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22. April 2023

Einfuhr in die Ukraine: Zollformalitäten

Einleitung
1. Zollregime der Einfuhr
2. Zolltarif
3. Ablauf der Zollabfertigung
4. Formen der Zollkontrolle
5. Bestimmung des Zollwertes
6. Elektronischer Zoll

Das grundlegende Gesetz, das die Einfuhr in die Ukraine und entsprechende Zollformalitäten regelt, ist der Zollkodex der Ukraine. Dabei ist zu beachten, dass der Kodex als unternehmensfreundlich bezeichnet werden kann, d.h. er ist mehr auf die Subjekte der außenwirtschaftlichen Tätigkeit ausgerichtet als auf den Staat. Zum Beispiel, im Falle einer zweideutigen (mehrfachen) Auslegung der Rechte und Pflichten von Unternehmen und Staatsangehörigen muss eine Entscheidung zugunsten der genannten Unternehmen und Staatsangehörigen und nicht zugunsten der ukrainischen Zollbehörden getroffen werden.

Was die Einfuhr aus der EU angeht, so ist hier natürlich das Assoziierungsabkommen zwischen den EU-Staaten und der Ukraine von Bedeutung. Jede Vertragspartei soll demgemäß Zölle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei senken oder beseitigen.

1. Zollregime der Einfuhr

Einfuhr ist ein Zollregime, nach dem ausländische Waren zum freien Verkehr im Zollgebiet der Ukraine freigegeben werden, wenn alle nach den Gesetzen der Ukraine für die Einfuhr dieser Waren vorgesehenen Zollgebühren gezahlt und alle erforderlichen Zollformalitäten erfüllt worden sind.

Um Waren in das Zollregime der Einfuhr zu überführen, ist erforderlich:

1) die Dokumente für diese Waren der Zollbehörde vorzulegen. Meistens ist es die fehlerhafte Ausführung der Dokumente, die zu meisten Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung führt; und

2) gesetzlich vorgesehene Zollgebühren (Einfuhrabgabe, Akzise, Umsatzsteuer) zu zahlen.
Die meisten Einfuhrabgaben der EU wurden gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine entweder gesenkt oder beseitigt.

Während des Kriegsrechts in der Ukraine werden Militärwaren sowie einige anderen Waren, z.B. Generatoren, Stromaggregate, elektrische Batterien, Heizgeräte und andere Waren der betreffenden Gruppe von der Einfuhrabgabe sowie von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Weiterhin müssten alle Anforderungen für Maßnahmen zur nichttarifären Regulierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt werden.

2. Zolltarif

Der Zolltarif enthält eine Liste von Sätzen der Zollabgabe auf Waren, die in das Zollgebiet der Ukraine eingeführt und gemäß der ukrainischen Klassifikation der Waren für die Außenwirtschaftstätigkeit (UKT ZED) auf der Grundlage des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren systematisiert werden.

Seit Jahresbeginn 2023 gilt in der Ukraine das neue Gesetz „Über den Zolltarif der Ukraine“ zur Anpassung der Warennomenklatur der Ukraine an die Anforderungen der aktuellen 7. Ausgabe des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren der EU vom 2022.

Zweck des Gesetzes ist:

  • die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen;
  • die Anpassung des statistischen Systems der Ukraine an internationale Methoden, Standards und Klassifikationen;
  • die Beseitigung der Unterschiede in den Klassifikationssystemen für Waren der Außenwirtschaftstätigkeit der Ukraine und der Handelspartnerländer; und
  • die Beschleunigung und Vereinfachung des Zollabfertigungsverfahrens.

Im Endeffekt wird eine Verringerung des Zeitaufwands für die Zollabfertigung von Waren erwartet, die mit der Notwendigkeit verbunden ist, Waren neu zu beschreiben, zu klassifizieren und zu kodieren, wenn sie im Zuge des internationalen Handels von einem System in ein anderes übertragen werden.

3. Ablauf der Zollabfertigung

Die Zollabfertigung in der Ukraine besteht aus folgenden Schritten (und bei jedem muss eine Reihe der Zollformalitäten erfüllt werden):

1. Einreichung einer Vorerklärung mit den notwendigen Angaben für den Warendurchgang über die ukrainische Zollgrenze.

Dabei wird der Zollbehörde eine Erklärung des vorgeschriebenen Formulars über die beabsichtigte Durchführung der Wareneinfuhr in das Zollgebiet der Ukraine (vorläufige Zollanmeldung) übermittelt. Eine solche Erklärung soll folgende Informationen enthalten:

  • Name, Volumen (Menge) und Wert der Waren, die in das Zollgebiet der Ukraine eingeführt werden sollen;
  • Art des Transportmittels für die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Ukraine;
  • Bezeichnung der Grenzübergangsstelle in der Ukraine (der Zollbehörde), über die die Waren eingeführt werden sollen; und
  • Informationen über Dokumente, welche die Einhaltung von Verboten und/oder Beschränkungen bestätigen, die gemäß dem Gesetz bezüglich des Warendurchgangs über die Zollgrenze der Ukraine festgelegt wurden.

2. Einreichung der allgemeinen Ankunftserklärung durch den Beförderer oder zugelassenen Anmelder. Die allgemeine Ankunftserklärung wird eingereicht:

  • an die Zollbehörde, in deren Bereich sich eine Grenzübergangsstelle an der Staatsgrenze der Ukraine befindet, wo die Waren zum ersten Mal die Zollgrenze der Ukraine überschreiten, bevor diese Waren auf dem Zollgebiet der Ukraine ankommen, einschließlich des zollrechtlichen Versandverfahrens;
  • in Übereinstimmung mit den vom Zollkodex der Ukraine festgelegten Bedingungen in Abhängigkeit von den Mitteln und Methoden des Warentransports über die Zollgrenze der Ukraine; und
  • durch den Beförderer oder in seinem Namen durch eine andere Person – den Importeur, Warenempfänger oder eine andere Person, die befugt ist, die Waren an die Zollbehörde zu liefern.

3. Überschreiten der Zollgrenze mit Gewährleistung von Formen der Zollkontrolle und Kontrolle der entsprechenden Ämter der nichttarifären Regulierung.

Bei der Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Ukraine stellen der Anmelder, eine von ihm bevollmächtigte Person oder der Beförderer, je nach Art des zur Beförderung der Waren verwendeten Transportmittels, der Zollbehörde Dokumente und Informationen gemäß der im Zollkodex vorgesehenen Liste zur Verfügung.

4. Lieferung von Waren in die Zollkontrollzone der Ankunftszollstelle:

  • bei Vorliegen des AEO-Status des Empfängers (dies ist ein besonderer Status, der ein hohes Maß an Vertrauen in die wirtschaftliche Einheit bescheinigt und ihr erhebliche Erleichterungen bei der Abwicklung der Zollformalitäten verschafft), oder
  • bei Zollabfertigung im IM40EA-Sonderregime (das ist ein vereinfachtes Einfuhrverfahren, das vorsieht, dass Waren nach dem Grenzübertritt nicht zum Binnenzoll zur Inspektion gehen, sondern sofort an Unternehmen gesendet werden).

5. Einreichung einer Zollerklärung bei der Zollbehörde.

Zusammen mit der Zollerklärung ist der Zollbehörde eine Rechnung oder ein anderes Dokument, das den Wert der Waren bestimmt, und in den im ukrainischen Zollkodex vorgesehenen Fällen eine Zollwertanmeldung vorzulegen.

6. Durchführung der Zollabfertigung und aller erforderlichen Verfahren – bei Vorliegen nichttarifärer Regulierungsmaßnahmen.

7. Abschluss der Zollabfertigung.

4. Formen der Zollkontrolle

Die Zollkontrolle in der Ukraine wird direkt von den Beamten der Zollbehörden durchgeführt, insbesondere durch:

  • die Überprüfung von Dokumenten und Informationen, die den Zollbehörden während der Warenbewegung über die Zollgrenze der Ukraine übermittelt wurden;
  • die Zolluntersuchung;
  • die Verbuchung von Waren, die über die Zollgrenze der Ukraine transportiert werden;
  • eine mündliche Befragung von Bürgern und Angestellten von Unternehmen;
  • die Übermittlung von Anfragen an andere staatliche Stellen, Institutionen und Organisationen, autorisierte Stellen im Ausland zur Feststellung der Echtheit der bei der Zollbehörde eingereichten Dokumente.

5. Bestimmung des Zollwertes

Der Zollwert ist der Wert der Waren, der für die Zollzwecke verwendet wird und der auf dem für diese Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis beruht. Das häufigste Problem der Importeure ist die Anpassung des Zollwerts von Waren, wofür aus formalen Gründen zusätzliche Dokumente gefordert werden.

Laut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Ukraine vom 13. Oktober 2021 in der Rechtssache Nr. 804/15600/15 dürfen die zusätzlichen Dokumente zur Bestätigung des deklarierten Zollwerts nur dann angefordert werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit der vom Anmelder gemachten Angaben bestehen.

Anfechtung der Entscheidungen zur Bestimmung des Zollwerts von Waren beträgt 80% der Gesamtzahl der Streitigkeiten mit Zollbehörden, davon werden 90% der Fälle von den Steuerzahlern, d.h. Klägern, gewonnen.

6. Elektronischer Zoll

Das offizielle Webportal des staatlichen Zolldienstes der Ukraine bietet zur Zeit sehr viele Informationen an, darunter auch:

  • interaktive Karte der Arbeit von Grenzübergangsstellen;
  • Karte der Zollinfrastruktur;
  • interaktives Modul zur Analyse von Import-Export-Vorgängen, um den durchschnittlichen Zollwert importierter Waren aus verschiedenen Ländern zu ermitteln;
  • „Einheitliches Fenster für den internationalen Handel“ mit persönlichem Kabinettzugang.
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