass die ukrainische Netzsteuerung international anerkannten europäischen Standards entspricht.

Wie hat die Reform 2026 die Förderung erneuerbarer Energien in der Ukraine verändert?

Die Gesetzesänderungen von 2026 verlängerten den ausschreibungsbasierten Fördermechanismus bis zum 31. Dezember 2034. Der Marktprämienmechanismus wurde zugunsten des Erzeugers aktualisiert. Außerdem wurden einzelne Umsetzungsfristen und Anforderungen an Bankgarantien geändert, die Möglichkeit einer anderen finanziellen Sicherheit anstelle einer Garantie hinzugefügt und die Nutzung von Energiespeicheranlagen in Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung eines Netzanschlusses weiter geregelt.

Wie DLF helfen kann

DLF attorneys-at-law begleitet ausländische Investoren, Projektentwickler und Projektgesellschaften in allen Phasen von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der Ukraine. Die Beratung kann die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, Projektdokumentation, Grundstücksprüfung, Analyse von Netzanschlussbedingungen, NEURC-Lizenzierung, Teilnahme an Förderausschreibungen und Prüfung wesentlicher Projektverträge umfassen.

Bei Batteriespeicher- und Hybridprojekten berät DLF zu Cable Pooling, Anschlussverträgen, Genehmigungen und regulatorischen Risiken. Einschlägige DLF-Praxisbereiche sind das Recht der erneuerbaren Energien und Gesellschaftsrecht / M&A.

Yaroslav Anikieiev, Berater — DLF attorneys-at-law

Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua

Dieses Material dient ausschließlich der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.

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