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Sonderstatus polnischer Bürger in der Ukraine
Am 16. September 2022 trat das ukrainische Gesetz „Über die Einführung zusätzlicher rechtlicher und sozialer Garantien für Bürger der Republik Polen, die sich im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten“ vom 28. Juli 2022 (im Weiteren – „Gesetz“) in Kraft. Das Gesetz wurde als Reaktion auf das in Polen am 12. März 2022 verabschiedete Gesetz über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine verabschiedet.
Nach dem Gegenseitigkeitsprinzip und als Zeichen der Dankbarkeit gegenüber dem polnischen Volk für seine Solidarität und Unterstützung der Ukraine zielt das Gesetz darauf ab, die Bedingungen für den Aufenthalt polnischer Bürger auf dem Territorium der Ukraine zu liberalisieren und ihnen zusätzliche rechtliche und soziale Garantien zu bieten.
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Das Gesetz legt fest, dass Bürger der Republik Polen, ihre Ehegatten und Kinder, die aus dem Territorium der Republik Polen zum vorübergehenden Aufenthalt in die Ukraine eingereist sind, sowie ihre in der Ukraine geborenen Kinder das Recht haben, sich ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes 18 Monate lang legal auf dem Territorium der Ukraine aufzuhalten. Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden (Einschreibung an einer Hochschuleinrichtung, Wechsel zum nächsten Studienjahr, Abschluss eines Arbeitsvertrags usw.). Außerdem ist festgelegt, dass Bürger der Republik Polen während ihres Aufenthalts in der Ukraine berechtigt sind zu Folgendem:
1) Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis für Ausländer und staatenlose Personen;
2) staatliche Registrierung als Steuerzahler und Erhalt einer Steuernummer in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Ukraine;
3) soziale Sicherheit, einschließlich des Rechts auf Sozialhilfe bei vollständiger, teilweiser oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Versorgers, Arbeitslosigkeit aufgrund von Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und internationalen Verträgen der Ukraine;
4) Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie ukrainische Staatsbürger;
5) Ausbildung unter den gleichen Bedingungen wie ukrainische Staatsbürger, auch auf Kosten des staatlichen oder lokalen Haushalts;
6) Sozialleistungen (staatliche Unterstützung) gemäß der Gesetzgebung der Ukraine;
7) Erhalt von Unterstützung aus dem Fonds für den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderungen zu denselben Bedingungen wie ukrainische Staatsbürger;
8) kostenlose medizinische Versorgung in öffentlichen und kommunalen Gesundheitseinrichtungen zu den gleichen Bedingungen wie ukrainische Staatsbürger.
Darüber hinaus können Bürger der Republik Polen, die auf dem Territorium der EU-Mitgliedstaaten eine Ausbildung als Arzt, Krankenpflegeperson oder Hebamme (Geburtshelfer) absolviert haben, eine berufliche Tätigkeit in der Ukraine 18 Monate lang ausüben. Allerdings dürfen Bürger der Republik Polen eine solche ärztliche Tätigkeit nur in ukrainischen Gesundheitseinrichtungen ausüben.
Die Ausstellung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für Bürger der Republik Polen, die zur Ausübung einer Beschäftigung in die Ukraine einreisen, wird ebenfalls vereinfacht; sie wird nun ohne ein Langzeitvisum (Typ „D“) ausgestellt.