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Öffentliche Beschaffung in der Ukraine nach neuen Regeln
Das neue Gesetz über die öffentliche Beschaffung ist am 24. Juni 2026 in Kraft getreten; seine wesentlichen Vorschriften werden am 24. März 2027 anwendbar und ersetzen dann das geltende Gesetz. Gesonderte Umsatzsteuerregeln gelten bereits seit dem 1. Juli 2026: Erwartete Werte und Angebotspreise werden ohne Umsatzsteuer angegeben, während die Vertragsbehandlung vom USt.-Status des Lieferanten und der konkreten Leistung abhängt. Unternehmen sollten Preisgestaltung, Vergabeunterlagen und die Vorbereitung auf die neuen EUR-Schwellenwerte bereits jetzt prüfen.
Der Beitrag richtet sich an ausländische Unternehmen, Lieferanten, Investoren und Rechtsabteilungen, die an ukrainischen Ausschreibungen über Prozorro teilnehmen oder eine Teilnahme erwägen.
1. Änderungen im ukrainischen Vergaberecht 2026
2. Bedeutung für ausländische Lieferanten
3. USt.-Regeln ab 1. Juli 2026
4. Nicht-preisbezogene Kriterien und Lebenszykluskosten
5. Neue Vergabeinstrumente für Bieter
6. EUR-Schwellenwerte für ausländische Bieter
7. Prüfungen vor der Angebotsabgabe
Häufige Fragen
Wie DLF helfen kann
1. Änderungen im ukrainischen Vergaberecht 2026
| Änderung | Wirkungsdatum | Status |
|---|---|---|
| Einheitliches USt.-Regime — Bekanntmachungen, Angebote und Verträge | 1. Juli 2026 | In Kraft |
| Neues Vergabegesetz — voller Betrieb | 24. März 2027 | Übergangszeit läuft |
Die USt.-Regeln gelten für Verfahren, die ab dem 1. Juli 2026 eingeleitet werden. Angebote werden ohne Umsatzsteuer bewertet; die Umsatzsteuer wird nur in den Vertrag aufgenommen, wenn der Lieferant umsatzsteuerlich registriert ist und der konkrete Umsatz steuerpflichtig ist.
Der Übergang im März 2027 umfasst EUR-Schwellenwerte, neue Vergabeinstrumente, eine Preis-Qualitäts-Bewertung.
2. Bedeutung für ausländische Lieferanten
Die Reform nähert das ukrainische Vergaberecht den EU-Standards an. Die Werchowna Rada stellte das neue Gesetz als EU-Integrationsmaßnahme für ein transparenteres, wettbewerblicheres und effizienteres Beschaffungssystem vor. Das Gesetz setzt außerdem wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU um.
Für ausländische Unternehmen hat die Reform drei praktische Folgen. Erstens werden EUR-Schwellenwerte, Rahmenvereinbarungen, dynamische Systeme und Varianten für EU-Lieferanten vertrauter. Zweitens müssen Auftraggeber bei bestimmten Vergaben die Losbildung prüfen und einen Verzicht auf die Aufteilung begründen, soweit das Gesetz dies verlangt. Werden Lose gebildet, können spezialisierte Anbieter für einen relevanten Teil eines größeren Auftrags bieten. Drittens können Auftraggeber den Preis mit Qualitäts- oder anderen nicht-preisbezogenen Kriterien kombinieren, sodass technisch stärkere Lösungen nicht ausschließlich über den Preis konkurrieren.
Die Werchowna Rada hat auch den Wiederaufbaukontext hervorgehoben: Erhebliche Volumina staatlicher und internationaler Mittel werden in den kommenden Jahren über das ukrainische Beschaffungssystem fließen, was transparente und wettbewerbliche Vergabe grundlegend wichtig macht. Für ausländische Unternehmen, die an Wiederaufbau- oder Infrastrukturprojekten mit internationaler Finanzierung beteiligt sind, ist der 24. März 2027 ein konkreter Vorbereitungshorizont.
3. USt.-Regeln ab 1. Juli 2026
Eine Kabinettsresolution mit Wirkung ab 1. Juli 2026 führt für neue Vergabeverfahren einen einheitlichen Umsatzsteueransatz ein. Praktisch bedeutet dies: Steuerpflichtige Beschaffungen werden mit USt. geplant, Bekanntmachungen und Angebote verwenden Nettowerte, und der Vertrag enthält USt. nur, wenn der Lieferant USt.-Zahler und der konkrete Umsatz steuerpflichtig ist.
Die Regelung gilt auf vier Ebenen:
- Jahresplan: Der erwartete Auftragswert wird mit Umsatzsteuer angegeben, wenn der Umsatz nach ukrainischem Steuerrecht steuerpflichtig ist. Maßgeblich ist die Art des Umsatzes — nicht der Registrierungsstatus des künftigen Lieferanten.
- Vergabebekanntmachungen und Preisanfragen: Der erwartete Auftragswert wird in allen Fällen ohne Umsatzsteuer angegeben.
- Angebotsabgabe und -bewertung: Angebote werden auf Nettobasis (ohne USt.) eingereicht und verglichen. Das elektronische Beschaffungssystem reiht alle Angebote nach ihrem Nettopreis, ohne Rücksicht auf den USt.-Status des jeweiligen Bieters. Das Ergebnis: USt.-registrierte und nicht registrierte Lieferanten konkurrieren zu gleichen Bedingungen.
- Vertragsschluss: Die Umsatzsteuer wird dem Vertragspreis nur dann zugeschlagen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Auftragnehmer muss nach ukrainischem Steuerrecht als USt.-Zahler registriert sein, und der konkrete Umsatz muss steuerpflichtig sein. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, wird der Vertrag ohne Umsatzsteuer geschlossen. Bei einem Umsatz mit 0 %-Steuersatz wird die USt. mit 0 % im Vertrag ausgewiesen.
Übergangsregel: Vergabeverfahren, die am oder vor dem 30. Juni 2026 eingeleitet wurden, werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Einleitung geltenden Regeln abgeschlossen.
Praktische Hinweise für ausländische Lieferanten: Angebote werden ohne USt. verglichen. Ob der Vertrag Umsatzsteuer enthält, hängt vom ukrainischen USt.-Status des Unternehmens und der Art des Umsatzes ab — nicht vom USt.-Status des Auftraggebers. Unternehmen, die ihre Bietstrategie entwickeln, sollten ihren ukrainischen USt.-Status im Voraus klären.
4. Nicht-preisbezogene Kriterien und Lebenszykluskosten
Das neue Gesetz erweitert die verfügbaren Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber kann das beste Angebot nach dem Preis, den Lebenszykluskosten oder dem Preis in Verbindung mit weiteren Kriterien bestimmen. Eine Preis-Qualitäts-Bewertung ist damit möglich, aber nicht für jede Vergabe verpflichtend.
Im Rahmen dieses Ansatzes kann die Ausschreibungsunterlage qualitative Kriterien festlegen — etwa technische Leistungsmerkmale, Funktionalität und Kundendienst nach der Lieferung. Dies gilt nicht automatisch für jede Ausschreibung: Jeder Auftraggeber legt die anwendbaren Kriterien in seinen eigenen Unterlagen fest. Wo nicht-preisbezogene Kriterien angewendet werden, haben Unternehmen mit technisch überlegenen, zuverlässigeren oder funktional besseren Lösungen einen direkten Mechanismus, um sich jenseits des Preises zu differenzieren.
Das neue Gesetz definiert ausdrücklich den Begriff der Lebenszykluskosten — alle aufeinanderfolgenden und miteinander verbundenen Phasen einschließlich Entwicklung, Herstellung, Nutzung und Wartung. Für entsprechende Vertragsarten können Auftraggeber nicht nur den Kaufpreis, sondern die gesamten Nutzungskosten über die Betriebslebensdauer bewerten. Für Unternehmen in Sektoren, in denen Energieeffizienz, langfristige Wartungskosten oder Entsorgungseigenschaften kommerziell relevant sind — Technologie, Ausrüstung, Baumaterialien, Energiesysteme — eröffnet dies echte wertbasierte Konkurrenz.
Das Gesetz erlaubt außerdem die Berücksichtigung ökologischer oder anderer gesellschaftlich relevanter Vorteile einer angebotenen Lösung, sofern diese Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind. Die praktische Anwendung hängt von der jeweiligen Vergabe und den Ausführungsvorschriften ab. Unternehmen mit relevanten Nachhaltigkeitsmerkmalen sollten die Kriterien ihrer Zielauftraggeber beobachten.
5. Neue Vergabeinstrumente für Bieter
Mehrere Mechanismen des neuen Gesetzes erweitern gezielt den Bieterzugang und reduzieren Verfahrenshürden. Die meisten treten am 24. März 2027 gleichzeitig mit den EUR-Schwellenwerten in Kraft.
Lose und Begründung des Verzichts. Das neue Gesetz behandelt die Losbildung als eigenständige Frage der Ausschreibungsunterlagen. Oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Werte muss ein Auftraggeber, der den Beschaffungsgegenstand nicht in Lose aufteilt, diese Entscheidung begründen. Werden Lose gebildet, kann ein spezialisierter Anbieter für den relevanten Teil eines größeren Auftrags bieten.
Alternative Angebote (Varianten). Wenn ein Auftraggeber alternative Angebote in seiner Ausschreibungsunterlage ausdrücklich zulässt, kann ein Bieter eine technisch überlegene oder wirtschaftlichere Lösung neben oder anstelle der Standardspezifikation einreichen. Dies gibt Unternehmen mit fortschrittlicheren, innovativeren oder effizienteren Ansätzen einen Mechanismus, ihren Lösungsansatz im Vergabeverfahren darzustellen. Das Recht auf ein alternatives Angebot ist nicht automatisch — es muss in den Unterlagen des jeweiligen Auftraggebers ausdrücklich vorgesehen sein.
Rahmenvereinbarungen. Ermöglichen Auftraggebern, vorverhandelte Konditionen mit einem oder mehreren Lieferanten für wiederkehrende Liefer- oder Dienstleistungsbedarfe festzulegen; Einzelbestellungen werden unter der Rahmenvereinbarung platziert. Für Lieferanten bedeutet das einen planbaren Zugang zu öffentlicher Nachfrage ohne vollständige Wettbewerbsverfahren bei jeder Bestellung.
Dynamische Beschaffungssysteme. Eine offene elektronische Liste vorqualifizierter Lieferanten, aus der Bestellungen wettbewerblich vergeben werden. Neue Lieferanten können während der Laufzeit des Systems jederzeit beitreten — ohne auf ein neues offenes Verfahren warten zu müssen.
Innovationspartnerschaften. Ein gemeinsames F&E- und Beschaffungsinstrument für Lösungen, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Ein Auftraggeber identifiziert einen Bedarf, wählt Partner im Wettbewerb aus, entwickelt die Lösung gemeinsam und kann das Ergebnis ohne gesonderte Ausschreibung erwerben. Für Technologie-, Verteidigungs- oder Infrastrukturlieferanten mit innovativen Fähigkeiten ist dies ein neuer Kanal für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Vorbehaltene Aufträge. Artikel 18 des neuen Gesetzes ermöglicht, die Teilnahme bestimmten Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern vorzubehalten. Vor Nutzung dieses Mechanismus sind die Voraussetzungen und Nachweise im Einzelnen zu prüfen.
6. EUR-Schwellenwerte für ausländische Bieter
Ab dem 24. März 2027 richten sich das anwendbare Vergabeverfahren und die damit verbundenen Verfahrensanforderungen nach dem geschätzten Auftragswert und den im neuen Gesetz festgelegten EUR-Schwellenwerten. Für ausländische Unternehmen bietet die jeweilige Schwellenstufe eine erste Orientierung über Umfang, Zeitrahmen und verfahrensrechtliche Komplexität einer ukrainischen Vergabe.
Für Auftraggeber der Kategorien 1 und 2 betragen die Schwellenwerte für die entsprechenden wettbewerblichen Verfahren EUR 10.000 für Waren und Dienstleistungen sowie EUR 40.000 für Bauleistungen. Für Auftraggeber der Kategorie 3 gelten EUR 20.000 für Waren und Dienstleistungen beziehungsweise EUR 110.000 für Bauleistungen.
Eine höhere Schwellenstufe gilt für Vergaben mit einem geschätzten Wert von mindestens EUR 140.000 bei Waren und Dienstleistungen beziehungsweise EUR 5.404.000 bei Bauleistungen. Bei Erreichen dieser Werte gelten die im neuen Gesetz vorgesehenen Verfahrensanforderungen. Ausländische Unternehmen sollten die anwendbare Schwellenstufe daher bestimmen, bevor sie über eine Teilnahme entscheiden und ihre Qualifikationsunterlagen vorbereiten.
Für die Anwendung der Schwellenwerte werden die EUR-Beträge zu dem offiziellen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine in Hrywnja umgerechnet, der am 1. Januar des Jahres gilt, in dem die Vergabe bekannt gemacht oder – bei einer Beschaffung ohne Nutzung des elektronischen Vergabesystems – der Vertrag geschlossen wird. Der maßgebliche UAH-Gegenwert kann daher von Jahr zu Jahr variieren.
Vor der Angebotsvorbereitung sollte ein ausländischer Bieter die Kategorie des Auftraggebers, die anwendbare Schwellenstufe, das Vergabeverfahren, die Angebotsfristen, die Eignungsanforderungen und die Vertragsbedingungen prüfen. Die EUR-basierte Struktur erleichtert eine erste Einordnung ukrainischer Vergabemöglichkeiten; maßgeblich für die erforderlichen Unterlagen, technischen Anforderungen und Teilnahmebedingungen bleiben jedoch die Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Verfahrens.
7. Prüfungen vor der Angebotsabgabe
USt. (sofort — gilt ab 1. Juli 2026):
- Klären, ob das Unternehmen in der Ukraine als USt.-Zahler registriert ist und ob der konkrete Umsatz nach ukrainischem Steuerrecht steuerpflichtig ist.
- Nach dem 1. Juli 2026 eingereichte Angebote werden ohne USt. verglichen. Die Vertrags-USt.-Behandlung wird bei Vertragsschluss auf Basis des Steuerstatus und der Umsatzart bestimmt.
- Verfahren, die vor dem 1. Juli 2026 eingeleitet wurden, folgen den alten Regeln.
Vorbereitung März 2027:
- Auftraggeberkategorie und anwendbare EUR-Schwellenstufe prüfen; die höhere Schwelle beträgt EUR 140.000 für Waren und Dienstleistungen und EUR 5.404.000 für Bauleistungen.
- Prüfen, ob die Vergabe in Lose aufgeteilt ist und, soweit relevant, wie der Auftraggeber einen Verzicht auf Lose begründet.
- Alternative Angebote: Ausschreibungsunterlagen jedes Verfahrens vor der Angebotsvorbereitung prüfen.
- In Sektoren mit differenzierter Qualität oder Lebenszykluskosten: Bewertungskriterien der Auftraggeber ab März 2027 beobachten.
Prozorro-Teilnahme: Vergabeverfahren werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Prozorro abgewickelt. Eine ausländische juristische Person kann als gebietsfremder Bieter teilnehmen. Für die bloße Angebotsabgabe ist grundsätzlich keine ukrainische Tochtergesellschaft erforderlich; Plattformregistrierung, Qualifikationsunterlagen und verfahrensspezifische Anforderungen sind jedoch vorab zu prüfen. Wo die Vertragsdurchführung in der Ukraine längerfristig oder substanziell ist, sollte das Betriebsstättenrisiko nach ukrainischem Steuerrecht geprüft werden. Ausländische Unternehmensdokumente können eine Beglaubigung und eine ukrainische Übersetzung erfordern. Die genauen Anforderungen hängen von Dokumentenart, Ausstellungsstaat, anwendbarem Abkommen und Ausschreibungsunterlagen ab.
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Häufige Fragen
Wann treten die EUR-Schwellenwerte und neuen Vergabeinstrumente in Kraft?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist der 24. März 2027, neun Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 24. Juni 2026. Bis dahin gilt der aktuelle, in UAH denominierte Rechtsrahmen. Die USt.-Regelungsänderung gilt bereits seit dem 1. Juli 2026.
Wie funktioniert die USt.-Regelung ab 1. Juli 2026 in der Praxis?
Nach dem 1. Juli 2026 eingereichte Angebote werden ohne USt. verglichen. Der Jahresplan gibt den erwarteten Wert mit USt. an (wenn steuerpflichtig). Bekanntmachungen ohne USt. Der Vertrag enthält USt. nur, wenn der Auftragnehmer USt.-registrierter Steuerzahler ist und der konkrete Umsatz steuerpflichtig ist.
Können Bieter alternative oder technisch überlegene Lösungen einreichen?
Ja, wenn der Auftraggeber alternative Angebote in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zulässt. Ein Bieter kann dann eine technisch überlegene oder wirtschaftlichere Alternative einreichen. Diese Möglichkeit ist nicht automatisch — sie muss in den Unterlagen des jeweiligen Verfahrens vorgesehen sein.
Kann ein ausländisches Unternehmen ohne ukrainische Rechtsperson an Ausschreibungen teilnehmen?
Eine ausländische juristische Person kann als gebietsfremder Bieter teilnehmen und muss grundsätzlich nicht allein für die Angebotsabgabe eine ukrainische Tochtergesellschaft gründen. Plattformregistrierung, Qualifikationsunterlagen und verfahrensspezifische Anforderungen sind dennoch zu prüfen. Eine längerfristige oder substanzielle Vertragsdurchführung kann ein Betriebsstättenrisiko auslösen; ausländische Unterlagen können zudem einer Beglaubigung und ukrainischen Übersetzung bedürfen.
Wie DLF helfen kann
DLF attorneys-at-law unterstützt ausländische Unternehmen, Investoren und Lieferanten in allen Phasen ukrainischer Ausschreibungen. Die Praxis für öffentliche Beschaffungen prüft Ausschreibungsunterlagen und Qualifikationspakete, bereitet Klärungsanfragen und Beschwerden vor, begleitet die Angebotsabgabe und Vertragsprüfung und unterstützt bei der Anfechtung von Vergabeentscheidungen. Ergänzend berät DLF im Steuerrecht zur ukrainischen USt.-Registrierung, Angebotskalkulation, Vertragsstruktur und zum Betriebsstättenrisiko.
Iurii Dynys, Berater, Rechtsanwalt, DLF Rechtsanwälte
Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua
Dieses Material dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Ansätze hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
