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8. August 2022

Ermittlung von Bodenschäden in der Ukraine

Einleitung
1. Bereiche von Verlusten von ukrainischen Böden
2. Methodiken der Schadensermittlung
2.1. Verluste von Böden
2.2. Bodenschäden

 

Die Kampfhandlungen auf dem Territorium der Ukraine schaden nicht nur der Gesundheit der Ukrainer, sondern auch dem Naturpotential des Landes, insbesondere dem Boden. Agrarunternehmen, für welche Bodenressourcen das wichtigste Produktionsgut darstellen, sind vor allem an der Möglichkeit interessiert, Bodenverluste durch Verschmutzung und Vermüllung während der Kampfhandlungen auszugleichen oder zu entschädigen.

1. Bereiche von Verlusten von ukrainischen Böden

Das von der ukrainischen Regierung (dem Ministerkabinett der Ukraine) genehmigte Verfahren zur Ermittlung von Schäden und Verlusten, die der Ukraine infolge der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation zugefügt wurden, bestimmt Bereiche im Zusammenhang mit den Verlusten der ukrainischen Böden, darunter:

а) Verluste von Böden. Dies umfasst nicht nur direkte Verluste, sondern auch die jeweiligen entgangenen Einkommen. Die Ermittlung von Schäden und Verlusten erfolgt nach einer speziell entwickelten Methodik, die durch den Erlass des Ministeriums für Agrarpolitik und in Abstimmung mit dem Reintegrationsministerium genehmigt wurde. Für die Ermittlung von Schäden und Verlusten sind Gebietsverwaltungen zuständig, und während des Kriegszustands Militärverwaltungen. Bei der Ermittlung von Schäden und Verlusten dieser Art werden folgende Indikatoren ausgewertet:

  • tatsächliche Kosten für die Rekultivierung von Böden, die infolge von Kampfhandlungen, Bau, Einrichtung und Instandhaltung von ingenieurtechnischen und Befestigungsanlagen, Zäunen, Grenzzeichen und -wegen sowie Kommunikationen für die Einrichtung der Staatsgrenze beschädigt wurden;
  • Schäden, die den Besitzern (Nutzern) von landwirtschaftlichen Böden zugefügt wurden;
  • Kosten für die Wiederherstellung von Meliorationsflächen;
  • Kosten für Minenräumung.

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b) Bodenschäden. Dies umfasst Schäden, die durch Verschmutzung und Vermüllung von Bodenressourcen verursacht werden. Die Ermittlung von Schäden und Verlusten erfolgt nach einer Methodik, die durch den Erlass des Umweltministeriums auf Vorschlag der Staatlichen ökologischen Inspektion und in Absprache mit dem Reintegrationsministerium genehmigt wurde. Für die Ermittlung von Schäden und Verlusten dieser Art ist die Staatliche ökologische Inspektion zuständig. Bei der Ermittlung von Schäden und Verlusten werden folgende Indikatoren ausgewertet:

  • Schäden an Böden und Grundstücken durch Bodenverunreinigungen mit Stoffen, die deren Fruchtbarkeit und andere nützliche Eigenschaften beeinträchtigen;
  • Schäden an Böden und Grundstücken durch deren Vermüllung mit Fremdkörpern, Materialien, Abfällen und/oder anderen Stoffen.

2. Methodiken der Schadensermittlung

Derzeit werden die zur Schadensermittlung entwickelten Indikatoren ergänzt und detailliert. Zur Ermittlung von Schäden und Verlusten sowie von entgangenen Gewinnen infolge der Verluste von Böden wird die Methodik genutzt, die durch den Erlass des Ministeriums für Agrarpolitik vom 18.05.2022 Nr. 295 (Methodik 1) genehmigt wurde.

Bei der Ermittlung von Schäden, die den Bodenressourcen durch Verschmutzung und Vermüllung zugefügt wurden, wird die Methodik verwendet, die durch den Erlass des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine vom 04.04.2022 Nr. 167 (Methodik 2) genehmigt wurde.

2.1. Verluste von Böden

Methodik 1 legt das Verfahren zur Ermittlung der Kosten von Bodenbesitzern und -nutzern für die Bodenrekultivierung fest. Als Grundlage für die Ermittlung dieser Kosten dient der Kostenanschlag für geplante Arbeiten in den jeweils umgesetzten Arbeitsprojekten der Bodenordnung zur Rekultivierung von beschädigten Böden.

Die Höhe von Schäden, die den Besitzern (Nutzern) von landwirtschaftlichen Böden zugefügt wurden, soll gemäß dem Verfahren zur Feststellung und zum Ersatz von Schäden für Bodenbesitzer und -nutzer bestimmt werden. Dieses Verfahren wurde durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 19. April 1993 Nr. 284 (weiter „Verfahren“) genehmigt. Gemäß dem Verfahren soll Folgendes entschädigt werden:

  • Wert von Wohn-, Produktions- und anderen Gebäuden und Bauwerken, darunter auch von unvollendeten Bauten;
  • Wert von Beerenobst- und anderen langfristigen Bepflanzungen;
  • Wert von Wald- sowie Baum- und Strauchbepflanzungen;
  • Wert von Wasserquellen (Brunnen, Teichen, Gewässern, Bohrlöchern usw.), Bewässerungs- und Entwässerungssystemen, Erosions- und Murenschutzanlagen;
  • Kosten, die bei der Verbesserung der Bodenqualität getragen wurden oder dafür notwendig sind;
  • sonstige Verluste von Bodenbesitzern und -nutzern, darunter auch Pächtern, einschließlich aller entgangenen Einkommen, sofern gerechtfertigt.

Die Schadenshöhe bemisst sich in diesem Fall vollumfänglich nach dem realen Wert des Vermögens zum Zeitpunkt des Schadens, einschließlich aller getragenen oder notwendigen Kosten zur Verbesserung der Bodenqualität.

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Allerdings ist zu beachten, dass dieses Verfahren derzeit sehr schematisch ist und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.

Methodik 1 legt auch das Verfahren zur Berechnung der Kosten für die Wiederherstellung von Meliorationsflächen fest. Die Bestimmung der Höhe solcher Kosten erfolgt auf der Grundlage des Kostenanschlags für Arbeiten in den entsprechenden Projekten zur Rekonstruktion und großen Instandsetzung von Meliorationssystemen und einzelnen Objekte der technischen Infrastruktur. Solche Projekte müssen gemäß den Staatlichen Bauvorschriften entwickelt werden.

2.2. Bodenschäden

Methodik 2 ist spezialisiert und betrifft die Ermittlung von Schäden und Verlusten an Böden und deren Beschaffenheiten durch ihre Verschmutzung und Vermüllung. Das durch Methodik 2 festgelegte Verfahren gilt für alle ukrainischen Böden, unabhängig von ihren Kategorien und Eigentumsformen.

Nach Methodik 2 gelten Böden als verschmutzt, wenn negative Qualitätsveränderungen in ihrer Zusammensetzung festgestellt werden.

Die Vermüllung eines Grundstücks ist dann der Fall, wenn es auf diesem Grundstück fremde Gegenstände, Materialien, Abfälle oder andere Substanzen gibt, die auf diesem Grundstück infolge von Notsituationen oder bewaffneten Angriffen und Kampfhandlungen erschienen sind.

Die Tatsache der Bodenverschmutzung und/oder -vermüllung sowie deren Ausmaß können von Amtspersonen festgestellt werden, und zwar durch Besichtigung von Grundstücken, Daten der Bodenfernkundung, Untersuchung von genommenen Bodenproben, Bearbeitung von Schlussfolgerungen jeglicher Untersuchungen, Erläuterungen, Bescheinigungen, Dokumente, Unterlagen und Informationen, die unter allem aus jeglichen Quellen sowie aus operativen Mitteilungen von natürlichen und juristischen Personen usw. erhalten wurden.

Die Schadenshöhe wird durch Amtspersonen berechnet, die die staatliche Aufsicht (Kontrolle) über die Einhaltung der gesetzlichen Umweltschutzvorschriften ausüben. Als solche Behörde tritt heute die Staatliche ökologische Inspektion der Ukraine auf.

Die Schadenshöhe wird auf der Grundlage von Dokumenten und Materialien berechnet, die die Tatsache der Bodenverschmutzung bestätigen.

Als Grundlage für die Berechnung der Schadenshöhe dient die normative monetäre Bewertung des Grundstücks, dessen Beschaffenheiten durch Verschmutzung beeinträchtigt wurden. Daten für die normative monetäre Bewertung eines solchen Grundstücks können aus beliebigen Quellen eingeholt werden.

Bei Grundstücken, deren monetäre Bewertung nicht durchgeführt wurde, oder im Falle, dass die Einholung der entsprechenden Daten unmöglich ist, wird die monetäre Bewertung des Grundstücks als durchschnittliche normative monetäre Bewertung der Ackerfläche im entsprechenden Verwaltungsgebiet berechnet, multipliziert mit dem Koeffizienten, der negative ökologische Folgen für die Bodenfruchtbarkeit verursacht hat. Dieser Koeffizient beträgt 300.

Die Höhe des Schadens durch Bodenverschmutzung wird durch die in Methodik 2 festgelegte Formel bestimmt.

Die Analyse dieser Formel ermöglicht es ukrainischen Agrarunternehmen, sich im Voraus auf die Schadensbewertung vorzubereiten, wobei sie Informationen sammeln können, die zur Bestimmung der Schadenshöhe notwendig sind, nämlich:

  • normative monetäre Bewertung des verschmutzten oder vermüllten Grundstücks (in UAH pro Quadratmeter);
  • Fläche des verschmutzten oder vermüllten Grundstücks (in Quadratmetern).

Ukrainische Agrarunternehmen können diese Fläche von verschmutzten oder vermüllten Grundstücken von vornherein bestimmen, indem sie ein Verfahren durchführen, das einer Inventur ähnlich ist, und ein Protokoll über die Fläche ihrer verschmutzten Böden anfertigen.

Es ist auch zweckmäßig, soweit die Bewirtschaftung solcher Böden eingestellt worden ist, eine entsprechende Anordnung über die Unmöglichkeit der Bewirtschaftung zu erlassen. Zur besseren Lokalisierung von verschmutzten Böden empfiehlt es sich, in die Anordnung die Katasternummern der Grundstücke aufzunehmen, die zu den verschmutzten Flächen gehören.

Andere Bestandteile der Formel sind hauptsächlich Indikatoren, die von den zuständigen ukrainischen Behörden oder durch Berechnungswerte (z.B. Rekultivierungskosten) bestimmt werden.

Als Grundlage für die Bestimmung solcher Komponenten (Koeffizienten, Standards usw.) sind die geltenden Vorschriften und Methodiken (Methodik zur Bestimmung der Höhe des Schadens, der durch Verschmutzung und Vermüllung von Bodenressourcen aufgrund von Verstößen gegen die Umweltschutzgesetzgebung verursacht wurde, genehmigt durch den Erlass des Ministeriums für Umweltschutz und nukleare Sicherheit der Ukraine Nr. 171, Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 15. Dezember 2021 Nr. 1325 „Über die Genehmigung der Grenzwerte für die höchstzulässigen Konzentrationen von gefährlichen Stoffen in Böden und die Bestätigung der Liste solcher Stoffe“, die Methodik zur Bestimmung der Höhe des Schadens, der infolge einer willkürlichen Besetzung von Grundstücken, einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung von Grundstücken, eines Verderbs von Böden, einer Verletzung des Regimes, der Vorschriften und der Regeln für ihre Nutzung angerichtet wurde, genehmigt durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 963).

Durch diese Methodiken werden auch die Auflistungen von Stoffen und Abfällen festgelegt, die als solche eingestuft werden können, die den Boden verschmutzen oder vermüllen. Diese Auflistungen bedürfen auch einer weiteren Klärung im Zusammenhang mit den Besonderheiten von verschmutzenden Stoffen und Abfällen militärischen Ursprungs.

Alle Materialien, die für die Berechnung verwendet worden sind, werden in eine separate Akte bei der Staatlichen ökologischen Inspektion eingetragen.

Eine Kopie dieser Berechnungen zusammen mit den jeweiligen Materialien kann derzeit durch die zuständigen staatlichen Behörden, die zuständigen Organe der lokalen Selbstverwaltung und die zuständigen Strafverfolgungsorgane beantragt werden.

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