Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen in der Ukraine
Einleitung
1. Arten von Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen
2. Schritte bei der Registrierung von Repräsentanzen
3. Dokumente zur Registrierung von Repräsentanzen
4. Dienstkarte und vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
Als Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens/einer ausländischen Firma gilt eine Institution, welche die Interessen eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine vertritt und über die entsprechenden, ordnungsgemäß formalisierten Befugnisse verfügt.
Eine Repräsentanz ist keine juristische Person und übt keine selbstständige Geschäftstätigkeit aus; sie handelt in allen Fällen im Auftrag und im Namen eines Nichtansässigen und nur in dessen Interesse.
1. Arten von Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen
In der ukrainischen Gesetzgebung gibt es zwei Arten von ausländischen Repräsentanzen:
- ständige Repräsentanz, in welcher Geschäftstätigkeiten ausübt und Gewinne erzielt werden;
- nicht ständige Repräsentanz, welche eine repräsentative Funktion ausübt und zur Sicherstellung ihrer Tätigkeit nur Mittel von einem ausländischen (Mutter-) Unternehmen erhält, die auf die lebenswichtige Tätigkeit der Repräsentanz und die Wahrnehmung ihrer repräsentativen Funktionen ausgerichtet sind.
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2. Schritte bei der Registrierung von Repräsentanzen
Die Registrierung von ausländischen Repräsentanzen, d.h. ständigen und nicht ständigen Repräsentanzen in der Ukraine, erfolgt in zwei Schritten:
1) Registrierung beim Wirtschaftsministerium der Ukraine;
2) Erfassung von Repräsentanzen bei lokalen Behörden (Statistikverwaltungen, Steuer- und Zollbehörden).
3. Dokumente zur Registrierung von Repräsentanzen
Um eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine zu registrieren, müssen folgende Dokumente vorbereitet und vorgelegt werden:
1. Ein Antrag mit einem Ersuchen um die Registrierung der Repräsentanz, welcher in beliebiger Form auf dem Firmenbriefbogen des Unternehmens zusammengestellt und vom Leiter der Repräsentanz unterzeichnet wird. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
-
- Name, Herkunftsland und Standort des ausländischen Unternehmens;
- Telefon- und Faxnummer, ggf. auch Email-Adresse;
- Stadt, in welcher die Repräsentanz eröffnet wird, unter Angabe ihres zukünftigen Standorts (ihrer Adresse);
- wenn Niederlassungen geplant sind, muss auch angegeben werden, in welchen ukrainischen Städten;
- Anzahl der ausländischen Staatsbürger, welche in der Repräsentanz arbeiten werden;
- Gründungsdatum des ausländischen Unternehmens;
- Organisations- und Rechtsform, Tätigkeitsbereich und Anzahl der Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens;
- Name der Bank mit der Kontonummer des ausländischen Unternehmens;
- Zweck der Eröffnung und Tätigkeitsbereich der Repräsentanz, Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen mit ukrainischen Partnern und Aussichten für die Entwicklung deren Zusammenarbeit.
2. Auszug aus dem Handelsregister (Bankenregister) des Sitzlandes des Unternehmens;
3. Bescheinigung der Bank, bei welcher das Konto des ausländischen Unternehmens eröffnet wurde;
4. Vollmacht für den Direktor der ukrainischen Repräsentanz über seine Berechtigung, im Namen des Unternehmens zu handeln;
5. Protokoll über die Gründung einer Repräsentanz in der Ukraine und die Bestellung ihres Leiters/Direktors;
6. Pass und Steuernummer des Leiters/Direktors der Repräsentanz;
7. Mietvertrag für die juristische Adresse der Repräsentanz.
Wenn die Dokumente den geltenden ukrainischen Rechtsvorschriften entsprechen, erstellt das Wirtschaftsministerium ein Schreiben an die Adresse des Unternehmens zur Zahlung der Verwaltungsgebühr, welche derzeit 2.684,- UAH (ca. 70,- USD) beträgt. Nach der Überweisung der Verwaltungsgebühr werden die Dokumente beim Wirtschaftsministerium registriert, und nach 20 Werktagen wird dem Antragsteller ein Zertifikat über die Registrierung der Repräsentanz ausgehändigt.
Nach der Registrierung beim ukrainischen Wirtschaftsministerium und dem Erhalt des Zertifikats über die Registrierung der Repräsentanz muss der bevollmächtigte Vertreter innerhalb von 10 Tagen beim Staatlichen Statistikamt der Ukraine und beim Staatlichen Steueramt der Ukraine einen Antrag stellen und die Repräsentanz in diesen Behörden registrieren.
Sofern ausländische Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt und Waren in das ukrainische Hoheitsgebiet eingeführt werden, ist eine Akkreditierung beim Staatlichen Zolldienst der Ukraine erforderlich.
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Alle in Fremdsprachen verfassten Dokumente müssen ins Ukrainische übersetzt und legalisiert werden, wobei die Richtigkeit der Übersetzung von einem Notar nach dem festgelegten Verfahren beglaubigt werden muss. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Dokumente spätestens sechs (6) Monate nach ihrem Ausstellungsdatum im Sitzland des ausländischen Unternehmens beim Wirtschaftsministerium der Ukraine eingereicht werden müssen.
4. Dienstkarte und vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
Nach der ukrainischen Gesetzgebung benötigen die Mitarbeiter von Repräsentanzen keine Arbeitserlaubnis. Stattdessen ist es notwendig, für jeden ausländischen Arbeitnehmer eine offizielle Dienstkarte beim Wirtschaftsministerium der Ukraine zu beantragen. Die Anzahl der ausländischen Mitarbeiter ist im Zertifikat für die Registrierung einer Repräsentanz anzugeben.
Die ausländischen Mitarbeiter von Repräsentanzen stellen eine besondere Kategorie von Ausländern dar, denen der Migrationsdienst der Ukraine eine Erlaubnis für ihren vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine ausstellt. Eine solche Erlaubnis für Repräsentanzmitarbeiter wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt, auch wenn ihre Dienstkarten für einen längeren Zeitraum ausgestellt worden sind. Zu den Dokumenten, welche als Grundlage für die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine dienen, gelten das entsprechende Gesuch (Antrag) der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine sowie das Zertifikat über die Registrierung der Repräsentanz.