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13. August 2022

Steuervergünstigungen für Teilnehmer von Industrieparks in der Ukraine

Einleitung
I. Körperschaftssteuer
1. Für welchen Zeitraum sind Teilnehmer von Industrieparks von der Körperschaftssteuer befreit?
2. Aus welchen Tätigkeiten können Gewinne von der Körperschaftssteuer befreit werden?
3. Wie kann man die Befreiung von der Körperschaftssteuer in Anspruch nehmen?
4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer zulässig?
5. Welche Besonderheiten gibt es bei der Befreiung von der Körperschaftssteuer?
II. Mehrwertsteuer
1. Welche Transaktionen sind von der Mehrwertsteuer befreit?
2. Welche Nutzungsbedingungen gelten für Ausrüstungen, die zu den Vorzugskonditionen eingeführt werden?
3. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für die eingeführten Ausrüstungen?
III. Bodengebühren und -zinsen
IV. Einfuhrzölle
1. Welche Güter sind von Einfuhrzöllen befreit?
2. Wie sind die Anforderungen an solche Güter und die Bedingungen für deren Verwendung?
3. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen bei zollfreien Gütern?

 

Am 19. Juli 2022 sind in der Ukraine zwei Gesetze in Kraft getreten: „Über die Änderung des Steuergesetzbuches der Ukraine zur Schaffung von günstigeren Bedingungen für die Tätigkeit von Industrieparks in der Ukraine“ und „Über die Änderung von Artikel 287 des Zollgesetzbuches der Ukraine zur Schaffung von günstigeren Bedingungen für die Tätigkeit von Industrieparks in der Ukraine.

Diese Gesetze führen die Vorzugsbesteuerung für Industrieparks ein und regeln eine Reihe von darauf bezogenen Fragen.

I. Körperschaftssteuer

1. Für welchen Zeitraum sind Teilnehmer von Industrieparks von der Körperschaftssteuer befreit?

Teilnehmer von Industrieparks genießen eine Körperschaftssteuerbefreiung für 10 Jahre.

2. Aus welchen Tätigkeiten können Gewinne von der Körperschaftssteuer befreit werden?

Von der Körperschaftssteuer sind vor allem Tätigkeiten in folgenden Bereichen befreit:

  • Verarbeitungsindustrie (Herstellung von Lebensmitteln, Herstellung von alkoholfreien Getränken, Herstellung von Mineralwässern und anderen Flaschenwässern, Textilherstellung, Herstellung von Bekleidung, Herstellung von Leder, Lederprodukten und anderen Materialien, Holzverarbeitung und Herstellung von Holz- und Korkprodukten, ausgenommen Möbel, Herstellung von Produkten aus Stroh und Pflanzenmaterial zum Weben, Herstellung von Papier und Papierprodukten);
  • Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen;
  • Restaurierung von Materialien;
  • Forschungstätigkeiten.

Ausnahmen: Tätigkeiten in der Herstellung von Gusseisen, Stahl und Ferrolegierungen, Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (mit Ausnahme der Herstellung von Personenkraftwagen, deren Karosserien, Anhängern und Aufliegern, Motorrädern, Fahrzeugen, die für die Beförderung von 10 und mehr Personen bestimmt sind, Fahrzeugen für den Gütertransport), Endlagerung von Abfällen können in der Ukraine von der Körperschaftssteuer nicht befreit werden.

3. Wie kann man die Befreiung von der Körperschaftssteuer in Anspruch nehmen?

Ein Teilnehmer eines Industrieparks muss einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag soll bei der zuständigen Kontrollbehörde am Sitz des Steuerzahlers gestellt werden. Der Antrag kann in beliebiger Form eingereicht werden, muss jedoch Folgendes enthalten:

  • Ersuchen um die Körperschaftssteuerbefreiung;
  • Verweis auf Punkt 142.4 des Steuergesetzbuches der Ukraine, nach welchem diese Befreiung gewährt werden kann; und
  • Bestimmung des Kalenderquartals, ab welchem der Teilnehmer des Industrieparks beabsichtigt, die Befreiung in Anspruch zu nehmen.

Der Zeitraum (10 Jahre), in welchem der Teilnehmer zur Körperschaftssteuerbefreiung berechtigt ist, beginnt mit dem ersten Monat des im Antrag angegebenen Kalenderquartals (es sei denn, dass diese Befreiung durch die zuständige Kontrollbehörde abgelehnt worden ist).

4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer zulässig?

Die Befreiung von der Körperschaftssteuer ist zulässig, sofern:

  • der Steuerzahler für mindestens 10 Jahre den Status des Teilnehmers eines Industrieparks in der Ukraine haben wird;
  • er während dieser 10 Jahre seine Geschäftstätigkeit ausschließlich auf dem Territorium und innerhalb der Grenzen eines Industrieparks ausüben wird;
  • er innerhalb dieser 10 Jahre keine Dividenden oder vergleichbare Zahlungen zugunsten von Inhabern von Stamm- und Aktienanteilen anrechnen und ausschütten wird; und
  • der Industriepark ins Register der Industrieparks in der Ukraine eingetragen ist.

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Unabhängig von der Einhaltung dieser Bedingungen sind einige Teilnehmer von Industrieparks nicht berechtigt, solche Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Das sind insbesondere:

  • Gesellschaften, die in ihrem Stamm- bzw. Grundkapital einen Anteil haben, der juristischen Personen gehört, die als Veranstalter von Glücksspielen tätig sind;
  • Gesellschaften, die einen Anteil am Stamm- bzw. Grundkapital von juristischen Personen besitzen, die als Veranstalter von Glücksspielen tätig sind;
  • Gesellschaften, die in ihrem Stamm- bzw. Grundkapital einen Anteil haben, der juristischen Personen gehört, die in Offshore-Finanzplätzen registriert sind (wenn diese Offshore-Finanzplätze in der Liste eingetragen sind, die vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigt ist); oder
  • Gesellschaften, die in ihrem Stamm- bzw. Grundkapital einen Anteil haben, der juristischen Personen gehört, die in Ländern aus der FATF-Liste registriert sind und im Bereich der Geldwäschebekämpfung nicht kooperieren.

5. Welche Besonderheiten gibt es bei der Befreiung von der Körperschaftssteuer?

Wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks sein Recht auf die Befreiung von der Körperschaftssteuer in Anspruch genommen hat, sollen die Beträge der von ihm nicht gezahlten Körperschaftssteuer für die Entwicklung seiner Geschäftstätigkeit innerhalb des Industrieparks verwendet werden. Dabei müssen diese finanziellen Mittel spätestens bis zum 31. Dezember des nächsten Kalenderjahres verwendet werden. Andernfalls verliert der Teilnehmer des Industrieparks sein Recht auf die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Darüber hinaus muss er für alle anderen Steuerperioden, in welchen der Teilnehmer des Industrieparks die Befreiung in Anspruch genommen hat, aber die an den Staatshaushalt nicht gezahlten Mittel nicht verwendete, die Körperschaftssteuer auf allgemeiner Basis zusammen mit Strafen und Verzugszinsen zahlen.

Wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks aus eigener Initiative beschließt, die Befreiung von der Körperschaftssteuer einzustellen, oder wenn er den Status des Teilnehmers eines Industrieparks in der Ukraine verliert, muss er die Körperschaftssteuer zahlen, und zwar auf allgemeiner Basis und nach dem Ergebnis der Steuerperiode, in welchem er aufgehört hat, diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, oder in welchem er den Status des Teilnehmers eines Industrieparks verloren hat.

Unabhängig davon, ob ein Teilnehmer eines Industrieparks die Befreiung von der Körperschaftssteuer in Anspruch nimmt, ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer in manchen Fällen nicht anwendbar. In diesen Fällen werden Gewinne in allgemeiner Basis besteuert. Dies gilt insbesondere:

а) wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks kontrollierbare Transaktionen ausübt, wobei:

  • der Besteuerungsgegenstand in Höhe des Überschusses des nach dem Fremdvergleichsgrundsatz ermittelten Preises über den Vertragswert von verkauften Waren, Werken oder Dienstleistungen bestimmt wird;
  • der Besteuerungsgegenstand in Höhe des Überschusses des Vertragswertes über den nach dem Fremdvergleichsgrundsatz ermittelten Preis bestimmt wird.

b) wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks als beherrschende Person auftritt, wobei der korrigierte Gewinn der beherrschten ausländischen Gesellschaft als Besteuerungsgegenstand dient.

II. Mehrwertsteuer

1. Welche Transaktionen sind von der Mehrwertsteuer befreit?

Von der MwSt. sind Operationen zur Einfuhr von neuen Ausrüstungen in die Ukraine befreit, die von Teilnehmern von Industrieparks ausschließlich für den Eigenbedarf eingeführt werden. Unter neuen Ausrüstungen versteht der Gesetzgeber Ausrüstungen und deren Zubehör, die spätestens drei Jahre vor ihrer Einfuhr hergestellt worden sind und vorher nicht eingesetzt wurden.

Ungeachtet der Einhaltung der im Gesetz definierten Bedingungen für die Befreiung von der MwSt. ist diese Befreiung für Ausrüstungen und Zubehör nicht anwendbar:

  • die aus einem Land stammen, das als Besatzungs- oder Angreiferstaat gegenüber der Ukraine gesetzmäßig anerkannt wurde;
  • die aus dem Territorium eines Besatzungsstaates (eines Angreiferstaates) oder aus dem besetzten Territorium der Ukraine eingeführt werden, das als solches gesetzmäßig definiert ist.

Neben dem Zustand der Ausrüstungen (neu, unbenutzt) gelten die Bedingungen für ihre weitere Verwendung in der Ukraine als ein wichtiges Kriterium für die Anwendung des MwSt.-Vorzugsregimes.

2. Welche Nutzungsbedingungen gelten für Ausrüstungen, die zu den Vorzugskonditionen eingeführt werden?

Die eingeführten Ausrüstungen und deren Zubehör müssen:

  • in den gesetzlich festgelegten Bereichen eingesetzt werden, insbesondere im Bereich der Verarbeitungsindustrie, Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen, Restaurierung von Materialien usw.;

Ausnahmen: von der MwSt. können Geschäfte nicht befreit werden, die die Einfuhr von Ausrüstungen und Zubehör in die Ukraine betreffen, die zur Herstellung von bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Waren, zur Entsorgung von Abfällen und zur Ausübung einer Reihe von anderen Geschäftstätigkeiten notwendig sind;

  • ausschließlich auf dem Territorium des Industrieparks verwendet werden;
  • innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum ihrer Einfuhr ins ukrainische Zollgebiet nicht vermietet, geleast oder zu anderen Bedingungen von Dritten genutzt werden; und
  • innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum ihrer Einfuhr ins ukrainische Zollgebiet nicht veräußert werden.

3. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für die eingeführten Ausrüstungen?

Wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks, der seine Ausrüstungen zu Vorzugsbedingungen eingeführt hat, gegen die festgelegten Nutzungsbedingungen verstoßen hat, soll er einen MwSt.-Betrag, der bei der Einfuhr dieser Güter ins ukrainische Zollgebiet hätte gezahlt werden müssen, sowie Verzugszinsen zahlen.

III. Bodengebühren und -zinsen

Das Gesetz gibt den zuständigen Organen der lokalen Selbstverwaltung in der Ukraine das Recht, die Bodensteuersätze und Pachtzinsen zu senken oder von der Zahlung der Bodensteuer für die Grundstücke zu befreien, die zum Territorium eines Industrieparks gehören.

IV. Einfuhrzölle

1. Welche Güter sind von Einfuhrzöllen befreit?

Das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung von Artikel 287 des Zollgesetzbuches der Ukraine zur Schaffung von günstigeren Bedingungen für die Tätigkeit von Industrieparks in der Ukraine“ enthält die Liste der Ukrainischen Klassifikation der Güter, bei deren Einfuhr das Vorzugsregime für Teilnehmer von Industrieparks angewandt werden kann. Die in dieser Liste aufgeführten Waren sind von Einfuhrzöllen befreit.

2. Wie sind die Anforderungen an solche Güter und die Bedingungen für deren Verwendung?

Güter, die in diesem Fall von Einfuhrzöllen befreit werden können,:

  • müssen neu sein (vom Herstellungsdatum bis zum Datum der Einfuhr ins ukrainische Zollgebiet sind nicht mehr als 3 Jahre vergangen);
  • dürfen nicht im Einsatz sein;
  • müssen von Teilnehmern von Industrieparks ausschließlich für den Eigenbedarf auf das Territorium von Industrieparks eingeführt werden, und zwar ohne das Recht zur Veräußerung, Verpachtung, Leasing oder ein sonstiges Nutzungsrecht an Dritte zu jeglichen Bedingungen innerhalb von 5 Jahre ab dem Datum ihrer Einfuhr ins ukrainische Zollgebiet;
  • dürfen nicht aus dem Land stammen, das als ein Besetzungs- und/oder Angreiferstaat gegenüber der Ukraine gesetzmäßig anerkannt wurde; und
  • dürfen nicht vom Territorium eines Besatzungs- oder Angreiferstaates oder aus dem besetzten Territorium der Ukraine eingeführt werden.

3. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen bei zollfreien Gütern?

Wenn ein Teilnehmer eines Industrieparks, der Güter eingeführt hat, indem er solche Vorzugsbedingungen in Anspruch genommen hat, seinen Status als Teilnehmer eines Industrieparks verliert oder gegen die Nutzungsbedingungen für die eingeführten Güter verstößt, muss er den gesamten Betrag von nicht bezahlten Einfuhrzöllen und Verzugszinsen zahlen.

Zu beachten ist, dass die Umsetzung des in den genannten Gesetzen vorgesehenen Vorzugsregimes auch in Übereinstimmung mit einzelnen Vorschriften des Ministerkabinetts der Ukraine geregelt wird; es muss unter anderem bis zum 20. September Folgendes genehmigt werden:

  • Verfahren für die Verwendung von steuerfreien finanziellen Mitteln durch einen Teilnehmer eines Industrieparks zur Entwicklung seiner Geschäftstätigkeit innerhalb des Industrieparks;
  • Verfahren für die Einfuhr und die zweckgebundene Verwendung von Gütern, deren Einfuhr ins ukrainische Territorium von der MwSt. befreit ist;
  • Verfahren für die Einfuhr und die zweckgebundene Verwendung von Gütern, deren Einfuhr ins ukrainische Territorium von Einfuhrzöllen befreit ist.
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