1. Home
  2. /
  3. Insights
  4. /
  5. Bau- und Montagearbeiten in der Ukraine durch ausländische Unternehmen
16. Dezember 2023

Bau- und Montagearbeiten in der Ukraine durch ausländische Unternehmen

Einführung
1. Genehmigungen für Architektur- und Baukontrolle (ABK)
1.1. Erwerb von Lizenzen / Zertifikaten
1.2. Gewerbeanmeldung als vorübergehende Lizenz-Alternative
1.3. Sonstige Genehmigungen für ABK
1.4. Genehmigungsfreie Arbeiten ohne ABK
2. Genehmigungen im Bereich des Arbeitsschutzes
2.1 Beantragung einer Genehmigung bei der staatlichen Arbeitsbehörde
2.2 Einreichung einer Konformitätserklärung
3. Steuerrechtliche Angelegenheiten
4. Arbeitserlaubnis für Ausländer
5. Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

 

Ausländische Unternehmen, die Montage- oder Bauarbeiten in der Ukraine planen, müssen die einschlägigen ukrainischen rechtlichen Vorschriften grundlegend analysieren und berücksichtigen, bevor sie mit der Einfuhr ihrer Ausrüstungen und mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte in die Ukraine beginnen. Unternehmen, die in der Ukraine nicht ansässig sind (sog. „Nicht-Residente“), können ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Bausektor durch die Gründung von Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen von Unternehmen in der Ukraine ausüben. Darüber hinaus können sie ihre Mitarbeiter in die Ukraine entsenden, um Arbeiten im Rahmen von Außenhandelsverträgen mit ukrainischen Partnern auszuführen.

In diesem Beitrag werden die hauptsächlichen ukrainischen gesetzlichen Regelungen erörtert, die mit dem Erwerb von notwendigen Lizenzen, Zertifikaten, Genehmigungen und Konformitätserklärungen sowie mit der Behandlung von steuerrechtlichen Angelegenheiten und mit der Erteilung von notwendigen Arbeitserlaubnissen und vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine für ausländische Arbeitnehmer zusammenhängen.

Das konkrete Vorgehen eines Unternehmens bei der Ausführung von Bau- und Montagearbeiten auf einer bestimmten Baustelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Art und Umfang der Arbeiten, Ausführungsdauer, eingesetzte Geräte und Ausrüstungen sowie Zusammensetzung der Auftragnehmer. Dieser Ablauf kann sich in Abhängigkeit von anderen Faktoren, insbesondere dem Kriegsrecht, ändern.

1. Genehmigungen für Architektur- und Baukontrolle (ABK)

1.1. Erwerb von Lizenzen / Zertifikaten

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung sind Auftraggeber und Auftragnehmer bei Erstellung von Bauobjekten unter anderem zu Folgendem verpflichtet:

  • die Errichtung von Objekten, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit mittleren (CC2) und erheblichen Auswirkungen (CC3) eingestuft sind, an entsprechend lizenzierte Unternehmen zu vergeben. Objekte mit mittleren und erheblichen Auswirkungen sind insbesondere Hotels, mehrstöckige Wohngebäude, Einkaufszentren, Gasleitungen, Tankstellen usw. Wenn es sich um ein Objekt mit geringen Auswirkungen handelt, ist keine Genehmigung erforderlich;
  • bestimmte Arten von Arbeiten (Dienstleistungen) im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauobjekten an Personen zu vergeben, die über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen oder ein Zertifikat im Bereich der beruflichen Zertifizierung von Personalzertifizierungsstellen erhalten haben, die gemäß der ukrainischen Gesetzgebung akkreditiert und in das Einheitliche staatliche elektronische System im Bereich des Bauwesens eingetragen sind.

Dementsprechend sieht die allgemeine Regelung vor, dass neben der Genehmigung zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit im Bauwesen ein verantwortlicher Vertreter bestellt werden muss, der für eine mangelhafte Ausführung von Arbeiten (Dienstleistungen) sowie für Verletzung von gesetzlichen Regelungen, Bauvorschriften, staatlichen Baustandards und Regeln haftet.

Das könnte Sie auch interessieren: Durchführung von Engineering durch ausländische Unternehmen in der Ukraine

Für die Ausführung von Planungsarbeiten zur Errichtung von Bauobjekten benötigen Fachleute in folgenden Fällen keinen entsprechenden Qualifikationsnachweis:

  • bei der Planung unter der Aufsicht eines Architekten oder eines anderen Fachmanns, der über einen Qualifikationsnachweis für die Ausführung von Arbeiten in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich verfügt;
  • bei der Erstellung von Planungsunterlagen, die nicht zur Ausführung bestimmt sind (Entwürfe, Studien, Konzepte usw.), sowie der Erstellung von Entwürfen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Bebauung eines Grundstücks;
  • bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben, sofern deren Bedingungen nichts anderes vorsehen;
  • bei der Planung von Objekten, für die gemäß Gesetz keine Dokumente zur Bauausführung erforderlich sind.

Ausländer, die keinen entsprechenden Qualifikationsnachweis erworben haben, sind auf dem ukrainischen Territorium berechtigt:

  • die oben genannten Arbeiten zur Errichtung von Bauobjekten auszuführen, für die kein entsprechender Qualifikationsnachweis erforderlich ist, sowie
  • an der Vorbereitung einer städtebaulichen Dokumentation, an der Planung von Bauobjekten oder an der Vorbereitung einer Ausführungsdokumentation für Bauarbeiten nur auf der Grundlage von Verträgen mit Fachleuten, die über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen, mitzuwirken.

Bereits vor der umfassenden russischen Invasion wurden in der Ukraine Reformen im Bereich der Architektur und des Städtebaus mit dem Ziel eingeleitet, die bestehenden bürokratischen Verfahren abzuschaffen, die Lizenzvergabe schrittweise abzuschaffen und die Rolle des verantwortlichen Vertreters mit entsprechendem Qualifikationsnachweis (Architekt, Planungsingenieur, Ingenieur für technische Überwachung, Sachverständiger) zu stärken.

Das könnte Sie auch interessieren: Beteiligung von Konsortien an öffentlichen Beschaffungen in der Ukraine

Im Rahmen der Reform wurde das Lizenzierungsverfahren für wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauobjekten im Jahr 2020 abgeschafft, die Lizenzierungspflicht blieb jedoch bestehen, was das Verfahren eine Zeit lang nicht vereinfachte, sondern lediglich den Zugang neuer Unternehmen zum Bausektor einschränkte.

1.2. Gewerbeanmeldung als vorübergehende Lizenz-Alternative

Derzeit ist während des Kriegsrechts in der Ukraine keine Baugenehmigung erforderlich, außer in den ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen, wie z.B. für den Bau einer Anlage zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen bzw. für den Bau und die Inbetriebnahme einer kerntechnischen Anlage.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass das ukrainische Ministerkabinett im März 2022 die Möglichkeit eingeführt hat, eine Gewerbeanmeldung als vorübergehende Alternative zu einer Lizenz einzureichen, um das Recht zu erhalten, lizenzierte Tätigkeiten von Wirtschaftssubjekten unter Kriegsrecht auszuüben.

Die Gültigkeit bestehender befristeter Lizenzen und Genehmigungen wurde automatisch für die Dauer des Kriegsrechts und 3 Monate nach dessen Ende oder Aufhebung verlängert, und die regelmäßigen Zahlungen im Rahmen dieser Lizenzen wurden um denselben Zeitraum verschoben.

Unternehmen, die aufgrund einer Gewerbeanmeldung das Recht erworben haben, ihre Tätigkeit ohne Genehmigung auszuüben, müssen sich unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts, an die zuständigen Genehmigungsbehörden wenden, um die entsprechenden Genehmigungen in der gesetzlich vorgesehenen Weise, Frist und zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen zu erhalten, ohne ihre Tätigkeit auszusetzen (zu beenden).

1.3. Sonstige Genehmigungen für ABK

Für bestimmte Tätigkeitsarten ist eine Genehmigung oder Gewerbeanmeldung jedoch nicht ausreichend. In der ukrainischen Gesetzgebung sind zusätzlich die Arten von Genehmigungen für die Architektur- und Baukontrolle (ABK) festgelegt, die zur Ausübung folgender Tätigkeiten im Bauwesen berechtigen:

  • für die Durchführung der in den Baunormen vorgesehenen Vorarbeiten – eine Mitteilung über den Beginn der Vorarbeiten;
  • für die Durchführung von Bauarbeiten an Bauobjekten, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit geringen Auswirkungen (CC1) eingestuft sind – eine Mitteilung über den Beginn der Bauarbeiten;
  • für die Inbetriebnahme von fertiggestellten Bauobjekten, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit geringen Auswirkungen (CC1) eingestuft sind – eine Erklärung über die Betriebsbereitschaft des Objekts;
  • für die Durchführung von Vorarbeiten (sofern sie nicht früher gemäß der Mitteilung über den Beginn der Vorarbeiten durchgeführt wurden) und Bauarbeiten auf Baustellen, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit mittleren (CC2) und erheblichen Auswirkungen (CC3) eingestuft sind – Genehmigung für Bauarbeiten;
  • für die Inbetriebnahme von fertiggestellten Bauobjekten, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit mittleren (CC2) und erheblichen Auswirkungen (CC3) eingestuft sind – Zertifikat über die Inbetriebnahme eines fertiggestellten Bauobjekts.

Das könnte Sie auch interessieren: Der Wiederaufbau der Ukraine: Bauprojekte

Für bestimmte Arbeiten sind unter Umständen weitere Genehmigungen zu beantragen, unter anderem:

  • die Errichtung unterirdischer Anlagen, die nicht im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen stehen, einschließlich unterirdischer Öl- und Gaslagerstätten und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen aus der Öl- und Gasförderung und des dabei anfallenden Wassers sowie unterirdischer Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme (Wärme aus dem Untergrund), bedarf in der Ukraine einer Sondergenehmigung für die Untergrundnutzung;
  • die Anlage, der Bau von Bauwerken, Straßenbetriebsanlagen, Tankstellen oder die Verlegung von Versorgungsleitungen und andere Arbeiten innerhalb von Verkehrswegen bedürfen ebenfalls einer entsprechenden Sondergenehmigung;
  • städtebauliche, architektonische und landschaftliche Veränderungen, Bau-, Meliorations-, Straßen- und Erdarbeiten an Denkmälern, in Denkmalzonen, in Schutzzonen, in archäologischen Schutzgebieten, in historischen Siedlungsgebieten sowie andere Arbeiten, die das kulturelle Erbe beeinträchtigen können, bedürfen ebenfalls einer entsprechenden Sondergenehmigung.

1.4. Genehmigungsfreie Arbeiten ohne ABK

Bestimmte Bauarbeiten in der Ukraine erfordern keine Genehmigungen, die zu ihrer Durchführung und Inbetriebnahme von Bauobjekten nach ihrer Fertigstellung berechtigen, (ausgenommen Objekte, die zu Kulturdenkmälern gehören). Das sind unter anderem:

  • Generalsanierung von öffentlichen Verkehrswegen;
  • Erneuerung von Dächern von Gebäuden und Bauwerken entsprechend den Bauvorschriften ohne Beeinträchtigung tragender Bauteile;
  • Austausch bestehender Fenster-, Balkon- und Türöffnungen.

Während des Kriegsrechts in der Ukraine wurde diese Liste um folgende Arten von Arbeiten erweitert:

  • Demontage von Objekten, welche durch Notsituationen, Militäreinsätze oder Terroranschläge beschädigt oder zerstört wurden;
  • Bau von Militärtechnik- und Befestigungsanlagen für Verteidigungszwecke;
  • Arbeiten im Rahmen von Pilotprojekten für den Bau, die Instandsetzung und andere ingenieurtechnische Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktureinrichtungen des Treibstoff- und Energiesektors.

2. Genehmigungen im Bereich des Arbeitsschutzes

2.1. Beantragung einer Genehmigung bei der staatlichen Arbeitsbehörde

Die ukrainische Gesetzgebung enthält eine Liste von Arbeiten, Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, für die man eine Genehmigung bei der Staatlichen Arbeitsbehörde der Ukraine eingeholt werden muss.

Die Staatliche Arbeitsbehörde der Ukraine erteilt Genehmigungen kostenlos und auf der Grundlage eines Gutachtens über den Zustand des Arbeitsschutzes und der Sicherheit der industriellen Produktion im Unternehmen.

Die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt:

  • 5 Jahre (verlängerbar) – bei der Ausführung von Arbeiten bzw. beim Betrieb von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr (dies bedeutet eine langfristige Nutzungsdauer von Maschinen, Anlagen oder Ausrüstungen erhöhter Gefahr bei einem Produktionsprozess unter Berücksichtigung deren Betriebscharakteristiken);
  • unbefristet – bei einer Anwendung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr (dies bedeutet eine zweckmäßige Nutzung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr gemäß den Ergebnissen der Bewertung ihrer Gesetzeskonformität im Bereich des Arbeitsschutzes und der Industriesicherheit).

In die Auflistung der Arten von Arbeiten, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, die genehmigt werden sollen, ist unter anderem Folgendes aufgenommen:

  • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen;
  • Sprengarbeiten und Arbeiten unter Verwendung von Explosionsenergie;
  • Gasarbeiten und Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen;
  • technische Inspektionen, Prüfungen, Begutachtungen (technische Diagnosen) von Maschinen, Mechanismen, Risikogeräten usw.

2.2. Einreichung einer Konformitätserklärung

In anderen Fällen darf ein Anspruch auf die Ausführung von Arbeiten erhöhter Gefahr sowie auf den Betrieb (die Nutzung) von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr auf der Grundlage einer Konformitätserklärung erworben werden, die bestätigt, dass deren materielle und technische Basis den ukrainischen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Auflistung der Arten von Arbeiten, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, die aufgrund dieser Erklärung ausgeführt und betrieben (genutzt) werden dürfen, wird durch das Ministerkabinett der Ukraine festgelegt. Diese Liste enthält unter anderem:

  • Arbeiten in einer Höhe von über 1,3 m;
  • Montage, Demontage, Betrieb, Reparatur und Verlagerung von Pump- und Baggeranlagen, Schwimmbaggern und Baggerschiffen;
  • Betrieb und Instandsetzung von Wassergewinnungsanlagen;
  • Höhenarbeiten und Industrieklettern;
  • Auftragen von Farben, Lacken, Grundierungen und Spachtelmassen auf der Grundlage von Nitrolacken und Polymer-Zusammensetzungen;
  • sonstige Maschinen, Hebezeuge, abnehmbare mechanische Übertragungsvorrichtungen;
  • Schmiede- und Pressmaschinen;
  • Maschinen für Spezialumschlaganlagen usw..

Die Erklärung wird vom Arbeitgeber eingereicht und von der örtlichen Geschäftsstelle der Staatlichen Arbeitsbehörde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrem Eingang kostenlos registriert.

Bestimmte Arbeiten erhöhter Gefahr sowie der Betrieb (die Verwendung) von Maschinen, Mechanismen und Geräten erhöhter Gefahr erfolgen auf der Grundlage einer Konformitätserklärung über die Übereinstimmung der materiell-technischen Basis mit den Anforderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung nur für die Dauer des Kriegszustandes (bis zum Tag der Beendigung oder Aufhebung des Kriegszustandes und innerhalb eines Monats nach dessen Beendigung oder Aufhebung) und bedürfen danach einer erneuten Genehmigung von Seiten der Staatlichen Arbeitsbehörde. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Arbeiten:

  • Montage, Demontage, Einstellung, Instandsetzung, Wartung, Wiederaufbau von Maschinen, Anlagen und gefährlichen Geräten;
  • Montage, Demontage und Überholung von Gebäuden und Bauwerken sowie Instandsetzung und Verstärkung ihrer Teile in Notfällen;
  • Erdarbeiten in einer Tiefe von mehr als 2 m oder in der Nähe von unterirdischen Versorgungsleitungen oder unter Wasser;
  • Aufstellen, Betreiben und Abbauen von Bohrtürmen;
  • Beladungs- und Entladungsarbeiten mithilfe von Maschinen und Geräten;
  • Hebekräne und -maschinen, Aufzüge, Lastenaufzüge, Seilschwebebahnen, Standseilbahnen, Rolltreppen und Rollsteige, Hebebühnen für Arbeitnehmer;
  • Bau von Gasfernleitungen, Öl- und Produktpipelines, Erdgas- und Flüssiggasversorgungsanlagen usw.

3. Steuerrechtliche Angelegenheiten

Zu beachten ist, dass die ukrainische Gesetzgebung für Besteuerungszwecke Baustellen, Bauobjekte, zusammenzusetzende oder zu montierende Objekte bzw. damit verbundene Überwachungstätigkeiten als „ständige Betriebsstätte“ definiert. Die Gesamtdauer der Arbeit an einer solchen Baustelle, einem solchen Objekt oder einer solchen Tätigkeit (im Rahmen eines Projekts/miteinander verbundener Projekte), die von einem Nicht-Residenten durch von ihm zu diesem Zweck beschäftigte Arbeitnehmer oder andere Arbeitskräfte ausgeführt wird, muss 12 Monate überschreiten.

Das könnte Sie auch interessieren: Ständige Betriebsstätten von Nichtansässigen in der Ukraine: steuerrechtliche Aspekte

Nicht-Residente (d.h. gebietsfremde Unternehmen), die ihre Geschäftstätigkeit in der Ukraine über ihre abgesonderten Betriebsstätten (einschließlich ihrer ständigen Betriebsstätten) ausüben, müssen sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden registrieren lassen. Gleichzeitig mit der Registrierung eines gebietsfremden Unternehmens werden auch dessen Betriebsstätten registriert.

Einkünfte von Nicht-Residenten, die ihre Geschäftstätigkeit auf dem ukrainischen Territorium durch eine ständige Betriebsstätte betreiben, werden im allgemeinen Verfahren besteuert. Steuerrechtlich wird dabei diese ständige Betriebsstätte einem Steuerpflichtigen gleichgestellt, der seine Tätigkeit unabhängig vom jeweiligen Nicht-Residenten betreibt.

Dementsprechend sind bei der Festlegung der Dauer von Bau- und Montagearbeiten in der Ukraine im Rahmen von Außenhandelsverträgen die oben genannten möglichen steuerlichen Folgen zu berücksichtigen.

4. Arbeitserlaubnis für Ausländer

Befindet sich ein ausländischer Staatsangehöriger auf dem Territorium eines ukrainischen Unternehmens (Kontrahenten) zur Ausführung von Bau- und Montagearbeiten (insbesondere zur Bauleitung, Beratung usw.), muss für ihn zunächst eine Arbeitserlaubnis für die Ukraine eingeholt werden.

Zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer (entsandte ausländische Arbeitnehmer) muss ein ukrainisches Unternehmen (ein ukrainischer Kontrahent) bei der zuständigen örtlichen Geschäftsstelle des Arbeitsamtes folgende Unterlagen vorlegen:

  • Kopie eines Außenhandelsvertrages zwischen einem ukrainischen und einem ausländischen Unternehmen über die Beschäftigung von Ausländern und Staatenlosen, die von einem ausländischen Arbeitgeber zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung (Dienstleistung) in die Ukraine entsandt werden, und
  • eine Kopie des Dokuments, das das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem ausländischen Arbeitnehmer und dem ausländischen Arbeitgeber, der ihn entsandt hat, bestätigt.

Für entsandte ausländische Arbeitnehmer wird die Genehmigung für die Dauer des Außenwirtschaftsvertrages (Kontrakts) zwischen dem ukrainischen und dem ausländischen Unternehmen erteilt, jedoch nicht länger als für einen Zeitraum von 3 Jahren.

5. Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

Die Arbeitserlaubnis dient dem Ausländer als Grundlage für die Erteilung eines langfristigen Visums sowie für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung und die Anmeldung in der Ukraine.

Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung berechtigt den Ausländer zum ununterbrochenen Aufenthalt (freie Ein- und Ausreise) auf dem Territorium der Ukraine während der gesamten Gültigkeitsdauer der Genehmigung. Ein solcher Ausländer ist in seinen Rechten den ukrainischen Staatsbürgern gleichgestellt, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die besonders geregelt sind, wie z.B. das Wahlrecht oder der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die in der Arbeitserlaubnis angegebene Dauer der Erwerbstätigkeit in der Ukraine (für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren) erteilt.

Alle Nachrichten