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13. Juni 2016

DLF hat eine Genehmigung zu einem Zusammenschluss für einen Mandanten erhalten

Am 15. April 2016 hat die Rechtsanwaltskanzlei DLF attorneys-at-law erfolgreich die Prozedur zum Erhalt einer Genehmigung eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses (Verschmelzung und Fusion) beendet, die in dem Erwerb der Bankaktiva einer europäischen Bank- und Versicherungsgruppe durch eine der größten Banken Ungarns beruhte.

Es muss beachtet werden, dass zwar die beantragte Verschmelzung und Fusion ausschließlich auf dem Territorium Ungarns erfolgte, jedoch bedurfte dieser wirtschaftliche Zusammenschluss einer vorherigen Zustimmung des Antimonopolkomitees der Ukraine (AMKU), weil die Gruppe des Käufers eine wirtschaftliche Aktivität in dem Bankenmarkt in der Ukraine ausübt.

Die Besonderheit der Abstimmung mit den Organen der AMKU bei dieser Verschmelzung lag darin, dass AMKU die Position der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei DLF attorneys-at-law teilte und keine tiefere Analyse der Struktur der Gruppe des Verkäufers durchgeführt hat. Somit entsprach seine Politik der rechtlichen Position der Kartellrechtsorgane der EU. Wir erinnern daran, dass die Kartellrechtgesetzgebung in der EU und der überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zu den Beteiligten eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses nicht die Gruppe des Konzerns des Verkäufers zählt, d.h. die Partei, die seine Aktiva verkauft und auf diese Art und Weise seinen potentiellen Anteil an dem entsprechenden Warenmarkt verkleinert.

Entsprechend hat DLF attorneys-at-law in der Praxis eine positive Änderung der Position der Organe der AMKU bei der Untersuchung der Gesellschaft des Verkäufers bemerkt, die gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union mit der rechtlichen Position der Organe der EU bei der kartellrechtlichen Kontrolle abgestimmt werden soll.

Weiterhin muss eine wesentliche Verringerung auch sonstiger kleinerer bürokratischer Prozeduren eines angezeigten Zusammenschlusses bei der Entscheidung durch Organe der AMKU angemerkt werden, was von einer tatsächlichen und faktischen Reformierung der Tätigkeit der Organe der AMKU zeugt.

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