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21. September 2021

Großinvestoren in der Ukraine: Anforderungen an Antragsteller

Einleitung
1. Kriterium des angemessenen Eigenkapitals
2. Kriterium des angemessenen Net Cash Flow (Nettogeldmittel)
3. Kriterium der verfügbaren Finanzierungsquellen
4. Auflistung der Unterlagen

 

Im August 2021 verabschiedete die ukrainische Regierung, das Ministerkabinett der Ukraine, alle notwendigen Rechtsakte für die praktische Umsetzung des Gesetzes über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang (im Weiteren nur „Gesetz“). Es wurden unter anderem die Anforderungen an den Antragsteller gebilligt, und zwar mit dem Schwerpunkt darauf, ob er über eine ausreichende Finanzkraft verfügt, um ein Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang umzusetzen.

Mit diesen Anforderungen werden die Kriterien (es geht um minimale Kennzahlen unter Berücksichtigung der Höhe der Investitionen in die Investitionsobjekte während der Frist der Projektumsetzung) für die Finanzkraft des Antragstellers zur Umsetzung des Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang festgelegt. Als solche Kriterien gelten vor allem das angemessene Eigenkapital, der angemessene Net Cash Flow (Nettogeldmittel) und die verfügbaren Finanzierungsquellen für die Deckung der Investitionen von beträchtlichem Umfang.

1. Kriterium des angemessenen Eigenkapitals

Der Antragsteller sowie die Muttergesellschaften und/oder die Personen, die mit dem Antragsteller verbunden sind, müssen gemeinsam über ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20% des geplanten Investitionsvolumens verfügen, das in die Investitionsobjekte bis zum Ende des letzten Finanzjahres zu tätigen ist, wobei dies durch einen Wirtschaftsprüfungsbericht bestätigt werden soll.

2. Kriterium des angemessenen Net Cash Flow (Nettogeldmittel)

Der Antragsteller sowie die Muttergesellschaften und/oder die Personen, die mit dem Antragsteller durch die Kontrollbeziehungen verbunden sind, müssen gemeinsam über einen Net Cash Flow (Nettogeldmittel in Höhe von mindestens 20% des geplanten Investitionsvolumens verfügen, das in die Investitionsobjekte bis zum Ende des letzten Finanzjahres zu tätigen ist, wobei dies durch einen Wirtschaftsprüfungsbericht bestätigt werden soll.

3. Kriterium der verfügbaren Finanzierungsquellen

Der Antragsteller sowie die Muttergesellschaften und/oder die Personen, die mit dem Antragsteller verbunden sind, müssen gemeinsam bestätigen, dass sie über ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um Investitionen von beträchtlichem Umfang in die Investitionsobjekte vollumfänglich aus eigenen und/oder fremden Geldmitteln zu tätigen.

4. Auflistung der Unterlagen

Die Erfüllung der Finanzkraftkriterien wird dadurch bestätigt, dass entsprechende Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind, in Papierform beim ukrainischen Wirtschaftsministerium oder in elektronischer Form durch das Einheitliche staatliche Webportal für elektronische Dienstleistungen (falls technisch möglich) vorgelegt werden. Der Antragsteller muss Folgendes vorlegen:

1) Bescheinigung mit der Auflistung von juristischen Personen, die den Antrag stellen, wobei ihre vollständigen Firmennamen, Informationen über ihre Registrierung und ihre bevollmächtigten Personen sowie ihre Kontaktdaten anzugeben sind;

2) Bescheinigung, in welcher die Aktionäre (die Gesellschafter) des Antragstellers, die über 5% der Aktien (der Geschäftsanteile) im Grund-/Stammkapital des Antragstellers besitzen, sowie alle verbundenen Unternehmen und Endeigentümer sowie die Eigentumsstruktur des Antragstellers aufgelistet sind;

3) Kopie (Kopien) des Wirtschaftsprüfungsberichts, die durch einen offiziell registrierten Wirtschaftsprüfer ausgefertigt worden ist (sind), und zwar nach den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung beim Antragsteller für das letzte oder vorletzte Finanzjahr (falls keine Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung für das letzte Finanzjahr vorhanden sind), wobei die jeweilige finanzielle Berichterstattung gemäß den ukrainischen Buchführungsvorschriften (-standards) bzw. den internationalen Standards für die finanzielle Berichterstattung zu erstellen ist. Dabei muss der Antragsteller jedenfalls seine finanzielle Berichterstattung für das letzte Finanzjahr vorlegen;

4) Bestätigungsschreiben des offiziell registrierten Wirtschaftsprüfers, dass er den Anforderungen des Wirtschaftsprüfers für den Antragsteller erfüllt;

5) ein bzw. mehrere Bestätigungsschreiben von einer bzw. mehreren Banken, die die Banksoliditätsforderungen erfüllen, dass sie bereit ist/sind, dem Antragsteller eine Finanzierung bereitzustellen, und zwar in einer Höhe, die für die Umsetzung des Projekts in der Ukraine ausreichend ist, soweit es durch den Antragsteller beabsichtigt wird, einen Teil der Investitionen in das Investitionsobjekt aus fremden Geldmitteln zu finanzieren. Die Gültigkeitsdauer eines solchen Bestätigungsschreibens soll mindestens 24 Monate ab Antragstellung betragen;

6) Bescheinigung/Kontoauszug (Bescheinigungen/Kontoauszüge) aus der Bank oder eine andere Unterlage (Unterlagen), die nachweisen können, dass die Geldmittel bzw. die entsprechenden flüssigen Vermögensgegenstände verfügbar sind;

7) Bescheinigung über die Erfüllung aller Kriterien für den Antragsteller mit Verweis auf die jeweiligen Bestätigungsunterlagen und -informationen sowie die berechneten Kennzahlen unter Angabe der Informationsquellen, die eine solche Erfüllung bestätigen. Diese Bescheinigung ist durch einen bevollmächtigten Vertreter des Antragstellers zu unterzeichnen, und wenn mehrere juristische Personen als Antragsteller auftreten und einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, dann ist die Bescheinigung durch bevollmächtigte Vertreter aller juristischen Personen, die den Antrag gemeinsam gestellt haben, zu unterzeichnen.

8) Ein Antragsteller, der als juristische Person auftritt, die in einem ausländischen Staat registriert ist, muss zusätzlich noch Folgendes vorlegen:

    • Kopie einer offiziellen Urkunde, die den rechtlichen Status des Antragstellers bestätigt und die durch die zuständige Behörde des ausländischen Staates, in welchem der Antragsteller registriert ist, oder durch eine Person, die die organisatorische Unterstützung leistet, ausgestellt wurde;
    • Kopie der Bescheinigung über die Gesellschaftsgründung oder eines anderen entsprechenden Dokuments (z. B., des Auszuges aus dem Handelsregister oder des Auszuges aus dem Firmenbuch).

Die juristischen Personen, die einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, müssen dem Antrag den Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Investitionsprojekts beilegen.

Urkunden, die durch die zuständigen Behörden eines ausländischen Staates ausgestellt worden sind, unterliegen einer Legalisierung, soweit nichts Anderes in einem durch die Ukraine unterzeichneten internationalen Abkommen vorgesehen ist, und müssen zusammen mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung in die ukrainische Sprache vorgelegt werden.

Der Antragsteller oder die juristische Person, die zusammen mit dem Antragsteller den Antrag gestellt hat, oder die Muttergesellschaft und/oder die Person, die mit dem Antragsteller durch die Kontrollbeziehungen verbunden ist, wenn diese Person das Projekt aus fremden Geldmitteln finanzieren wird, muss folgenden Werten der Koeffizienten entsprechen, die nach einer offiziell festgelegten Formel zu berechnen sind:

  • Koeffizient der finanziellen Unabhängigkeit (Indikator der finanziellen Solidität, die das Verhältnis des Eigenkapitals des Antragstellers zu allen seinen finanziellen Ressourcen darstellt und es ermöglicht, den Anteil der eigenen Mittel in den gesamten Verbindlichkeiten sowie den Grad der Unabhängigkeit des Antragstellers von der fremden Finanzierung zu bestimmen) – mindestens 0,2.
  • Koeffizient der finanziellen Stabilität (Indikator der finanziellen Solidität, der davon zeugt, dass der Auftragsteller fähig ist, für seine Verbindlichkeiten mittel- und langfristig einzustehen) – mindestens 0,3.
  • Koeffizient der Rentabilität EBITDA (dieser bestimmt das Verhältnis des Einkommens vor dem Abzug der Zinsausgaben, vor der Entrichtung von Steuern und vor der Zahlung der Abschreibungskosten zum Nettogewinn des Antragstellers und stellt die Rentabilität des Antragstellers dar, ohne dass nicht-monetäre Abzüge, ausgezahlte Kreditzinsen und entrichtete Steuern mit berücksichtigt werden) – mindestens 0,1.
  • Liquiditätskoeffizient (dieser bestimmt die Fähigkeit des Antragstellers, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sein Umlaufvermögen zu decken) – mindestens 1.

Banken, die sich dazu bereit erklären, dem Antragsteller die Finanzierung in einer Höhe zu gewähren, die für die Umsetzung des Projekts ausreichend ist, sollen die Banksoliditätskriterien erfüllen.

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