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20. April 2022

Vereinfachungen im Diia-City-Rechtsregime während des Kriegszustands in der Ukraine

Einleitung
1. Gründe für den Verlust der Diia-City-Ansässigkeit
2. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

 

Am 29. März 2022 hat die ukrainische Regierung (das Ministerkabinett der Ukraine) die Verordnung Nr. 382 (weiter nur „Verordnung“) verabschiedet, die einige Fragen der Funktionierung des Diia-City-Rechtsregimes im Zusammenhang mit der Einführung des Kriegszustands in der Ukraine regelt.

1. Gründe für den Verlust der Diia-City-Ansässigkeit

Gemäß der Verordnung gelten einige Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes „Über die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“ (weiter nur „Gesetz“) nicht für die Zeit des Kriegszustands in der Ukraine und auch nicht bis zum ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Monat der Beendigung oder Aufhebung des Kriegszustands folgt.

Während des Kriegszustands in der Ukraine kann u.a. das Ministerium für digitale Transformation der Ukraine (weiter nur „die zuständige Behörde“) ausschließlich aus folgenden Gründen entscheiden, ob ein Diia-City-Ansässigkeitsstatus verlustig geht:

  • wenn ein Diia-City-Ansässiger einen Antrag auf die Beendigung seines Diia-City-Ansässigkeitsstatus beim Ministerium gestellt hat;
  • wenn ein Diia-City-Ansässiger die Anforderungen für gesetzliche Tätigkeiten und Umstände nicht einhält, so dass dies seine Diia-City-Ansässigkeit unmöglich macht, und wenn diese Nichteinhaltung durch die zuständige Behörde ermittelt wurde, und zwar auf der Grundlage von Informationen, die aus staatlichen Registern, Datenbanken und Informationssystemen (die von den zuständigen ukrainischen Behörden, den zuständigen ausländischen Behörden oder den zuständigen internationalen Regierungsorganisationen geführt werden) oder unmittelbar von den zuständigen ausländischen Behörden, den zuständigen internationalen Regierungsorganisationen oder den zuständigen ukrainischen Behörden erhalten wurden, sofern die jeweilige zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise solche Informationen besitzt und bereitstellt.

Während des Kriegszustands in der Ukraine darf die zuständige Behörde nicht entscheiden, ob ein Diia-City-Ansässigkeitsstatus zu anderen Gründen, die normalerweise gesetzlich vorgesehen sind, verlustig gehen kann, insbesondere wenn:

  • ein Diia-City-Ansässiger die gültigen gesetzlichen Anforderungen nicht einhält, wobei die zuständige Behörde darüber informiert wurde, indem der Diia-City-Ansässiger einen Einhaltungsbericht und/oder ein unabhängiges Gutachten vorlegte;
  • ein Diia-City-Ansässiger die Frist für die Vorlage des Einhaltungsberichts und/oder eines unabhängigen Gutachtens bei der zuständigen Behörde verletzt, und zwar um mehr als 20 Werktage nach Ablauf der maximalen Frist, die für die Vorlage der jeweiligen Dokumente festgesetzt ist;
  • die Frist für die Vorlage des Einhaltungsberichts und/oder des unabhängigen Gutachtens durch den Diia-City-Ansässigen wiederholt und aufeinanderfolgend verletzt ist;
  • ein Gerichtsurteil zur Feststellung der Umstände der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch den Diia-City-Ansässigen in Kraft getreten ist.

2. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Diia-City-Ansässige

In der Verordnung wird es zudem nicht verlangt, dass Diia-City-Ansässige bis zum 1. Januar des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in welchem der Kriegszustand beendigt oder aufgehoben wurde, alle Unterlagen, die normalerweise gesetzlich vorgesehen sind, bei der zuständigen Behörde vorlegen sollen. Es geht insbesondere um:

  • den Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Diia-City-Ansässige (dies gilt sowohl für den ersten Einhaltungsbericht, der nach den Ergebnissen von drei vollen Kalendermonaten erstellt wird, die auf den Monat folgen, in welchem der Diia-City-Ansässigkeitsstatus erworben wurde, als auch für den jährlichen Einhaltungsbericht);
  • ein unabhängiges Gutachten (d.h. einen bestätigenden Prüfungsbericht, der durch den zuständigen Prüfer nach den Ergebnissen der Überprüfung der Behauptungen des Diia-City-Ansässigen erstellt wird, die im Einhaltungsbericht für einen bestimmten Zeitraum enthalten sind. Dieser Bericht wird dem Erst- und Jahresbericht oder auf Anfrage der zuständigen Behörde – in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – beigefügt).

Die Umstellung auf das Diia-City-Besteuerungsregime kann elektronisch beantragt werden.

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