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30. März 2021

Q&A: Aktuelle Einreiseregeln in die Ukraine für Ausländer

1. Dürfen ausländische Staatsangehörige in die Ukraine einreisen?
2. Wann und durch welches Dokument wurden die letzten Änderungen in die Einreiseregeln in die Ukraine für Ausländer in der COVID-19-Quarantänezeit beschlossen?
3. Was ist erforderlich, um in die Ukraine während der Quarantäne einreisen zu können?
4. Wer darf einen Kostenversicherungsschein für die Einreise in die Ukraine in der Quarantänezeit ausstellen?
5. Kann ich den Kostenversicherungsschein per Internet beantragen?
6. Wer ist nicht verpflichtet, einen Kostenversicherungsschein sowie einen Test auf COVID-19 zu haben?
7. Was ist „Geh zu Hause vor“ (Dij Vdoma)? Was braucht man, um sich in diesem Programm zu registrieren?
8. Wie kann man erfahren, ob ich in eine Quarantäne (Selbstisolation) gehen muss? Wie lange dauert eine Quarantäne?
9. Wie wird es bestimmt, welche Länder zur „roten Zone“ gehören?
10. Wo kann man die aktuelle Auflistung der Länder aus der „roten Zone“ finden?
11. Wer unterliegt keiner Selbstisolation nach dem Übertritt der staatlichen Grenze der Ukraine?
12. Ist es möglich, einen COVID-19-Test zu machen, um eine Quarantäne (Selbstisolation) zu vermeiden?
13. Darf ich den Test zu Hause machen lassen?
14. Wo kann ich den Test in der Ukraine machen lassen?
15. Kann ich den Test in einem ukrainischen Flughafen machen lassen?
16. Gibt es Wege zur vorfristigen Beendigung einer Quarantäne (Selbstisolation)?

 

1. Dürfen ausländische Staatsangehörige in die Ukraine einreisen?

Ja, gemäß den geltenden Regeln ist es Ausländern erlaubt, in die Ukraine einzureisen.

2. Wann und durch welches Dokument wurden die letzten Änderungen in die Einreiseregeln in die Ukraine für Ausländer in der COVID-19-Quarantänezeit beschlossen?

Die letzten Änderungen wurden durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 230 vom 22. März 2021 beschlossen. Die Regeln in dieser Fassung sind bisher in Kraft.

3. Was ist erforderlich, um in die Ukraine während der Quarantäne einreisen zu können?

Obligatorisch ist das Vorliegen eines COVID-19-Kostenversicherungsscheines, der COVID-19-Behandlungs- und Observierungskosten abdeckt und der während der ganzen Aufenthaltsdauer in der Ukraine gültig bleibt, sowie eines negativen PCR-Tests auf COVID-19, der maximal vor 72 Stunden vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. 

4. Wer darf einen Kostenversicherungsschein für die Einreise in die Ukraine in der Quarantänezeit ausstellen?

Ein solcher Kostenversicherungsschein darf ausgestellt werden durch:

  • Versicherungsunternehmen, die in der Ukraine registriert sind, oder
  • ausländische Versicherungsunternehmen, die eine Niederlassung auf dem Territorium der Ukraine haben, oder
  • ausländische Versicherungsunternehmen, die in vertraglichen Partnerbeziehungen zu einem Versicherungsunternehmen auf dem Territorium der Ukraine stehen (Assistance).

5. Kann ich den Kostenversicherungsschein per Internet beantragen?

Ja, Versicherungsunternehmen bieten diese Option an. Aber beachten Sie, dass ein Ausdruck des Scheines bei der Einreise auf das Territorium der Ukraine, z.B. beim Passieren der Passkontrolle in einem Flughafen, vorzuweisen ist. Außerdem kann es zu Verzögerungen bei der Beantragung des Scheines kommen, deshalb empfehlen wir, diesen im Voraus zu beantragen.

6. Wer ist nicht verpflichtet, einen Kostenversicherungsschein sowie einen Test auf COVID-19zu haben?

Nur für folgende Personen ist es erlaubt, in die Ukraine unter den Quarantänebedingungen auch ohne Kostenversicherungsschein einzureisen:

  • in der Ukraine ansässige Ausländer;
  • Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen, von Vertretungen von offiziellen internationalen Missionen und von in der Ukraine akkreditierten Organisationen sowie deren Familienmitglieder;
  • Militärangehörige von Streitkräften der NATO-Mitglieder und der Teilnehmerstaaten des NATO-Programms „Partnerschaft für Frieden“, die in Ausbildungsaktivitäten für militärische Einheiten der ukrainischen Streitkräfte engagiert sind;
  • Fahr- und Bedienungspersonal in Lastfahrzeugen und in Bussen, die einen regelmäßigen, unregelmäßigen und Pendelverkehr betreiben, sowie Mitglieder der Besatzungen von Luft-, See- und Flussschiffen und Mitglieder des Zug- und Lokomotivpersonals.

7. Was ist „Geh zu Hause vor“ (Dij Vdoma)? Was braucht man, um sich in diesem Programm zu registrieren?

„Geh zu Hause vor“ ist eine mobile App, die es erlaubt, eine Observierung zu vermeiden, indem diese durch eine Selbstisolation ersetzt wird. Der Anwender bekommt regelmäßige Meldungen mit der Forderung, ein Selfie zu machen, wobei die Geolokation in seinem Mobilgerät permanent aktiv sein muss. Früher war es möglich, sich in der App nur durch Eingabe einer ukrainischen Telefonnummer zu registrieren. Jetzt können angeblich alle Telefonnummern dazu verwendet werden.

8. Wie kann man erfahren, ob ich in eine Quarantäne (Selbstisolation) gehen muss? Wie lange dauert eine Quarantäne?

Eine Selbstisolation dauert 14 Tage.
Einer Selbstisolation unterliegen ukrainische Bürger, die die Staatsgrenze übertreten (unabhängig vom Land, aus dem sie gekommen sind), mit Ausnahme von einzelnen Gruppen von Bürgern, soweit keine Gründe vorliegen, die die Annahme erlauben, dass sie mit einem COVID-19-Kranken in Kontakt waren.

9. Wie wird es bestimmt, welche Länder zur „roten Zone“ gehören?

Heute erfolgt keine Aufteilung von Ländern in diejenigen, die zur „roten“ oder „grünen“ Zone gehören. Die COVID-19-Ausbreitung in dem Land, aus welchem Ausländer oder ukrainische Bürger gekommen sind, wirkt sich auf die Einreisebedingungen in keiner Weise aus.

10. Wo kann man die aktuelle Auflistung der Länder aus der „roten Zone“ finden?

Heute erfolgt keine Aufteilung von Ländern in diejenigen, die zur „roten“ oder „grünen“ Zone gehören. Die COVID-19-Ausbreitung in dem Land, aus welchem Ausländer oder ukrainische Bürger gekommen sind, wirkt sich auf die Einreisebedingungen in keiner Weise aus.

11. Wer unterliegt keiner Selbstisolation nach dem Übertritt der staatlichen Grenze der Ukraine?

  • ukrainische Bürger, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben;
  • Fahr- und Bedienungspersonal in Lastfahrzeugen und in Bussen, die einen Regelverkehr betreiben, sowie Mitglieder der Besatzungen von Luft-, See- und Flussschiffen und Mitglieder des Zug- und Lokomotivpersonals;
  • ukrainische Bürger, die hämatopoetische Stammzellen zur Transplantation befördern;
  • ukrainische Bürger, die einen negativen PCR-Test auf COVID-19 haben, der maximal vor 48 Stunden vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

12. Ist es möglich, einen COVID-19-Test zu machen, um eine Quarantäne (Selbstisolation) zu vermeiden?

Ja, das negative Ergebnis eines PCR-Tests auf COVID-19 gibt die Möglichkeit, eine Selbstisolation zu vermeiden bzw. diese vorfristig zu beenden.

13. Darf ich den Test zu Hause machen lassen?

Ja, der Test darf vor der Einreise auf das Territorium der Ukraine gemacht werden, aber nicht früher als vor 48 Stunden.

14. Wo kann ich den Test in der Ukraine machen lassen?

Die Information über die medizinischen Einrichtungen, wo der Test nach dem Programm „Geh zu Hause vor“ gemacht werden kann, erhalten Sie bei Ihrer Registrierung in der mobilen App. Eine volle Auflistung solcher Einrichtungen ist auch hier erreichbar.

In der medizinischen Einrichtung, wo Sie Ihren Test machen lassen, teilen Sie unbedingt mit, dass Sie unter Selbstisolation nach dem Programm „Geh zu Hause vor“ stehen, und geben Sie die Telefonnummer an, die Sie bei Ihrer App-Registrierung eingegeben haben, damit die Information ordentlich verarbeitet werden kann und die jeweiligen Ergebnisse in der App zugänglich sind.

15. Kann ich den Test in einem ukrainischen Flughafen machen lassen?

Ja, vor kurzem wurden im Flughafen „Boryspil“ COVID-19-Schnelltest-Stellen eröffnet.

16. Gibt es Wege zur vorfristigen Beendigung einer Quarantäne (Selbstisolation)?

Ja, eine Selbstisolation darf beendet werden, soweit ein negatives Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.

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