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27. Mai 2015

Platzierung von Reklame in Programmen ausländischer Fernseh- und Radiosender

Am 14. Mai 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über Änderungen bezüglich Besonderheiten der Ausstrahlung von Reklame, die sich in Programmen und Sendungen von ausländischen Fernseh- und Radiosendern befinden,“ beschlossen; das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Durch das Gesetz werden Änderungen in den Gesetzen der Ukraine „Über die Reklame“ und „Über das Fernsehen und das Radio“ eingefügt, und zwar bezüglich von Besonderheiten der Platzierung der Reklame in den Programmen und Sendungen von ausländischen Fernseh- und Radiosendern.

Durch das Gesetz wird die Ausstrahlung (Sendung) von Reklame verboten, die in Programmen und Sendungen von ausländischen Fernseh- und Radiosendern enthalten sind, die auf das Territorium der Ukraine in dem Falle ausgestrahlt (zurückgesendet) werden, wenn die ausländischen Fernseh- und Radiosender nicht unter die Jurisdiktion von Ländern fallen, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder die das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet haben.

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