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28. Oktober 2021

Legal Due Diligence für ukrainische Agrarvermögenswerte

Ein juristisches Audit, eine sog. Legal Due Diligence, für Agrarvermögenswerte in der Ukraine zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Um einen solchen Vermögenswert juristisch zu prüfen, müssen insbesondere, neben allgemeinen Fragen, auch spezifische agrarwirtschaftliche Informationen und Umstände untersucht werden.

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Zu berücksichtigen sind dabei folgende Aspekte, die für die ukrainische Agrarindustrie kennzeichnend sind:

  • die typische Struktur eines ukrainischen Vermögenswertes schließt grundsätzlich ein Bodenverwaltungs- und ein Siloverwaltungsunternehmen ein;
  • ein Großteil von Produktionsimmobilien und Infrastrukturanlagen wurden durch ukrainische Agrarunternehmen bei der Privatisierung sowie bei der Aufteilung des staatlichen und Kollektivvermögens erworben;
  • die absolute Mehrheit von ukrainischen Agrarunternehmen haben keine Böden in ihrem Besitz und nutzen diese auf Pachtbasis;
  • die absolute Mehrheit von ukrainischen Agrarunternehmen pachten nicht große Grundstücke, sondern Tausende Bodenparzellen (von 1 bis 8 ha), die sich in Besitz von Tausenden natürlichen Personen befinden;
  • an Unternehmen aus einer und derselben Produktionsgruppe können unterschiedliche Besteuerungsregime angewandt werden (z.B. wird das vereinfachte Besteuerungsverfahren auf Bodenverwaltungsunternehmen angewandt, und das allgemeine Besteuerungsverfahren auf Siloverwaltungsunternehmen);
  • die überwiegende Mehrheit von Agrarunternehmen, die agrarwirtschaftliche Produktionskapazitäten und Bodennutzungsrechte besitzen, haben eine sehr lange und oft nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmensgeschichte.

In der Praxis ergeben sich aus diesen Besonderheiten spezifische Fragen, die beim juristischen Audit von Agrarvermögenswerten in der Ukraine untersucht werden müssen.

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Es ist selbstverständlich, dass das juristische Audit nicht nur auf die Untersuchung der genannten Besonderheiten beschränkt werden kann: es umfasst auch andere Fragen, die für eine qualitative und tiefgehende Untersuchung von juristischen Aspekten bei allen Vermögenswerten notwendig sind. Zu beachten ist dabei, dass das juristische Audit für Agrarvermögenswerte tendenziell auf der Analyse von riesengroßen Informationsmengen beruht; Rechtsanwälte, die ein solches Audit durchführen, müssen daher zur sorgfältigen Planung und Organisation fähig sein sowie ein tiefgreifendes Verständnis für den besonderen Charakter der ukrainischen Agrarindustrie zeigen.

Fragen, die beim juristischen Audit für Agrarvermögenswerte zu untersuchen sind

1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
2. Vermögen
3. Regulierungsinformationen
4. Verpflichtungen
5. Verhältnisse mit Arbeitnehmern
6. Infrastruktur und Energieversorgung
7. Gerichts- und Vollstreckungsverfahren
8. Schutz von personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen
9. Verhältnisse mit Strafverfolgungsbehörden

1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Die überwiegende Mehrheit von ukrainischen Agrarunternehmen wurde in der Zeit gegründet, als die Übertragung des Staats- und Kollektivvermögens ins Privateigentum gesetzlich sehr schlecht geregelt war. In diese Übertragungsverfahren waren sehr viele Menschen involviert, und die Verfahren selbst wurden oft ohne Rücksicht auf gesetzliche Vorschriften abgewickelt.

Darüber hinaus hat sich die Beteiligungsstruktur bei diesen Unternehmen seit deren Gründung mehrmals geändert, und wiederum ohne ordnungsgemäße dokumentarische Registrierung. Diese Ausgangsbedingungen machen es für wahrscheinlich, dass Klagen und Forderungen erhoben werden können, und zwar sowohl durch ehemalige Beteiligte, wie auch durch Personen, die an den Vermögensaufteilungs- bzw. Privatisierungsverfahren teilnahmen (ehemalige Mitarbeiter, deren Erben, der Staat).

Wenn beispielsweise das Verfahren der Beschlussfassung bei der Übertragung eines anteiligen Vermögens an ein Nachfolgeunternehmen verletzt wurde, kann es zur Folge haben, dass die gesetzlichen Nutzungsrechte an diesem Vermögen beim Agrarunternehmen beendet werden können. Ein Nachfolgeunternehmen, das bei der Privatisierung geschaffen wurde, konnte zusätzliche Verpflichtungen zur Einhaltung seiner hauptsächlichen Geschäftstätigkeiten übernehmen (z.B. der Brotherstellung), die gegenwärtig für das Unternehmen nachteilig sind.

Die Einhaltung von ukrainischen kartellrechtlichen Vorschriften muss bei der Durchführung des juristischen Audits für Agrarvermögenswerte auch einzeln untersucht werden. Generell, wenn es um kleine Unternehmensgruppen geht, die keine beträchtlichen Marktanteile genießen, kann diesen Aspekten wenig Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zu betonen ist aber, dass sogar die Unternehmen, die aus der Sicht des Marktes als klein zu definieren sind, über Vermögensgegenstände von beträchtlichem Wert sowie über ein hohes Absatzvolumen verfügen können. Dies ist vor allem durch den besonderen Charakter der ukrainischen Agrarwirtschaft bedingt: es geht um das hohe Absatzvolumen von Agrarprodukten in der Ukraine.

Beim Großteil solcher Unternehmen ist zudem viel nicht-liquides oder sogar bereits nicht bestehendes Vermögen verbucht, das bei der Vermögensaufteilung oder Privatisierung erworben wurde (Tennen, offene Silos und Grubensilos, soziale Objekte, alte Technikeinheiten usw.). Unternehmen, deren tatsächlicher kommerzieller Wert nicht beträchtlich ist, können über einen solchen Wert ihrer Vermögensgegenstände sowie über ein solches Absatzvolumen verfügen, die groß genug sind, um unter die kartellrechtlichen Anforderungen zu fallen, die die Beantragung einer Genehmigung beim ukrainischen Kartellamt zum Zeitpunkt deren Erwerbs durch den Inhaber des Zielvermögenswertes erfordern.

Bei der Untersuchung von gesellschaftsrechtlichen Aspekten bei einem Agrarvermögenswert muss insbesondere Folgendes berücksichtigt werden:

  • Umstände der Reorganisation (der Vermögensaufteilung) des ehemaligen landwirtschaftlichen Kollektivunternehmens in ein Unternehmen des Zielvermögenswertes;
  • Umstände der Privatisierung des Unternehmens des Zielvermögenswertes (hier geht es vor allem um dessen Siloverwaltungsunternehmen);
  • Verpflichtungen, die bei dessen Nachfolgeunternehmen wegen einer Reorganisation (einer Vermögensaufteilung) oder einer Privatisierung entstanden sind;
  • Geschichte der Verhältnisse zwischen Gesellschaftern in den Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • Geschichte der Bildung (des Erwerbs) der Aktienmehrheit in der Aktiengesellschaft;
  • Geschichte der Konzentration des Agrarvermögenswertes;
  • Einzahlung des Stamm-/Grundkapitals in das Unternehmen des Zielvermögenswertes;
  • Verwaltungsstruktur des Unternehmens des Zielvermögenswertes;
  • Geschichte, Zustand und Verfahren der Dividendenausschüttung;
  • Anteils- bzw. Aktienveräußerungen aus dem Stamm-/Grundkapital des Unternehmens des Zielvermögenswertes;
  • die Frage, ob es notwendig ist, eine kartellamtliche Genehmigung zum Erwerb der Unternehmen des Zielvermögenswertes zu erhalten sowie kartellrechtliche Vorschriften bei der Erledigung von vorbereitenden Formalitäten für die Unternehmen des Zielvermögenswertes einzuhalten;
  • Frage, wie der Status und die Lage der Anteils- bzw. Aktieninhaber im Unternehmen des Zielvermögenswertes ist, z.B. ob diese im Schuldnerregister eingetragen sind, ob es laufende Insolvenz- und Strafverfahren gibt, die Ansässigkeit/Staatsangehörigkeit, aktuelle Verschuldungen gegenüber dem Staat usw.

2. Vermögen

Das juristische Audit für Eigentumsrechte an Agrarvermögenwerten in der Ukraine zeichnet sich hauptsächlich dadurch aus, dass der Status des Vermögens, das durch eine Reorganisation von landwirtschaftlichen Kollektivunternehmen (eines anteiligen Vermögens) bzw. durch eine Privatisierung übernommen wurde, zu ermitteln ist; außerdem ist es wichtig, die Verpachtung von landwirtschaftlichen Böden zu analysieren.

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Beim juristischen Audit müssen Informationen über das anteilige Vermögen (oder über das Vermögen, das durch Geschäftsabwicklungen mit dem anteiligen Vermögen übernommen wurde) einzeln untersucht werden. Dies ist damit verbunden, dass die Absonderung und die Übertragung der Eigentumsrechte auf ein anteiliges Vermögen in der Ukraine gesetzlich nicht gut genug geregelt sind. Die Absonderung eines anteiligen Vermögens kann zudem Interessen von zahlreichen Menschen schädigen (es geht um ehemalige Mitglieder des landwirtschaftlichen Kollektivunternehmens: LKU), die jederzeit ihre Ansprüche erheben können. Verletzte Vermögensaufteilungs- und Vermögensabsonderungsverfahren schaffen begründete Voraussetzungen dafür, dass Ansprüche der ehemaligen LKU-Mitglieder erhoben und befriedigt werden können, so dass die Geschäftsabwicklungen mit diesem Vermögen für nichtig erklärt werden können.

Privatisierungsangelegenheiten werden meistens unter dem Aspekt behandelt, wie Silos durch Agrarunternehmen übernommen wurden. Komplizierte und nicht transparente Privatisierungsverfahren führen oft zu Verfahrensverletzungen sowie zu einer nicht vollständigen bzw. nicht ordnungsgemäßen Erledigung von dokumentarischen Formalitäten. Aus solchen Umständen kann sich beispielsweise das Risiko ergeben, dass die Ergebnisse einer Privatisierung für nichtig erklärt werden, so dass die Produktionskapazitäten, die für die Sicherstellung der Bankfinanzierung notwendig sind, durch Gerichtsverfahren belastet werden.

Das juristische Audit für Bodenpachtrechte erschwert sich im Falle eines Agrarvermögenswertes durch eine riesige Anzahl von Verträgen, in welchen diese Rechte fixiert sind. Böden mit einer Fläche von z.B. 20.000 ha können auf der Grundlage von 5 bis 10 Tsd. Verträgen gepachtet werden.

Solche Verträge wurden meistens in verschiedener Zeit, zu verschiedenen Bedingungen und für eine unterschiedliche Laufzeit abgeschlossen; viele davon enthalten auch zusätzliche Vereinbarungen. Jeder Vertrag und jede zusätzliche Vereinbarung dazu müssen mit einem Unterlagenpaket versehen werden (Ausweisdokumente der Eigentümer, Nachweise für die Bodeneigentumsrechte, Registrierungs- und Bodennutzungsunterlagen usw.). In technischer Hinsicht ist das der schwierigste Teil des juristischen Audits für Agrarunternehmen in der Ukraine. Zugleich tritt der Boden als Basisvermögensgegenstand in der Agrarindustrie auf, deshalb reicht es für ein qualitatives juristisches Audit meist nicht aus, die Bodenpachtverträge in der Praxis nur wahlweise zu prüfen.

Bei der Durchführung eines juristischen Audits muss insbesondere Folgendes untersucht werden:

  • Pachtrechte auf landwirtschaftlichen Böden und deren Erfassungssystem in Bodenverwaltungsunternehmen;
  • Umstände, unter welchen das Vermögen von ehemaligen LKU (anteiliges Vermögen) zur Nutzung oder in Eigentum übergeben wurde;
  • Umstände der Vermögensübertragung bei der Privatisierung;
  • bewegliches und unbewegliches Vermögen, das sich im Eigentum der Unternehmen des Zielvermögenswertes befindet;
  • bewegliches und unbewegliches Vermögen, das sich in der Nutzung der Unternehmen des Zielvermögenswertes befindet;
  • Vermögen, das sich im Besitz der Unternehmen des Zielvermögenswertes zu Leasingbedingungen befindet;
  • unvollendete Bauwerke, die durch die Unternehmen des Zielvermögenswertes errichtet werden;
  • Objekte des geistigen Eigentums in den Unternehmen des Zielvermögenswertes;
  • Belastungen des Vermögens der Unternehmen des Zielvermögenswertes und sonstige Einschränkungen bei der Ausübung des Eigentumsrechts am deren Vermögen;
  • retrospektive Untersuchung von Eigentumsangelegenheiten, z.B. Privatisierungsverfahren für das Vermögen sowie Vermögensaufteilungsverfahren in ehemaligen Agrarunternehmen sowie Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Unternehmen des Zielvermögenswertes bei Versteigerungen und Ausschreibungen usw.

3. Regulierungsinformationen

Bei der Analyse von Regulierungsinformationen über einen Agrarvermögenswert müssen Besonderheiten dessen steuerrechtlichen Status (bei Unternehmen, die Agrarprodukte herstellen) sowie dessen Produktionstätigkeit berücksichtigt werden.

Im ersten Fall muss überprüft werden, inwieweit das Unternehmen die Anforderungen, die beim Erwerb und bei der Erhaltung des Status des ukrainischen Agrarsteuerzahlers zu respektieren sind, tatsächlich erfüllt hat.

Im zweiten Fall muss beachtet werden, dass der Produktionszyklus von Agrarunternehmen grundsätzlich auf Tätigkeiten beruht, die speziellen Genehmigungen, Lizenzen und Zertifikaten bedürfen. Einzelne Arbeiten in Silos und mit Getreidedarren sowie sonstige mit Getreidelagerung, -trocknung und -verladung verbundene Arbeiten sind gefährlich und sollen in der Ukraine entsprechend registriert werden. Es können auch Labors betrieben werden, in welchen Reagenzien behandelt werden, und deren Tätigkeit bedarf auch einer entsprechenden Genehmigung (Lizenz). Es gibt auch spezielle Zulassungen, die für einen gesetzeskonformen Betrieb von Zuchtfarmen, Schlachthöfen und Futtervermischungskapazitäten notwendig sind.

Neben den obengenannten Angelegenheiten muss auch Folgendes untersucht werden:

  • Registrierung und Erfassung der Unternehmen des Zielvermögenswertes als Steuer- und Gebührenzahler, darunter zur MwSt.;
  • Abrechnungen der Unternehmen des Zielvermögenswertes mit dem ukrainischen Staatshaushalt und den ukrainischen Sozialfonds;
  • Ergebnisse von Prüfungen, die in den Unternehmen des Zielvermögenswertes durch die zuständigen Steuerbehörden und sonstige zuständige ukrainische Behörden durchgeführt wurden;
  • Anordnungen, Regelungen, Beschlüsse und Mitteilungen der zuständigen Steuerbehörden und sonstiger zuständiger ukrainischer Behörden aufgrund deren Prüfungsergebnisse;
  • Lizenzen und Genehmigungen zur Ausübung von speziellen Geschäftstätigkeiten;
  • Genehmigungen zur speziellen Naturnutzung;
  • Genehmigungen zur Inbetriebnahme der Unternehmen;
  • Zulassungen;
  • Lizenzen, Genehmigungen, Abstimmungen, Herstellererklärungen sowie sonstige Genehmigungen, Zeugnisse und Zertifikate, darunter Konformitätszertifikate sowie НАССР- und ISO-Zertifikate usw.

4. Verpflichtungen

Für alle ukrainischen Agrarunternehmen, die gepachtete Böden nutzen, ist es ausschlaggebend, wie sie ihre Verpflichtungen zur Entrichtung der Bodenpachtzinse erfüllen. Dabei müssen auch Verpflichtungen berücksichtigt werden, die durch solche Unternehmen im sozialen Bereich übernommen wurden, wie etwa Sponsoringverträge für lokale Fußballmannschaften, Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Böden ihrer Pachtgeber, Schneeräumung auf dem Territorium der Gemeinde usw.

Dies ist dadurch bedingt, dass für den Abschluss und die Verlängerung von Bodenpachtverträgen nachhaltige Beziehungen zwischen Unternehmen und Dorfgemeinden, auf deren Territorium Böden gepachtet werden, erforderlich sind. Solche Verpflichtungen (Versprechen; mit Gemeinden unterzeichnete Abkommen) können von beträchtlichem Umfang sein.

Die Informationen zu Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit agrarwirtschaftlichen Besonderheiten des Zielvermögenswertes einzeln zu untersuchen sind, müssen vor allem Folgendes beinhalten:

  • Bankkredite;
  • Finanzierung durch den Nichtbankensektor (Ausgabe von Wertpapieren, Darlehen von juristischen und natürlichen Personen usw.);
  • Sicherungen für Verpflichtungen (Pfänder, Bürgschaften von Dritten usw.);
  • Belastung des Vermögens;
  • Bedingungen und Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen;
  • Verpflichtungen aus Kooperationsverträgen;
  • Verpflichtungen aus der Teilnahme des Zielvermögenswertes an Wettbewerben, Ausschreibungen usw.;
  • nichtvertragliche Verpflichtungen (Schadensersatz, Entschädigungszahlungen usw.);
  • Erfüllung von Verpflichtungen zur Entrichtung von Bodenpachtzinsen;
  • Übernahme, Inhalt und Erfüllung von sozialen Verpflichtungen (Verträge mit lokalen Gemeinden über die Sanierung von Gebäuden und Kindergärten; Kostenübernahme für die Instandhaltung der Gemeindeinfrastruktur; Wohltätigkeiten usw.);
  • Übernahme, Inhalt und Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des LKUs, in welchem die Unternehmen des Zielvermögenswertes als Nachfolgeunternehmen auftreten.

5. Verhältnisse mit Arbeitnehmern

Der agrarwirtschaftliche Produktionszyklus zeichnet sich durch den Bedarf nach Saisonarbeitern aus. Außerdem werden oft Posten in Unternehmen vor Ort durch Verwandte deren Leiter bekleidet. Als Buchhalterin bei einem Unternehmen ist beispielsweise die Ehegattin des Direktors tätig, als Oberagronom ein Verwandter des Direktors usw. Solche Umstände können die Kontrollierbarkeit des Unternehmens des Zielvermögenswertes beeinträchtigen.

Bei der Durchführung des juristischen Audits ist es unter anderem zweckmäßig, die Untersuchung von folgenden Angelegenheiten im Auge zu behalten:

  • Regelung der Verhältnisse mit Saisonarbeitern;
  • geltende Tarifverträge und deren Bedingungen bei den Unternehmen des Zielvermögenswertes;
  • Verhältnisse mit Gewerkschaften;
  • Arbeitsrechtliche Rahmenverträge;
  • Lohnauszahlung;
  • Frage, ob es arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie Streitigkeiten mit Gewerkschaften gibt, und wie ist deren Sachverhalt;
  • Frage, ob es zu Betriebsunfällen gekommen ist und unter welchen Umständen sowie ob sich Verpflichtungen für die Unternehmen des Zielvermögenswertes daraus ergeben;
  • Frage, ob unternehmensinterne Untersuchungen gegen Handlungen von Führungs- und Arbeitskräften der Unternehmen des Zielvermögenswertes durchgeführt wurden und unter welchen Umständen;
  • Vorliegen, Inhalt und Erfüllung von Verträgen mit Einzelunternehmern, die Arbeits- bzw. Dienstleistungen regelmäßig erbringen;
  • Arbeitsverhältnisse mit Mitgliedern der Verwaltungsorgane der Unternehmen des Zielvermögenswertes;
  • Arbeitsverhältnisse mit Gesellschaftern bzw. Aktionären der Unternehmen des Zielvermögenswertes oder deren affiliierten Personen.

6. Infrastruktur und Energieversorgung

Die Infrastruktur und die Energieversorgung sind für Agrarunternehmen extrem wichtig. Dies ist damit verbunden, dass sich solche Unternehmen in ihren hauptsächlichen Produktionsprozessen (Getreidetrocknung, Heizung für Farmen) durch eine hohe Energieabhängigkeit auszeichnen und dass dort Verkehrswege zur Verladung von Agrarprodukten an Käufer (Zufahrtswege, Eisenbahnstrecken, Zugänge zu Getreidespeichern in Häfen usw.) eine Schlüsselrolle spielen.

Die oben erwähnten Aspekte sind zwar für jeden Vermögenswert kennzeichnend, aber für das juristische Audit für ukrainische Agrarunternehmen können sie ausschlaggebend sein. Ein Verteilungstransformator, an welchen eine Farm angeschlossen ist, kann beispielsweise einem Nachbarunternehmen gehören oder sich auf seinem Territorium befinden. Der Transformatorbesitzer braucht nichts mehr zu tun, als nur den Transformatornutzungsvertrag aufzulösen, um dem Farmbetrieb zu gefährden. Solche Umstände könnten ggf. als Instrumente zum Druck auf das Unternehmen des Zielvermögenswertes im Konkurrenzkampf verwendet werden.

Bei der Analyse von Infrastruktur- und Energieversorgungsanlagen ist es zweckmäßig, sich vor allem auf folgende Angelegenheiten zu konzentrieren:

  • vorhandene Verträge zur Energielieferung und deren Bedingungen;
  • vorhandene Infrastrukturanlagen zur Energieversorgung sowie deren Standorte und Anschluss- und Nutzungsbedingungen (Umspannwerke, Transformatoren, Gasverteilungsanlagen, Stromleitungen, Rohrleitungen usw.);
  • Nutzungsbedingungen für Zufahrtswege und Eisenbahnstrecken;
  • vorhandene Verträge mit Transportunternehmen sowie deren Bedingungen und Erfüllung;
  • Gründe und Bedingungen zur Nutzung von Produktionsstätten (Traktorenbrigaden, Grubensilos, Tennen);
  • Gründe und Bedingungen zur Nutzung von Feldwegen;
  • vorhandene Ladeterminale und deren Nutzungsbedingungen in Silos, Häfen, Getreidehubs, Getreidespeichern von Dritten usw.

7. Gerichts- und Vollstreckungsverfahren

Bei der Analyse von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren müssen nicht nur die Angelegenheiten berücksichtigt werden, die während des juristischen Audits verhandelt werden, sondern auch diejenigen, in denen Beschlüsse bereits gefasst wurden und somit fristgerecht anfechtbar sind.

Da die Anzahl von Bodenpachtverträgen groß ist, kann es viele solche Streite geben. Eine eingehende Analyse von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren ist auch dadurch wichtig, dass ein solches eröffnetes Verfahren zu massenhaften Klageerhebungen führen kann. Wenn z.B. wenigstens ein Gerichtsverfahren über die Nichtigkeitserklärung eines Pachtfristverlängerungsvertrags wegen der Fälschung der Unterschrift des Verpächters eröffnet wurde, so kann vermutet werden, dass eine große Menge solcher Verträge wahrscheinlich vorliegt.

Neben den erwähnten Aspekten muss auch Folgendes untersucht werden:

  • eröffnete Gerichtsverhandlungen und deren Sachverhalt, wenn daran das Unternehmen des Zielvermögenswertes beteiligt ist;
  • eröffnete Vollstreckungsverfahren und deren Sachverhalt, wenn daran das Unternehmen des Zielvermögenswertes beteiligt ist.

8. Schutz von personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen

Auf den ersten Blick könnte es scheinen, dass der Schutz von personenbezogenen Daten für die Analyse von Agrarvermögenswerten nicht relevant wäre. Zu erkennen ist aber, dass ein Unternehmen, das Hunderte bzw. Tausende Bodenpachtverträge mit natürlichen Personen abschließt, dadurch eine riesige Menge von personenbezogenen Daten übernimmt. Wenn diese Datenmenge nicht gesetzmäßig behandelt wird, dann besteht das Risiko, dass Einwände seitens der Verpächter erhoben werden können. Solche Einwände können insbesondere zu einer feindlichen Übernahme des Unternehmens verwendet werden.

Zu beachten ist auch, dass die Aufbewahrung von vertraulichen Informationen für Unternehmen im Agrarbereich eine wichtige Rolle spielt. Beispielsweise können konsolidierte Datenbanken, sobald sie in die Hände von Konkurrenten gefallen sind, den Dialog mit den Verpächtern der Unternehmen des Zielvermögenswertes erleichtern. Wenn konkurrierende Firmen über die konsolidierten Angaben zur Höhe der Pachtzinsen und zur Pachtdauer sowie über die Kontakt- und Bankdetails der Verpächter verfügen, sind sie imstande, einen Einfluss auf die Verpächter schnell und effizient auszuüben und mit diesen Bodenpachtverträge zu eigenen Gunsten abzuschließen.

Bei der Analyse muss auch Folgendes untersucht werden:

  • wird eine Politik zum Schutz von personenbezogenen Daten in den Unternehmen des Zielvermögenswertes durchgesetzt, und inwieweit ist sie mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen konform;
  • wie ist der Bestand an personenbezogenen Daten, die durch das Unternehmen des Zielvermögenswertes behandelt bzw. kontrolliert werden;
  • sind Vorbehaltsklauseln über den Schutz von personenbezogenen Daten in Verträgen und Unterlagen vorhanden und inwieweit stimmen diese mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen überein;
  • gibt es Listen von Informationen, die als vertrauliche definiert werden, und wie ist das Zugangsverfahren dazu.

9. Verhältnisse mit Strafverfolgungsbehörden

Produktionsbesonderheiten von Agrarvermögenswerten (Zugänglichkeit von Feldern, Mentalität der lokalen Bevölkerung, große Umfänge von aufwändigen Ressourcen (Brennstoffe, Saatgut), objektive Schwierigkeiten bei der Kontrolle über das Outputvolumen) führen dazu, dass die Anzahl von Diebstählen und Missbräuchen bei ukrainischen Agrarunternehmen vergleichsweise hoch ist. Solche Missbräuche haben oft einen spezifischen Charakter. Spediteure oder Mähdrescherfahrer können beispielsweise mit ihrem Kraftstoffverbrauch manipulieren.

Selbstverständlich kann dies im Rahmen des juristischen Audits nicht ermittelt werden. Aber dabei könnte der Käufer des Vermögenswertes eine große Anzahl von Strafverfahren erben, die auf solche Tatbestände bezogen sind. Die Analyse von Verhältnissen mit Strafverfolgungsbehörden erlaubt es, Informationen zu sammeln, so dass der Käufer des ukrainischen Vermögensgegenstands bewusst beurteilen kann, wie es mit dem Vorbeugungssystem gegen Diebstähle in den Unternehmen des Zielvermögenswertes steht und wie Handlungen deren Führungs- und Arbeitskräfte überwacht werden.

Dazu wäre es zweckmäßig, in die zu untersuchenden Angelegenheiten Folgendes einzuschließen:

  • wurden Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen die Führungs- oder Arbeitskräfte der Unternehmen des Zielvermögenswertes eröffnet, und wie ist deren Sachverhalt;
  • wurden Strafverfahren eröffnet, an welchen die Führungs- oder Arbeitskräfte der Unternehmen des Zielvermögenswertes beteiligt sind, und wie ist deren Sachverhalt;
  • gibt es Diebstähle oder sonstige rechtswidrige Handlungen der Führungs- oder Arbeitskräfte der Unternehmen des Zielvermögenswertes, derentwegen Anzeigen bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingereicht werden können, und wie ist deren Sachverhalt.
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