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8. März 2015

Erster Schritt in Richtung Gerichtsreform

Am 12. Februar 2015 hat das Parlament der Ukraine das Gesetz über die Gewährleistung des Rechts auf die gerechte Rechtsprechung verabschiedet. Das Gesetz schafft weitere Rechtsgrundlagen für die Durchführung einer Gerichtsreform, die eine effektive Vertretung der Rechte und Freiheiten der Staatsbürger, die Interessen der juristischen Personen in Gerichtsverfahren sowie die praktische Ausübung des Rechts auf eine gerechte Rechtsprechung gewährleisten soll. Das Gesetz tritt am 28. März 2015 in Kraft.

Staatsbürger

Mit dem Gesetz wird den Staatsbürgern das Recht auf die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gericht, die Öffentlichkeit und Transparenz des Gerichtsverfahrens, die Verbindlichkeit der Gerichtsentscheidungen und die Einführung einer unbefangenen Verteilung der Zuständigkeit für Prozesse gewährleistet.

Die Informationen über das zuständige Gericht, die jeweiligen Verfahrensstadien, den Ort und die Zeit der Gerichtssitzungen sind offen zu legen bzw. zu veröffentlichen. Die Teilnahme an der Gerichtssitzung kann grundsätzlich nicht beschränkt werden. Außerdem sind Erläuterungen des Obersten Gerichts der Ukraine bezüglich der Anwendung der Rechtsvorschriften durch die staatlichen Behörden verbindlich anzuwenden und die Gerichte sind ihrerseits verpflichtet, diese zu beachten, um eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Rechtsprechung

Die Vollzugsorgane werden ferner keinen Einfluss mehr auf die Gerichtsverfassung und die Anzahl der Richter ausüben können. Die Verwaltungsfunktionen werden gekürzt und die Anzahl der Richter wird in Abhängigkeit zu der Belastung der Gerichte gesetzt.

Richter

Mit dem verabschiedeten Gesetz werden die Garantien der richterlichen Unabhängigkeit und Immunität genauer definiert und verstärkt. Zusätzlich wurde das Ernennungsverfahren der Richter transparenter gestaltet, darunter auch die Auswahl der Kandidaten für das richterliche Amt, die Durchführung der Qualifikationsprüfungen sowie Vorbereitung und Schulung der Richter.

Das Gesetz sieht Neuerungen im Wahl- und Ernennungsverfahren für die Richter vor. Die Ernennung zum Richter wird erstmals durch den Präsidenten der Ukraine auf Vorschlag der Obersten Qualifikationskommission der Richter der Ukraine direkt vorgenommen.

Es wurde eine unabhängige Bewertung der Fachkompetenz der Richter eingeführt. Von einer solchen Bewertung wird die weitere Laufbahn des Richters bestimmt. Um der beruflichen Fortbildung der Richter einen Anreiz zu geben, werden regelmäßig Qualifikationsprüfungen durchgeführt.

Zusätzlich wurden die Gründe und die Durchführung des Verfahrens für die Anwendung des Dienststrafverfahrens gegenüber Richtern präzisiert. Das Gesetz sieht die Einführung einer Reihe von Dienststrafen, die Fristen für die Heranziehung der Richter zur Verantwortung sowie Fristen für die Durchsetzung von Dienststrafen wurden genau festgelegt.

Die Oberste Qualifikationskommission der Richter

Einer Neuerung unterliegt auch die Oberste Qualifikationskommission der Richter, die von nun an neu aufgebaut und gestaltet wird. Sie wird ihre Tätigkeit über die Qualifikations- und Disziplinarkommission ausüben. Die Anforderungen an die Mitglieder der Kommission wurden definiert.

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