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2. April 2015

Kompensierung des Lohns für Mobilisierte

Am 4. März 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung Nr. 105 angenommen, mit der das Regime der Auszahlung von Kompensationen für den Durchschnittslohn aus dem staatlichen Budget an Unternehmen und Einrichtungen, Organisationen für deren Arbeitnehmer bestätigt wird, die zum Wehrdienst nach der Mobilisierung für einen besonderen Zeitraum gezogen worden sind.

Gemäß diesem Regime wird das Unternehmen die Auszahlung von Kompensationen für den Durchschnittslohn an Arbeitnehmer durchführen, und das Ministerium für Sozialpolitik wird die Kompensierung der Ausgaben des Durchschnittslohns an die Unternehmen durchführen.

Das Regime der Einreichung von den Unterlagen, auf deren Grundlage die Kompensation geleistet werden wird, und das Regime der Berechnung des Durchschnittslohns der Arbeitnehmer wird gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 100 vom 8. Februar 1995 erfolgen.

Am 18. März 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine ein Gesetz angenommen, das bestimmte Fragen der Mobilisierung und des sozialen Schutzes derjenigen Bürger der Ukraine regeln soll, die der Demobilisierung vom Wehrdienst in der Zeit der besonderen Periode oder in Verbindung mit der Ausrufung der Demobilisierung unterliegen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitsplatz eines für den Wehrdienst Mobilisierten für einen Zeitraum von 18 Monaten bewahrt werden wird (vorher betrug diese Frist 12 Monate).

Ebenfalls sieht dieses Gesetz vor, dass für die Wehrdienstleistenden nach der Demobilisierung das Recht auf einen jährlichen Urlaub oder auf eine finanzielle Kompensation für alle nicht genutzten Tage des Jahresgrundurlaubs bestehen bleibt.

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