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27. September 2015

Transparenz des Eigentums an Massenmedien

Am 3. September 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz bezüglich der Transparenz des Eigentums an Massenmedien und auch der Umsetzung der Prinzipien der staatlichen Politik im Bereich des Fernsehens und des Radios angenommen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft. Danach sind die Subjekte der Informationstätigkeit (Betreiber von Fernsehsendern sowie Provider von Programmdienstleistungen) verpflichtet:

  • Informationen über die tatsächliche Struktur des Eigentums und Angaben über die wirtschaftlich Endbegünstigte der Gesellschaft offenzulegen;
  • Informationen über die tatsächlichen Eigentümer von Fernsehsendern sowie Provider von Programmdienstleistungen auf deren Internet-Seiten darzulegen.

Das Gesetz verbietet außerdem die Gründung und die Tätigkeit von Teleorganisationen, deren Eigentümer juristische Personen sind, die in sog. off-shore-Zonen, deren Liste von dem Ministerkabinett der Ukraine bestimmt wird, registriert sind.

Diejenigen Tele- und Radioorganisationen, die sich an die Forderungen bezüglich der Veröffentlichung der Informationen über die tatsächlichen Eigentümer halten, haben einen Vorteil bei öffentlichen Ausschreibungen zum Erhalt von Lizenzen des Nationalrats der Ukraine für Fragen des Fernseh- und des Radiowesens.

Das beschlossene Gesetz wird die Frage der Transparenz des Eigentums bezüglich der Rundfunk- und Fernsehgesellschaften und der Provider von Programmdiensten lösen. Das Gesetz führt auch klare und transparente Prozeduren der Tätigkeit des Nationalrats der Ukraine für Fragen des Fernseh- und des Radiowesens über die Lizenzierung ein.

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