Wohltätigkeitsorganisationen und öffentliche Vereine in der Ukraine
Einleitung
1. Arten und Zweck der Tätigkeit von öV und WO
2. Hauptunterschiede zwischen WO und öV
3. Staatliche Registrierung einer WO und eines öV
4. Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern in einer WO und einem öV
5. Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine
Die häufigsten Formen von Organisationen, welche in der Ukraine gemeinnützige und öffentliche Aktivitäten durchführen, sind öffentliche Vereine (öV) und Wohltätigkeitsorganisationen (WO). Diese Organisations- und Rechtsformen haben ihre eigenen Merkmale sowie Vor- und Nachteile.
1. Arten und Zweck der Tätigkeit von öV und WO
Öffentliche Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts. Die Hauptaufgaben von öV sind die Vertretung und Wahrung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Ein öffentlicher Verein wird als öffentliche Organisation oder öffentlicher Verband gegründet.
Eine öffentliche Organisation liegt dann vor, wenn dessen Gründer und Mitglieder (Teilnehmer) als natürliche Personen auftreten. Ein öffentlicher Verband liegt dann vor, wenn dessen Gründer als juristische Personen des privaten Rechts auftreten, wobei als dessen Mitglieder (Teilnehmer) juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen auftreten dürfen.
Ein öffentlicher Verein kann seine Tätigkeiten mit oder ohne den Status einer juristischen Person ausüben. Ein öffentlicher Verein mit dem Status einer juristischen Person ist eine nichtunternehmerische Gesellschaft, deren Hauptzweck nicht darin besteht, Gewinn zu erwirtschaften.
Öffentliche Organisationen in der Ukraine haben das Recht, über Gelder und andere Vermögenswerte zu verfügen, welche ihnen von ihren Teilnehmern, dem Staat, natürlichen oder juristischen Personen übertragen oder gespendet werden, sowie über die Vermögenswerte zu verfügen, welche von der Organisation insbesondere aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit erworben werden, darunter mit der weiteren Verwendung für wohltätige Zwecke.
Eine Wohltätigkeitsorganisation in der Ukraine kann unter Berücksichtigung der durch die ukrainischen Gesetze festgelegten Merkmale als Wohltätigkeitsgesellschaft, -einrichtung oder -stiftung gegründet werden. Als Wohltätigkeitsgesellschaft gilt eine Wohltätigkeitsorganisation, die von mindestens zwei Gründern gegründet wurde und auf der Grundlage der Satzung arbeitet. Eine Wohltätigkeitsstiftung (WS) in der Ukraine kann von einem oder mehreren Gründern gegründet werden.
Im Gegensatz zu einer öffentlichen Organisation besteht das Hauptziel der Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation (Wohltätigkeitsstiftung) darin, den Empfängern solcher Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen (Bildung, Gesundheitsfürsorge, Umwelt- und Tierschutz, soziale Sicherheit und materielle Unterstützung) Hilfe zu leisten sowie solche Tätigkeitsbereiche zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
2. Hauptunterschiede zwischen einer WS und einer öO
3. Staatliche Registrierung einer WO und eines öV
Zunächst ist es notwendig, die geeignete Art der Wohltätigkeitsorganisation oder des öffentlichen Vereins auszuwählen sowie den Zweck, den Umfang und die Richtung der Aktivitäten dieser Organisation festzulegen sowie Finanzierungsmethoden zu bestimmen und die erforderlichen Dokumente vorzubereiten.
Für die staatliche Registrierung eines öV mit dem Status einer juristischen Person müssen folgende Dokumente eingereicht werden, darunter:
- Satzung des öV;
- Protokoll der Gründungsversammlung der Gründer des öV;
- Verzeichnis der Personen, die an der Gründungsversammlung der Gründer des öV teilgenommen haben;
- Informationen über die Leitungsorgane des öV;
- Eigentumsstruktur entsprechend der Form und dem Inhalt, die gemäß der ukrainischen Gesetzgebung festgelegt sind;
- eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments, welches die Person identifiziert, die als wirtschaftlicher Endbegünstigter der juristischen Person auftritt.
Für die Registrierung eines öV ohne den Status einer juristischen Person müssen unter anderem folgende Dokumente eingereicht werden:
- Protokoll der Gründungsversammlung der Gründer des öV;
- Verzeichnis der Personen, die an der Gründungsversammlung der Gründer des öV teilgenommen haben;
- Informationen über die Gründer des öV.
Die Liste der Dokumente, die für die Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation erforderlich sind, hängt von der Art der zu gründenden WO ab. Daher ist das Gründungsdokument eines Wohltätigkeitsvereins und einer Wohltätigkeitsstiftung eine Satzung, und wenn es sich um eine Wohltätigkeitseinrichtung handelt, ist ihr Gründungsdokument ein Gründungsakt.
Für die Registrierung einer Wohltätigkeitsstiftung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Entscheidung oder Protokoll über die Gründung der WS;
- Satzung der WS;
- Beschreibung der Eigentumsstruktur der WS;
- notariell beglaubigte Kopien der Reisepässe der wirtschaftlichen Endbegünstigten der WS.
4. Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern in einer WO und einem öV
Gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“ stellen Arbeitgeber ausländische Staatsbürger, welche zur Beschäftigung in die Ukraine gekommen sind, auf der Grundlage einer Erlaubnis zur Beschäftigung von Ausländern und Staatenlosen ein.
Eine solche Erlaubnis kann auf dem ukrainischen Territorium beim regionalen Arbeitsamt am Standort der WO oder des öV erhalten werden, indem folgende Dokumente eingereicht werden:
- Antrag;
- Kopien der Seiten des Passdokuments des Ausländers mit personenbezogenen Daten zusammen mit deren ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung;
- farbiges Passbild des Ausländers im Format 3,5 x 4,5 cm;
- eine Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags (-kontrakts) mit dem Ausländer.
Falls keine Gründe für die Verweigerung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Ukraine vorliegen, entscheidet das regionale Arbeitsamt über die Erteilung einer solchen Arbeitserlaubnis und veröffentlicht innerhalb von zwei Arbeitstagen ab der Entscheidung die entsprechenden Informationen auf seiner offiziellen Website, wobei der Arbeitgeber zu benachrichtigen ist.
5. Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine
Die Aufenthaltsdauer von Ausländern, welche als Staatsangehörige von Ländern mit einem Visumverfahren für die Einreise in die Ukraine auftreten, sowie von Staatenlosen ist durch die Gültigkeitsdauer des Visums begrenzt. Das heißt, ein Ausländer oder Staatenloser kann sich während der im Visum zulässigen Aufenthaltsdauer vorübergehend auf dem ukrainischen Territorium aufhalten, jedoch nicht länger als bis zum letzten Tag der Gültigkeit seines Visums.
Staatsangehörige von Ländern mit visumfreiem Einreiseverfahren dürfen sich vorübergehend höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen auf dem ukrainischen Territorium aufhalten, es sei denn, es ist eine andere Frist in ukrainischen internationalen Verträgen festgelegt.
Zugleich kann eine solche Aufenthaltsdauer von Ausländern auf dem ukrainischen Territorium nicht ausreichend sein. Daher gilt der Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine als eine zuverlässige und bequeme Lösung.
Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bietet die Möglichkeit, sich frei auf dem ukrainischen Territorium aufzuhalten, und sie gewährt das Recht auf freie Einreise/Ausreise, ohne an Visumsformalitäten und mögliche Grenzhindernisse im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht in der Ukraine gebunden zu sein.
Die Genehmigung, falls vorhanden, garantiert zudem die Möglichkeit der offiziellen Registrierung des Wohnsitzes in der Ukraine, was zusätzliche Garantien und Vorteile während des Aufenthalts von Freiwilligen oder ausländischen Mitarbeitern in der Ukraine bietet.
Um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss sich ein Ausländer an die zuständige territoriale Behörde des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine wenden und folgende Dokumente einreichen:
- Pass und Kopie des Passes des Ausländers mit einem Visum vom Typ D (langfristiges Visum);
- Übersetzung der Passseite mit personenbezogenen Daten des Ausländers ins Ukrainische, beglaubigt nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren;
- eine gültige Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer der Genehmigung;
- ein Dokument, dass die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.258,- UAH (ca. 30 EUR) bestätigt;
- Arbeitserlaubnis für die Ukraine und eine Kopie davon.
Falls keine Gründe für die Verweigerung der Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine vorliegen, wird diese innerhalb von 15 Werktagen ab dem Tag erteilt, an welchem die Dokumente vom Ausländer angenommen wurden.