Vereinfachung von Geschäftsbedingungen in der Ukraine
Seit Jahresbeginn wurde in der Ukraine eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die auf die Deregulierung der Geschäftstätigkeit in diesem Land gerichtet sind. Die Änderungen sollen die ukrainische Gesetzgebung in einzelnen Gebieten in Einklang mit der Gesetzgebung der EU bringen. Diese Maßnahmen lassen hoffen, dass auf diese Weise die Position der Ukraine in der „Doing Business“ Liste der Weltbank deutlich verbessert wird.
Das am 05. April 2015 in Kraft getretene Gesetz sieht eine Neuerung der rechtlichen Regelung für die Landpacht sowie die Förderung einer rationellen Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen vor. Ab sofort gilt laut dem Landpachtvertrag ein Grundstück als an den Pächter übergeben, sobald die Pachtrechte im entsprechenden Register eingetragen sind. Zuvor fand die Übergabe des Grundstücks aufgrund eines Übergabeprotokolls statt.
Die Mindestlaufzeit von Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen, die für den Aufbau einer Landwirtschaftsproduktion, Farmwirtschaft, Landwirtschaft genutzt werden, beträgt jetzt sieben Jahre. Zuvor wurden die Fristen im Landpachtvertrag bestimmt und konnten niedriger sein.
Die Landpacht wird jetzt nur in Geldform bezahlt. Die Vertragsparteien können allerdings weiterhin auch die Verrechnung der Pacht in der Naturalform vereinbaren. In diesem Falle hat die Höhe der Pacht dem Marktwert der Waren/Naturalien zu entsprechen. Als Ausnahme gelten nur Grundstücke staatlichen oder kommunalen Eigentums, für die die Verrechnungen ausschließlich in Geldform vorgenommen werden können.
Einem grundsätzlichen Verbot unterliegt jetzt die Beschlagnahme von elektronischen Informationssystemen (oder Teilen davon) und Datenterminalen der Kommunikationssysteme. Eine befristete Beschlagnahme elektronischer Informationssysteme und Datenterminale der Kommunikationssysteme ist nur bei einer unmittelbaren Verweisung im Gerichtsbeschluss zulässig. Rechtsschutzorgane sind nur berechtigt, die sich auf den elektronischen Informationssystemen befindlichen Informationen zu kopieren.
Neues Gesetz über lizenzierte Tätigkeiten
Am 1. Juli 2015 tritt ein Gesetz in Kraft, das wesentlich das Regime des Erhalts von Lizenzen vereinfacht und das die Anzahl der lizenzierungspflichtigen Tätigkeiten verringert. Um mehr als die Hälfte wird die Anzahl der Arten der Lizenzierungen verringert, einige von ihnen werden zusammengelegt. Die Bautätigkeit (außer dem Bau von Objekten der vierten und der fünften Schwierigkeitskategorie) wird nicht mehr der Lizenzierung unterliegen, sowie auch nicht der Handel mit Pestiziden und Agrochemikalien, die Verarbeitung von Spenderblut und deren Komponenten, sowie die Verarbeitung von Metallabfall von Bunt- und Schwarzmetallen.
Das neue Gesetz erlaubt die Einreichung der Unterlagen durch den Lizenzantragsteller beim Lizenzierungsorgan auf elektronischem Wege mit der Hilfe der Telekommunikation. Die Erteilung von Lizenzen ist unbefristet vorgesehen, unabhängig von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit. Für die Erteilung einer Lizenz wird eine einmalige Gebühr in der Höhe eines Mindestlohns erhoben. Eine Ummeldung von Lizenzen ist kostenlos.
Vereinfachte Prozedur der Abstimmung eines Projektes der Bebauung eines Grundstücks
Ab sofort sollen die Organe der vollziehenden Gewalt im Gutachten über eine Zurückweisung einer Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks ein erschöpfendes Verzeichnis der Mängel des Projekts der Bebauung eines Grundstücks vorlegen und eine vernünftige Frist zur Beseitigung solcher Mängel festlegen. Bei einem schriftlichen Antrag des Projektanten kann diese Frist verlängert werden.
Die Organe der vollziehenden Gewalt dürfen die Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks nur dann ablehnen, wenn bestimmte im vorläufigen Gutachten enthaltene Mängel nicht beseitigt worden sind. Die Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks darf weder wegen anderer Gründe abgelehnt werden, noch dürfen andere Mängel aufgeführt werden.
Eine wiederholte Ablehnung hindert den Projektanten des Projekts der Bebauung eines Grundstücks nicht in dem Recht, die Mängel des Projekts zu beseitigen und es erneut zu dessen Zustimmung einzureichen.
Prozedur der staatlichen Registrierung von Arzneimitteln vereinfacht
Die vom Ministerkabinett der Ukraine verabschiedeten Änderungen in der Prozedur der staatlichen Registrierung von Arzneimitteln sehen eine Abschaffung der wiederholten Umregistrierung von Arzneimitteln alle fünf Jahre vor. Es wird auch eine vereinfachte Prozedur der Durchführung der Expertise eines registrierten Sachverständigengutachtens für die originalen Arzneimitteln eingeführt, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereits registriert worden sind.
Zudem vereinfacht sich die staatliche Registrierung von Präparaten, die ausschließlich für die Behandlung von Tuberkulose, AIDS, Virushepatitis, onkologischen und seltenen Erkrankungen bestimmt sind und die von den zuständigen Organen der EU, der Schweiz, der USA, Japans, Australiens oder Kanadas in deren Eigenschaft als Arzneimittel registriert sind.
Die Entscheidung über die Registrierung oder die Ablehnung der Registrierung von solchen Arzneimitteln wird von dem Gesundheitsministerium der Ukraine innerhalb einer siebentägigen Frist nach dem Erhalt der Schlussfolgerungen der Überprüfung der Unterlagen gefällt werden. Solche Fälle bilden eine Ausnahme, die in dem Register der Begründungen für das Treffen einer Entscheidung über das volle oder zeitweilige Verbot der Anwendung des Arzneimittels auf dem Wege der Verkürzung der Geltung der Registrierungsbescheinigung aufgeführt sind.