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30. März 2023

Neues zur Freistellung von wehrpflichtigen Arbeitnehmern in der Ukraine

Am 31. Januar 2023 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 76 zu einigen Fragen der Freistellung von Wehrpflichtigen vom Wehrdienst für die Mobilisierungs- und Kriegszeit in Kraft getreten. Die Verordnung billigte ein neues Verfahren (weiter nur „Verfahren“) für die Freistellung vom Wehrdienst sowie die Kriterien für die Bestimmung von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die für das Funktionieren der ukrainischen Wirtschaft und die Sicherung des Lebensunterhalts der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung sind.

Demgemäß dürfen vom Wehrdienst während des Kriegszustands Wehrpflichtige freigestellt werden, die tätig sind:

  • in staatlichen Behörden sowie anderen staatlichen ukrainischen Organen;
  • in lokalen Behörden;
  • bei Unternehmen, Institutionen und Organisationen, denen Mobilisierungsaufgaben (-aufträge) gestellt wurden;
  • bei Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Waren herstellen, Werke ausführen und Dienstleistungen erbringen, die für die Befriedigung des Bedarfs der Streitkräfte der Ukraine und anderer Militärverbände erforderlich sind;
  • bei Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die für das Funktionieren der ukrainischen Wirtschaft und die Sicherung des Lebensunterhalts der Bevölkerung in der besonderen Zeit von entscheidender Bedeutung sind.

Zur Freistellung von Wehrpflichtigen vom Wehrdienst erstellt das Unternehmen eine Liste und reicht diese bei der zuständigen Behörde ein. Die Liste wird nach dem Formblatt gemäß Anlage 1 zum Verfahren in Papier- oder elektronischer Form (im Excel- und PDF-Format) zusammen mit der entsprechenden Begründung und einer Bescheinigung über die Anzahl der Wehrpflichtigen im Formblatt gemäß Anlage 2 zum Verfahren eingereicht.

Gemäß der Verordnung dürfen Leiter und deren Stellvertreter sowie 50% der Anzahl (zum Zeitpunkt der Vorlage der Liste) der wehrpflichtigen Mitarbeiter vom Wehrdienst freigestellt werden, sofern sie an Unternehmen, Institutionen und Organisationen tätig sind:

  • welchen Mobilisierungsaufgaben (-aufträge) gestellt wurden, falls es notwendig ist, die gestellten Mobilisierungsaufgaben (-aufträge) zu erfüllen;
  • welche Waren herstellen, Werke ausführen und Dienstleistungen erbringen, die zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte der Ukraine und anderer Militärverbände erforderlich sind;
  • welche für das Funktionieren der Wirtschaft und die Sicherung des Lebensunterhalts der Bevölkerung in der besonderen Zeit von entscheidender Bedeutung sind.

Bei begründetem Bedarf darf die Anzahl der vom Wehrdienst freizustellenden Wehrpflichtigen 50 % der Anzahl der Wehrpflichtigen beim Unternehmen zum Zeitpunkt der Listenabgabe überschreiten.

Wehrpflichtige Mitarbeiter von Unternehmen aus dem Kraftstoff- und Energiekomplex, deren Liste vom Energieministerium der Ukraine zu genehmigen ist, dürfen unabhängig von militärischem Rang, Alter und Tätigkeits- und Ausbildungsbezeichnung vom Wehrdienst freigestellt werden. Es gelten für solche Unternehmen keine Beschränkungen zur Anzahl der Wehrpflichtigen.

Außerdem besteht von nun an die Möglichkeit, Arbeitskräfte mit nicht defizitären militärischen Spezialisierungen bei Unternehmen vom Wehrdienst freizulassen, die für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind und den Lebensunterhalt der Bevölkerung sichern. Bisher stand diese Möglichkeit nur Unternehmen zur Verfügung, die Mobilisierungsaufträge ausführen. Vor diesem Hintergrund wurden klare Kriterien zur Definition der Unternehmen, die für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, entwickelt und verabschiedet.

Damit ein Unternehmen als „von entscheidender Bedeutung“ eingestuft werden kann, muss es mindestens drei der sieben Kriterien erfüllen:

  • der Gesamtbetrag der Steuern, Gebühren und Zahlungen an den staatlichen und die lokalen Haushalte (ohne Zollsteuern, -gebühren und -zahlungen) muss den Gegenwert von 1,5 Mio. EUR übersteigen;
  • der Betrag der Einnahmen in Fremdwährung (außer Kredite und Darlehen) muss 32 Mio. EUR übersteigen;
  • strategische Bedeutung für die inländische Wirtschaft und Sicherheit gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine „Über die Genehmigung der Liste der staatseigenen Objekte, die für die inländische Wirtschaft und Sicherheit von strategischer Bedeutung sind“ vom 04. März 2015 Nr. 83;
  • wichtige Bedeutung des Unternehmens für einen Zweig der nationalen Wirtschaft oder die Deckung des Bedarfs der jeweiligen territorialen Gemeinde (die Kriterien werden von den zuständigen zentralen Behörden oder regionalen Militärverwaltungen festgelegt);
  • keine Rückstände bei der Zahlung der einheitlichen Sozialsteuer;
  • die Höhe des durchschnittlichen Gehalts der versicherten Mitarbeitet im Unternehmen für das letzte Kalenderquartal: nicht niedriger als das durchschnittliche Gehalt in der Region für den Berichtzeitraum;
  • das Unternehmen ist in Diia-City ansässig.

Auf der Grundlage der Erfüllung von zwei der oben genannten Kriterien können folgende Unternehmen als von entscheidender Bedeutung anerkannt werden:

  • Unternehmen des Kraftstoff- und Energiekomplexes;
  • Unternehmen, welche auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Bildung und Wissenschaft, der Körperkultur und des Sports, des Sozialschutzes tätig sind und einer staatlichen oder kommunalen Eigentumsform mit Eintragung in das Register der gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen angehören oder aus staatlichen oder lokalen Haushaltsmitteln unterhalten werden oder der Bevölkerung unentgeltliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen, so dass der Lebensunterhalt der Bevölkerung dauerhaft gesichert werden kann;
  • lineare audiovisuelle Medien (terrestrische Mehrkanal- (Digital-) Fernsehübertragung mit Informations- und/oder Informations- und Analyseinhalten);
  • staatliche und kommunale Kultureinrichtungen.

Zu den Unternehmen von entscheidender Bedeutung gehören auch UN-Institutionen, ausländische diplomatische Institutionen in der Ukraine, Repräsentanzen von Geberinstitutionen, Ausführende von internationalen technischen Hilfsprojekten, Repräsentanzen von internationalen Organisationen, internationale und ukrainische Nichtregierungsorganisationen, welche humanitäre Projekte auf Kosten von internationalen Partnern durchführen, die für das Funktionieren der Wirtschaft und die Sicherung des Lebensunterhalts der ukrainischen Bevölkerung in der besonderen Zeit von entscheidender Bedeutung sind. Mitarbeiter dieser Institutionen und Organisationen können vom Wehrdienst freigestellt werden, unabhängig von militärischem Rang, Alter und Tätigkeits- und Ausbildungsbezeichnung. Auch in diesem Fall gelten keine Beschränkungen für die Anzahl der Wehrpflichtigen.

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