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12. Januar 2020

Das neue Gesetz der Ukraine „Über die Konzession“

1. Konzessionsgesetz der Ukraine trat in Kraft
2. Anregung der Konzession und Auswahl des Konzessionärs
3. Konzessionswettbewerb
4. Wettbewerbsdialog
5. Transformation des Pachtvertrags für das Objekt staatlichen Eigentums in die Konzession
6. Konzessionsvertrag
7. Konzessionsdauer
8. Finanzbedingungen der Konzession
9. Eigentumsrechte auf Konzessionsobjekt
10. Abtretung der vertragsmäßigen Eigentumsrechte
11. Städtebauliche Dokumentation
12. Übergabe der Grundstücke zur Ausführung der Konzession
13. Rechtliche Garantien für Subjekte der Konzessionstätigkeit
14. Anwendbares Recht und Beilegung von Streitigkeiten
15. Staatliche Förderung der Konzession
16. Kontrolle, Überwachung und endgültige Beurteilung der Konzession

 

Am 20. Oktober 2019 trat das Gesetz der Ukraine „Über die Konzession“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt), das am 3. Oktober 2019 verabschiedet worden war, in Kraft. Dieses Gesetz gleicht die Interessen aller sich um eine Konzession bewerbenden Teilnehmer aus. Zum einen werden Voraussetzungen für die Steigerung des Investitionsvolumens (darunter durch ausländische Investitionen) geschaffen, so dass die bestehende Infrastruktur modernisiert und eine moderne Infrastruktur entwickelt werden kann sowie qualitative und gesellschaftlich bedeutende Dienstleistungen im Inland angeboten werden können; zum anderen werden geeignete Bedingungen garantiert, damit der Investor aus seiner Beteiligung an der öffentlich-privaten Partnerschaft Gewinn erzielen kann.

Dem Gesetz liegen die EU-Rechtsvorschriften zugrunde, die die Fragen der öffentlich-privaten Partnerschaft regeln. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs haben seine Urheber internationale Erfahrungen in der Umsetzung von Konzessionsprojekten berücksichtigt, was dem gesamten Investitionsklima in der Ukraine beizutragen hat sowie behördliche Hindernisse bei der Umsetzung von Konzessionsprojekten überwinden lässt.

Das Gesetz enthält mehrere positive Neuregelungen, die es erleichtern sollten, das private Kapital nationaler wie ausländischer Investoren in den Bereich der öffentlich-staatlichen Partnerschaft heranzuziehen. Die zentralen Neuregelungen sind:

  • ein transparentes, überwiegend auf dem Wettbewerb beruhendes Verfahren zur Auswahl des Konzessionärs wird festgelegt;
  • es wird die Möglichkeit vorgesehen, zur Teilnahme an der Tätigkeit eines Wettbewerbsausschusses unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen, die ihre Gutachten und Empfehlungen im Verlauf des Konzessionswettbewerbs vorlegen können;
  • die Verfahrensregelung zur Übergabe des für die Umsetzung eines Konzessionsprojekts notwendigen Grundstücks wird vereinfacht;
  • eine klare Regelung des Eigentumsrechts auf ein Konzessionsobjekt wird festgelegt;
  • zusätzliche Garantien werden für Konzessionäre und Kreditoren, die Konzessionsverträge finanzieren oder ihre Abwicklung garantieren, sichergestellt, unter anderem das Recht, einen Konzessionär durch einen anderen Konzessionär (Kreditor) zu ersetzen;
  • es wird die Möglichkeit vorgesehen, die vertragsbezogenen Streitigkeiten zur Verhandlung einem internationalen Wirtschafts- oder Investitionsgericht zu übergeben;
  • es wird ein klarer Mechanismus zur vertragsbezogenen Kontrolle und Überwachung festgelegt.

Die Konzession darf zur Umsetzung von Projekten in jedem wirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden, mit Ausnahme von Objekten, deren Übergabe in die Konzession durch das ukrainische Recht beschränkt oder verboten wird.

Anregung der Konzession und Auswahl des Konzessionärs

Als Anreger der Vorbereitung des Vorschlags zur Übergabe eines Objekts in die Konzession können nach dem Gesetz der Staat durch seine bevollmächtigten Organe, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Unternehmen mit hundertprozentiger Beteiligung des staatlichen Kapitals bzw. des Kapitals der örtlichen Gemeinde sowie juristische Personen des Privatrechts (sowohl ansässige, wie auch nicht ansässige Unternehmen, d. h. Unternehmen, die beabsichtigen, ein Objekt zu pachten) auftreten.

Ablauf des Konzessionsverfahrens in der Ukraine

(Bitte klicken für Vollbild)

Ablauf des Konzessionsverfahrens in der Ukraine - DLF Rechtsanwaelte Ukraine

Der Beschluss über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Ausführung einer Konzession wird bezüglich des Staatseigentums vom Ministerkabinett der Ukraine gefasst; bezüglich des Eigentums der Autonomen Republik Krim wird er vom Ministerrat der Autonomen Republik Krim innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Datum der Einbringung des Vorschlags gefasst; und bezüglich des kommunalen Eigentums von Organen der örtlichen Selbstverwaltung (von jeweiligen örtlichen Räten) wird der Beschluss in der nächstfolgenden Sitzungsperiode des jeweiligen Rates vorgenommen.

Im Beschluss über die Zweckmäßigkeit der Ausführung einer Konzession können notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung eines Konzessionswettbewerbs vorgesehen werden, und zwar: Maßnahmen zur Bildung des Wettbewerbsausschusses; Vorbereitung des Objekts zur Übergabe in die Konzession (Übertragung der Eigentumsrechte auf das Objekt der Konzession, Erledigung sämtlicher Formalitäten hinsichtlich des Grundstücks usw.); Maßnahmen, um Berater und unabhängige Sachverständige zum Verfahren hinzuzuziehen. Alle diese Maßnahmen sind binnen 6 (sechs) Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung über die Zweckmäßigkeit der Ausführung einer Konzession zum Tragen einzuleiten. Die für die nachfolgende Umsetzung des Projekts notwendigen Vorbereitungs- und Organisationsmaßnahmen können also durchgeführt werden, bevor das Objekt in die Konzession übergeben und der Zuschlag erteilt wird.

Bemerkenswert ist, dass zum Auswahlverfahren im Rahmen der Ausführung einer Konzession jede juristische Person (sowohl eine in der Ukraine ansässige, als auch eine dort nicht ansässige) sowie jeder Zusammenschluss juristischer Personen bzw. mehrerer Unternehmen (in der Ukraine ansässiger und/oder dort nicht ansässiger), die die Anforderungen zum Erhalten des Teilnehmerstatus erfüllt, zugelassen sind. Als Konzessionär (Partei eines Konzessionsvertrags) kann aber nur eine in der Ukraine ansässige juristische Person auftreten. D. h., sofern der Zuschlag an eine juristische und in der Ukraine nicht ansässige Person erteilt worden ist, hat diejenige juristische Person eine juristische Person gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine registrieren zu lassen, um den Konzessionsvertrag abschließen zu können.

Der Konzessionsgeber wählt den Konzessionär aufgrund drei zulässiger Methoden aus:

1) durch einen Konzessionswettbewerb;
2) nach den Ergebnissen eines Wettbewerbsdialogs; oder
3) nach den Ergebnissen direkter Verhandlungen mit dem Pächter des konzessionsbezogenen Objekts staatlichen Eigentums.

Die zwei ersten Methoden können dabei in die Praxis umgesetzt werden, indem ein digitales Handelssystem eingesetzt wird, dessen rechtliche Funktionsgrundlage vom Ministerkabinett der Ukraine verordnet wird.

Konzessionswettbewerb

Um einen Konzessionswettbewerb zu organisieren und durchzuführen, bildet der Konzessionsgeber einen Wettbewerbsausschuss, der sich aus Vertretern der zuständigen Behörden bzw. Organe der örtlichen Selbstverwaltung, des Konzessionsgebers und der Gewerkschaftsorganisationen zusammensetzt. Dieser Wettbewerbsausschuss beurteilt im Grunde genommen alle eingereichten Wettbewerbsangebote und zieht seine Schlüsse zur Bestimmung, welche Bedingungen der Konzessionsausführung die besten sind unter denen, die von allen Teilnehmern des Wettbewerbs angeboten worden sind.

Der Konzessionsgeber darf unabhängige Sachverständige als Mitglieder des Wettbewerbsausschusses mit beratender Stimme wettbewerbsmäßig hinzuziehen. Die Dienstleistungen solcher Sachverständiger werden durch Teilnehmergebühren vergütet.

Die Wettbewerbsbekanntmachung wird in den jeweiligen Massenmedien öffentlich zugänglich gemacht, oder sie wird auf jeweiligen Webseiten veröffentlicht. Auf Beschluss des Konzessionsgebers können Teilnehmer des Konzessionswettbewerbs aufgefordert werden, das Wettbewerbsangebot in Form einer Garantie oder in einer anderen Form zusammenzustellen, deren Ausmaß 1% der zu erwartenden Kapitalanlagen im Rahmen eines konzessionsbezogenen Projekts nicht überschreiten darf. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Garantiezahlung dem Wettbewerbsteilnehmer nicht zurückgezahlt, sofern beispielsweise der Teilnehmer, an den der Zuschlag erteilt worden ist, die Unterzeichnung des Konzessionsvertrags verweigert.

Soweit alle Wettbewerbsangebote behandelt und beurteilt worden sind, fasst der Wettbewerbsausschuss seinen Beschluss über die Erteilung des Zuschlags binnen 30 Kalendertagen ab dem Datum des Ablaufs der Frist zum Einreichen jeweiliger Wettbewerbsangebote. Die Informationen über die Erteilung des Zuschlags werden auf der offiziellen Webseite des Konzessionsgebers veröffentlicht.

Wettbewerbsdialog

Eine weitere Methode der Zuschlagserteilung ist der Wettbewerbsdialog, auf den sich die Regeln des Konzessionswettbewerbs zum Teil erstrecken.

Der Wettbewerbsdialog kommt zum Einsatz, sofern der Konzessionsgeber nicht imstande ist, technische und qualitative Projektanforderungen klar festzulegen, oder sofern unbekannt ist, welche technischen, finanziellen und rechtlichen Lösungen von potentiellen Wettbewerbsteilnehmern angeboten werden können. Um eine optimale Entscheidung zu treffen, werden in diesem Fall Verhandlungen mit den Teilnehmern durchgeführt (zum Beispiel, bei der Umsetzung von Innovationsprojekten, großen und komplexen Infrastrukturprojekten usw.).

Transformation des Pachtvertrags für das Objekt staatlichen Eigentums in die Konzession

Für die Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes Objekte staatlichen Eigentums pachten, gewährt das Gesetz die Möglichkeit, die Pachtverhältnisse in die Konzessionsverhältnisse zu transformieren. Zweifellos bieten die Konzessionsinstrumente im Gegensatz zu den Pachtverhältnissen dem Investor viel breitere Möglichkeiten. Der Konzessionär erhält mehr Rechtsinstrumente, um Kapitalanlagen ins jeweilige Objekt vorzunehmen, und er verfügt daher über mehr Garantien, seine Investitionen zurückzugewinnen.

Der Pächter, mit dem der Pachtvertrag für ein Objekt staatlichen Eigentums vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden war und der seine jeweiligen Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und der beabsichtigt, das Investitionsprojekt zu Konzessionsbedingungen und mit Einsatz der gepachteten Objekte umzusetzen, darf beim Konzessionsgeber beantragen, dass die öffentlich-private Partnerschaft zu Konzessionsbedingungen ausführt wird. Die Geltungsdauer des Konzessionsvertrags darf dabei die des Pachtvertrags nicht überschreiten, soll jedoch mindestens 5 und darf maximal 50 Jahre betragen.

Bemerkenswert ist, dass das oben erläuterte Verfahren, wodurch sich die Pacht in die Konzession transformieren lässt, ausschließlich von einem Pächter angeregt werden darf. Der Staat hat keine Befugnis, eine Konzession in Bezug auf die von einem privaten Unternehmen bereits gepachteten Objekte anzuregen. Es ist ein einfacheres Verfahren, eine Pacht in die Konzession transformieren zu lassen, als Objekte staatlichen Eigentums in die Konzession zu übernehmen, verglichen mit dem Konzessionswettbewerb oder Wettbewerbsdialog.

Konzessionsvertrag

Nach den Ergebnissen des Konzessionswettbewerbs, des Wettbewerbsdialogs oder der direkten Verhandlungen mit dem Pächter des Objekts staatlichen Eigentums schließt der Konzessionsgeber mit dem Konzessionär einen Konzessionsvertrag ab.

Unter den Bestandteilen, die in einen Konzessionsvertrag unerlässlich aufgenommen werden sollen – es geht um die Bedingungen, auf die sich die Parteien unerlässlich einigen sollen, so dass der Vertrag als abgeschlossen gelten kann -, werden im Gesetz folgende genannt:

  • Gegenstand des Konzessionsvertrags einschließlich der Art, des Umfangs und der Beschreibung von Arbeiten und/oder gesellschaftlich bedeutender Dienstleistungen, die vertragsgemäß erledigt bzw. erbracht werden sollen;
  • Rechte und Pflichten der Parteien, die unter anderem mit Rücksicht auf die Risikoverteilung zwischen den Parteien bestimmt werden;
  • Verfahrensregelung zur Übergabe von konzessionsbezogen Grundstücken und die Auflistung jeweiliger Grundstücke mit Angabe ihrer Katasternummern;
  • Gültigkeitsdauer des Konzessionsvertrags;
  • Zahlungsverfahren, -betrag und -bedingungen zur Leistung der konzessionsbezogenen Zahlungen;
  • Haftung der Parteien für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der vertragsmäßigen Verpflichtungen;
  • Verfahrensregelung zur Kontrolle der Vertragserfüllung durch den Konzessionsgeber;
  • Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien;
  • andere wesentliche Bedingungen, die im Gesetz „Über die Konzession“ vorgesehen sind.

Aus dem Konzessionsvertrag können sich auch andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen ergeben, und zwar: Bedingungen zum Einsatz inländischer Baustoffe bei der Ausführung der Konzession, Bedingungen zur Beschaffung und Einstellung der Bürger der Ukraine, Bedingungen zur Inanspruchnahme der geistigen Eigentumsrechte, Bedingungen zur Finanzierung des Errichtens von Objekten zugehöriger Infrastruktur durch den Konzessionär (Eisenbahn, Straßen, Versorgungsleitungen usw.), und sonstige von den Parteien vereinbarte Bedingungen. Zur Abwicklung des Konzessionsvertrags darf der Konzessionär dritte Personen (Unterauftragnehmer, Lieferanten und andere) hinzuziehen, für deren Handlungen er die volle Haftung übernimmt.

Eine wichtige Bestimmung des Gesetzes, die die Rechte des Investors schützt, ist die Bestimmung darüber, dass die Bedingungen des Konzessionsvertrags innerhalb der gesamten Geltungsdauer des Vertrags gültig bleiben, darunter in den Fällen, wenn nach dem Vertragsabschluss durch ein Gesetz Regeln etabliert wurden, die die Lage des Konzessionärs beeinträchtigen.

Konzessionsdauer

Der Konzessionsvertrag ist auf die vertraglich vereinbarte Dauer abzuschließen, die minimal 5 Jahre betragen muss und maximal 50 Jahre betragen darf. Zu betonen ist, dass die Dauer des Konzessionsvertrags über Straßenbau und -nutzung nicht weniger als 10 Jahre betragen darf.

Bei der Bestimmung der Konzessionsdauer können auch solche Faktoren berücksichtigt werden, wie die Nutzungsdauer des Konzessionsobjekts und der jeweilige Abschreibungszeitraum, eine vom Konzessionär begründet benötigte Frist, um konzessionsbezogene Investitionen zurückzugewinnen, usw. Die Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Konzessionsdauer sind dabei nicht besonders deutlich formuliert, denn es lässt sich daraus nicht entnehmen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstfristen durch die oben genannten Faktoren geändert werden dürften. Die Antwort auf diese Frage müsste sich aus der rechtsanwendenden Praxis ergeben, und es würde sich daher lohnen, in der Anfangsphase der Anwendung des Gesetzes die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstfristen einzuhalten.

Finanzbedingungen der Konzession

Im Konzessionsvertrag soll vorgesehen sein, dass der Konzessionär das Entgelt für die gesellschaftlich bedeutenden Dienstleistungen, die er mit dem Einsatz des Konzessionsobjekts erbringt, von den jeweiligen Nutzern (Verwendern) bekommt.

Im Konzessionsvertrag können auch Zahlungen des Konzessionärs zugunsten des Konzessionsgebers und/oder Zahlungen des Konzessionsgebers zugunsten des Konzessionärs vorgesehen werden. Die Zahlungsbedingungen und -verfahren werden im Konzessionsvertrag gesetzmäßig bestimmt. Zahlungen des Konzessionsgebers zugunsten des Konzessionärs sind dann möglich, wenn der Konzessionär nicht imstande ist, seine Investitionen auf Rechnung von Nutzern (Verbrauchern) der Dienstleistungen vollumfänglich zurückzugewinnen.

Die Zahlungen des Konzessionärs zugunsten des Konzessionsgebers können Konzessionszahlungen und/oder eine einmalige und im Vertrag gesetzmäßig vorgesehene Zahlung umfassen. Die Berechnungsmethode für Konzessionszahlungen wird vom Ministerkabinett der Ukraine festgesetzt.

Eigentumsrechte auf Konzessionsobjekt

Keine Handlungen des Konzessionärs in Bezug auf das Konzessionsobjekt (Neubau, komplexe Reparaturarbeiten, Rekonstruktion, technische Neuausstattung usw.) haben zur Folge, dass beim Konzessionär Eigentumsrechte auf das jeweils gebaute oder rekonstruierte Objekt entstehen. Das Eigentumsrecht auf das Konzessionsobjekt bleibt dem Staat oder der territorialen Gemeinde vorbehalten. Nach dem Erlöschen des Konzessionsvertrags ist das jeweilige Objekt wieder dem Staat zu übergeben.

Soweit im Konzessionsvertrag vorgesehen, ist der Konzessionär berechtigt, einen Teil des zum Konzessionsobjekt gehörigen Eigentums zu verpachten. In diesem Fall soll der Konzessionsvertrag eine ausführliche Auflistung der zu verpachtenden Objekte, sowie die jeweiligen Pachtbedingungen beinhalten.

Was das bewegliche Eigentum betrifft, das vom Konzessionär zur Abwicklung des Konzessionsvertrags erworben worden ist, so bleiben die Eigentumsrechte dem Konzessionär vorbehalten, soweit der Konzessionsvertrag keine sonstigen Regelungen enthält.

Abtretung der vertragsmäßigen Eigentumsrechte

In Abstimmung mit dem Konzessionsgeber darf der Konzessionär seine vertragsmäßigen Eigentumsrechte völlig oder teilweise für die Frist, die die Gültigkeitsdauer des Konzessionsvertrags nicht überschreitet, an eine dritte Person übertragen, soweit sich keine sonstigen Regelungen aus dem Vertrag ergeben.

Der Konzessionär ist auch berechtigt, die vertragsmäßigen Eigentumsrechte zu verpfänden, soweit vertraglich nicht anders geregelt ist. Dabei werden ausschließlich die gesamten vertragsmäßigen Rechte (und nicht ein Teil davon) verpfändet, und die Zwangsvollstreckung in die jeweiligen Rechte erfolgt dadurch, dass der Konzessionär im Vertrag ersetzt wird.

In Abstimmung mit dem Konzessionär kann auch das Forderungsrecht aus dem Konzessionsvertrag als Pfandgegenstand gelten.

Städtebauliche Dokumentation

In der Ukraine lässt sich jedes Bauvorhaben mit Rücksicht auf und aufgrund der städtebaulichen Dokumentation ausführen; bei der Ausführung eines Bauvorhabens gilt es insbesondere die Anforderungen detaillierter und auf das jeweilige Bauvorhaben bezogener Pläne der Territorien (im Folgenden dPT genannt) zu beachten. Nicht allen Territorien steht inzwischen ein ausgearbeiteter dPT zur Verfügung, deswegen soll der Konzessionsgeber, sofern die Ausarbeitung eines dPTs konzessionsbezogen erforderlich ist, den jeweiligen dPT ausarbeiten und billigen lassen.

Die dPT-Ausarbeitung kann durch den Staats- oder örtlichen Haushalt oder durch sonstige gesetzmäßige Quellen finanziert werden. Die Kosten für die dPT-Ausarbeitung können vom Konzessionär vertragsmäßig erstatten werden.

Übergabe der Grundstücke zur Ausführung der Konzession

Das im Staats- oder kommunalen Eigentum befindliche Grundstück, das für die Umsetzung der Konzession notwendig ist, wird dem Konzessionär für die Gültigkeitsdauer des Vertrags und durch das im Bodengesetzbuch der Ukraine festgelegte Verfahren verpachtet. Die jeweiligen Vorbereitungsmaßnahmen, darunter Ausarbeitung der Raumordnungsdokumentation und ordnungsgemäße Registrierung des konzessionsbezogenen Grundstücks, können vom Konzessionsgeber allein vorgenommen und aus dem Staats- oder örtlichen Haushalt finanziert werden. Die mit der Ausarbeitung der genannten Dokumentation verbundenen Kosten können vom Konzessionär vertragsmäßig erstattet werden.

Der Konzessionär ist berechtigt, den Konzessionsvertrag einseitig zu kündigen, sofern der Konzessionär innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses durch Verschulden des Konzessionsgebers die Pachtrechte hinsichtlich des konzessionsbezogenen Grundstücks nicht erworben hat, so dass der Konzessionär seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Rechtliche Garantien für Subjekte der Konzessionstätigkeit

Soweit Änderungen des geltenden Rechts vorgenommen werden, setzt das Gesetz auch Garantien für den Konzessionär fest. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die vertragsmäßigen Rechte und Pflichten des Konzessionärs dem beim Abschluss des Konzessionsvertrags jeweils geltenden Recht der Ukraine unterliegen (mit Ausnahme gesetzlicher Vorschriften, die Steuer- und Gebührenzinsen reduzieren bzw. aufheben, die die Regelung der wirtschaftlichen Tätigkeit vereinfachen, das staatliche Aufsichts-/Kontrollverfahren im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit mildern, die die Haftung des Konzessionärs reduzieren oder die auf eine andere Weise den ab dem Datum des Inkrafttretens jeweiliger gesetzlicher Vorschriften anzuwendenden Zustand des Konzessionärs verbessern lassen).

Die Änderungen des geltenden Rechts, die sich auf die nationale Verteidigung und Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, den Umweltschutz, die Lizenzerteilung sowie die Regelungen und Bedingungen zum Erbringen der gesellschaftlich bedeutenden Dienstleistungen auf den Märkten im Zustand natürlicher Monopole beziehen, unterliegen nicht den genannten Garantien.

Anwendbares Recht und Beilegung von Streitigkeiten

Im Gesetz ist der Grundsatz der freien Wahl des vertragsmäßig anzuwendenden Rechts verankert. Wenn aber das anwendbare Recht vertragsmäßig nicht festgelegt ist, so lässt sich der Konzessionsvertrag durch das Recht der Ukraine regeln.

Nach dem Gesetz dürfen die Parteien des Konzessionsvertrags auch einen Mechanismus der Beilegung von Streitigkeiten frei wählen, darunter Mediation, unverbindliche fachgerechte Beurteilung, nationale oder internationale Handels- oder Investitionsschiedsgerichtsbarkeit einschließlich Schiedsgerichte mit Sitz im Ausland (wenn ein Unternehmen mit ausländischen Investitionen im Sinne des Gesetzes der Ukraine „Über die Ordnung des ausländischen Investierens“ als Gründer des Konzessionärs auftritt), und Verfahrensregelungen zur Beilegung von Streitigkeiten.

Staatliche Förderung der Konzession

Der Konzessionär kann staatlich wie folgt gefördert werden:

1) durch die Leistung der Zahlung für Betriebsbereitschaft des Objekts;
2) durch den vom Konzessionsgeber zu erledigenden Erwerb eines bestimmten Warenvolumens (Arbeiten, Dienstleistungen), die vom Konzessionär vertragsmäßig hergestellt (durchgeführt, erbracht) werden;
3) durch die Belieferung des Konzessionärs mit Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für die Abwicklung des Konzessionsvertrags notwendig sind;
4) durch die von staatlichen bzw. kommunalen Unternehmen durchzuführende Errichtung (Neubau, Rekonstruktion, komplexe Instandsetzung usw.) zugehöriger Infrastruktur (Eisenbahn, Straßen, Fernmelde- und Versorgungsleitungen usw.), die zu den Konzessionsobjekten zwar nicht gehören, aber zur Abwicklung des Konzessionsvertrags notwendig sind.

Kontrolle, Überwachung und endgültige Beurteilung der Konzession

Die Kontrolle seitens des Konzessionsgebers wird vertragsmäßig ausgeübt, und in der Phase des Abschlusses des Konzessionsvertrags sollte die Aufmerksamkeit auf die Abfassung der Vertragsbestimmungen gelenkt werden, auf welche konkrete Weise und in welchen Formen der Konzessionsgeber dergleichen Kontrolle ausüben wird, und diesbezügliche Rechte und Pflichten der Parteien sollten auch beschrieben werden.

Der Staat überwacht auch die Abwicklung der Konzessionsverträge; diese Überwachung lässt sich durch das Ministerium für Entwicklung der Wirtschaft, des Handels und der Landwirtschaft der Ukraine durchführen, indem die Konzessionsgeber ihre Jahresberichte über die Abwicklung der Konzessionsverträge vorlegen.

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