Lieferung von Verteidigungsprodukten in die Ukraine
Ausländische und ukrainische Unternehmen können Verteidigungsprodukte an staatliche Auftraggeber der Ukraine liefern. Welches Verfahren anwendbar ist, hängt von der Produktkategorie ab: Nicht geheime Güter, die keine Waffen darstellen, unterliegen dem jeweils einschlägigen elektronischen Verfahren; Waffen, Militärtechnik und Munition werden über nichtöffentliche Verfahren beschafft, bei denen der staatliche Auftraggeber die Lieferantenauswahl festlegt; klassifizierte Beschaffungen setzen Registereintragung und Sicherheitsfreigaben voraus. Für alle Wege sind Sanktions-, WB- und Korruptionsprüfungen erforderlich; einen einheitlichen Zugang für sämtliche Lieferanten gibt es nicht.
Das ukrainische Recht regelt Verteidigungsbeschaffungen getrennt vom allgemeinen öffentlichen Vergaberecht. Gesetz Nr. 808-IX «Über Verteidigungsbeschaffungen» bildet den zentralen Rechtsrahmen; die Verfahren im Kriegsrecht und der jeweils anwendbare Beschaffungsweg richten sich nach den aktuellen Durchführungsvorschriften.
Der Beitrag richtet sich an deutschsprachige Hersteller, Lieferanten, Investoren, Geschäftsführungen sowie Rechts- und Compliance-Teams, die einen Einstieg in die ukrainische Verteidigungslieferkette prüfen. Der maßgebliche Weg hängt vom Produkt, vom staatlichen Auftraggeber, vom Geheimhaltungsgrad und von den aktuellen Sonderregeln ab.
1. Teilnehmer an Verteidigungsbeschaffungen
2. Verteidigungsprodukte und Dual-Use-Güter
3. Ausschlussgründe für Teilnehmer
4. Verfahren der Verteidigungsbeschaffung in der Ukraine
5. Elektronische Beschaffung und Rahmenvereinbarungen
6. Nichtöffentliche Beschaffung von Waffen und Militärtechnik
7. Geschlossene Beschaffung und Staatsgeheimnisse
8. Direktverträge während des Kriegsrechts
9. Beteiligungsmodelle für ausländische Lieferanten
10. Exportkontrolle und Einfuhr von Verteidigungsprodukten
11. Lizenzierung verteidigungsnaher Tätigkeiten
12. Qualität, Kodifizierung und staatliche Abnahme
13. Defence City und Produktionslokalisierung
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann
1. Teilnehmer an Verteidigungsbeschaffungen
Das Verteidigungsbeschaffungsrecht ermöglicht ukrainischen und ausländischen Unternehmen unterschiedlicher Eigentumsformen grundsätzlich eine gleichberechtigte Teilnahme. Eine generelle Beschränkung für ausländische Teilnehmer besteht nicht.
Die rechtliche Teilnahmeberechtigung bedeutet jedoch nicht, dass jeder Beschaffungsweg praktisch in gleicher Weise zugänglich ist. Bei elektronischen Wettbewerbsverfahren ist die Teilnahme qualifizierter Unternehmen grundsätzlich transparent geregelt. Bei der nichtöffentlichen Beschaffung von Waffen und Militärtechnik bestimmt dagegen der jeweilige staatliche Auftraggeber das Auswahl- und Kontaktverfahren; öffentlich standardisierte Kriterien wurden in den geprüften Materialien nicht bestätigt.
Eine Teilnahme kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn:
- Sanktionen gegen den Teilnehmer oder seinen wirtschaftlich Berechtigten (WB);
- eine unzulässige Verbindung zu Russland, Belarus oder Iran auf Ebene der Registrierung, Kontrolle, des WB oder des Warenursprungs;
- Einträge in Registern, die nach den aktuellen Regeln einen Ablehnungsgrund darstellen;
- Nichterfüllung der vom staatlichen Auftraggeber festgelegten Anforderungen an Rechtsstatus, finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Kapazität, Qualität oder frühere Vertragserfüllung;
- eine nicht offengelegte oder intransparente Eigentümerstruktur.
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2. Verteidigungsprodukte und Dual-Use-Güter
Gesetz Nr. 808-IX erfasst die Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen für Verteidigungszwecke sowie weiterer Güter, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Sicherstellung der Sicherheits- und Verteidigungsbedürfnisse. Für nicht klassifizierte Beschaffungen gelten gesetzliche Wertschwellen, deren aktuelle Höhe vor Einleitung des Verfahrens bestätigt werden sollte. Beschaffungen mit staatsgeheimen Informationen unterliegen unabhängig vom Auftragswert dem besonderen Geheimschutzregime.
Gesetz Nr. 549-IV «Über die staatliche Kontrolle des internationalen Transfers von Gütern militärischer und doppelt verwendbarer Art» unterscheidet:
- Güter für militärische Zwecke — Waffen, Munition, Militär- und Spezialtechnik sowie Technologien, Dienstleistungen und technische Daten, die speziell für militärische Zwecke konzipiert wurden;
- Güter mit doppelter Verwendbarkeit — Erzeugnisse, die nicht ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt sind, aber zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen oder für terroristische Zwecke eingesetzt werden können.
Diese Klassifikation bestimmt, welche Exportkontrollpflichten parallel zum Beschaffungsverfahren gelten.
3. Ausschlussgründe für Teilnehmer
Das ukrainische Verteidigungsbeschaffungssystem sieht mehrere voneinander unabhängige Ausschlussfilter vor.
Sanktionen. Das ukrainische Sanktionsrecht kann Beschaffungen von sanktionierten Personen und Lieferanten bestimmter Warenursprünge ausschließen. Vor einer Bewerbung sollten Unternehmen, WB und wesentliche Vertragspartner anhand des aktuellen ukrainischen Sanktionsregisters geprüft werden.
WB-Struktur und Verbindung zum Aggressor. Kabinettsbeschluss Nr. 1275-2022 (§ 69) schließt Teilnehmer aus, wenn sie selbst Staatsangehörige oder juristische Personen der Russischen Föderation, der Republik Belarus oder der Islamischen Republik Iran sind, oder wenn die gelieferten Waren entsprechenden Ursprungs sind. Die Prüfung erfolgt auf Ebene des wirtschaftlich Berechtigten: Eine nominelle Eigentumsübertragung kurz vor der Antragstellung löst das Problem nicht.
Korruptions- und sonstige Register. Einträge in den nach dem aktuellen Beschaffungsrecht maßgeblichen Registern können eine zwingende Ablehnung auslösen. Unternehmen und Organmitglieder sollten deshalb vor Abgabe eines Angebots nach den Kriterien des konkreten Verfahrens geprüft werden.
Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten. Eine ukrainische Tochtergesellschaft muss die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Einheitlichen Staatsregister aktuell halten. Eine intransparente Eigentümerstruktur erschwert Qualifizierung, Bank-Compliance und Vertragserfüllung.
Zusätzlich kann eine Teilnahme ausgeschlossen sein, wenn die Qualifikationsanforderungen des konkreten staatlichen Auftraggebers nicht erfüllt werden. Die Prüfung von Sanktionsstatus, WB-Struktur und maßgeblichen Registern ist deshalb eine Grundvoraussetzung der Teilnahme und keine nachrangige Formalität.
4. Verfahren der Verteidigungsbeschaffung in der Ukraine
Das Verteidigungsbeschaffungssystem umfasst vier grundlegende Verfahren. Welches Verfahren anwendbar ist, richtet sich nach Produktart, Geheimhaltungsgrad und den aktuellen Sonderregeln.
Das allgemeine Vergaberecht und die Standardverfahren von Prozorro gelten nicht automatisch für sämtliche Verteidigungsbeschaffungen. Das elektronische System ist nur dort technische Plattform, wo das Verteidigungsbeschaffungsrecht seine Nutzung vorsieht.
| Weg | Kategorie | Verfahren | Teilnahme ausländischer Lieferanten |
|---|---|---|---|
| Geschlossenes Verfahren | Produkte mit staatsgeheimen Informationen | Einladung von Lieferanten aus dem einschlägigen Register; Fristen nach dem Sonderverfahren | Kann eine ukrainische Struktur, eine Unternehmensgenehmigung und individuelle Freigaben erfordern |
| Nichtöffentliche Beschaffung | Waffen, Militär- und Spezialtechnik, Munition, Entwicklungs-, Reparatur- oder Modernisierungsleistungen und Befestigungsbau | Der staatliche Auftraggeber bestimmt das Verfahren; allgemein zugängliche Standardkriterien bestehen nicht | Rechtlich möglich; der praktische Zugang ist für den konkreten Auftraggeber zu bewerten |
| Rahmenvereinbarungen (e-System) | Verteidigungsgüter, Arbeiten und Dienstleistungen, die keine Waffen sind und keine Staatsgeheimnisse enthalten | Qualifikation nach den aktuellen Regeln; Ausschreibung oder Angebotsanfrage | Zulässig; der Qualifikationsantrag wird über das e-System eingereicht |
| Direktvertrag | Streng definierte Umstände | Nicht wettbewerbliches Verfahren: höhere Gewalt, aufgehobenes Verfahren und weitere ausdrücklich geregelte Fälle | Zulässig, wenn die einschlägige Rechtsgrundlage vorliegt |
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5. Elektronische Beschaffung und Rahmenvereinbarungen
Für Verteidigungsgüter, -leistungen und -bauten, die keine Waffen, Munition oder staatsgeheimen Produkte sind, sieht Kabinettsbeschluss Nr. 1275-2022 (§§ 50–95) ein Rahmenvereinbarungssystem über das e-Beschaffungssystem vor.
Ablauf der Lieferantenqualifizierung:
- Der Lieferant stellt über das e-System einen Qualifikationsantrag. Anträge werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung entgegengenommen.
- Der staatliche Auftraggeber prüft den Antrag innerhalb der in den aktuellen einschlägigen Regeln vorgesehenen Frist. Die Bewerberliste kann in der Qualifikationsphase nicht öffentlich sein.
- Erfolgreich qualifizierte Bewerber werden in den Qualifikationspool aufgenommen. Aufträge werden entweder im Wege offener Ausschreibungen oder durch Angebotsanfragen aus dem Qualifikationspool vergeben.
Unter Kriegsrecht können für einzelne elektronische Verfahren verkürzte Fristen gelten. Maßgeblich sind die aktuelle Regelung und die konkrete Bekanntmachung.
Die Verteidigungsbeschaffungsagentur ist die hauptsächliche Vergabestelle für den Großteil der Verteidigungsverfahren. Der staatliche Logistikbetreiber (DОТ) ist für Lebensmittel, Bekleidung, Kraft- und Schmierstoffe sowie Medizinprodukte für die Streitkräfte zuständig. Einen Überblick über die Vergabetätigkeit des Verteidigungsministeriums bietet die offizielle Seite zur Beschaffungstätigkeit des Verteidigungsministeriums.
6. Nichtöffentliche Beschaffung von Waffen und Militärtechnik
Kabinettsbeschluss Nr. 1275-2022 (§§ 43–49) in der Fassung Kabinettsbeschluss Nr. 655-2024 legt die Kategorien fest, für die im Kriegszustand keine Standardwettbewerbsverfahren anzuwenden sind. Dazu gehören: Waffen, Militär- und Spezialtechnik sowie Munition und deren Komponenten; Entwicklungs-, Reparatur- und Modernisierungsleistungen für Waffen und Militärtechnik; Festungs- und Straßenbau in aktiven Kampfzonen.
Das Verfahren zur Vertragsschließung — einschließlich der Lieferantenauswahl — bestimmt der staatliche Auftraggeber. Öffentlich standardisierte Mindestqualifikationskriterien für diesen Weg konnten in den geprüften offiziellen Quellen nicht ermittelt werden. Unternehmen, die in dieser Kategorie liefern möchten, sollten direkten Kontakt zu dem jeweiligen staatlichen Auftraggeber aufnehmen und auf mit diesem Markt vertraute Rechtsberater zurückgreifen.
Die Ausschlussgründe für diesen Weg sind identisch mit jenen bei Rahmenvereinbarungen: Sanktionen, Verbindung zu unzulässigen Staaten auf WB-Ebene, Register der Personen, die Korruptions- oder korruptionsbezogene Straftaten begangen haben.
7. Geschlossene Beschaffung und Staatsgeheimnisse
Beschaffungen mit staatsgeheimen Inhalten werden nach einem geschlossenen Verfahren durchgeführt. Zugang haben grundsätzlich nur Lieferanten, die im kategorienspezifischen Register der zuständigen Planungsbehörde eingetragen sind. Einladungen werden an registrierte Teilnehmer der jeweiligen Produktkategorie versandt.
Neben der fachlichen Qualifikation müssen das Unternehmen und die eingesetzten Personen die jeweils erforderlichen Geheimschutzvoraussetzungen erfüllen. Die konkrete Dauer der Prüfungen und eine mögliche beschleunigte Kriegszeitregelung sollten vor der Teilnahme bestätigt werden.
Sondergenehmigung und Freigaben. Unternehmen, die Tätigkeiten mit Staatsgeheimnissen ausüben, benötigen die einschlägige Sondergenehmigung. Mitarbeiter mit Zugang zu klassifizierten Unterlagen benötigen eine individuelle Geheimschutzfreigabe nach SBU-Prüfung. Die geltenden Fristen und eine mögliche beschleunigte Kriegszeitregelung sollten vor der Teilnahme bestätigt werden.
Geheimhaltungsgrade. Das Staatsgeheimnisrecht kennt mehrere Geheimhaltungsstufen mit unterschiedlichen Fristen. Die aktuell geltenden Fristen und mögliche Kriegszeitanpassungen sind für die betreffenden Unterlagen gesondert zu prüfen.
Ausländische Personen. Der Zugang ausländischer Staatsangehöriger und Unternehmen zu staatsgeheimen Informationen ist stark eingeschränkt und setzt eine besondere Rechtsgrundlage voraus. Unternehmensstruktur, eingesetztes Personal und Freigaberegime müssen vor einer Teilnahme individuell geprüft werden.
Vertraulichkeit. Staatliche Auftraggeber können dokumentierte Informationssicherheitsmaßnahmen und entsprechende Verpflichtungen für Unterauftragnehmer verlangen. Die Anforderungen sind aus dem jeweiligen Vertrag und den Vergabeunterlagen abzuleiten.
8. Direktverträge während des Kriegsrechts
Ein Direktvertrag mit nur einem Lieferanten ist im Kriegszustand nur auf den in den aktuellen Sonderregeln vorgesehenen Grundlagen zulässig, darunter:
- Höhere Gewalt — Umstände, die die Durchführung von Wettbewerbsverfahren unmöglich machen;
- Gescheiterte vereinfachte Ausschreibung — wenn alle Bewerber (mindestens drei) kein Angebot eingereicht haben; der Direktvertrag wird zu den Bedingungen der gescheiterten Ausschreibung geschlossen;
- SBU-Transportleistungen — technische Wartung und Transport für den SBU;
- Transport für Wehrpflichtige — Beförderung einberufener Personen;
- Gebrauchte Radfahrzeuge — taktische Transportmittel, die definierten Spezifikationen entsprechen;
- Satellitenkommunikation — Beschaffung für Verteidigungszwecke.
Preisbildung und ein zulässiger Zwischenhändleraufschlag richten sich nach den aktuellen Regeln und sind für die jeweilige Vertragskategorie zu bestätigen. Wesentliche Vertragsbedingungen dürfen nur auf gesetzlich vorgesehenen Grundlagen geändert werden.
9. Beteiligungsmodelle für ausländische Lieferanten
Ausländische Unternehmen können unterschiedliche Organisationsmodelle nutzen. Die geeignete Struktur hängt von Produktkategorie, Beschaffungsweg, Exportkontrolle, möglicher Lizenzierung und der geplanten Dauer des Engagements ab.
Für ausländische Lieferverträge kann das ukrainische Recht Offset-Anforderungen vorsehen. Ob und in welchem Umfang diese während oder nach dem Kriegsrecht gelten, ist vor Vertragsschluss anhand der dann aktuellen Fassung zu prüfen.
| Modell | Beschreibung | Praktische Folgen |
|---|---|---|
| Direkte Auslandslieferung | Das ausländische Unternehmen schließt unmittelbar mit einem ukrainischen staatlichen Auftraggeber einen Vertrag | Rechtlich möglich; Zugang zu nichtöffentlichen Wegen und Anforderungen des Auftraggebers sind gesondert zu prüfen |
| Ukrainische Tochtergesellschaft (GmbH) | Das ausländische Unternehmen gründet eine ukrainische GmbH | Die Tochtergesellschaft handelt als ukrainische juristische Person; WB-Offenlegung und Lizenzprüfung sind erforderlich |
| Gemeinschaftsunternehmen | Gemeinsame ukrainische GmbH mit einem ukrainischen Partner | Die WB aller Beteiligten werden geprüft; die Struktur kann Lokalisierung und langfristige Zusammenarbeit unterstützen |
| Unterauftragnehmer | Lieferung über einen ukrainischen Hauptauftragnehmer | Der Hauptauftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber; Sanktions- und Vertraulichkeitsanforderungen können weitergegeben werden |
| Autorisierter Vertreter | Teilnahme über einen Agenten oder Händler | Der Status im Verteidigungsbeschaffungsrecht ist für das konkrete Modell zu bestätigen |
10. Exportkontrolle und Einfuhr von Verteidigungsprodukten
Grenzüberschreitende Transfers von Militär- und Dual-Use-Gütern unterliegen unabhängig vom Beschaffungsweg dem ukrainischen Exportkontrollrecht. Zuständig ist die Staatliche Exportkontrollbehörde der Ukraine.
Komplexe Verfahren können eine ressortübergreifende Abstimmung erfordern. Aktuelle Fristen, Formulare und Unterlagen sind vor Einreichung eines Antrags zu bestätigen. Unternehmen, die internationale Transfers durchführen, müssen außerdem die für ihre Tätigkeit geltenden Registrierungs-, internen Kontroll- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Kriegszeitregel für die Einfuhr. Kabinettsbeschluss Nr. 1378-2022 enthält eine Liste von Militär- und Dual-Use-Gütern, für die bestimmte exportkontrollrechtliche Einfuhranforderungen während des Kriegsrechts nicht gelten. Die Ausnahme ist keine Zoll- oder Umsatzsteuerbefreiung. Produktklassifizierung und aktuelle Listenfassung müssen für die konkrete Lieferung geprüft werden.
Beschleunigte Verfahren im Kriegsrecht. Die in den Projektmaterialien genannte Sonderregelung für autorisierte Hersteller und staatliche Vertragspartner ist anhand ihrer aktuellen Fassung und der konkreten Voraussetzungen zu prüfen. Eine Ausfuhrgenehmigung des Lieferstaates ersetzt keine erforderlichen ukrainischen Dokumente.
| Genehmigung oder Verfahren | Rechtsgrundlage | Frist |
|---|---|---|
| Internationales Einfuhrzertifikat | Recht über internationale Transfers | Vor Antragstellung bestätigen |
| Einfuhrgenehmigung | Recht über internationale Transfers | Vor Antragstellung bestätigen |
| Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter | Recht über internationale Transfers | Vor Antragstellung bestätigen |
| Ausfuhrgenehmigung für Militärgüter | Recht über internationale Transfers | Vor Antragstellung bestätigen |
| Ressortübergreifende Abstimmung | Komplexe Vorgänge | Kann die Prüfung verlängern |
| Stellungnahme oder Genehmigung für Transit | Recht über internationale Transfers | Vor Antragstellung bestätigen |
11. Lizenzierung verteidigungsnaher Tätigkeiten
Das Gesetz Nr. 222-VIII «Über die Lizenzierung von Wirtschaftsaktivitäten» regelt folgende lizenzierungspflichtige Tätigkeiten im verteidigungsnahen Bereich:
- Herstellung und Reparatur von Schusswaffen nicht-militärischer Art und der dazugehörigen Munition, Hieb- und Stichwaffen sowie Luftdruckwaffen mit Kaliber über 4,5 mm (Art. 7 Abs. 11) — diese Norm betrifft ausschließlich zivile Waffen;
- Entwicklung, Herstellung und Lieferung spezieller technischer Mittel zur Informationsgewinnung aus Kommunikationskanälen (Art. 7 Abs. 23).
Das Gesetz «Über die Lizenzierung von Wirtschaftsaktivitäten» enthält keinen ausdrücklichen Verweis auf die Herstellung von Militärwaffen, Militärtechnik oder Munition als lizenzierungspflichtige Tätigkeit. Das bedeutet nicht, dass keine Lizenz erforderlich ist: Ein eigenständiges Lizenzierungsregime kann in sektorspezifischen Rechtsvorschriften oder Verordnungen bestehen. Hersteller sollten mit einem Spezialisten prüfen, ob ihre konkrete Tätigkeit einem geltenden Lizenzierungsregime unterliegt.
Einheiten, die von einem Staat kontrolliert werden, der bewaffnete Aggression gegen die Ukraine ausübt, oder die mit Residenten eines solchen Staates Handelsbeziehungen unterhalten, erhalten keine Lizenz (Art. 9 Abs. 1).
12. Qualität, Kodifizierung und staatliche Abnahme
NATO AQAP. Das ukrainische Verteidigungsministerium nutzt NATO-AQAP-Ansätze (Allied Quality Assurance Publications) zur Qualitätssicherung. AQAP-Unterlagen können im konkreten Verfahren verlangt werden; der verbindliche Umfang und die zulässige Zertifizierungsstelle sind anhand der Vergabeunterlagen und der aktuellen Rechtslage zu prüfen.
NATO-Kodifizierung. Für Verteidigungsbeschaffungspositionen besteht ein NATO-Kodifizierungssystem. Ob die Kodifizierung für jedes konkrete Produkt und jeden Vertrag obligatorisch ist, konnte aus den geprüften offiziellen Quellen nicht bestätigt werden. Lieferanten sollten die vertraglichen Anforderungen zur Kodifizierung im Einzelfall klären.
Staatliche Abnahme. Verfahren der staatlichen Prüfung und Abnahme können für einzelne Produkt- und Vertragskategorien vorgesehen sein. Eine allgemeine Pflicht für sämtliche Verteidigungslieferungen wurde in den Projektmaterialien nicht bestätigt; der konkrete Anwendungsbereich ist vor Vertragsschluss rechtlich zu prüfen.
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13. Defence City und Produktionslokalisierung
Defence City ist ein besonderes Rechtsregime für Unternehmen des ukrainischen Verteidigungsindustriekomplexes und kann für eine ausländisch kontrollierte Tochtergesellschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen mit lokalisierter Produktion relevant sein.
Die primärrechtliche Grundlage, die aktuellen Aufnahmebedingungen, Vorteile, Registrierungsschritte und die Laufzeit des Regimes müssen vor einer Strukturierungsentscheidung bestätigt werden. Der Status vermittelt keinen automatischen Zugang zu Beschaffungsverfahren und garantiert keine staatlichen Aufträge.
Werden für die Lokalisierung ausländische Fachkräfte eingesetzt, sind die Regeln zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine gesondert zu prüfen.
Häufige Fragen
Kann ein ausländisches Unternehmen Waffen oder Militärtechnik ohne Gründung einer lokalen juristischen Person in die Ukraine liefern?
Ja. Das ukrainische Recht erlaubt grundsätzlich direkte Verträge einer ausländischen juristischen Person mit einem ukrainischen staatlichen Auftraggeber. Bei Waffen und Militärtechnik bestimmt der Auftraggeber das Auswahlverfahren; der praktische Zugang ist daher für die konkrete Behörde zu prüfen.
Welche Rechtsvorschriften regeln Verteidigungsbeschaffungen in der Ukraine?
Den zentralen Rahmen bilden das Gesetz „Über Verteidigungsbeschaffungen“ und die besonderen Kriegszeitregeln des Ministerkabinetts. Das allgemeine Gesetz über öffentliche Beschaffungen bestimmt die Grenzen seines Anwendungsbereichs; seine Standardverfahren gelten nicht automatisch für Verteidigungsbeschaffungen.
Ist eine ukrainische juristische Person immer erforderlich?
Nein. Ausländische Unternehmen können ohne lokale juristische Person teilnehmen. Für klassifizierte Tätigkeiten, lokale Produktion, wiederkehrende Lieferungen oder eine langfristige Lokalisierung kann eine ukrainische Struktur jedoch praktisch erforderlich sein.
Was bedeutet die Ausnahme von Anforderungen an internationale Transfers nach KMU Nr. 1378-2022?
Der Beschluss nimmt bestimmte Warenkategorien bei der Einfuhr in die Ukraine während des Kriegsrechts von einzelnen Anforderungen des Gesetzes «Über die staatliche Kontrolle des internationalen Transfers von Gütern militärischer und doppelt verwendbarer Art» aus. Es handelt sich nicht um eine Zoll- oder Umsatzsteuerbefreiung.
Gelten derzeit Anforderungen an Offset-Vereinbarungen?
Während des Kriegsrechts ist die Anwendung der Offset-Regeln durch Sondervorschriften eingeschränkt. Schwellenwerte, Umfang der Einschränkung und die Regeln nach dem Kriegsrecht sind für den konkreten Vertrag zu bestätigen.
Ist für die Lieferung militärischer Güter oder Dienstleistungen in der Ukraine zwingend eine Lizenz erforderlich?
Die Antwort hängt vom konkreten Produkt und der Tätigkeit ab. Das Lizenzierungsrecht erfasst bestimmte angrenzende Tätigkeiten ausdrücklich; mögliche Sonderanforderungen für militärische Produkte sind im sektorspezifischen Recht zu prüfen.
Wie DLF helfen kann
DLF attorneys-at-law begleitet ausländische Hersteller und Lieferanten beim Eintritt in die ukrainische Verteidigungslieferkette. Die Kanzlei unterstützt bei der Wahl des geeigneten Beschaffungsverfahrens über die Praxis öffentliche Beschaffungen sowie bei der Gründung oder Strukturierung einer ukrainischen Tochtergesellschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens über die Praxis Gesellschaftsrecht.
DLF prüft außerdem die Struktur der wirtschaftlich Berechtigten, Sanktions- und Vertragsrisiken, Lieferbedingungen sowie Anforderungen an Exportkontrolle, Lizenzierung, Qualitätssicherung, Kodifizierung und Geheimschutz. Werden für Lokalisierung oder Vertragserfüllung ausländische Fachkräfte eingesetzt, unterstützt die Praxis Arbeitsrecht bei den einschlägigen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Iurii Dynys, Berater, Rechtsanwalt — DLF attorneys-at-law
Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua
Dieses Material dient ausschließlich der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
