1. Home
  2. /
  3. Kompetenzen
  4. /
  5. Recht der erneuerbaren Energien

Recht der erneuerbaren Energien

Die Ukraine ist auf die Steigerung der Energieeffizienz, der Einführung von energiesparenden Technologien und erneuerbaren Energien zum Zwecke einer Diversifizierung ihres Energiemixes angewiesen, nicht zuletzt wegen der angespannten Beziehungen mit Russland.

Für den wirtschaftlichen Erfolg der Erneuerbare-Energie-Projekte in der Ukraine ist die Kenntnis der sehr komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umsetzen von entscheidender Bedeutung. Unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Betreuung und Umsetzung solcher Projekte sowie ausgeprägte Fach- und Branchenkenntnisse ermöglichen es uns, unseren Mandanten als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen.

Wir bieten Unternehmen der Erneuerbare-Energie-Branche eine umfassende und kompetente Rechts- bzw. Steuerberatung, indem wir Fragestellungen aus den Gebieten des Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrechts fachlich bearbeiten.

Unsere Kompetenzen reichen von der Beratung bei der Standortwahl, der Durchführung einer Rechts- bzw. Immobilien-Due Diligence über die umfassende bauplanungsrechtliche Beratung sowie die Projektfinanzierung bis hin zur Beantragung von Einspeisevergütungen (des sog. Grünen Tarifs) und die Unterstützung bei der Zulassung der Anlagen. Hierzu gehört auch die Gestaltung und Begleitung von Projektverkäufen in Form von Share- oder Asset Deals.

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragestellungen, deren nachfolgende Aufzählung einen Überblick über unser Leistungsspektrum darstellt:

  • Begleitung bei der Standortwahl
  • Gesellschaftsgründung und Strukturierung
  • Beratung von Investoren beim Erwerb bzw. Verkauf von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, unter anderem Projekten im Bereich der Wasserkraft, des Biogas und der Photovoltaik
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Unterstützung bei der Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung
  • Beratung von Projektentwicklern bei der Erleitung von Genehmigungen
  • Beantragung von Einspeisevergütungen (sog. Grüner Tarif)
  • Gestaltung bzw. Prüfung von Grundstückskauf- bzw. -pachtverträgen
  • Gestaltung von Verträgen über die Erstellung und Wartung der Anlagen
  • Beratung bei der Projektfinanzierung
  • Kartellrechtliche Fragestellungen
  • Gestaltung von Komponentenlieferverträgen
  • Unterstützung bei der Anlagenzulassung
Zurück