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Werchowna Rada hat einige wichtige Kreditvereinbarungen ratifiziert
Am 3. Februar 2016 hat die Werchowna Rada eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, mit denen eine Reihe von Kreditvereinbarungen ratifiziert worden sind.
So wurde unter anderem die Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) ratifiziert, gemäß der der Ukraine EUR 400 Mio. für die Entwicklung der gemeindlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, und zwar insbesondere für die Entwicklung von Projekten bezüglich einer zentralen Fernwärmeversorgung und einer Heißwasserversorgung, einer zentralen und einer nicht zentralen Trinkwasserversorgung, der Wasserableitung, der Energieeffizienz von Bürogebäuden, der Außenbeleuchtung von Siedlungen und der Behandlung von Hausabfällen. Es wird erwartet, dass die EIB die Hälfte der Kosten des Investitionsprogramms zur Verfügung stellen wird, während die Finanzierung der zweiten Hälfte auf Kosten einer Heranziehung einer parallelen Finanzierung von anderen internationalen Finanzorganisationen, Investitionshilfen und aus eigenen Mitteln der Endempfänger gedeckt werden wird.
Außerdem hat das ukrainische Parlament eine ukrainisch-polnische Vereinbarung über die Zurverfügungstellung eines Kredits an die Ukraine in Höhe von EUR 100 Mio. ratifiziert. Die Heranziehung dieser Mittel wird auf die Finanzierung von Projekten in der Verkehrsinfrastruktur gerichtet sein, des Baus von Grenzübergängen an der ukrainisch-polnischen Grenze und auf die Finanzierung von anderen Projekten, die von der Ukraine und Polen vereinbart werden.
Zudem wurde noch eine Vereinbarung über eine Gewährung eines Kredits von ca. USD 300 Mio. von der Regierung Japans an die Ukraine ratifiziert. Es ist geplant, dass diese Mittel zur Durchführung der wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine eingesetzt werden sollen.