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4. Oktober 2024

Erwerb oder Erhalt der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Einleitung
1. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Geburt
2. Nach dem Territorialprinzip
3. Durch Erteilung der ukrainischen Staatsangehörigkeit
4. Durch Wiedererlangung der ukrainischen Staatsangehörigkeit
5. Durch Adoption
6. Durch Einrichtung der Vormundschaft/des Sorgerechts für ein Kind
7. Durch Einrichtung einer Vormundschaft für eine geschäftsunfähige Person
8. Durch ukrainische Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils
9. Durch Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft oder Mutterschaft

 

Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist ein dauerhaftes, territorial unbegrenztes Rechtsverhältnis zwischen einer Person und dem ukrainischen Staat, das auf der rechtlichen Anerkennung dieser Person als ukrainischer Staatsbürger durch den ukrainischen Staat beruht, wodurch die Person und der Staat gegenseitige Rechte und Pflichten in dem von der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vorgesehenen Umfang erwerben.

1. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Um die ukrainische Staatsangehörigkeit durch Geburt zu erhalten, muss eine Person (Ausländer) eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die Eltern oder ein Elternteil waren zum Zeitpunkt der Geburt ukrainische Staatsbürger;
  • die Person wurde auf dem Territorium der Ukraine von Staatenlosen geboren, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten;
  • die Person wurde außerhalb der Ukraine als Kind von Staatenlosen geboren, die sich dauerhaft und rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und sie hat zum Zeitpunkt der Geburt nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erworben;
  • die Person wurde auf dem Territorium der Ukraine als Kind von Ausländern geboren, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und sie hat die Staatsangehörigkeit eines Elternteils nicht durch Geburt erworben;
  • die Person, von der ein Elternteil den Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine erhalten hat, wurde auf dem Territorium der Ukraine geboren und hat die Staatsangehörigkeit eines Elternteils nicht durch Geburt erworben oder hat die Staatsangehörigkeit des Elternteils, der den Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine erhalten hat, durch Geburt erworben;
  • die Person wurde auf dem Territorium der Ukraine als Kind eines Ausländers und eines Staatenlosen geboren, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und sie hat die Staatsangehörigkeit des Elternteils, der Ausländer ist, nicht durch Geburt erworben; oder
  • die Person ist ein neugeborenes Kind, das auf dem Territorium der Ukraine gefunden wurde und deren beide Eltern unbekannt sind.

2. Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Territorialprinzip

Die Einbürgerung nach dem Territorialprinzip ist möglich, wenn ein Ausländer:

  • die Person oder mindestens einer ihrer Eltern, Großeltern, Geschwister (Voll- und Halbgeschwister), Sohn/Tochter, Enkel/Enkelin vor dem 24. August 1991 auf dem Territorium, das gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Rechtsnachfolge der Ukraine“ zum Territorium der Ukraine wurde, geboren wurde oder dort seinen ständigen Wohnsitz hatte;
  • die Person oder mindestens ein Elternteil, Großeltern, Geschwister (Voll- und Halbgeschwister) wurden in anderen Gebieten geboren oder hatten dort ihren ständigen Wohnsitz, die zum Zeitpunkt der Geburt oder während der Zeit ihres ständigen Wohnsitzes Teil der Ukrainischen Volksrepublik, der Westukrainischen Volksrepublik, des Ukrainischen Staates, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Transkarpatischen Ukraine oder der Ukrainischen Sowjetischen Sozialistischen Republik (USSR, ukr. URSR) waren.

3. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Zu den Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine gehören:

1) Anerkennung und Einhaltung der ukrainischen Verfassung und Gesetze

2) Kenntnisse der Grundlagen der ukrainischen Verfassung, der ukrainischen Geschichte, nachgewiesen durch bestandene Prüfungen

3) Vorlage einer Erklärung über das Nichtbestehen einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit

Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich:

  • seitens der Ausländer, die Staatsangehörige (Subjekte) solcher Staaten sind, deren Gesetzgebung eine automatische Aufgabe der Staatsangehörigkeit gleichzeitig zur Einbürgerung in einem anderen Staat vorsieht. Solche gesetzlichen Vorschriften gelten z. B. in Norwegen, Österreich, Japan, China, Indien, Indonesien; oder
  • wenn internationale Abkommen zwischen der Ukraine und anderen Staaten, deren Staatsangehörigkeit die Ausländer besitzen, die Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieser Staaten gleichzeitig zur Einbürgerung in der Ukraine vorsehen. Z. B., „Das Abkommen zwischen der Ukraine und Georgien über die Vorbeugung des Eintritts von Fällen der doppelten Staatsangehörigkeit und über die Behebung der bereits bestehenden doppelten Staatsangehörigkeit»; und

4) ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt auf dem Territorium der Ukraine in den letzten fünf (5) Jahren (dies kann durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine nachgewiesen werden)

Als ein ununterbrochener Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium gilt der Aufenthalt einer Person in der Ukraine, soweit ihre einmalige Ausreise in Privatangelegenheiten 90 Tage nicht überschritt und alle Ausreisen maximal 180 Tage pro Jahr betrugen. Keine Verletzung der Anforderung zu einem ununterbrochenen Aufenthalt ist die Ausreise der Person auf eine Dienstreise, zum Studium, in den Urlaub, zur medizinischen Behandlung auf eine fachärztliche Empfehlung oder ein Wohnortwechsel auf dem ukrainischen Territorium.

Die Bedingung eines ununterbrochenen Aufenthalts bezieht sich nicht auf die Ausländer, die mit einem ukrainischen Staatsbürger über 2 Jahre verheiratet sind, sowie auf Ausländer oder Staatenlose, die mit einem ukrainischen Staatsbürger über 2 Jahre in der Ehe lebten, die infolge des Todes des Ehegatten beendet worden ist.

Für Ausländer, die einen vertraglich festgelegten Wehrdienst in den Streitkräften der Ukraine, im Staatlichen Spezialtransportdienst oder in der Nationalgarde der Ukraine gemäß dem durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Verfahren ableisten, muss die Dauer des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in der Ukraine zum Zeitpunkt der Beantragung der ukrainischen Staatsangehörigkeit die letzten 3 Jahre ab dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags über den Wehrdienst in den Streitkräften der Ukraine, im Staatlichen Spezialtransportdienst oder in der Nationalgarde der Ukraine betragen.

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Für Personen, denen in der Ukraine der Flüchtlingsstatus zuerkannt oder Asyl gewährt wurde, beträgt die Dauer des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in der Ukraine 3 Jahre zum Zeitpunkt der Beantragung der ukrainischen Staatsangehörigkeit ab der Anerkennung als Flüchtling bzw. ab der Asylgewährung in der Ukraine und für Staatenlose 3 Jahre zum Zeitpunkt der Beantragung der ukrainischen Staatsangehörigkeit ab der Einreise in die Ukraine oder ab der Anerkennung als Staatenloser.

5) Erhalt einer Einwanderungsgenehmigung

Der häufigste Grund für die Erteilung einer Einwanderungsgenehmigung ist eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft in Höhe von mindestens 100.000 USD.

Da die ukrainische Gesetzgebung vorschreibt, dass eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft getätigt werden muss, müssen die Mittel zur Ausübung der Geschäftstätigkeit und zur Erzielung von Gewinnen in der Ukraine verwendet werden.

Die beste Möglichkeit für eine Investition ist die Gründung eines eigenen Unternehmens (z.B., in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Einzahlung von 100.000 USD in das Stammkapital von einem persönlichen Investitionskonto in der Ukraine auf das Girokonto des gegründeten Unternehmens oder die Beteiligung am Stammkapital eines bestehenden Unternehmens. Als Investitionsmittel kann nur eine konvertible ausländische Währung verwendet werden; Gesellschaftsrechte, Aktien, Obligationen gelten in diesem Fall nicht als Investitionsmittel.

Wenn ein ausländischer Staatsbürger die oben genannten Gründe hat, in die Ukraine einzuwandern, muss er Dokumente einreichen und insbesondere eine Einwanderungsgenehmigung beantragen. Der Antrag wird bei der Botschaft oder dem Konsulat der Ukraine (wenn sich der Ausländer im Ausland befindet) oder bei der örtlichen Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes (an seinem Wohnsitz in der Ukraine) gestellt. Der Antrag ist vom Ausländer persönlich zu stellen, kann aber auch von einem Bevollmächtigten gestellt werden, jedoch nur im Falle von Krankheit oder Naturkatastrophen.

Die Frist für die Prüfung des Antrags auf Einwanderungsgenehmigung beträgt 1 Jahr. In der Praxis prüft der ukrainische Migrationsdienst einen Antrag in der Regel innerhalb von 3-6 Monaten.

Eine Einwanderungsgenehmigung ist nicht erforderlich für Personen,

  • die im Rahmen eines Vertrages Wehrdienst in den Streitkräften der Ukraine leisten;
  • die aufgrund eines Vertrages Wehrdienst in den Streitkräften der Ukraine leisten und eine staatliche Auszeichnung erhalten haben;
  • die sich um die Ukraine besonders verdient gemacht haben;
  • deren Aufnahme in die ukrainische Staatsangehörigkeit im nationalen Interesse der Ukraine liegt; oder
  • die z.B. den Einheiten der Streitkräfte der Ukraine und anderen militärischen Einheiten, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine gebildet wurden, Hilfe bei der Ausbildung (Schießen, Taktik, Medizin, Funktechnik, Sprengtechnik u.a.) geleistet haben; und

6) Kenntnisse der ukrainischen Sprache entsprechend dem in der ukrainischen Gesetzgebung festgelegten Niveau

Die Beherrschung der ukrainischen Sprache wird durch ein Zertifikat über die Beherrschung der Staatssprache (Ukrainisch) nachgewiesen, das von der Nationalkommission für staatliche Sprachnormen auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse ausgestellt wird.

Die Bedingung der Beherrschung der ukrainischen Sprache gilt nicht für Personen,

  • die sich um die Ukraine besonders verdient gemacht haben;
  • deren Aufnahme in die ukrainische Staatsangehörigkeit im nationalen Interesse der Ukraine liegt; oder
  • die z.B. den Einheiten der Streitkräfte der Ukraine und anderen militärischen Einheiten, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine gebildet wurden, Hilfe bei der Ausbildung (Schießen, Taktik, Medizin, Funktechnik, Sprengtechnik u.a.) geleistet haben; und

7) Nachweis über die Verfügbarkeit von legalen Quellen für den Lebensunterhalt

Hierbei handelt es sich um einen Bankkontoauszug eines Ausländers. In diesem Fall muss das Guthaben auf dem Bankkonto mindestens 12 Existenzminima in der Ukraine betragen, die zum Zeitpunkt der Beantragung der ukrainischen Staatsangehörigkeit festgelegt wurden.

Diese Bedingung gilt nicht für Personen, denen in der Ukraine der Flüchtlingsstatus zuerkannt oder Asyl gewährt wurde.

4. Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Wiedererlangung der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Die Wiedererlangung der ukrainischen Staatsangehörigkeit gilt für Personen, denen die Staatsangehörigkeit durch einen entsprechenden Erlass des Präsidenten der Ukraine entzogen wurde.

Um die ukrainische Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen, muss eine Person, die nach dem Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat und in die Ukraine zurückgekehrt ist, um sich dort dauerhaft aufzuhalten, u.a. folgende Dokumente vorlegen:

  • Antrag auf Wiedererlangung der ukrainischen Staatsangehörigkeit,
  • Bescheinigung über den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit oder ein anderes Dokument, das den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit bestätigt, und
  • Kopie eines Dokuments, das den ständigen Wohnsitz der Person in der Ukraine bestätigt,
    sowie eines der folgenden Dokumente:

    • Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsangehörigkeit (nicht erforderlich für Staatsangehörige von Staaten, deren Gesetzgebung den automatischen Verzicht auf eine Staatsangehörigkeit gleichzeitig mit dem Erwerb einer anderen vorsieht, oder wenn internationale Abkommen zwischen der Ukraine und dem betreffenden Staat den Verzicht auf dessen Staatsangehörigkeit gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit vorsehen);
    • Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsangehörigkeit durch eine Person, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder Asyl gewährt wurde, zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, dass der Person in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder Asyl gewährt wurde – für Ausländer, denen in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder Asyl gewährt wurde;
    • Erklärung über den Verzicht auf die russische Staatsangehörigkeit durch einen Staatsbürger der russischen föderation, der im Land seiner Staatsangehörigkeit wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wurde, zusammen mit einem Dokument, das die Verfolgung wegen der politischen Überzeugung bestätigt (Bescheinigung des Außenministeriums der Ukraine, einer diplomatischen Vertretung oder eines Konsulats der Ukraine, ausgestellt gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren) – für Staatsbürger der russischen föderation, die im Land ihrer Staatsangehörigkeit wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt wurden;
    • Antrag auf Änderung der Staatsangehörigkeit – für Ausländer, die Staatsangehörige von Staaten sind, mit denen die Ukraine völkerrechtliche Verträge abgeschlossen hat, die vorsehen, dass die Staatsangehörigkeit dieser Staaten gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird.

5. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Adoption

Gründe für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach diesem Prinzip sind die Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen durch ukrainische Staatsangehörige oder durch ein Paar, von denen einer die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt.

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Nach ukrainischem Recht wird ein Kind, das Ausländer oder staatenlos ist, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Adoptionsbeschlusses ukrainischer Staatsbürger, unabhängig davon, ob es seinen ständigen Aufenthalt in der Ukraine oder im Ausland hat.

Ein staatenloser Erwachsener mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine wird ukrainischer Staatsbürger mit dem Inkrafttreten des gerichtlichen Adoptionsbeschlusses.

6. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Einrichtung der Vormundschaft/des Sorgerechts für ein Kind

Dies gilt auch für die Unterbringung eines Kindes in einer Kinderbetreuungs- oder Gesundheitseinrichtung, einem familienähnlichen Waisenhaus oder einer Pflegefamilie oder die Unterbringung eines Kindes bei einer Pflegeperson.

Der Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit nach diesem Prinzip ist möglich, wenn

  • ein ukrainischer Staatsangehöriger oder Personen, von denen einer die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt und der andere staatenlos ist, zum Vormund oder Pfleger eines Kindes bestellt werden, das Ausländer oder staatenlos ist;
  • Personen, von denen eine die ukrainische Staatsangehörigkeit und die andere eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, zum Vormund oder Pfleger eines staatenlosen oder ausländischen Kindes mit Wohnsitz in der Ukraine bestellt werden;
  • die Aufgaben des Vormunds oder Pflegers eines ausländischen oder staatenlosen Kindes, das sich ständig in einer Fürsorge- oder Schutzeinrichtung aufhält, von der Verwaltung dieser Einrichtung wahrgenommen werden;
  • mindestens einer der Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Vormunde eines ausländischen oder staatenlosen Kindes, das in einem familienähnlichen Kinderheim, einer Adoptivfamilie oder einer Pflegefamilie erzogen wird, die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt.

7. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Einrichtung einer Vormundschaft für eine geschäftsunfähige Person

Ein Ausländer oder Staatenloser, der sich rechtmäßig in der Ukraine aufhält, von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärt und unter die Vormundschaft eines ukrainischen Staatsbürgers gestellt wird, erwirbt die ukrainische Staatsangehörigkeit ab dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses über die Einrichtung der Vormundschaft.

8. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch ukrainische Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils

Für den Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch ein ausländisches Kind, von dem mindestens ein Elternteil die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt, muss der Elternteil des Kindes, der die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt, einen Antrag bei der territorialen Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine an seinem Wohnort stellen und u.a. folgende Dokumente vorlegen:

  • Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch das Kind in Verbindung mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils;
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • Erklärung, dass das Kind Ausländer oder staatenlos ist;
  • Kopien der Pässe ukrainischer Staatsbürger oder anderer Dokumente, die bestätigen, dass die Eltern des Kindes ukrainische Staatsbürger sind;
  • Erklärung über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch das Kind im Alter von 14 bis 18 Jahren;
  • Kopie eines Dokuments, das bestätigt, dass ein Elternteil des Kindes die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates (anderer Staaten) besitzt, wenn nur ein Elternteil die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt.

9. Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft oder Mutterschaft

Im Falle der Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft eines Kindes, dessen Mutter/Vater Ausländer bzw. dessen Vater/Mutter ukrainischer Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die ukrainische Staatsangehörigkeit unabhängig von der Tatsache, ob die Eltern verheiratet sind, vom Geburtsort und vom Ort des ständigen Aufenthalts.

In solchen Fällen ist das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsangehörigkeit das Datum der Geburt des Kindes oder das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch den Vater oder die Mutter, wenn sie die ukrainische Staatsangehörigkeit nach der Geburt des Kindes erworben haben.

Wenn die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft oder Mutterschaft nach der Volljährigkeit des Kindes erfolgt, erwirbt der Ausländer die ukrainische Staatsangehörigkeit unter den oben genannten Bedingungen, wenn er einen Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit gestellt und sich verpflichtet hat, auf die ausländische Staatsangehörigkeit zu verzichten.

In diesem Fall ist das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsangehörigkeit das Datum der Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch den Ausländer.

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