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1. April 2015

Vereinfachte Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks

Am 12. März 2015 sind die Änderungen im Art. 186¹ des Bodengesetzbuches der Ukraine in Kraft getreten, die die Vereinfachung der Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks betreffen und die von der Werchowna Rada der Ukraine am 11. Februar 2015 beschlossen worden waren. Diese Änderungen sind durch die Notwendigkeit der Beseitigung von Einschränkungen in der Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks begründet.

Derzeit sollen die Organe der vollziehenden Gewalt im Gutachten über eine Zurückweisung einer Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks ein erschöpfendes Verzeichnis der Mängel des Projekts der Bebauung eines Grundstücks vorlegen und eine vernünftige Frist zur Beseitigung solcher Mängel festlegen. Bei einem schriftlichen Antrag des Projektanten kann diese Frist verlängert werden.

Die Organe der vollziehenden Gewalt dürfen die Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks nur dann ablehnen, wenn bestimmte im vorläufigen Gutachten enthaltene Mängel nicht beseitigt worden sind. Die Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks darf weder wegen anderer Gründe abgelehnt werden, noch dürfen andere Mängel aufgeführt werden.

Dabei muss angemerkt werden, dass eine wiederholte Ablehnung den Projektanten des Projekts der Bebauung eines Grundstücks nicht in dem Recht hindert, die Mängel des Projekts zu beseitigen und es erneut zu dessen Zustimmung einzureichen.

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