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25. August 2016

Der Zoll wird in dem Regime „One Shop“ arbeiten

Am 1. August 2016 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 364 zu „Einigen Fragen der Durchführung des Prinzips des „One Shops“ bei der Realisierung der Zoll-, der sanitär-epidemiologischen, der veterinär-sanitären, der phitosanitären, der ökologischen, radiologischen und der anderen Arten von staatlichen Kontrollen“ vom 25. Mai 2016 in Kraft getreten, durch die beim ukrainischen Zoll das elektronische System „One Shop“ eingeführt wird.

Die Einführung dieses einheitlichen elektronischen Systems verkürzt die Zeit der Durchführung der Zollkontrolle wesentlich, erhöht die Qualität der Bedienung an den Zollposten und minimiert das Aufkommen von Korruption und von Rechtsverletzungen bei der Durchführung der Zollkontrolle. Das elektronische System „One Shop“ vereinigt alle kontrollierenden Dienststellen und ist obligatorisch für deren Anwendung. Dank des Systems „One Shop“ können die kontrollierenden Dienststellen Informationen über die Waren mittels einer elektronischen Datenbank austauschen, was die Koordinierung und die Schnelligkeit ihrer Handlungen sicherstellt.

Die Einführung des neuen elektronischen Systems sieht auch eine Verkürzung der Zeit für die Fassung einer Entscheidung durch die Zollorgane über die Durchführung einer Kontrolle beim Import von Waren vor. So sieht das vereinfachte System der Kontrolle vor, dass das Informationssystem in dem Falle, wenn im Verlauf von vier Stunden ab dem Moment der Einreichung der Unterlagen von den Zollorganen keine Entscheidung über die Durchführung einer Zollkontrolle gefasst worden ist, automatisch eine Entscheidung über die Durchführung einer entsprechenden Form der staatlichen Kontrolle formuliert, die die Grundlage für die Durchführung der Zollkontrolle und der Zollabfertigung von Waren, die über die Zollgrenze der Ukraine verbracht werden, darstellt.

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