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Vorübergehendes Einreiseverbot in die Ukraine für Ausländer aufgehoben
Die Informationen am 29.09.2020 aktualisiert
Am 12. Juni 2020 hat das Ministerkabinett der Ukraine (MKU) mehrere Beschlüsse gefasst, wodurch die Einreisebestimmungen für Ausländer, die in die Ukraine einreisen wollen, geändert worden sind.
Laut Verordnung Nr. 477 trat die Verordnung des MKU Nr. 287-р vom 14. März 2020, durch die für ausländische Staatsangehörige die Einreise in die Ukraine vorübergehend verboten worden war, außer Kraft. Außerdem verabschiedete das MKU die Verordnung Nr. 480, wonach ausländische Staatsangehörige jetzt für die Einreise auf das Territorium der Ukraine eines COVID-19-Kostenversicherungsscheines (Bescheinigung, Zertifikat) bedürfen.
Diejenigen Personen, die aus Ländern mit signifikantem Auftreten von COVID-19 kommen, bedürfen der obligatorischen Einweisung in eine Observierungsstelle.
Keiner obligatorischen Einweisung in die Observierungsstellen unterliegen:
- Staatsangehörige von Staaten mit einer erheblichen COVID-19-Ausbreitung, die sich innerhalb von letzten 14 Tagen nicht auf dem Territorium dieser Staaten befanden;
- Mitarbeiter von ausländischen diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen, von Vertretungen der offiziellen internationalen Missionen und von in der Ukraine akkreditierten Organisationen sowie deren Familienmitglieder;
- Fahrer und Bedienungspersonal in Lastfahrzeugen, Mitglieder der Besatzungen von Luftfahrzeugen sowie von See- und Flussschiffen, Mitglieder des Zug- und Lokomotivpersonals;
- Teilnehmer an den externen unabhängigen Bewertungen (Maturaprüfungen) gemeinsam mit einer Begleitperson pro jeden Teilnehmer, es sei denn, dass Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie mit einem COVID-19-Kranken im Kontakt waren.
Keiner obligatorischen Einweisung in die Observierungsstellen unterliegen auch Personen, die in ihre Selbstisolation unter Einsatz der Applikation „Geh zu Hause vor“ eingewilligt haben.
Anmerkung! Ausländer, die eine ukrainische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, benötigen nicht die oben angeführte Krankenversicherung, um in die Ukraine einzureisen.
Am 25. Juni 2020 wurde von der Regierung die Verordnung geändert, die die „adaptive“ Quarantäne regelt. Zu den wichtigsten Neuregelungen, die sich auf Ausländer beziehen, gehören:
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die Möglichkeit zur Beendigung der Selbstisolation oder Observation für einen Ausländer, der die Staatsgrenze überschritten und/oder Kontrollpunkte an der Grenze zu den vorübergehend besetzten Territorien passiert hat, wenn sein PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden vor oder nach dem Überschreiten der Staatsgrenze oder nach dem Passieren der Kontrollpunkte durchgeführt worden ist, COVID-19 nicht nachweist;
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Präzisierung der Vorschriften über eine für die Aufenthaltsdauer in der Ukraine gültige Versicherungspolice (Versicherungsschein, Versicherungszertifikat) für Ausländer und Staatenlose, die die Staatsgrenze überschreiten, und zwar hinsichtlich des Verfahrens der Ausstellung der jeweiligen Urkunde durch eine in der Ukraine registrierte Versicherungsgesellschaft bzw. durch eine ausländische Versicherungsgesellschaft, die ihre Vertretung auf dem Territorium der Ukraine hat oder in Vertragsbeziehungen mit einer Partnerversicherungsgesellschaft auf dem Territorium der Ukraine (Assistance) steht, und hinsichtlich der Abdeckung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung der COVID-19-Krankheit sowie mit der Observierung eintreten.
Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 22. Julli 2020 mit der Entscheidung № 641 neue Regeln zur Klassifizierung von Ländern mit signifikantem Auftreten von COVID-19 beschlossen.
Anmerkung! Ein Land gilt dann als ein Land mit einem signifikanten Auftreten von COVID-19, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Anzahl von neuen COVID-19-Fällen auf 100,000 Personen, die während der letzten 14 Tage in diesem Land registriert wurde, ist höher als die entsprechende Anzahl in der Ukraine;
- Ein Anstieg von mehr als 30% von neuen COVID-19 Fällen wurde während der letzten 14 Tage registriert – und zwar im Vergleich zu den 14 Tagen davon).
Diese sog. „rote Liste” von Ländern wird von dem Gesundheitsministerium der Ukraine alle 7 (sieben) Tage aktualisiert werden. Hier können Sie die aktuellste Liste von Ländern (zum 25. September), die es zurzeit gibt, sehen.