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Ministerkabinett vereinfachte die e-Visum-Erteilung
Am 19. August 2020 hat das Ministerkabinett der Ukraine auf seiner Sitzung die Verordnung Nr. 729 „Über die Änderung der Regeln für die Visum-Beantragung zur Einreise in die Ukraine bzw. zum Transit über ihr Territorium“ verabschiedet, die ein neues, modernes und bequemes Verfahren für die Beantragung von elektronischen Visa (e-Visa) für ausländische Staatsangehörige festlegt.
Ab dem 1. November 2020 darf ein Visum in elektronischer Form (e-Visum) auf die Dauer bis zu 30 Tagen beantragt und für ausländische Staatsangehörige erteilt werden, die in die Ukraine zu geschäftlichen, privaten, touristischen Zwecken sowie zur medizinischen Behandlung, zur Ausübung einer Tätigkeit im Kultur-, Wissenschafts-, Bildungs-, Sportbereich sowie zur Ausübung von Dienstpflichten als Korrespondent bzw. Vertreter eines ausländischen Massenmediums einreisen.
Unter Neuregelungen sind auch folgende erwähnenswert:
- es darf ein bevorzugtes Verfahren für die e-Visum-Beantragung ausgewählt werden, und es werden die e-Visum-Erteilungsfristen verkürzt:
- eine dringliche e-Visum-Beantragung wird nur einen Werktag in Anspruch nehmen;
- ein ordentliches Prüfungsverfahren wird 3 Werktage dauern (die Prüfungsfristen für Visumanträge erreichten früher bis auf 9 Tage hin);
- es wird ein neuer Visumstyp eingeführt: das e-Visum zur zweimaligen Einreise auf das Territorium der Ukraine. Für die Beantragung eines solchen Visums wird eine konsularische Gebühr in Höhe von 30 US-Dollar erhoben;
- es werden konsularische Gebührensätze herabgesetzt: die konsularische Gebühr für die Beantragung eines einmaligen e-Visums wird 20 US-Dollar betragen (früher betrug diese Summe 85 US-Dollar).
Um ein e-Visum zu beantragen, füllen Sie das Formular auf der Webseite des Außenministeriums der Ukraine aus.