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Gesetz über elektronischen Handel verabschiedet
Am 30. September 2015 ist das von der Werchowna Rada verabschiedete Gesetz „Über den elektronischen Handel“ vom 3. September 2015 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll der Online-Handel geregelt werden, insbesondere der Handel über das Internet und die Nutzung von sog. elektronischem Geld. Durch dieses Gesetz soll in der Ukraine ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, Verträge online abzuschließen und diese auch mittels elektronischer Kommunikationsmittel zu erfüllen.
Als Zeitpunkt des Abschlusses eines elektronischen Vertrages ist der Moment festgelegt worden, wenn der Person, die ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgesandt hat, die Antwort der Annahme zugegangen ist. Die Antwort sollte auf eine der nachfolgenden Arten und Weisen zugestellt werden: Absendung einer elektronischen Mitteilung, die in der festgesetzten Art und Weise unterschrieben worden ist; Ausfüllung des Formulars der Erklärungen über die Annahme eines Angebots mit einer Unterschrift; Beendigung von Handlungen, die als Annahme eines Angebots angesehen werden, einen elektronischen Vertrag abzuschließen, wenn der Inhalt solcher Handlungen in dem Informationssystem, in dem sich dieses Angebot befindet, genau erklärt ist und wenn diese Erklärungen mit ihm logisch verbunden sind.
Eine wichtige Neueinführung des Gesetzes ist die Regelung der Unterschrift in der Sphäre des elektronischen Handels, was die Nutzung der elektronischen Unterschrift durch einen einmaligen Identifikator erlaubt, der eine Art einzigartiger Code ist und der der Person übersandt wird, die die Angebote, einen elektronischen Vertrag abzuschließen, mittels elektronischer Post (Email) oder eines Mobiltelefons annimmt.
Das Gesetz über den elektronischen Handel stellt auf die notwendige Weise einen unterschriebenen elektronischen Vertrag einem schriftlichen Vertrag gleich. Auf diese Art und Weise können elektronische Unterlagen ein Beweis in einem Gerichtsverfahren sein, und man kann sie als schriftliche Beweismittel ansehen.
Wir merken an, dass die Bestimmungen des Gesetzes nicht auf Geschäfte angewandt werden, für die durch das Gesetz ein spezielles Regime des Überganges eines Eigentumsrechts, für Geschäfte, die unter der Beteiligung der staatlichen Gewalt abgeschlossen werden sollen, für Geschäfte, die eine notarielle Beglaubigung oder eine staatliche Registrierung, Vertretung einer Person vor Gericht erfordern, für Handlungen, die Operationen mit Geldmitteln in Glücksspielen vorsehen, einschließlich von Lotterien und von Wetten, vorsieht.