1. Home
  2. /
  3. Insights
  4. /
  5. Agrarschuldscheine in der Ukraine: Einsatz, Vorzüge und Risiken
3. Mai 2022

Agrarschuldscheine in der Ukraine: Einsatz, Vorzüge und Risiken

Einleitung
1. Basiselemente von Geschäften mit Agrarschuldscheinen
2. Vorzüge von Agrarschuldscheinen für Schuldner
2.1. Erweiterung des Spektrums an Finanzierungsquellen
2.2. Rechtzeitiger Zugriff auf notwendige Ressourcen
2.3. Zugang zu Technologien
3. Vorzüge von Agrarschuldscheinen für Gläubiger
3.1. Erweiterung von Absatzmärkten für Güter
3.2. Unternehmenserweiterung ohne Vergrößerung der Ackerfläche
3.3. Risikominderung
4. Risiken bei Geschäften mit Agrarschuldscheinen
5. Wie werden Risiken vermieden?
5.1. Juristisches Audit beim Schuldner
5.2. Überwachungsregeln
5.3. Geprüfte Handlungsprotokolle
5.4. Regeln des Dokumentenverkehrs

 

Im ukrainischen Agrarbusiness gelten Agrarschuldscheine als eines der wirksamsten Instrumente zur Finanzierung von Agrarunternehmen gegen Verpfändung der künftigen Ernte. Ein Agrarschuldschein ist, rechtlich gesehen, ein Warenverfügungsdokument, das eine unbedingte und durch Pfand gesicherte Verpflichtung des Schuldners festhält, Agrarprodukte zu liefern oder Geld zu zahlen.

1. Grundelemente von Geschäften mit dem Einsatz von Agrarschuldscheinen

Die Parteien eines Geschäfts mit dem Einsatz von Agrarschuldscheinen sind:

  • Gläubiger – derjenige, der dem Agrarproduzenten Geld bereitstellt sowie Pflanzenschutzmittel (PSM), Saatgut, Düngemittel, Kraftstoff liefert sowie Arbeiten ausführt (z. B., beim Anbau) usw.;
  • Schuldner – derjenige, der vom Gläubiger Waren und Dienstleistungen erhält sowie die Verpflichtung zu deren Bezahlung übernimmt sowie seine künftige Ernte verpfändet.

Als Schuldner kann eine Person auftreten, die einen Boden besitzt oder nutzt, um dort Agrarprodukte anzubauen.

Als Gläubiger kann jede juristische oder natürliche Person auftreten.

Der Agrarschuldschein wird für jedes Agrarprodukt einzeln ausgestellt.

Der Agrarschuldschein wird vom Schuldner ausgestellt und vom Gläubiger aufbewahrt, er kann nur schriftlich ausgefertigt werden. Darüber hinaus muss ein solches Dokument notariell beglaubigt und im Register der Agrarschuldscheine eingetragen werden. Ein Agrarschuldschein gilt gerade ab dessen Eintragung ins Register der Agrarschuldscheine als ausgestellt.

Ein Agrarschuldschein kann wie folgt sein:

  • warenbezogen,
  • finanziell.

Im Falle der Ausstellung eines warenbezogenen Agrarschuldscheins an den Gläubiger verpflichtet sich der Schuldner, den Gläubiger zukünftig mit Agrarprodukten zu beliefern, deren Art, Qualität und Menge im Agrarschuldschein angegeben sind. In einem Agrarschuldschein werden auch die Lieferbedingungen festgelegt: unter anderem Ort und Frist.

Im Falle der Ausstellung eines finanziellen Agrarschuldscheins verpflichtet sich der Schuldner, dem Gläubiger einen Geldbetrag zu zahlen. Die Höhe der Zahlung wird nach einer durch die Parteien vereinbarten Formel bestimmt, die an die Preise von Agrarprodukten in einer bestimmten Menge und Qualität gebunden ist.

Nachdem der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllt hat, d.h. Agrarprodukte geliefert oder Geld gezahlt hat, gibt der Gläubiger den Agrarschuldschein an den Schuldner zurück.

Die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem Agrarschuldschein wird durch die künftige Ernte des Schuldners gesichert. Die Informationen über die auf diese Weise verpfändete Ernte werden zum Ausstellungszeitpunkt ins staatliche Register der Belastungen des beweglichen Vermögens eingetragen. Agrarschuldscheine werden heute in der Ukraine hauptsächlich im Bereich der Pflanzenproduktion eingesetzt.

2. Vorzüge von Agrarschuldscheinen für Agrarunternehmen, die als Schuldner auftreten

2.1. Erweiterung des Spektrums an Finanzierungsquellen

Die traditionelle Finanzierungsquelle – Bankkredite – ist für ukrainische Agrarunternehmen nicht immer zugänglich. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst einmal geht es um das Fehlen des Vermögens, das von einer Bank als Pfand genommen werden kann. Traditionell vertrauen ukrainische Banken am meisten, wenn Immobilien oder Technikeinheiten verpfändet werden. Aber oft zeichnen sich die Vermögenswerte, die einem ukrainischen Agrarunternehmen zustehen, entweder durch eine schwache Liquidität oder eine mangelhafte Registrierung (zum Beispiel, ein anteiliges Vermögen) oder durch eine Kostenintensivität (PSM, Düngemittel, Saatgut) oder einen schnellen Verschleiß (Technikeinheiten) aus.

Der wertvollste Vermögenswert eines Agrarunternehmens – seine künftigen Produkte – wird durch ukrainische Banken als eine riskante und schwer kontrollierbare Sicherung wahrgenommen. Zudem, auch wenn eine Bank zustimmt, einen Kredit unter Verpfändung einer künftigen Ernte zu vergeben, ist dies ein kompliziertes und langwieriges Verfahren. Agrarschuldscheine hingegen ermöglichen es, Ressourcen von jedermann zu erhalten, und zwar relativ schnell.

2.2. Rechtzeitiger Zugang zu erforderlichen Ressourcen

Mittlere und kleine Agrarunternehmen sind oft einfach nicht nur finanziell, sondern auch logistisch nicht stark genug, um einen Zugang zu wirksamen PSM, Saatgut usw. zu erhalten. Agrarschuldscheine geben Ihnen die Möglichkeit, genau dann an Lieferprogrammen von großen Herstellern teilzunehmen, wenn es technologisch notwendig sind.

2.3. Zugang zu Technologien

Agrarschuldscheine bieten ukrainischen Agrarunternehmen die Möglichkeit, an Programmen teilzunehmen, in deren Rahmen nicht nur erforderliche Ressourcen geliefert, sondern auch Technologien für den Anbau von Agrarprodukten bereitgestellt werden.

3. Vorzüge von Agrarschuldscheinen für Agrarunternehmen, die als Gläubiger auftreten

3.1. Erweiterung von Absatzmärkten für eigene Güter

Unternehmen, die PSM, Düngemittel und Saatgut herstellen, erhalten die Möglichkeit, ihre Produkte einem breiteren Kreis von Verbrauchern anzubieten, die es sich früher nicht leisten konnten, solche Produkte zu erwerben.

3.2. Möglichkeit für die Erweiterung des Agrobusiness ohne Vergrößerung der Ackerflächen

Ukrainische Agrarunternehmen, die einen Zugang zu finanziellen, logistischen und technologischen Ressourcen haben, können Agrarschuldscheine als Instrument für den Anbau von Agrarprodukten in Zusammenarbeit mit mittleren und kleinen Bodennutzern einsetzen.

3.3. Risikominderung

Die ukrainischen gesetzlichen Vorschriften zu Agrarschuldscheinen ermöglichen es dem Gläubiger, effizientere und schnellere Instrumente einzusetzen, um die von ihm investierten Mitteln zurückzuerhalten, darunter:

  • um Forderungen gegen den Schuldner geltend zu machen, benötigt der Gläubiger nur den Agrarschuldschein;
  • der Vorrang des Gläubigers gegenüber anderen Gläubigern des Schuldners wird durch die Eintragung der Verpfändung der künftigen Ernte ins staatliche Register der Belastungen des beweglichen Vermögens bestätigt;
  • die gesetzliche Regelung von Agrarschuldscheinen gibt dem Gläubiger das Recht, die zukünftige Ernte zu überwachen (Überwachung der Einhaltung der Anbautechnologie durch den Schuldner; Zugang zu den Flächen, auf welchen die Ernte angebaut wird, und zu den Räumlichkeiten, in denen die Ernte gelagert wird);
  • wenn die verpfändete Ernte nicht ausreichend ist, dann ist der Gläubiger berechtigt, in ein anderes Vermögen des Schuldners vollstrecken zu lassen;
  • wenn ein unredlicher Schuldner die verpfändete Ernte an eine andere Person verkauft hat, dann ist der Gläubiger berechtigt, seine Forderungen gegen diese Person geltend zu machen und diese auf Rechnung ihres Vermögens befriedigen zu lassen;
  • der Gläubiger kann die Rechte aus einem Agrarschuldschein an Dritte übertragen (dieses Rechtsgeschäft muss notariell beglaubigt werden);
  • um in die verpfändete Ernte vollstrecken zu lassen, muss der Gläubiger nicht vor Gericht gehen; es genügt, eine notarielle Vollstreckungsklausel erteilt zu bekommen, die sofort vollstreckbar ist (innerhalb von 7 (sieben) Tagen sind staatliche/private Vollstrecker verpflichtet, die verpfändete Ernte an den Gläubiger zu übergeben).

4. Risiken bei Geschäften mit Agrarschuldscheinen

Die Kernrisiken bei Geschäften mit Agrarschuldscheinen sind:

  • Risiko des Gläubigers, Lieferungen (Zahlungen) im Rahmen eines Agrarschuldscheins nicht zu erhalten;
  • Risiko des Gläubigers, Gewinne nicht vollumfänglich zu erzielen, und zwar infolge der Verringerung der Preise für Agrarprodukte, die im Rahmen eines Agrarschuldscheins erhalten wurden;
  • Risiko des Schuldners, Gewinne nicht vollumfänglich zu erzielen, und zwar infolge der Erhöhung der Preise für Produkte, die er im Rahmen eines Agrarschuldscheins liefern muss;
  • Risiko des Schuldners, dass er eine feindliche Übernahme seitens des Gläubigers oder der Personen, denen der Gläubiger den Agrarschuldschein übergeben hat, erleiden kann.

Diese Risikofaktoren können sowohl natürlich (Wetterbedingungen, unzureichende Feuchtigkeit), wie auch subjektiv sein.

Subjektive Faktoren beziehen sich auf das Verhalten des Gläubigers oder des Schuldners. Die Rechtsprechung zeigt, dass die Hauptmotivation des Schuldners, seinen Verpflichtungen aus einem Agrarschuldschein nicht nachzukommen, auf die Versuchung zurückzuführen ist, mehr aus dem Verkauf der verpfändeten Ernte herauszuholen. Dieser Versuchung entspricht natürlich die Absicht des Gläubigers, nicht nur eine Bezahlung für die dem Schuldner zur Verfügung gestellten Ressourcen zu erhalten, sondern auch an der Differenz zwischen den Lieferkosten und den Einnahmen aus dem Verkauf der im Rahmen des Agrarschuldscheins erhaltenen Ernte zu verdienen.

Unter solchen Bedingungen kann der Schuldner auf Lücken in der Gesetzgebung über Agrarschuldscheine sowie auf Mängel bei der Registrierung von Agrarschuldscheinen zurückgreifen.

Die ukrainischen Rechtsvorschriften über das Vollstreckungsverfahren legen daher keine hinreichend klaren Mechanismen zur Vollstreckung in eine verpfändete Ernte fest. Ein staatlicher/privater Vollstrecker kann beispielsweise nach einem solchen Vermögen suchen und, wenn nicht gefunden, den Agrarschuldschein ohne Vollstreckung an den Gläubiger zurückgeben.

Im Hinblick auf den besonderen Charakter des verpfändeten Vermögens – Getreide – ist es nicht einfach, dieses zu finden. Es geht darum, dass Getreide ein Vermögen mit Gattungsmerkmalen darstellt, und es ist fast unmöglich, visuell festzustellen, dass das gelagerte Getreide von den Böden geerntet wurde, die in den Agrarschuldscheinen angegeben sind. Während ein staatlicher/privater Vollstrecker alle notwendigen Verfahren durchführt, um Dokumente über die Herkunft des Getreides einzufordern, kann dieses durch einen unredlichen Schuldner verlagert oder verkauft werden.

Wenn der Schuldner die eingebrachte Ernte in ein Getreidelager (-silo) eingeliefert hat, dann wird es für den Gläubiger noch schwieriger, diese zu erhalten. In der Ukraine gibt es die Regeln zu Getreideverkehr und -lagerung, nach denen Getreide in Getreidelagern auf der Grundlage von schriftlichen Verträgen gelagert werden muss. Dabei müssen dem Eigentümer alle entsprechenden Lagerdokumente ordnungsgemäß erteilt werden, die in ein Sonderregister einzutragen sind. Der Pfandbesitzer darf das Getreide nur dann rechtmäßig erhalten, wenn dieses aufgrund eines doppelten Lagerscheins verpfändet wurde. In allen anderen Fällen ist das Getreidelager berechtigt, das Getreide an die Person zu übergeben, die das Original des Lagerscheins vorlegen kann. Nur der Schuldner besitzt natürlich ein solches Dokument, und er darf es dem Gläubiger unter keinen Umständen überreichen.

Der Getreidespeicher seinerseits darf das Getreide auf gesetzliche Weise einem staatlichen/privaten Vollstrecker ohne Gerichtsbeschluss nicht übergeben. Dies liegt an der Widersprüchlichkeit des Verfahrens der Zwangsvollstreckung in Agrarschuldscheine: die Zwangsvollstreckungsanweisung bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen, die die Beschlagnahme von Pfandgegenständen nur beim Schuldner zulassen.

Der Schuldner kann auch die ukrainischen gesetzlichen Vorschriften in Anspruch nehmen, nach welchen eine Vereinbarung über die Qualität des nach einem Agrarschuldschein zu liefernden Getreides getroffen werden muss. Dazu reicht es ihm aus, die Frage der Getreidequalität unvereinbart zu lassen, die angeordnete Begutachtung anzufechten oder das Verfahren auf andere Weise zu verzögern.

Diese und andere ähnliche Widersprüchlichkeiten in den ukrainischen Gesetzen ermöglichen es einem unredlichen Schuldner, alle Verfahren erfolgreich anzufechten, die mit der durch den Gläubiger veranlassten Zwangsvollstreckung in Produkte im Rahmen eines Agrarschuldscheins verbunden sind. Währenddessen kann der Schuldner das Getreide zu für ihn günstigen Preisen verkaufen.

Darüber hinaus kann der Schuldner die Mängel ausnutzen, die bei der Registrierung des Agrarschuldscheins begangen wurden. Solche Mängel können insbesondere mit den Besonderheiten der Bodennutzung durch ukrainische Agrarunternehmen zusammenhängen. Da die Böden in kleinen Parzellen bei Hunderten von Verpächtern gepachtet werden, sehen die Anbauflächen oft wie Schachbretter aus. Auf einem Feld können verschiedene Grundstücke durch verschiedene Unternehmen oder Einzelpersonen gepachtet werden. Aus technischen Gründen wird es unter solchen Umständen durch Agrarunternehmen oder Farmer einfach und ohne Dokumentation vereinbart, dass das Recht zur Bewirtschaftung solcher Parzellen gegenseitig ausgetauscht werden kann. Wenn ein Agrarschuldschein auf der Grundlage des Registers von Bodenparzellen und ohne Karten mit deren Lage ausgefertigt wird, kann ein unredlicher Schuldner dies dazu verwenden, um ein Vollstreckungsverfahren zu verzögern (nicht das ganze Getreide, das auf einem Feld geerntet worden ist, wurde auf den Bodenparzellen angebaut, die im Agrarschuldschein angegeben sind, und um dieses Getreide richtig zu verteilen, muss man vor Gericht gehen).

Der Gläubiger missachtet häufig die gesetzlichen Anforderungen zur Registrierung und Führung von Agrarschuldscheinen, d.h., er überprüft Belastungen nicht, er überwacht die Arbeiten zum Anbau von Produkten nicht genau, er untersucht die Logistik des Schuldners nicht usw.

Der möglicherweise beliebteste Grund, der von unredlichen Schuldnern ausgenutzt werden kann, um dem Gläubiger die Möglichkeit zu nehmen, Lieferungen im Rahmen eines Agrarschuldscheins zu erhalten, sind Umstände höherer Gewalt.

Da die Pflanzenproduktion tatsächlich stark von natürlichen Gegebenheiten abhängt, so gilt dieses Risiko als normal. Es trifft gleichermaßen den Schuldner und den Gläubiger. Allerdings können unredliche Schuldner durch den Rückgriff auf illegale Mittel die Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden über witterungsbedingte Ernteausfälle verfälschen. Der Gläubiger ist in diesem Fall gezwungen, seine Rechte gerichtlich zu schützen, und der Schuldner kann zwischendurch das verpfändete Getreide nach eigenem Ermessen verkaufen.

5. Wie können Risiken in Geschäften mit Agrarschuldscheinen vermieden werden?

Es ist unmöglich, die Risiken zu vermeiden, die sich aus rechtswidrigen Handlungen ergeben. Ein sorgfältiges Herangehen an die Vorbereitung und Begleitung von Geschäften mit Agrarschuldscheinen kann jedoch das Handeln der unredlichen Partei so sehr erschweren, dass es für sie ungünstig sein wird, illegal zu handeln.

5.1. Juristisches Audit beim Schuldner

Der Gläubiger muss ein juristisches Audit beim Schuldner durchführen, bevor Geschäfte mit Agrarvermögenswerten gestartet werden. Dieses Audit sollte Folgendes umfassen:

  • Audit für das Bodenvermögen (mit der Überprüfung der Lage der gepachteten Böden auf den Karten);
  • Audit für gesellschaftsrechtliche Belange im Hinblick auf Befugnisse zur Vermögensverfügung, Vertragsunterzeichnung usw.;
  • Audit für Lagerkapazitäten, die vom Schuldner genutzt werden;
  • Audit für die liquiden und wertvollen Vermögenswerte, die dem Schuldner zustehen;
  • Audit für Verbindlichkeiten und Belastungen des Schuldners.

5.2. Überwachungsregeln

Es ist wichtig, die Überwachungsregeln und die darauf bezogenen Rechte des Gläubigers und die Pflichten des Schuldners klar und detailliert festzulegen. Eine besondere Aufmerksamkeit ist vor allem der Überwachung bei der Einbringung der verpfändeten Ernte und deren Übergabe zur Lagerung zu schenken, wobei die ordnungsgemäßen Lagerdokumente rechtzeitig zu erstellen sind (z. B. doppelte Lagerscheine).

5.3. Geprüfte Handlungsprotokolle

Für den Fall eines unredlichen Verhaltens des Schuldners sollte der Gläubiger über geprüfte Handlungsprotokolle verfügen. Solche Protokolle sind keine theoretischen Dokumente. Sie müssen bei der Überwachung ständig aktualisiert werden: wo der Schuldner die Ernte tatsächlich lagert, wie er sie transportiert, welche Getreidespeicher er für die Lagerung benutzt, ob er die im Agrarschuldschein angegebenen Grundstücke rechtzeitig bebaut, wie er die vom Gläubiger erhaltenen Ressourcen verwendet, usw.

5.4. Regeln des Dokumentenverkehrs

Es ist wichtig, die Regeln des Dokumentenverkehrs bei der Führung von Agrarschuldscheinen strikt zu befolgen: über vertraglich vereinbarte Kanäle zu kommunizieren und Nachweise über solche Kommunikationen zu sammeln; bei Änderungen an Dokumenten (z. B. Verträgen) alle zugehörigen Dokumente rechtzeitig zu ändern usw.

Alle Nachrichten