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22. Mai 2017

Aktuelle Regeln der Devisenkontrolle

Mit der Verordnung Nr. 30 „Über Änderung der Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf den Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine vom 13. Dezember 2016“ vom 4. April 2017 hat die Nationalbank der Ukraine die Devisenkontrolle weiter gelockert.

So hat die Nationalbank die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf der Deviseneinkünfte von juristischen Personen von 65% auf 50% herabgesetzt. Die Einschränkungen für den Verkauf von Bargeld in Fremdwährung an natürliche Personen wurden ebenfalls geändert. Ab 5. April 2017 wurde die Einschränkung für den Ankauf der Fremdwährung in bar von natürlichen Personen auf UAH 150.000 pro Tag erhöht.

Darüber hinaus hat die Nationalbank mit ihrer Verordnung Nr. 41 vom 25. Mai 2017 „Über die Änderung von einigen Gesetzgebungsakten der Nationalbank der Ukraine“ die vorübergehende Regelung aufgehoben, nach welcher für Zahlungen bei Export- und Importgeschäften eine maximale Frist von 120 Tagen vorgesehen wurde. Nun wird die maximale Frist für Zahlungen 180 Tage betragen.

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass das Verbot des Ankaufs und der Überweisung der Fremdwährung zur Rückholung ins Ausland von Geldmitteln, die die ausländischen Investoren aus dem Verkauf von gesellschaftlichen Rechten, bestimmten Arten von Wertpapieren, als Folge der Herabsetzung des Grund- bzw. Stammkapitals von juristischen Personen, Austritts von ausländischen Investoren aus den Wirtschaftsgesellschaften erzielt hatten, aufgehoben wurde. Außerdem wurde auch das Verbot der vorzeitigen Tilgung von Fremdwährungskrediten von Devisenausländern aufgehoben, falls zur Sicherung von Zahlungen bei diesen Geschäften (mit Anwendung von Bankgarantien, Standby-Akkreditiven, über ermächtigte Banken und/oder ausländische Banken) Verpflichtungen von internationalen Finanzinstitutionen erteilt wurden.

Folgende Einschränkungen sind jedoch nach wie vor in Kraft:

  • Verbot der Überweisungen in das Ausland von Devisen, deren Gesamtbetrag UAH 15.000 innerhalb eines Tages und UAH 150.000 innerhalb eines Monats überschreitet (bis zum 12. Juni 2017);
  • Verbot der Durchführung von Zahlungen in bar über UAH 50.000 pro Tag mit der Beteiligung von natürlichen Personen;
  • Maximalbetrag der Ausgabe von Bargeld in Fremdwährung von den Bankkonten wird auf UAH 250.000 pro Tag beschränkt;
  • Frist der Reservierung von UAH für den Ankauf von Fremdwährung auf dem Interbankenmarkt wird auf einen Tag beschränkt;
  • Einschränkung der gegenseitigen Aufrechnung von Forderungen bei Exportverträgen.

In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass die Nationalbank der Ukraine keine zeitliche Beschränkung der Anwendung der Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf den Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine vorgesehen hat. Dabei wird keine Frist für die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf der Deviseneinkünfte festgelegt, die bis zum 15. Juni 2017 gelten wird, wie auch für die Einschränkungen, die vom Gesetz der Ukraine „Über das Regime der Durchführung von Zahlungen in Fremdwährung“ bestimmt worden sind.

Darüber hinaus hat die Nationalbank der Ukraine mit einem Beschluss vom 25. Mai 2017 den Diskontsatz der Nationalbank der Ukraine auf einem Niveau von 12,5% p. a. festgelegt.

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