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Neue Optionen für die Registrierung eines Geschäftsführers in der Ukraine
Am 14. August 2021 ist das Gesetz der Ukraine Nr. 1667-IX „Über die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“ („Gesetz“) in Kraft getreten, das unter anderem neue Regeln für die Registrierung von Beziehungen zu Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung einführt.
Es ist nun möglich, mit allen Mitgliedern eines Leitungsorgans nach dem Ermessen deren Arbeitgebers entweder eine Arbeitsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Zuvor konnte ein Vertrag nur mit einem Geschäftsführer, d.h. dem Vorsitzenden des Leitungsorgans, des Unternehmens geschlossen werden.
Das Gesetz erlaubt es jetzt einem Arbeitgeber, der durch Aktionäre vertreten wird, zwischen drei (3) Arten von Verträgen zu wählen, die mit einem Geschäftsführer und Mitgliedern des Leitungsorgans abgeschlossen werden:
- Arbeitsvertrag,
- Arbeitskontrakt oder
- ein zivilrechtlicher Vertrag.
Dies ermöglicht es Geschäftsführern ukrainischer Unternehmen, nicht nur in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, sondern auch ihre rein unternehmerischen Beziehungen durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags zu formalisieren. Dies ist insbesondere für ausländische Direktoren von Bedeutung, die bisher eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine einholen mussten.
Künftig können Ausländer, die zu Geschäftsführern ukrainischer Unternehmen ernannt werden, einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen (anstelle eines Arbeitsvertrags) und müssen daher keine Arbeitserlaubnis in der Ukraine einholen.
Diese Option ist jedoch nur für Ausländer geeignet, die:
- nicht vorhaben, sich länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen auf dem Territorium der Ukraine aufzuhalten; und
- kein Visum für die Einreise in das Territorium der Ukraine benötigen.
Wenn ein Ausländer (ein Geschäftsführer eines ukrainischen Unternehmens) jedoch ein Visum für die Einreise in die Ukraine benötigt oder wenn er plant, sich dauerhaft in der Ukraine aufzuhalten, muss er dennoch eine Arbeitserlaubnis und eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine zusammen mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags beantragen.