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4. Oktober 2022

Umwandlung von Schulden ins Stammkapital einer ukrainischen GmbH

1. Zweckmäßigkeit der Schuldenumwandlung
2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Stammkapitals
3. Einzahlung von zusätzlichen Einlagen
4. Bestätigung von eingezahlten zusätzlichen Einlagen

 

1. Zweckmäßigkeit der Schuldenumwandlung

Ein wirksames Instrument zur Begleichung von Schulden innerhalb eines Konzerns ist der Mechanismus zur Übertragung von Schulden einer Gesellschaft auf ihr Stammkapital, der im ukrainischen Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung vorgesehen sind.

Dieser Mechanismus kann auch unter Berücksichtigung der Verschuldung einer ukrainischen Gesellschaft gegenüber z.B. einem ausländischen Lieferanten oder Darlehensgeber umgesetzt werden. In diesem Fall kann die Verschuldung, die aufgrund eines Liefer-/Darlehensvertrags mit einem ausländischen Vertragspartner entstanden ist, in eine Beteiligung an dem Stammkapital einer ukrainischen GmbH umgewandelt werden, und ein solcher Lieferant/Darlehensgeber wird nach der Einzahlung seiner zusätzlichen Einlage zum Gesellschafter der entsprechenden GmbH.

Um die Bildung eines negativen Eigenkapitals sowie eine Verletzung des Verhältnisses des Nettovermögens der Gesellschaft und der Höhe ihres Stammkapitals zu vermeiden, verfügt das Mutterunternehmen über die Möglichkeit, durch die Erhöhung des Stammkapitals der ukrainischen Tochtergesellschaft seine Schuldforderungen gegenüber der Tochtergesellschaft gegen einen Geschäftsanteil am erhöhten Stammkapital der Gesellschaft einzutauschen, d.h. eine Aufrechnung der gegenseitigen Verbindlichkeiten vorzunehmen.

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Die ukrainischen gesetzlichen Vorschriften lauten, dass das Verfahren zur Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aufgrund von zusätzlichen Einlagen wie folgt in mehrere Schritte unterteilt werden kann:

1. Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der ukrainischen GmbH über die Erhöhung ihres Stammkapitals durch zusätzliche Einlagen;

2. Einzahlung der zusätzlichen Einlagen durch die (neuen) Gesellschafter;

3. Beschlussfassung über die Bestätigung der eingezahlten zusätzlichen Einlagen und die Bestätigung des Stammkapitals der Gesellschaft in seiner neuen Höhe.

2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Stammkapitals

Die Gesellschafter berufen eine Gesellschafterversammlung ein und fassen einen Beschluss über die Heranziehung von zusätzlichen Einlagen, der folgende Angaben enthält:

  • Gesamtbetrag des erhöhten Stammkapitals der ukrainischen Gesellschaft;
  • Verhältnis des Erhöhungsbetrags zur Höhe des Anteils jedes Gesellschafters am Stammkapital;
  • geplante Höhe des Stammkapitals;
  • Frist zur Einzahlung von zusätzlichen Einlagen durch die Gesellschafter oder Dritte (z.B. durch einen Lieferanten/Darlehensgeber);
  • Zustimmung oder Untersagung der Einzahlung von zusätzlichen Einlagen durch Dritte;
  • Verbot oder Ermöglichung für Dritte, zusätzliche Einlagen einzuzahlen, sobald jeder Gesellschafter sein Vorzugsrecht ausgeübt oder abgelehnt hat.

Darüber hinaus kann mit einem (neuen) Gesellschafter ein Vertrag über die Einzahlung seiner zusätzlichen Einlage abgeschlossen werden, wonach sich ein solcher Gesellschafter verpflichtet, seine zusätzliche Einlage als Geld- oder Sacheinlage zu leisten. Dabei verpflichtet sich die Gesellschaft dazu, ihren Anteil am Stammkapital zu erhöhen oder ihn mit dem entsprechenden Anteil am Stammkapital in die Gesellschaft aufzunehmen. Derselbe Vertrag sollte auch die Frist für die Einzahlung der zusätzlichen Einlage vorsehen.

Die gleiche Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags über die Einzahlung von zusätzlichen Einlagen besteht auch für Dritte.

3. Einzahlung von zusätzlichen Einlagen durch die Gesellschafter

In diesem Stadium erhält jeder Gesellschafter der ukrainischen Gesellschaft ein Vorzugsrecht auf eine zusätzliche Einlage im Rahmen der Erhöhung des Stammkapitals im Verhältnis zu seinem Anteil am Stammkapital. Die Gesellschafter zahlen solche Einlagen innerhalb des Zeitraums ein, der durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Heranziehung von zusätzlichen Einlagen festgelegt ist, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung.

Dritte und die Gesellschafter können zusätzliche Einlagen nur dann einzahlen, wenn jeder Gesellschafter sein Vorzugsrecht ausgeübt oder abgelehnt hat, und zwar in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag des erhöhten Stammkapitals und dem Betrag von durch die Gesellschafter eingezahlten zusätzlichen Einlagen, sofern dies durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Heranziehung von zusätzlichen Einlagen vorgesehen ist.

Dritte und die Gesellschafter können solche Einlagen innerhalb von sechs (6) Monaten einzahlen, und zwar nach Ablauf der Frist zur Einzahlung von zusätzlichen Einlagen durch die Gesellschafter, die ihr Vorzugsrecht ausüben wollen, sofern die Gesellschafter im Beschluss der Gesellschafterversammlung im ersten Stadium keine kürzere Frist bestimmt haben.

Wenn ein Vertrag über die Heranziehung einer zusätzlichen Einlage abgeschlossen wurde und diese Einlage nicht rechtzeitig und vollständig eingezahlt worden ist, so gilt der Vertrag als aufgelöst. Ausgenommen hiervon ist die Einlage, die teilweise eingezahlt worden ist, wobei die Anteilsgröße durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung aus der tatsächlich eingezahlten zusätzlichen Einlage zu bestätigen ist.

Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich außerdem, einen Vertrag über das Erlöschen von Verpflichtungen durch Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen abzuschließen (oder zumindest ein Protokoll über die Aufrechnung von gegenseitigen gleichartigen Forderungen aufzunehmen). In diesem Vertrag muss festgelegt werden, um welche fällige Verpflichtung es geht, wann sie fällig geworden ist, in welcher Höhe sie durch ihre Aufrechnung als Gegenverpflichtung beendet wird und wie ihre Erfüllungsfrist und Größe sind.

4. Bestätigung von eingezahlten zusätzlichen Einlagen

Innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einzahlung von zusätzlichen Einlagen entscheidet die Gesellschafterversammlung der ukrainischen Gesellschaft endgültig über:

  • Bestätigung der durch die Gesellschafter und/oder Dritte eingezahlten Einlagen,
  • Bestätigung der Größe der Anteile der Gesellschafter und deren Nennwerte unter Berücksichtigung der von ihnen tatsächlich eingezahlten Einlagen,
  • Bestätigung der erhöhten Größe des Stammkapitals der Gesellschaft.

Der genannte Beschluss der Gesellschafterversammlung der ukrainischen GmbH ist die Grundlage für die Änderung der Informationen über die Größe des Stammkapitals und über die Größe der Anteile jedes Gesellschafters, die im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und öffentlichen Verbände enthalten sind.

Zu erwähnen ist, dass es wichtig ist, jeden Schritt detailliert zu dokumentieren, der darauf abzielt, die Schulden in das Stammkapital einer GmbH umzuwandeln, nämlich: Vorbereitung eines Vertrags über die Anrechnung von gegenseitigen gleichartigen Forderungen, Abschluss von zusätzlichen Vereinbarungen zum Darlehensvertrag oder Liefervertrag usw. Dies wird vor allem helfen, unnötige Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

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