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Arbeitsrecht
Dem Arbeitsrecht kommt im alltäglichen Wirtschaftsleben eine enorme Bedeutung zu, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Dementsprechend räumen wir diesem Rechtsgebiet einen hohen Stellenwert ein.
Als wirtschaftsrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Das Beratungsspektrum reicht von komplexen Anstellungsverträgen und Betriebsvereinbarungen, der Beantragung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine über die Lohnkürzung und den Personalabbau bis hin zur außergerichtlichen Streitbeilegung und gerichtlichen Vertretung in streitigen Angelegenheiten.
Beim Unternehmenserwerb begleiten unsere Fachexperten unsere Mandanten bei der Durchführung einer arbeitsrechtlichen Due Diligence, wobei alle Arbeitsverhältnisse im Detail analysiert werden, und unterstützen sie bei der anschließenden Strukturierung der Transaktion.
Unsere Rechtsanwälte haben wegweisend an der Entwicklung einer Reihe richtungsgebender Konzepte mitgearbeitet. Sie sind Autoren mehrerer arbeitsrechtlicher Fachpublikationen. In der Publikation „Geschäftsführer in der Ukraine“ wird u.a. detailliert auf die Problematik der Bestellung bzw. Abberufung des Geschäftsführers, der Einschränkung dessen Vertretungsmacht sowie auf die Verankerung des sog. Vier-Augen-Prinzips eingegangen.
Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, deren nachfolgende Aufzählung einen Überblick über unser Leistungsspektrum darstellt:
- Bestellung bzw. Abberufung der Geschäftsführung
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Verankerung des sog. Vier-Augen-Prinzips
- Arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen
- Beantragung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen
- Lohnkürzung
- Personalabbau
- Abfindung
- Kündigung / Kündigungsschutz
- Betriebsstilllegung
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten
Arbeitserlaubnis Ukraine
Für EU-Bürger ist nach wie vor eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine notwendig; bei diesen Fragen beraten wir unsere Mandanten, darunter auch viele deutsche Unternehmen in der Ukraine, zu allen Fragen zur Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung und den damit verbundenen Fragen.