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17. Juli 2023

Wohltätigkeitsorganisationen und öffentliche Vereine in der Ukraine

Einleitung
1. Arten und Zweck der Tätigkeit von öV und WO
2. Hauptunterschiede zwischen WO und öV
3. Staatliche Registrierung einer WO und eines öV
4. Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern in einer WO und einem öV
5. Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

 

Die häufigsten Formen von Organisationen, welche in der Ukraine gemeinnützige und öffentliche Aktivitäten durchführen, sind öffentliche Vereine (öV) und Wohltätigkeitsorganisationen (WO). Diese Organisations- und Rechtsformen haben ihre eigenen Merkmale sowie Vor- und Nachteile.

1. Arten und Zweck der Tätigkeit von öV und WO

Öffentliche Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts. Die Hauptaufgaben von öV sind die Vertretung und Wahrung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Ein öffentlicher Verein wird als öffentliche Organisation oder öffentlicher Verband gegründet.

Eine öffentliche Organisation liegt dann vor, wenn dessen Gründer und Mitglieder (Teilnehmer) als natürliche Personen auftreten. Ein öffentlicher Verband liegt dann vor, wenn dessen Gründer als juristische Personen des privaten Rechts auftreten, wobei als dessen Mitglieder (Teilnehmer) juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen auftreten dürfen.

Ein öffentlicher Verein kann seine Tätigkeiten mit oder ohne den Status einer juristischen Person ausüben. Ein öffentlicher Verein mit dem Status einer juristischen Person ist eine nichtunternehmerische Gesellschaft, deren Hauptzweck nicht darin besteht, Gewinn zu erwirtschaften.

Öffentliche Organisationen in der Ukraine haben das Recht, über Gelder und andere Vermögenswerte zu verfügen, welche ihnen von ihren Teilnehmern, dem Staat, natürlichen oder juristischen Personen übertragen oder gespendet werden, sowie über die Vermögenswerte zu verfügen, welche von der Organisation insbesondere aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit erworben werden, darunter mit der weiteren Verwendung für wohltätige Zwecke.

Eine Wohltätigkeitsorganisation in der Ukraine kann unter Berücksichtigung der durch die ukrainischen Gesetze festgelegten Merkmale als Wohltätigkeitsgesellschaft, -einrichtung oder -stiftung gegründet werden. Als Wohltätigkeitsgesellschaft gilt eine Wohltätigkeitsorganisation, die von mindestens zwei Gründern gegründet wurde und auf der Grundlage der Satzung arbeitet. Eine Wohltätigkeitsstiftung (WS) in der Ukraine kann von einem oder mehreren Gründern gegründet werden.

Im Gegensatz zu einer öffentlichen Organisation besteht das Hauptziel der Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation (Wohltätigkeitsstiftung) darin, den Empfängern solcher Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen (Bildung, Gesundheitsfürsorge, Umwelt- und Tierschutz, soziale Sicherheit und materielle Unterstützung) Hilfe zu leisten sowie solche Tätigkeitsbereiche zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

2. Hauptunterschiede zwischen einer WS und einer öO

WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNG

ÖFFENTLICHE ORGANISATION

Eine WO führt wohltätige Aktivitäten durch (sie sammelt wohltätige Spenden und verteilt diese in Form von Hilfen). Eine öO schützt Rechte und Freiheiten und beschäftigt sich mit öffentlichen, insbesondere wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, ökologischen und anderen Interessen.
Zur Registrierung einer WS reicht eine Person aus. Zur Registrierung einer öO sind mindestens zwei Personen notwendig.
Als Gründer einer WO können natürliche und juristische Personen des Privatrechts auftreten. Als Gründer einer öO können ukrainische Staatsbürger, Ausländer und Staatenlose auftreten, welche sich legal in der Ukraine aufhalten und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Höhe der Verwaltungskosten einer WO darf 20 % der Einnahmen dieser Organisation im laufenden Jahr nicht überschreiten. Alle von einer öO erhaltenen Gelder oder Vermögenswerte dürfen ausschließlich für die in der Satzung dieser Organisation festgelegten Zwecke (und für die Mittel zu deren Erreichung) verwendet werden.
Der Zweck einer WO darf nicht darin bestehen, Gewinne zu erwirtschaften und diese an die Gründer, Mitglieder von Leitungsorganen, andere ihnen nahestehende Personen sowie an die Mitarbeiter solcher Organisationen zu verteilen. Gewinne oder Vermögen (Vermögenswerte) einer öO unterliegen keiner Verteilung unter ihren Mitgliedern (Teilnehmern) und dürfen nicht zugunsten eines einzelnen Mitglieds (Teilnehmers) oder zugunsten satzungsmäßigen Personen der öO verwendet werden (mit Ausnahme ihrer Vergütung und Sozialleistungen).
Eine WS wird in Form einer juristischen Person gegründet. Eine öO kann ohne oder mit dem Status einer juristischen Person gegründet werden.
Eine WS kann nur solche Projekte, Dienstleistungen und Werke finanzieren, welche einen bestimmten Zweck haben. Eine öO kann beliebige Projekte (Bau, Wareneinkauf) finanzieren sowie Dienstleistungen und Werke bestellen, wenn diese Projekte in den Tätigkeitsbereich der NGO fallen.

3. Staatliche Registrierung einer WO und eines öV

Zunächst ist es notwendig, die geeignete Art der Wohltätigkeitsorganisation oder des öffentlichen Vereins auszuwählen sowie den Zweck, den Umfang und die Richtung der Aktivitäten dieser Organisation festzulegen sowie Finanzierungsmethoden zu bestimmen und die erforderlichen Dokumente vorzubereiten.

Für die staatliche Registrierung eines öV mit dem Status einer juristischen Person müssen folgende Dokumente eingereicht werden, darunter:

  • Satzung des öV;
  • Protokoll der Gründungsversammlung der Gründer des öV;
  • Verzeichnis der Personen, die an der Gründungsversammlung der Gründer des öV teilgenommen haben;
  • Informationen über die Leitungsorgane des öV;
  • Eigentumsstruktur entsprechend der Form und dem Inhalt, die gemäß der ukrainischen Gesetzgebung festgelegt sind;
  • eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments, welches die Person identifiziert, die als wirtschaftlicher Endbegünstigter der juristischen Person auftritt.

Für die Registrierung eines öV ohne den Status einer juristischen Person müssen unter anderem folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Protokoll der Gründungsversammlung der Gründer des öV;
  • Verzeichnis der Personen, die an der Gründungsversammlung der Gründer des öV teilgenommen haben;
  • Informationen über die Gründer des öV.

Die Liste der Dokumente, die für die Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation erforderlich sind, hängt von der Art der zu gründenden WO ab. Daher ist das Gründungsdokument eines Wohltätigkeitsvereins und einer Wohltätigkeitsstiftung eine Satzung, und wenn es sich um eine Wohltätigkeitseinrichtung handelt, ist ihr Gründungsdokument ein Gründungsakt.

Für die Registrierung einer Wohltätigkeitsstiftung sind folgende Dokumente erforderlich:

4. Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern in einer WO und einem öV

Gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“ stellen Arbeitgeber ausländische Staatsbürger, welche zur Beschäftigung in die Ukraine gekommen sind, auf der Grundlage einer Erlaubnis zur Beschäftigung von Ausländern und Staatenlosen ein.

Eine solche Erlaubnis kann auf dem ukrainischen Territorium beim regionalen Arbeitsamt am Standort der WO oder des öV erhalten werden, indem folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antrag;
  • Kopien der Seiten des Passdokuments des Ausländers mit personenbezogenen Daten zusammen mit deren ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung;
  • farbiges Passbild des Ausländers im Format 3,5 x 4,5 cm;
  • eine Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags (-kontrakts) mit dem Ausländer.

Falls keine Gründe für die Verweigerung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Ukraine vorliegen, entscheidet das regionale Arbeitsamt über die Erteilung einer solchen Arbeitserlaubnis und veröffentlicht innerhalb von zwei Arbeitstagen ab der Entscheidung die entsprechenden Informationen auf seiner offiziellen Website, wobei der Arbeitgeber zu benachrichtigen ist.

5. Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

Die Aufenthaltsdauer von Ausländern, welche als Staatsangehörige von Ländern mit einem Visumverfahren für die Einreise in die Ukraine auftreten, sowie von Staatenlosen ist durch die Gültigkeitsdauer des Visums begrenzt. Das heißt, ein Ausländer oder Staatenloser kann sich während der im Visum zulässigen Aufenthaltsdauer vorübergehend auf dem ukrainischen Territorium aufhalten, jedoch nicht länger als bis zum letzten Tag der Gültigkeit seines Visums.

Staatsangehörige von Ländern mit  visumfreiem Einreiseverfahren dürfen sich vorübergehend höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen auf dem ukrainischen Territorium aufhalten, es sei denn, es ist eine andere Frist in ukrainischen internationalen Verträgen festgelegt.

Zugleich kann eine solche Aufenthaltsdauer von Ausländern auf dem ukrainischen Territorium nicht ausreichend sein. Daher gilt der Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine als eine zuverlässige und bequeme Lösung.

Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bietet die Möglichkeit, sich frei auf dem ukrainischen Territorium aufzuhalten, und sie gewährt das Recht auf freie Einreise/Ausreise, ohne an Visumsformalitäten und mögliche Grenzhindernisse im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht in der Ukraine gebunden zu sein.

Die Genehmigung, falls vorhanden, garantiert zudem die Möglichkeit der offiziellen Registrierung des Wohnsitzes in der Ukraine, was zusätzliche Garantien und Vorteile während des Aufenthalts von Freiwilligen oder ausländischen Mitarbeitern in der Ukraine bietet.

Um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss sich ein Ausländer an die zuständige territoriale Behörde des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine wenden und folgende Dokumente einreichen:

  • Pass und Kopie des Passes des Ausländers mit einem Visum vom Typ D (langfristiges Visum);
  • Übersetzung der Passseite mit personenbezogenen Daten des Ausländers ins Ukrainische, beglaubigt nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren;
  • eine gültige Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer der Genehmigung;
  • ein Dokument, dass die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.258,- UAH (ca. 30 EUR) bestätigt;
  • Arbeitserlaubnis für die Ukraine und eine Kopie davon.

Falls keine Gründe für die Verweigerung der Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine vorliegen, wird diese innerhalb von 15 Werktagen ab dem Tag erteilt, an welchem die Dokumente vom Ausländer angenommen wurden.

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