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1. April 2016

Erleichterung der Einreise in die Ukraine für die Staatsbürger von einigen Ländern

Gemäß der Verordnung Nr. 145 hat am 2. März 2016 das Ministerkabinett der Ukraine Änderungen in die Regeln der Ausfertigung von Visa für die Einreise in die Ukraine und den Transit über ihr Territorium eingefügt.

Durch dieses Dokument hat das Ministerkabinett der Ukraine die Liste der Länder erweitert, deren Staatsbürger kurzfristige Visa ohne die Vorlage von Einladungen des bestimmten Musters bei diplomatischen Vertretungen und konsularischen Abteilungen der Ukraine beantragen können. Zu diesen Ländern gehören Australien, die Republik Albanien, das Königreich Bahrain, die Republik Guatemala, der Staat Qatar, der Staat Kuweit, Malaysia, die Vereinigten Staaten von Mexiko, Neuseeland, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Sultanat Oman, das Königreich Saudi-Arabien, die Republik Singapur und die Türkische Republik.

Ebenfalls können für die Staatsbürger von Australien, Antigua und Barbuda, des Commonwealth der Bahama-Inseln, Barbados, der Republik Mauritius, Neuseeland, der Vereinigten Arabischen Emirate, der Republik Palau, der Republik San Salvador, der Republik der Seychellen-Inseln, der Föderation von Saint-Kitts und Nevis, der Republik Trinidad und Tobago und der Türkischen Republik, die in die Ukraine mit dem Ziel des Tourismus fahren, die Visa am Punkt des Übergangs über die Staatsgrenze bei dem Vorliegen der Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen, ausgestellt werden.

Die Kosten der Konsulatsgebühren für ein Visum betragen 30 nichtversteuerbare Mindestlöhne von Bürgern (gegenwärtig entspricht diese Summe UAH 510, derzeit ca. EUR 17).

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