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16. Februar 2022

Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien in der Ukraine

Einleitung
1. Was gilt als Pestizide und Agrochemikalien?
2. Welche Pestizide und Agrochemikalien dürfen zum Einsatz kommen?
3. Regelungsbereiche, die für Agrarunternehmen aktuell sind
4. Beförderung, Lagerung und Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien
4.1. Beförderung
4.2. Lagerung
4.3. Einsatz
5. Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitssicherheit
6. Entsorgung von Behältern
7. Haftung

 

Der Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien ist ein integraler Bestandteil bei den meisten Technologien in der Landwirtschaft. Deren Einsatz wird durch ukrainisches Recht streng geregelt. Ein Verstoß gegen die geltenden Regeln kann dazu führen, dass Geldstrafen auferlegt sowie zivilrechtliche Schadensersatzklagen erhoben werden können sowie andere unangenehme Folgen für Agrarunternehmen eintreten können.

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1. Welche Stoffe gelten in der Ukraine als Pestizide und Agrochemikalien?

Als Pestizide gilt in der Ukraine Folgendes:

  • giftige Stoffe, ihre Verbindungen und
  • chemische oder biologische Stoffgemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge zu vernichten sowie deren Auftreten zu stoppen.

Als Agrochemikalien werden in der Ukraine folgende Stoffe gesetzlich definiert:

  • organische, mineralische und bakterielle Düngemittel,
  • chemische Bodenverbesserungsmittel,
  • Pflanzenwachstumsregulatoren und
  • andere Stoffe, die dazu bestimmt sind, die Fruchtbarkeit von Böden und die Ernteerträge von Nutzpflanzen zu erhöhen und die Qualität von Pflanzenprodukten zu verbessern.

2. Welche Pestizide und Agrochemikalien dürfen in der Ukraine zum Einsatz kommen?

Die Liste von Pestiziden und Agrochemikalien, die auf dem ukrainischen Territorium eingesetzt werden dürfen, wird auf der Grundlage des Staatlichen Registers der inländisch genehmigten Pestizide und Agrochemikalien festgelegt. Dieses Register ist offen, wird regelmäßig aktualisiert und steht auf der Webseite des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine zur Verfügung.

Alle Zubereitungsformen von Pestiziden und Agrochemikalien sollen in dieses Register eingetragen werden. Bevor die staatliche Registrierung zustande kommt, ist nicht nur der Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien, sondern auch deren Einfuhr in die Ukraine sowie deren Produktion, Handel und Werbung verboten.

Anmerkung: wenn die Registrierungsfrist für ein Präparat abgelaufen ist, aber dessen Reste beim Unternehmen immer noch vorhanden sind, so dürfen diese innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Ablauf der Registrierungsfrist weiterhin eingesetzt werden. Die gesamte Registrierungsdauer kann bis zu 10 (zehn) Jahre betragen. Wenn allerdings innerhalb dieser Frist neue und früher unbekannte Informationen über die Gefährlichkeit von eingetragenen Pestiziden und Agrochemikalien eingehen, kann deren Einsatz verboten werden.

Einzelne Agrochemikalien dürfen auch ohne Registrierung eingesetzt werden. Diese werden in die Sonderliste aufgenommen, die als Anhang zum einschlägigen ukrainischen Gesetz über Pestizide und Agrochemikalien zu verabschieden ist.

3. Regelungsbereiche, die für Agrarunternehmen aktuell sind

Die Regulierung des Einsatzes von Pestiziden und Agrochemikalien in der Ukraine umfasst generell eine Mehrzahl von Bereichen, darunter auch:

  • Beförderung und Lagerung von Pestiziden und Agrochemikalien;
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit;
  • Entsorgung von Leerbehältern für Pestizide und Agrochemikalien;
  • Entsorgung von durch Agrochemikalien übermäßig kontaminierten Abfällen und Produkten;
  • Herstellung von Pestiziden und Agrochemikalien;
  • Bekämpfung von gefälschten Produkten und Schutz von geistigen Eigentumsrechten u.a.m.

Für Agrarunternehmen in der Ukraine sind vor allem die Regeln von Bedeutung, die folgende Fragen betreffen:

  • Beförderung, Lagerung und Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien;
  • Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitssicherheit;
  • Entsorgung von Behältern.

4. Beförderung, Lagerung und Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien

4.1. Beförderung

Für die Beförderung von Pestiziden und Agrochemikalien in der Ukraine bedienen sich Lieferanten und Agrarunternehmen tendenziell des Schienen- und Straßenverkehrs.

Nach ukrainischem Recht werden Pestizide als Gefahrgüter eingestuft, so dass ihre Beförderung besonderen Transportbedingungen unterliegt, unter anderem:

1) Behälter mit Pestiziden und Transportmittel für Pestizide sollen mit Informationen über die Gefährlichkeit ihres Inhalts (ihrer Frachtgüter) markiert werden. Zum Beispiel: Kraftfahrzeuge für Pestizide sollen in Warnungsfarben gefärbt werden und die Beschriftung „Gift“ an ihrem Wagenkasten tragen;

2) die Beförderung soll nur in Fahrzeugen durchgeführt werden, die für diese Zwecke speziell bestimmt sind. Zum Beispiel: in separaten Güter- und Tankwagen sowie Kraftfahrzeugen – es ist verboten, Pestizide zusammen mit anderen Gütern zu befördern;

3) Präparate sollen in Originalbehältern bzw. in dazu speziell geeigneten Behältern verpackt werden;

4) die Ladung muss entsprechend zertifiziert werden, wobei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben sind.

Zu beachten ist, dass die Durchführung von Lade- und Entladearbeiten auch einzeln geregelt wird. Zum Beispiel: Pestizide sollen in einem Abstand von mindestens 200 m von Wohnräumen und Ställen, in denen Vieh gehalten wird, entladen werden.

4.2. Lagerung

Pestizide dürfen ausschließlich in dafür speziell ausgestatteten Lagerräumen gelagert werden, die den geltenden staatlichen Standards entsprechen und jährlich zertifiziert werden.

Zu unterscheiden sind Zwischenlager (diejenigen, die sich neben der Verkehrsinfrastruktur befinden: es geht um Eisenbahnen und Fernstraßen) und betriebsinterne Lager (es geht unmittelbar um Lager von Agrar-, Vieh- und Geflügelzuchtbetrieben). Diese Einstufung ist wichtig, um Anforderungen an Standorte für Lagerhäuser klarzustellen.

Zum Beispiel: Zwischenlager für Pestizide sollen 200 bis 1000 m von Wohnräumen entfernt sein, und betriebsinterne Lager mindestens 200 m davon. Innerhalb dieser Entfernung wird eine sanitäre Schutzzone eingerichtet. Der Aufenthalt und alle anderen Aktivitäten sind in solchen Zonen verboten.

Die ukrainische Gesetzgebung schreibt auch die Größe der sanitären Schutzzonen vor, je nach der Menge von Pestiziden, die in einem bestimmten Lagerhaus gelagert werden.

Die Vorschriften zur Lagerung von Pestiziden sehen auch Anforderungen an die lagerinterne Logistik und Struktur vor, darunter:

  • Lager für Pestizide sollen über befestigte Zufahrten und interne Fahrwege verfügen;
  • der Lagerbereich soll mindestens zwei Ausfahrten haben und groß genug sein, damit ein Traktor mit Anbaugeräten eine Wendung machen kann;
  • lagerinterne Fahrwege sollen asphaltiert sein oder der Lagerbereich soll teilweise asphaltiert sein.

4.3. Einsatz

Der Einsatz von chemischen Präparaten soll grundsätzlich mit Hilfe von speziellen Geräten und Technikeinheiten mechanisiert sein: Pflanzenschutzgeräte, Zerstäuber usw.

In der Ukraine bestehen gesetzliche Einschränkungen für:

  • Zeiträume für den tatsächlichen Pestizideinsatz bei der Feldarbeit. Pflanzen oder Böden sollen beispielsweise mit Pestiziden in den Zeiträumen behandelt werden, die auf den Verpackungen von Präparaten angegeben sind.
  • Wetterbedingungen und Tageszeiten, in welchen Pestizide eingesetzt werden dürfen. Bei erhöhten Lufttemperaturen im Frühling oder Sommer sollen Pestizide beispielsweise nur morgens oder abends eingesetzt werden, oder tagsüber an bewölkten und kühlen Tagen. Diese Vorschrift ist dazu da, um deren schnelle Verdunstung sowie etwaige Vergiftungen von Menschen zu vermeiden.

Wenn Pestizide bei der Feldarbeit durch Sprühen aus der Luft eingesetzt werden, unterliegt dies einer einzelnen Regelung. Es geht vor allem um dauerhafte landwirtschaftliche Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze, von denen aus Arbeitsflüge mit dem Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien durchgeführt werden: diese sollen über ein Sanitätszertifikat verfügen, das ihren Betrieb genehmigt. Wenn solche Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze vorübergehend sind, dann sollen sie über eine Betriebserlaubnis verfügen. Sanitätszertifikate und Betriebserlaubnisse sollen jährlich beantragt werden.

Drei Tage vor Beginn von aerochemischen Arbeiten soll das auftraggebende Agrarunternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • die lokale Bevölkerung ist durch Massenmedien (Rundfunk, Presse, Fernsehen) darüber zu informieren:
    • über Ort, Fristen, Dauer der Behandlung mit Pestiziden und Agrochemikalien;
    • über das Verbot, landwirtschaftliche und andere Arbeiten durchzuführen sowie Vieh näher als 1 km vom Behandlungsort zu weiden;
    • über die Notwendigkeit, Bienenhäuser zur Honigsammlung an andere Standorte in einer Entfernung von über 5 km von Orten, die aus der Luft behandelt werden, abzutransportieren (für bis zu 5 Tage);
  • spezielle Warnschilder wie folgt zu platzieren:
    • in einem Abstand von 300 m von den zu behandelnden Flächen;
    • auf Straßen, die durch diese Flächen führen;
    • auf Straßen, die zu landwirtschaftlichen Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen führen.

Auf solchen Schildern ist gleichzeitig das Datum oder die Frist der Gefahrenbeseitigung anzugeben.

Bei der Behandlung mit Pestiziden aus der Luft gelten zudem auch andere Einschränkungen. Es ist vor allem verboten, eine solche Behandlung mit Pestiziden auf den Flächen durchzuführen, die näher als 5 km von Imkereien oder 1 km von Siedlungen, Viehzuchtbetrieben und Geflügelfarmen entfernt liegen. Der Einsatz von Pestiziden in der Umgebung von Wasserentnahmeeinrichtungen sowie Wasserversorgungsanlagen und -kanälen ist strengstens untersagt.

5. Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitssicherheit

Der Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien ist in der Ukraine gesetzlich verboten für:

  • Personen, die mit Pestiziden und Agrochemikalien nicht arbeiten dürfen;
  • Personen unter 18 Jahren;
  • Schwangere;
  • Stillende;
  • Personen mit Gegenanzeigen aus gesundheitlichen Gründen.

Um diese Beschränkungen einzuhalten, müssen Agrarunternehmen vor allem Folgendes überwachen:

  • wie Aufträge für Mitarbeiter, die zur Arbeit mit Pestiziden und Agrochemikalien herangezogen sind, erteilt werden;
  • dass Mitarbeiter, die zur Arbeit mit Pestiziden und Agrochemikalien herangezogen sind, über spezielle Schulungszertifikate zur sicheren Ausführung von Arbeiten mit Pestiziden und Agrochemikalien verfügen;
  • dass Mitarbeiter, die zur Arbeit mit Pestiziden und Agrochemikalien herangezogen sind, über einen Gesundheitsausweis mit einer Zulassung zur Arbeit mit Pestiziden verfügen;
  • dass eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission vorliegt, dass es keine Gegenanzeigen aus gesundheitlichen Gründen bei den Mitarbeitern gibt, deren Tätigkeit unmittelbar mit Beförderung, Lagerung, Handel und Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien verbunden ist (es geht tendenziell um Fahrer, Mechaniker, Lagermitarbeiter usw.);
  • dass maximal zulässige Arbeitszeiten eingehalten werden. Die Arbeitszeit bei der Arbeit mit hochgiftigen Pestiziden soll beispielsweise maximal 4 Stunden betragen, mit anderen maximal 6 Stunden;
  • dass es Einschränkungen für jede Arbeiten auf mit Pestiziden behandelten Flächen gibt. Die Arbeiten an solchen Flächen dürfen beispielsweise erst nach Ablauf von bestimmten Fristen wieder aufgenommen werden, die je nach physikalischen und chemischen Eigenschaften von eingesetzten Pestiziden (von 1 bis 60 Tagen) festgelegt sind.

6. Entsorgung von Behältern

Die Behälter von Pestiziden müssen in der Ukraine durch deren Hersteller oder durch speziell lizenzierte Unternehmen entsorgt werden. Die meisten großen Hersteller und Importeure zahlen für die Behälterentsorgung im Voraus. Für ukrainische Agrarunternehmen besteht somit die Behälterentsorgung meistens darin, dass solche Behälter an deren Hersteller zurückzugeben bzw. an entsprechend lizenzierte Unternehmen zu übergeben sind.

Dies gilt vor allem für Kunststoffbehälter. Auch Papier- und Holzverpackungen sollen durch lizenzierte Unternehmen recycelt werden, aber diese werden von Farmern oder Agrarunternehmen meist einfach verbrannt.

In der Praxis ist es für kleine Betriebe und Farmer unrentabel, leere Behälter von Pestiziden über Hunderte von Kilometern zu befördern. In solchen Fällen ist das sogenannte „Dreifachspülen“ erlaubt, nach welchem die Behälter als relativ sicher gelten. Natürlich kann ihre Verwendung zum Kochen oder zur Trinkwasserspeicherung nicht als sicher betrachtet werden (dies widerspricht sogar grundsätzlich den Vorschriften über die Lagerung von Pestiziden). Derzeit gibt es jedoch in der Ukraine keine wirksamen Mechanismen zur Kontrolle der Wiederverwendung von Behältern von Pestiziden.

7. Haftung

Ein Verstoß gegen die ukrainischen gesetzlichen Pestizide- und Agrochemikalienregeln kann eine zivil-, ordnungswidrigkeiten-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben.

Die wichtigsten Verstöße, bei denen ein Agrarunternehmen oder deren angestellte Personen haftbar gemacht werden können, sind insbesondere wie folgt:

  • Verschleierung oder Verzerrung von Informationen, wodurch die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigt werden könnten;
  • Verstoß gegen die Regeln der Beförderung und Lagerung von Pestiziden und Agrochemikalien sowie von technischen Mitteln zu deren Einsatz;
  • Verschmutzung von landwirtschaftlichen Rohstoffen, Futter- und Nahrungsmitteln, Böden, Gewässern und Luft mit Pestiziden und Agrochemikalien über die zulässige Grenze hinaus;
  • Einsatz von nicht registrierten oder wissentlich gefälschten Pestiziden und Agrochemikalien.

Um Verstöße beim Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien zu vermeiden, sollten Agrarunternehmen über eine klare interne Regelung der entsprechenden Management- und Betriebsvorgänge verfügen. Stellenbeschreibungen, Arbeitsablaufpläne, interne Logistik und Arbeitsschutzrichtlinien minimieren, wenn richtig zusammengestellt und miteinander in Einklang gebracht, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von negativen Folgen.

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