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31. März 2015

Neues Gesetz über die Lizenzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit

Am 2. März 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Lizenzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit“ angenommen, das wesentlich das Regime des Erhalts von Lizenzen vereinfacht und das die Anzahl der wirtschaftlichen Tätigkeiten verringert, die der Lizenzierung unterliegen, und das eine Kontrolle in der Sphäre der Lizenzierung einführt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Um mehr als die Hälfte wird die Anzahl der Arten der Lizenzierungen verringert, einige von ihnen werden zusammengelegt. Die Bautätigkeit (außer dem Bau von Objekten der vierten und der fünften Schwierigkeitskategorie) wird nicht mehr der Lizenzierung unterliegen, sowie auch nicht der Handel mit Pestiziden und Agrochemikalien, die Verarbeitung von Spenderblut und deren Komponenten, sowie die Verarbeitung von Metallabfall von Bunt- und Schwarzmetallen.

Das neue Gesetz erlaubt die Einreichung der Unterlagen durch den Lizenzantragsteller beim Lizenzierungsorgan auf elektronischem Wege mit der Hilfe der Telekommunikation; die Unterlagen müssen gemäß den Erfordernissen der Gesetze im Bereich der elektronischen Dokumente erstellt sein.

Ab jetzt erfolgt die Lizenzierung der jeweiligen Tätigkeit, die der Lizenzierung unterliegt, durch das Lizenzierungsorgan auf elektronischem Wege. Aber auf Gesuch des Lizenzantragstellers oder des zu Lizenzierenden kann eine Lizenz (eine Kopie einer Lizenz) durch das Lizenzierungsorgan auch auf einem Schriftstück ausgegeben werden.

Die Erteilung von Lizenzen ist unbefristet vorgesehen, unabhängig von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit. Für die Erteilung einer Lizenz wird eine einmalige Gebühr in der Höhe eines Mindestlohns erhoben. Eine Ummeldung von Lizenzen ist kostenlos.

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