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4. Februar 2021

Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine

  1. Allgemeine Informationen
  2. Ausländische Investition in Höhe von 100.000,- US-Dollar
  3. Einwanderungserlaubnis in die Ukraine
  4. Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine

 

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) wird in der Ukraine für eine Dauer von zehn (10) Jahren erteilt, danach kann sie gegen eine neue mit der Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgetauscht werden, wobei eine staatliche Gebühr zu entrichten ist. Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, sind zum Aufenthalt in der Ukraine ohne jegliche Zeitbeschränkungen berechtigt, auch sind sie an keine Einreiselimits gebunden. Außerdem sind solche Ausländer zur Arbeitsaufnahme berechtigt, ohne dazu eine weitere spezielle Arbeitserlaubnis erhalten zu müssen.

Zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung muss ein Ausländer zuerst eine Einwanderungserlaubnis in die Ukraine erhalten. Die verbreitetsten Gründe zur Beantragung einer Einwanderungserlaubnis sind verwandtschaftliche Beziehungen mit ukrainischen Bürgern oder anderen Einwohnern der Ukraine. Wenn der Ausländer keine verwandtschaftlichen Beziehungen in der Ukraine hat, dann gilt eine ausländische Investition als der wahrscheinlichste Grund zum Erhalt einer Einwanderungserlaubnis.

Ausländische Investition in Höhe von 100.000,- US-Dollar

Laut Einwanderungsgesetz der Ukraine sind zum Erhalt einer Einwanderungserlaubnis solche Personen berechtigt, die eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft in einer ausländischen konvertierbaren Währung (US-Dollar, Euro, Pfund Sterling, Kanadischer Dollar usw.) zu einem Betrag von mindestens 100.000,- US-Dollar getätigt haben. Die Investition muss getätigt werden in Geldform in einer ausländischen konvertierbaren Währung zu einem Betrag, der mindestens 100.000,- US-Dollar gemäß dem offiziellen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine zum Datum der Investitionstätigung entspricht.

Da die ukrainische Gesetzgebung bestimmt, dass eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft zu tätigen ist, müssen die Geldmittel auf die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auf die Gewinnerzielung in der Ukraine gerichtet sein. Die bestmögliche Option zur Investitionstätigung ist, eine eigene Gesellschaft zu gründen (z. B. in Form einer GmbH) und in deren Stammkapital den Betrag in Höhe von 100.000,- US-Dollar in einer ausländischen Währung vom persönlichen Investitionskonto in der Ukraine auf das laufende Konto der gegründeten Gesellschaft einzuzahlen oder sich am Stammkapital einer bereits bestehenden Gesellschaft zu beteiligen. Form der Investition muss eine ausländische konvertierbare Währung sein. Gesellschaftliche Rechte, Aktien, Obligationen etc. gelten in diesem Fall nicht als Investition.

Anmerkung! der Kauf von Immobilien (z.B. einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks) in der Ukraine im Wert von mindestens 100.000,- US-Dollar nicht als eine Investition in die ukrainische Wirtschaft betrachtet wird. Eine Immobilie darf aber zuerst zugunsten einer ukrainischen Gesellschaft (nach der Einzahlung des Stammkapitals, d.h. nach der Überweisung der Geldmittel vom persönlichen Investitionskonto in der Ukraine auf das laufende Konto der gegründeten Gesellschaft) gekauft und danach schon unmittelbar auf den Ausländer umgeschrieben werden. Eine andere Option ist, die gekaufte und der eigenen Gesellschaft überschriebene Immobilie zu mieten, und zwar auf der Grundlage eines zwischen dem Ausländer und der eigenen Gesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags.

Einwanderungserlaubnis in die Ukraine

Zur Erhaltung einer Einwanderungserlaubnis in die Ukraine muss ein Ausländer in diesem Fall (nach der Tätigung einer ausländischen Investition in Höhe von 100.000,- US-Dollar) folgende Dokumente vorlegen:

  • den Antrag auf eine Einwanderungserlaubnis. Der Antrag wird bei einer ukrainischen Botschaft oder einem ukrainischen Konsulat (soweit sich ein Ausländer im Ausland befindet) oder bei einer lokalen Behörde des ukrainischen Staatlichen Migrationsamts (im Falle des Wohnorts eines Ausländers in der Ukraine) eingereicht. Der Antrag wird vom Ausländer persönlich eingereicht, obwohl die Einreichung auch aufgrund einer Vollmacht zulässig ist, dies aber nur im Krankheitsfall oder im Fall einer Naturkatastrophe;
  • drei Passbilder;
  • die Kopie eines Personalausweises;
  • ein Dokument über den Wohnsitz des Ausländers (ein Dokument über den Wohnsitz in der Ukraine, soweit der ausländische Staatsangehörige in der Ukraine wohnt und die Dokumente in der Ukraine eingereicht werden; ein Dokument über den Wohnsitz außerhalb der Ukraine, soweit der ausländische Staatsangehörige seinen ständigen Wohnsitz außerhalb der Ukraine hat und die Dokumente bei einer ukrainischen Botschaft oder bei einem ukrainischen Konsulat eingereicht werden);
  • die Angaben zur Familienzusammensetzung, eine Kopie der Eheurkunde (soweit die antragsstellende Person verheiratet ist);
  • ein Dokument darüber, dass der Ausländer weder an chronischen Alkoholismus, noch an Toxikomanie, Rauschgiftsucht oder Infektionskrankheiten leidet. Eine Liste solcher Krankheiten wird vom Gesundheitsministerium der Ukraine verabschiedet und laufend aktualisiert;
  • eine Kopie der Satzung der ukrainischen Gesellschaft und eine durch die Bank zu erteilende Bescheinigung, dass auf das Investitionskonto des Ausländers Geldmittel in Höhe von mindestens 100.000,- US-Dollar eingegangen sind, die auf das Konto der Gesellschaft als Einzahlung in das Stammkapital seitens des Ausländers überwiesen worden sind.

Die gesetzlich festgelegte Frist zur Prüfung des Antrags über die Erhaltung der Einwanderungserlaubnis beträgt ein Jahr. In der Praxis wird der Antrag durch das Migrationsamt der Ukraine in der Regel innerhalb von drei (3) bis sechs (6) Monaten geprüft.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine

Sobald der Ausländer die Einwanderungserlaubnis erhalten hat und in die Ukraine gekommen ist, muss er innerhalb von fünf (5) Werktagen beim zuständigen Migrationsamt der Ukraine am Wohnort beantragen, dass ihm die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Dem Antrag werden beigelegt:

  • ein Passdokument des Ausländers mit dem Visum des Typs D (ein langfristiges Visum, das im ukrainischen Konsulat in dem Land erteilt wird, zu dessen Staatsangehörigen der Ausländer gehört, um in die Ukraine zur Ausfertigung der Dokumente einzureisen, die zum Aufenthalt oder zum Wohnen in der Ukraine berechtigen);
  • die bescheinigte Übersetzung ins Ukrainische für die Seite des Passdokuments mit den Personenangaben des Ausländers;
  • ein Dokument, das die Entrichtung der Verwaltungsgebühr bestätigt (Originaldokument). Zurzeit beträgt die Verwaltungsgebühr 752 Hrywnja (etwa 25 US-Dollar);
  • eine Kopie des Beschlusses über die Erteilung der Einwanderungserlaubnis.

Die Frist zur Prüfung des Antrags über die Erhaltung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine beträgt 15 Werktage. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Genehmigung früher unbefristet erteilt wurde, inzwischen aber wird sie in Form einer ID-Karte für eine Dauer von zehn (10) Jahren erteilt. Dies bedeutet, dass sie von nun an alle zehn (10) Jahre neu ausgestellt werden muss.

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