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28. April 2015

Stärkung des Schutzes von Investoren

Am 7. April 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Änderung von einigen Rechtsakten der Ukraine bezüglich des Schutzes der Rechte von Investoren“ verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf die Erhöhung des Niveaus des Schutzes der Rechte von Investoren gerichtet. So sieht dieses Gesetz das Recht vor, den Ersatz der Kosten von einer Gesellschaft in Verbindung mit einer gerichtlichen Verhandlung einer Klage gegen eine Dienstperson der Gesellschaft auf Zahlung des Schadens, den diese verursacht hat, zu verlangen, und zwar in den Grenzen der faktisch von der Gesellschaft erhaltenen Summen.

Eine wesentliche Neuigkeit ist auch die Einführung eines sog. durchführenden Klägers – dies ist das Recht eines Minderheitsaktionärs, eine Klage im Interesse der Gesellschaft auf Ersatz des Schadens einzureichen. Diese Bestimmung erlaubt es tatsächlich Minderheitsaktionären, auf die Fassung von Entscheidungen einer Gesellschaft einzuwirken.

Außerdem sollte bei den Neuigkeiten dieses Gesetzes noch beachtet werden:

  • die Einführung des Instituts der „unabhängigen Geschäftsführer“, die die Interessen der Minderheitsaktionäre in offenen Aktiengesellschaften vertreten, und die klare Festlegung der Kriterien für deren Wahl in dieses Amt;
  • die Einführung der Haftung von Dienstpersonen von wirtschaftlichen Gesellschaften im Falle der Verursachung eines Schadens der Gesellschaft durch deren unangemessene Maßnahmen;
  • die Einführung einer Ordnung, ein Geschäft, das durch eine Dienstperson einer Gesellschaft abgeschlossen worden ist, als unwirksam festzustellen und den Gewinn, der infolge eines solchen Geschäfts erlangt worden ist, zurückzuverlangen.

Das Gesetz tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.

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